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	<title>Netethics &#187; Wissen und Information</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Nur ein neuer Akt im altbekannten Verwirrspiel um geistiges Eigentum</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“ „gegen die Umsonstkultur im Internet und deren politischen Protagonisten: die Piratenpartei“ &#8211; Mit einem zwar rhetorisch als Katachrese missglückten, aber trotzdem (vielleicht gerade deshalb?) Wirkung erzeugendem Plakat (übrigens auch mit dem © markiert – deshalb kopiere ich das Bild mal lieber nicht hier herein, den Text zitieren werde ich derzeit noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“ „gegen die Umsonstkultur im Internet und deren politischen Protagonisten: die Piratenpartei“ &#8211; Mit einem zwar rhetorisch als Katachrese missglückten, aber trotzdem (vielleicht gerade deshalb?) Wirkung erzeugendem Plakat (übrigens auch mit dem © markiert – deshalb kopiere ich das Bild mal lieber nicht hier herein, den Text zitieren werde ich derzeit noch dürfen) melden sich im <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Handelsblatt</a> mehr als hundert Vertreter aus Kunst, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu Wort. Geht es wirklich um den Kopf (was hat der Kopf mit dem © &#8211; was ja das Copyright ist, nicht das Urheberrecht – zu tun?) oder doch nur um das in die Welt gesetzte Werk, also letztlich, wie meist, um kommerzielle Interessen? Und was hat das alles mit der Urheberrechtspolitik der Piratenpartei zu tun? Und hat Sven Regener in seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede</a> mit seiner These „Die Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, ist nichts wert“ vielleicht recht – aber ganz anders, als es Regener meint?</p>
<p>Ich versuche eine Antwort in fünf Blogbeiträgen zu geben:</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a> Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> KünstlerInnen gegen PiratInnen?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494">Teil 3</a> Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a> Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes  Urheberrecht als Handelsrecht  zumuten?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 1 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 1 z</strong>ur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-<a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum-urheberrecht/6484234.html">Kampagne</a> eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren konsequent in Richtung eines Handelsrechts entwickelt. Und so geschieht das schon lange gespielte Spiel auch hier, dass von  Urheberrecht und geistigem Eigentum gesprochen wird, aber Verwerterrecht und Sicherung der Rendite gemeint sind.</p>
<p>Interessen der UrheberInnen an ihrem geistiges Eigentum werden in den Vordergrund gespielt, um nicht zuletzt gegen diejenigen Kampagnen zu führen, die dagegen aufbegehren, dass der Umgang mit Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, insgesamt mit Kultur, in erster Linie  unter kommerziellen Gesichtspunkten gesehen wird.</p>
<p><strong>Kulturelles Erbe &#8211; Commons</strong></p>
<p>Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, Kultur sind, wenn überhaupt Eigentum, Eigentum aller. Sie gehören zu dem, was in der UNESCO-Sprache das kulturelle Erbe und in der internationalen Fachliteratur zunehmend die Commons genannt wird. Das heißt natürlich nicht, dass die produzierenden Commoners keine Rechte an ihren Produkten, die Kreativen keinen Anspruch auf eine auch materielle Anerkennung ihrer Leistung hätten. Commons sind nicht vogelfrei.</p>
<p><strong>Kreative vor den Karren der Verwerter</strong></p>
<p>Auf alle Statements der „100“ einzugehen, ist hier kaum möglich und macht in den Wiederholungen auch keinen Sinn. In diesem Zusammenhang bleiben die von <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-der-politik/6484084.html">Seiten der Politik geäußerten Meinungen</a>, z.B. von Peter Altmaier, Hans-Peter Friedrich, Renate Künast, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und die <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-kulturbetrieben/6483342.html">Statements</a> aus den Kulturbetrieben ausgeklammert. Obschon – es ist schon interessant, wie Verlagsprominente, z.B. Philip Welte (Burda Media), Bernd Buchholz (Gruner+Jahr), und natürlich der Vorsteher des Börsenvereins Gottfried Honnefelder, sich für das <em>Urheber</em>recht und das geistige Eigentum engagieren, obwohl sie gar keine UrheberInnen sind und auch kein geistiges Eigentum generiert haben. Aber natürlich, ohne AutorInnen auch keine Verlage.</p>
<p>Es geht mir in diesem Beitrag vor allem um die Einschätzung der kreativ Tätigen selber (dazu näher in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a>). Wie schon so oft, lassen sich erneut viele (auch hier bei weitem nicht alle)  Kreativen vor den Karren der Verwerter  spannen, wie es spektakulär vor einiger Zeit auch mit dem Heidelberger Appell gegen Open Access geschehen ist (wohl zu Recht eher als <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html">Open Excess</a> bezeichnet). Oft genug treten die Verwerter auch selber im Pelz des Autors auf. <a href="http://www.neunetz.com/2012/04/05/unter-den-100-handelsblatt-kreativen-sind-47-manager-nur-26-kreativschaffende/">Wie zu erwarten</a>,  sind von den ersten 100 AutorInnen der aktuellen Handelsblatt-Kampagne knapp die Hälfte ManagerInnen, kaum kreative KünstlerInnen. Aber die Überschrift „Kreative gegen Umsonstkultur“ schafft eher breite Zustimmung als „Verlagswirtschaft gegen Umsonstkultur“.</p>
<p><strong>Transformationen</strong></p>
<p>Das Muster der Transformation von kreativen Autoreninteressen auf kommerzielle Nutzungsinteressen ist ja seit Jahren bekannt: Man braucht nur Aktionen von einigermaßen bekannten Menschen zu starten oder zu ermuntern, die das, was sie geistiges Eigentum nennen, bedroht sehen und deshalb in der Öffentlichkeit gegen die Bedroher protestieren.</p>
<p>Plattformen finden sich schnell dafür. Die FAZ ist da immer ein Kandidat dafür, der Börsenverein sowieso, auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren mit dem <a href="http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0">Offenen  Brief von 51 Tatort-Autoren</a> oder der <a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger</a> mit seinen Aktionen für ein Leistungsschutzrecht, das <a href="http://www.das-syndikat.com/das-syndikat/das-syndikat-sagt-ja/">Syndikat</a> „Autorengruppe deutschsprachige Kriminalliteratur“ mit der „<a href="http://www.ja-zum-urheberrecht.com/">Initiative Ja zum Urheberrecht</a>“ -  und jetzt eben auch das Handelsblatt (<a href="http://netzpolitik.org/2012/%E2%80%9Emein-kopf-gehort-mir-kampagnen%E2%80%9Ejournalismus-vom-feinsten/">Kampagnen„journalismus“</a>).</p>
<p>Abnehmer finden sich ebenso schnell, der <a href="http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012032818/3/">Kulturstaatsminister</a> ist immer schnell dabei („begrüßt Regener-Wutrede zum Urheberrecht“), ebenso der Bayerische Innenminister <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-auf-konfrontationskurs-herrmann-attackiert-die-piraten-1.1325531">Herrmann</a> von der CSU.</p>
<p><strong>Geistiges Eigentum – ein Tabu-Thema. Mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</strong></p>
<p>„Geistiges Eigentum“ ist in der medialen und politischen Öffentlichkeit ein Tabu-Thema (dazu ausführlicher im<a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491"> vierten </a>und <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">fünften </a>Teil dieser Auseinandersetzung mit der Kampagne). Wer dieses in Frage stellt oder auch nur darüber kritisch reflektiert, wird außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses gestellt, zumindest der Ignoranz bezichtigt.</p>
<p>Bedroher des geistigen Eigentums lassen sich immer finden: Beim Heidelberger Appell war es die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der (hanebüchen) vorgeworfen wurde,  WissenschaftlerInnen zur Open-Access-Publikation zu zwingen. Bei der Forderung nach einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Presseverleger ist es Google Inc., welches durch Referenzieren auf Presseerzeugnisse die Pressefreiheit bedrohe. Bei den Tatortautoren waren es die <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geistiges-eigentum-jeder-mensch-hat-ein-urheberrecht-11706822.html">Hacker</a>, die „Jünger des Netzes“ – und jetzt bei den 100 Autoren sind es die Piraten.</p>
<p>Aktionen mit Appellen für das geistige Eigentum geraten in der Regel zu einem Erfolg, zumindest was die <a href="http://www.mediabiz.de/musik/news/vote-und-quote-branche-stellt-sich-hinter-sven-regener/317879">mediale</a> und politische Resonanz angeht. Alle (na ja, alle Konsens-Alle) sind sich einig: eine Relativierung des geistigen Eigentums käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Erst recht sind dann diejenigen der Sargnagel der Kultur, die sich tatsächlich mit dem Konzept des geistigen Eigentums kritisch auseinandersetzen oder diesen als „Kampfbegriff“ in ein anderes Licht zu rücken suchen. Letzteres tun ja nicht nur die Piraten, sondern durchaus auch angesehene Urheberrechtler wie Thomas <a href="http://www.elektrischer-reporter.de/rohstoff/video/143/">Hoeren</a>. Die UrheberrechtlerInnnen haben bis heute keine überzeugende systematische Begründung für ein Konzept des geistigen Eigentums im Urheberrecht entwickelt.</p>
<p>Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Initiativen wie die oben erwähnten sind zweifellos auch Ausdruck einer funktionierenden Öffentlichkeit, in der Interessen vertreten und ausgehandelt werden. Sie sind keinesfalls als plumper Lobbyismus abzutun. Viele der dort, z.B. bei der <a href="http://www.das-syndikat.com/wp-content/uploads/jpg/www_Urheber_Button_klein.jpg">Initiative</a> „Ja zum Urheberrecht“ aufgestellten Forderungen machen ja zweifellos Sinn: „Schutz des Urheberrechtes nicht zuletzt auch als Persönlichkeitsrecht“, „gegenseitiges Wohlverhalten zwischen Kulturschaffenden und Kulturnutzern“, „faire Anpassung der Nutzungsrechte in der digitalen Welt unter demokratischen Prinzipien“, „Anerkennung und Honorierung der Leistungen der Kulturschaffenden“.</p>
<p><strong>„Kampfwort“ „geistiges Eigentum“</strong></p>
<p>Aber muss das alles mit dem „Kampfwort“ „geistiges Eigentum“ begründet werden? Geht es nicht einfach um Rechte, die nicht quasi naturrechtlich wie „geistiges Eigentum“ reklamiert werden können, sondern nicht zuletzt unter veränderten medialen und technischen Rahmenbedingungen (wie jetzt durch das Internet) immer wieder neu verhandelt und dann in positive Gesetz gegossen werden müssen?</p>
<p>Ist es nicht mehr als durchsichtig, dass viele der medial inszenierten Kampagnen (wie jetzt die des Handelsblatts) zugunsten des geistigen Eigentum der Absicherung der kommerziellen Verwertung durch zunehmend große, global agierende Konzerne dienen, obgleich das Urheberrecht ihnen natürlich keine (geistigen) Eigentums- oder auch nur Verwertungsrechte, sondern nur Nutzungsrechte einräumt. Solche Rechte sind in jeder gesellschaftlichen und auch in jeder neuen politischen Konstellation neu auszuhandeln. Aber mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</p>
<p><strong>Klagen bei anhaltenden Gewinnen der Copyright-Industrien</strong></p>
<p>Kaum jemand wird der Informationswirtschaft oder wie es derzeit wohl treffender heißt: der Copyright-Industrie ihren Anspruch bestreiten können, auch in elektronischen Umgebungen einen gewichtigen Anteil an der Erzeugung des jeweiligen Bruttoinlandprodukts zu haben und dabei auch für Arbeitsplätze zu sorgen, zumal meist für überdurchschnittlich gut bezahlte. Dieser Industrie geht es weiter sehr gut. Deren Klagen, dass Produktpiraterie ihr übermäßig stark schade und daher das Copyright/Urheberrecht weiter intensiviert werden müsse, hat kaum einen realen Hintergrund. Tatsächlich <a href="http://arstechnica.com/tech-policy/news/2011/11/piracy-problems-us-copyright-industries-show-terrific-health.ars">deuten alle Zahlen, zumindest in den USA</a>, deutlich daraufhin, dass „Piraterie“ keineswegs den starken Zuwachs der Copyright-Industrien bremst. Nichts deutet darauf hin, dass die Copyright-Industrien eine Verstärkung der ohnehin starken, sie begünstigenden Copyright-Gesetzgebung brauchen.</p>
<p>Für Deutschland kann das nur bedeuten, dass sich die deutsche Informations- und Verlagswirtschaft dringend dran machen muss, ähnlich innovative Produkte zu entwickeln, wie es der USA-Copyright-Industry weiterhin möglich ist. Das verkehrteste Mittel dazu wäre eine stärkere Urheberrechtsregelung von der Politik zu fordern, wie es immer wieder der Börsenverein verlangt oder die Presseverleger mit der Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht im Urheberrecht.</p>
<p>Daher ist die Initiative des Handelsblatts, unter dem Vorwand der Stärkung der Urheberrechte der Kreativen, gänzlich fehl am Platz. Die Kampagne ist schiere partikulare Protektionismuspolitik. Trotzdem ist es interessant, auf die Stimmen der KünstlerInnen selber zu hören, was jetzt in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> geschehen soll.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>KünstlerInnen gegen PiratInnen?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 2 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 2 </strong>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung kreativer Arbeit überhaupt gefährdet sei, wenn kreative Leistung nicht mehr auch auf monetäre Weise belohnt würde.</p>
<p>Es geht bei diesen Stellungnahmen durchaus differenzierter zu, als es bei dem Anspruch „gegen die politischen Protagonisten: die Piraten“ zu vermuten wäre. Zunächst einige Beispiele, die starke Kritik an (vermeintlichen oder tatsächlichen) Piratenpositionen üben und sich für einen starken Schutz geistigen Eigentums einsetzen. Danach einige Beispiele von Personen, die mit „geistigem Eigentum“ sich schwerer tun und die die aktuellen Konflikte im aktuellen Urheberrecht eher durch dominierende Verwertungsinteressen verursacht sehen.</p>
<p><strong>Zum harten Kern der Kritik an Piraten  &#8211; das Prinzip des geistigen Eigentums muss Grundlage des Urheberrechts bleiben</strong></p>
<p>Katrin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Burseg</a> mag Piraten, die regen ihre „schriftstellerische Fantasie“ an, aber die „Forderung der Piratenpartei nach einer Reform des Urheberrechts bedroht jedoch meine berufliche Existenz“ (wieso eigentlich schon die Reform?). Jan <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Fleischauer</a> beklagt den „Sozialismus im Netz“ der Piraten. Andreas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Föhr</a> vertritt die kühne These, dass „ohne den Schutz geistigen Eigentums es […] wahrscheinlich weder Computer noch Internet [gäbe]“. Hm. <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Alena Gerber</a> sieht strikt den Zusammenhang zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Einnahmen der Urheber. Durch Einnahmen „wird eben auch sichergestellt, dass weitere neue Ideen, Inhalte, Innovationen entstehen. Die Forderung der Piraten würde dagegen dazu führen, dass sich die Urheber komplett aus dem Geschäft zurückziehen.</p>
<p>Durchgängig wird, so von Fred <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Breinersdorfer</a>,  der Schutz „geistiger „Leistung“ mit dem Schutz „geistigen Eigentums“ verwechselt. Pater Anselm Grün fürchtet, dass „ohne Schutz des geistigen Eigentums … es ein Chaos der Gedanken geben [würde]“. Gaby <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hauptmann</a> sieht keine Schriftsteller, Musiker, Filmemacher, Dramaturgen, Komponisten, Texter mehr, wenn sie an ihren Werken nichts mehr verdienen. Helge <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hesse</a> befürchtet „die Zerstörung der Medienwirtschaft, wie es sie heute gibt“, wenn das „Urheberrecht ausgehöhlt oder aufgegeben“ wird.</p>
<p>Gisa <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Klönne</a> , ähnlich auch Leslie <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Mandoki</a>, hält das Freiheitsverständnis der Piraten für „Kannibalismus“: „Freiheit bedeutet ja wohl nicht, anderen ihr geistiges Eigentum und somit die Existenzgrundlage zu klauen.“</p>
<p>Marcus <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Loeber</a> verteidigt wohl am radikalsten jedes durch das Urheberrecht gewährte Schutzrecht. Auch ein Abschaffen der 70-Jahre-Regelung käme einer „Enteignung der Nachfahren jedes Urhebers“ gleich. Birgit <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Lutz</a> beklagt, dass eine „<strong>Welt der Umsonstkultur” nur eine arme sein würde. Ebenso befürchtet Ingrid </strong><a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Müller-Münch</a><strong>, dass es „</strong>um die Zukunft einer Gesellschaft, die die Schaffer geistiger Güter nicht mehr honoriert, … erbärmlich aussehen [wird].“ Carolin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Otto</a> sieht bei einer „Abschaffung des „Urheberrechts“ die Gefahr, dass „die deutsche Kultur und das Wissen in unserem Land nur noch ein Hobby seien“ wird. Starke Worte wählt Ulrich <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Schacht</a>. Er sieht in der Piratenbewegung ein „asoziales Kollektiv”, “klassische Demagogie”, „pure Raubzugsphilosophie“, eine „Dschingiskanisierung des Politischen wie Sozialen“. Thomas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Weymar</a> ganz knapp: „Kostenlose Inhalte  ist Diebstahl am Geist. Deshalb brauchen wir den Schutz des geistigen Eigentums.”</p>
<p><strong>Aber: Auch das Urheberrecht, vor allem kommerzielle Verwertungs-/Nutzungsrechte und das Konzept des  geistiges Eigentums können von Kulturschaffenden problematisiert werden</strong></p>
<p>Florian <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Becker</a> sieht, dass auch das existierende Urheberrecht, genauer das Urheberpersönlichkeitsrecht, niemand zwingen kann, das zu veröffentlichen, was noch in dessen „Kopf“ ist. Das ist sicher unbestritten. Niemand, auch nicht die Piraten, will die Persönlichkeitsrechte des Urheberrechts abschaffen. Auch Becker sieht „geistiges Eigentum“ kritisch als „Kampfbegriff, da es in der Auseinandersetzung in erster Linie um handfeste Interessen im Kampf um Nutzungs- und Verwertungsrechte geht.“ Nadeshda <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Brennicke</a> plädiert, bei aller Sorge um schwindende Ausschüttungen, für freizügige Nutzung digitaler Produkte im Privatbereich. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Franck</a> blickt sehr klar durch: „ Der Händler erhält alles, der Erzeuger nichts, das ist das Prinzip eines modernen Kolonialismus.“ Maria <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Furtwängler</a> ist „gegen den Diebstahl geistigen Eigentums”, sieht die “Balance“ aber vor allem dadurch gefährdet, dass „nur die Plattformen von der Verteilung kreativer Leistung profitieren“.</p>
<p>Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei, kaum „an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnt wie deutsche Schriftsteller“ ,  wünscht sich „dass das File-Sharing mit [seinen] Texten stattfindet“. eTexte seien „Lockmittel“ nicht Ersatz. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Zeh</a> sieht eine gewisse Scheindebatte: Keinesfalls geht es um „alles umsonst für alle“. „Vielmehr muss Ziel des Spiels sein, das Urheberrecht beziehungsweise die Regelung seiner Verwertung an die neuen technischen Bedingungen anzupassen. Ich hoffe sehr, dass die Piraten – wie andere Akteure auch – bemüht sind, in diesem Sinn einen Interessenausgleich zu erarbeiten.“</p>
<p><strong>Eher Unsicherheit oder Angst als fundierte Kritik</strong></p>
<p>Was folgt nun aus all dem? Es ist ja deutlich ersichtlich, dass durch die KünstlerInnen tatsächlich keine Auseinandersetzung mit irgendwelchen programmatischen Positionen der Piratenpartei erfolgt, sondern dass einer großen Unsicherheit, zum Teil auch Angst Ausdruck verliehen wird, dass die Grundlage kreativen Handelns in unserer Gesellschaft gefährdet ist. Es wäre ja an sich für jeden der hier in seinen Ansichten sehr verkürzt wiedergegebenen KünstlerInnen sehr einfach gewesen, sich sachkundig zu machen, was Piraten mit dem Urheberrecht zu tun haben. Die Debatten darüber sind durchweg transparent und offen, auch ergebnisoffen und damit zuweilen auch widersprüchlich. Dazu im <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494">dritten Teil</a>.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 3 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; In Teil 2 dieser Auseinandersetzung mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Teil 3</strong></em><em><strong> </strong></em>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; <em>In <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> dieser Auseinandersetzung mit der </em>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil dieser Gruppe durchaus eine differenzierte Skepsis ob der kommerziellen Verwertung der Kulturprodukte durch Dritte (Verlage, Label) und ein Verständnis für deren freizügige private Nutzung zu erkennen.</p>
<p>Was hat das nun alles mit den hier einschlägigen politischen Positionen der Piratenpartei zu tun? Dazu in diesem dritten Teil einige Hintergrundinformation.</p>
<p><strong>Grundsatzprogramm der Piratenpartei von 2006 – einige Eckpunkte</strong></p>
<p>Im schon 2006 beschlossenen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/04/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf">Grundsatzprogramm</a> der Piratenpartei gibt es nicht mehr als eine Seite zum Thema „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“. Dort wird die Grundthese vertreten, dass „die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts … das Potential der aktuellen Entwicklung [beschränken], da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.”</p>
<p>Ein Desiderat ist zweifellos, dass es bislang kaum eine stringente Argumentation dafür gibt, warum das Konzept des geistigen Eigentums veraltet sein soll. Das mag den Piraten oder den sie Unterstützenden offensichtlich sein, macht aber den Diskurs darüber nicht überflüssig.</p>
<p>Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk auch von den Piraten in vollem Umfang anerkennt werden (Recht auf Veröffentlichung, Recht auf Nennen der Autorenschaft, Schutz vor Verzerrung des Werks). Probleme haben sie mit der Regelung der Verwertungsrechte. Diese Rechte der Kreativen werden über vertragliche Vereinbarungen oft genug exklusiv als Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter abgetreten, ohne dass dabei „dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur“ angemessen Rechnung getragen wird.</p>
<p>Deutlich erkennbar, dass die Piraten den Primat der kommerziellen Verwertung mit den Verknappungsfolgen ablehnen: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.“</p>
<p>Bezweifelt wird mit Blick auf den „gesamtwirtschaftlichen Nutzen“ die Sinnhaftigkeit starker Kontrolle, z.B. über eine Kopierschutzinfrastruktur,  und durch eine Überwachung der Nutzung bzw. der Nutzer. Die freie  allgemeine Verfügbarkeit von Werken und die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken wird „als natürlich betrachtet“. Man kann es auch technischer sagen, dass die freie Nutzung die Regel und die kommerzielle Verwertung die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein sollte. Das stellte natürlich die Dogmatik des geltenden Urheberrechts auf den Kopf.</p>
<p>Dieses Ziel der freien Verfügbarkeit wird keinesfalls bloß ethisch oder moralisierend begründet. Es wird vielmehr auf innovative Geschäftskonzepte gesetzt, „welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.“ Die Piraten setzen daher auch auf eine frühere „Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum“, als sie im Urheberrecht mit 70 Jahren nach dem Tod des/r Autorin vorgesehen ist, um so die „Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten“ zu sichern.</p>
<p>Klar, dass die Öffentlichkeit, auch die UrheberInnen selber, einen Anspruch darauf hat, dass diesen programmatischen Aussagen eines Grundsatzprogramms differenzierte Ausführungen folgen. Wähler wollen Parteien auch auf der Grundlage klarer Aussagen zu gewichtigen Politikfeldern wählen oder nicht wählen, obschon das gewisse vage sich nicht Festlegen (wollen/können) zur Zeit offenbar mehr den Piraten hilft als es ihnen schadet. Aber sicher ist:</p>
<p>Nirgendwo ist die Rede von einer Abschaffung des Urheberrechts, keine Rede von einer Enteignung von AutorInnen, keinesfalls das Bestreiten kommerzieller Interessen an der Verwertung kreativer Leistungen (allerdings mit der klaren Ablehnung einer primär ökonomischen Sicht auf Wissen und Information), keine Rede vom Internet als rechtsfreiem Raum, …</p>
<p><strong>Was fehlt ist die Umsetzung der programmatischen Ausführungen in praktische politische Leitlinien</strong></p>
<p>Nach wie vor tun sich die Piraten schwer, die programmatischen Ausführungen zum Urheberrecht in praktische politische Leitlinien oder gar  in den Entwurf eines neues Urheberrechts zu überführen. Soweit ich es sehe, liegen, neben vielen verstreuten Diskussionen in den Mailinglisten, im Piratenwiki  oder im einflussreichen Umfrage-Tool Liquid Feedback auf regionalen, landes- und bundesbezogenen Ebenen, drei Ansätze vor, die irgendwann mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 zu Ergebnissen führen müssen.</p>
<p><strong>Macht es wirklich Sinn, sich mit dem bestehenden Urheberrecht im Detail auseinandersetzen? – der Neumann-Vorschlag</strong></p>
<p>Auf dem letzten Bundesparteitag von 2011 wurde zunächst einmal ohne weitere Diskussion beschlossen, den damaligen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Antrag</a> von Daniel Neumann et al. zur Grundlage der weiteren Diskussion in den nächsten zwei Jahren zu machen. Dieser Antrag nahm das bestehende Urheberrecht zum Ausgang und arbeitete sich Stück für Stück  mit Verbesserungsvorschlägen an den einzelnen (überwiegend kritisierten) Paragraphen ab. Der Parteitag wusste sich offenbar zunächst nicht anders zu behelfen, als auf diesen lange vorbereiteten und breit aus Baden-Württemberg durchgearbeiteten Text zurückzugreifen.</p>
<p>Aber ob wirklich der umfassendere Anspruch des Grundsatzprogramms dadurch eingelöst werden kann, dass man sich an dem bestehenden Urheberrecht abarbeitet und es mit einiger Kosmetik zu verbessern versucht? Jeder Urheberrechtsprofi aus der Juristenzunft wird sofort dutzende Widersprüche, Fehler und Unverträglichkeiten mit geltendem Recht finden.</p>
<p><strong>Grundsätzlicheres tut sich nach wie vor schwer</strong></p>
<p>Grundsätzlicher ging ein <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA151">Vorschlag</a> von  <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof </a>vor, durch den ein umfassender programmatischer Neuansatz angestrebt wurde. Der  Bundesparteitag von 2011 machte damit allerdings nicht mehr, als ihn zu den Akten zu nehmen. Für eine konstruktive Auseinandersetzung war auf einem normalen Parteitag keine Zeit. In der programmatischen allgemeinen Einführung zu diesem Text heißt es:</p>
<p>„Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Sicherstellung von ökonomischen und ideellen Anreizen zur kreativen Arbeit. Es dient dabei nicht wie von vielen fälschlicherweise angenommen dem Schutz eines natürlichen &#8220;geistigen Eigentums&#8221; – dies ist lediglich ein Kampfbegriff aus dem analogen Zeitalter –, sondern zur Schaffung von angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für urheberische Tätigkeit und deren Verwertung.</p>
<p>Ein Urheberrecht, wie es sich die Piraten vorstellen, schützt die moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Schaffenden, wie es auch das bestehende Urheberrecht durch die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte tut. Dabei muss die Ausgestaltung so ausfallen, dass die Bürgerrechte maximal geschützt bleiben und der freie Zugang zu Wissen und Kultur weiter ausgebaut statt eingeschränkt wird.“</p>
<p>Gefordert werden weiter: Freie Nutzung, Gemeinfreiheit als Standardfall, Gestaffelte Laufzeit von wirtschaftlichen Rechten, die besondere Stellung von öffentlich finanzierten Werken und der Ausbau bestehender Schranken des Urheberrechts.</p>
<p>Jüngst wurde noch von  <a href="https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2668.html">Peter Thiel</a> versucht, eine in erster Linie auf Laufzeit (Verkürzung der Schutzfrist auf 20 Jahre) und Registrierung abzielende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes auf den Weg zu bringen. Durch diesen neuen Vorschlag würde ein Gutteil der internationalen, auch völkerrechtlich verbindlichen Urheberrechts-/Copyright-Regelungen beiseitegeschoben wird, nicht zuletzt auch durch die Einführung eben jener Registrierungsverpflichtung. Diese, das wurde einmal als großer Erfolg gefeiert und schließlich sogar von den USA akzeptiert, ist nach den internationalen Vereinbarungen explizit nicht mehr erforderlich. Das Recht existiert mit dem Erstellen eines Werks. Thiel will den Schutz an die aktive Registrierung der UrheberInnen binden.</p>
<p>Es mag sein, dass der Thiel-Vorschlag zum Teil auf einem Piratendenken gemäßen Weg war. Der Antrag fand jedoch in Liquid Feedback nicht genug Unterstützer und scheiterte deshalb an dem dafür vorgesehene Quorum. So sind dort die Regeln. Der Text ist somit kein offizielles Dokument und keine  Aussage der Piratenpartei. Das schließt aber nicht aus, dass dieser Versuch oder auch jeder andere erneut als Antrag in Programmparteitage eingebracht werden kann.</p>
<p><strong>Ist es ein Ziel, ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen? – erst einmal sind transparente kollaborative Diskurse angesagt</strong></p>
<p>Die Offenheit, Unsicherheit, weniger in den Zielen als in den Mitteln und den politikrelevanten Maßnahmen lässt Raum für allerlei positive, aber vor allem negative Mystifizierungen und Spekulationen. Es sind gewiss radikale Einschnitte in das Urheberrecht vonnöten (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a>). Aber eine Utopie &#8211; in dem Sinne, dass es vollkommen unrealistisch ist, deren Ziele in mittlerer Perspektive zu erreichen &#8211; wird als Programm einer Partei allerdings auch kaum gebraucht. Erwartet werden kann aber in Fortschreibung des Grundsatzprogramms eine klare Vorstellung, wohin die Piratenpartei in diesem Politikbereich eigentlich will, zunächst mal unbeschadet, ob das in den bestehenden rechtlichen, letztlich doch auch nur gesetzten, also veränderbaren Rahmen passt.</p>
<p>Ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen, wird auch der Piratenpartei kaum möglich sein – vielleicht ist auch das Urheberrecht gar nicht mehr der angemessene Rahmen, um den Umgang mit Wissen und Information zu regulieren. Wie auch bei anderen Politikfeldern, wie z.B. bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik, bleibt den Piraten derzeit offensichtlich kaum etwas anderes übrig,  als auf den Lernprozess von  andauernden transparenten kollaborativen Diskursen zu setzen.</p>
<p>Nach Sichtung der dokumentierten Texte stellt sich aber die Frage: Haben Piraten als Partei  überhaupt  etwas mit Piraterie zu tun?</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 4 von Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Sorge um die Piratenpartei? &#8211; Urheberrecht ist nur eine Stellvertreterdebatte &#8211; Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=470</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich jüngst Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.
An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich <a href="http://bit.ly/vSshL8">jüngst</a> Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.</p>
<p>An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde wohl erwartet, dass ein Parteiexperte die Stimme erhebt und verkündet, was denn Sache in Sachen Urheberrecht ist – so wie es etwa die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger getan hatte, als sie in ihrer Berliner Grundsatzrede vom 16.6.2010 den Startschuss zum sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform gab (<a href="http://bit.ly/uSjmRH">Video</a>) (nebenbei mit dem Erfolg, dass bis heute kein Referentenentwurf zu diesem Dritten Korb vorliegt).</p>
<p><strong>Transparenz, Diskussionen und Kollaboration</strong></p>
<p>Prozesse in Parteien, solange sie noch nicht fest im System etabliert sind, laufen anders ab: Transparenz, Diskussionen und Kollaboration sind angesagt, natürlich auch, wie zuweilen in den Mailinglisten, Chaos. Auch die SZ wird LiquidFeedback kennen, die Plattform, auf der gerade jetzt, ca. einen Monat vor dem Bundesparteitag der Piratenpartei in Offenbach, intensiv Positionspapiere und Bestandteile des zukünftigen Wahlprogramms eingespeist und noch intensiver diskutiert werden. Und da geht es natürlich auch ums Urheberrecht, und gleich auf mehrfache Weise.</p>
<p><strong>Zentrale Aussagen aus dem noch geltenden </strong><strong>Grundsatzprogramm</strong></p>
<p>Es liegt dafür ein Antrag vor (<a href="http://bit.ly/iYprv">Programmänderung </a>156), den Text aus dem bisherigen Grundsatzprogramm mit dem Titel „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ redaktionell zu überarbeiten, z.B. „Gefahren“ durch „Risiken“ zu ersetzen.</p>
<p>Erhalten geblieben sind die zentralen Aussagen, dass das jetzige Urheberrecht die Potenziale elektronischer Umgebungen für alle Lebensbereiche eher beschränkt als befördert und dass es auf einem veralteten Verständnis von geistigem Eigentum beruhe. Technische Schutzmaßnahmen werden für Informationsobjekte weiter mit vielfältigen Begründungen abgelehnt. Entsprechend sollte freies, nichtkommerzielles Kopieren nicht verfolgt, sondern gefördert werden. Persönlichkeitsrechte der Urheber werden in vollem Umfang anerkannt. Allerdings sei eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke erforderlich, damit immer mehr Werke rascher als bislang in den öffentlichen Raum eingebracht werden können (wobei das Programm irrtümlich von „Rückführung“ spricht, als ob die „privaten“ Werke schon einmal im öffentlichen Raum waren).</p>
<p><strong>Urheberrecht – Stellvertreterdebatte mit gewichtigen Konsequenzen</strong></p>
<p>Die SZ hat aber wohl recht, dass es bei diesem Grundsatztext nicht länger bleiben kann. Die Regulierung des Umgangs mit Wissen und Information kann sich nicht auf Themen wie „nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ beschränken. Mit dem Urheberrecht werden ja <em>stellvertretend</em> am Beispiel Wissen und Information Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung sehr unterschiedliche Konsequenzen haben könnte: Zum einen, ob sich Menschen und in der Gesamtheit Gesellschaften durch eine weitgehend freie Nutzung <em>materieller und immaterieller Güter</em> auf nachhaltige Weise entwickeln können. Oder zum andern, ob sie behindert und in ihren Möglichkeiten dadurch beschränkt werden, dass sich einige das als private Güter mit Eigentums- und Schutzanspruch aneignen, was im Grunde in der Verfügung aller sein sollte. Ob Drittes weiter möglich ist, nämlich dass es zum Nutzen der Mehrheit ist, wenn einige Wenige den primären Vorteil haben, wird immer weniger als richtig angenommen. Das gilt für die Banker gleichermaßen wie für die Verleger von Wissen.</p>
<p>Im größeren Rahmen sind damit nicht zuletzt auch gemeint Luft, Wasser, die natürlichen Ressourcen, das Meer, die Wälder, aber auch das Finanz- und Gesundheitssystem, der öffentliche Raum und eben auch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, … Die für das Urheberrecht grundlegende Debatte, in welchem Umfang für immaterielle Objekte geistiges Eigentum und damit Schutzansprüche der diese Objekte produzierenden Urheber bzw. diese Objekte verwertenden Akteure des Marktes reklamiert werden dürfen, ist sicher zunächst Gegenstand eines speziellen Politik- und Rechtsbereichs, aber sie ist auch eine Stellvertreterdebatte dafür, wie in allen Politik-, Rechts- und Lebensbereichen die Verfügung über das, wovon alle Menschen abhängen, organisiert werden soll.</p>
<p>Daher wurde z.B. in der Berliner Öffentlichkeit gefordert, die Verträge der Politik mit der Wasserwirtschaft nicht nur offenzulegen, sondern auch neu zu verhandeln. Daher müssen Fangquoten für die Fische in den Meeren formuliert und durchgesetzt werden. Daher wird kein Finanzsystem mehr toleriert, das nicht mehr dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern sich auf den Vorteil der 1% konzentriert, ….. Und deshalb – und hier wird die Strukturähnlichkeit hoffentlich deutlich – wird immer mehr die Forderung aufgeworfen, dass das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen für jeden frei zugänglich und nutzbar sein soll und nicht durch Urheberrechtsbegünstigungen privat mit den entsprechenden Verknappungsfolgen angeeignet wird.</p>
<p><strong>Gutes Leben &#8211; ja, aber nicht nur für Pfeffersäcke</strong></p>
<p>Das ist wohl das Image von Piraten, dass sie keine Einwände gegen ein gutes Leben, aber alle Einwände dagegen haben, dass dieses gute Leben nur einigen wenigen, den „Pfeffersäcken“, zustehen solle. Wird das so gesehen (und man möge berücksichtigen, dass dies hier ein informationsethischer Blog ist) , dann ist die programmatische Basis einer Piratenpartei eben nicht nur die von Rick <a href="http://falkvinge.net/2011/11/07/origins-of-the-pirate-party-privacy-sharing-innovation/">Falkvinge</a>, Begründer der Piratenpartei in Schweden, immer wieder beschworene Trias &#8211; freie Software, File-Sharing und Anti-Big-Brother-Politik -, sondern die diesen Themen zugrundeliegenden Prinzipien wie Kollaboration, Teilen, Transparenz, Partizipation, Gerechtigkeit und offene Freizügigkeit, die dann auch auf alle, ja vermutlich alle anderen Politik- und Lebensbereiche übertragen werden können.</p>
<p>Zurück zum Urheberrecht: Der Antrag zur (redaktionellen) Änderung des entsprechenden Abschnitts im Grundsatzprogramm der Piratenpartei ist nicht die einzige Initiative. Es liegend derzeit zumindest zwei sehr verschiedene Anträge vor, die zur Positionierung oder zum offiziellen Programm beitragen sollen. Es wird also durchaus versucht mitzumischen, denn, da hat die SZ recht, die Öffentlichkeit erwartet das.</p>
<p><strong>Urheberrecht kaum mehr die Domäne spezialisierter JuristInnen</strong></p>
<p>Das Urheberrecht wird allerdings immer noch als eine Domäne sehr spezialisierter JuristInnen angesehen, bei dem es nur sehr ungern gesehen wird, wenn sich etwa SoziologInnen, ÖkonomInnen, InformationswissenschaftlerInnen oder gar das allgemeine Publikum einmischen, die, so die Expertenannahme, ja keine Ahnung von der komplizierten Dogmatik, der internationalen Verflechtung geschweige denn von der Fachliteratur oder den richtungsweisenden Urteilen bis zum Verfassungsgericht haben können. Aber die „Laien“ müssen sich einmischen, demonstriert doch das Urheberrecht der Rechtsprofessionellen, vor allem auch der überwiegenden Mehrheit des Rechtsspezialisten im gesetzgebenden Bundestag, wie total dieses Recht neben der Realität des Umgangs mit elektronischen Objekten (ich spreche von Wissen und Information) steht. Kein Wunder – der Bundestag wird weiter von netz- ignoranten Politikern dominiert. Das muss sich ändern.</p>
<p>Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit den beiden bislang vorliegenden Urheberrechtspapieren aus der Piratenpartei ist hier und jetzt kein Platz. Nur kurz- Beide Vorschläge dürften es schwer haben, eine Mehrheit der breiten Basis zu finden. Der eine ist (nicht immer, aber in weiten Teilen) zu allgemein; der andere viel zu speziell und im Urheberrechtssystem selber verhaftet bleibend, das aber doch gerade durch einen programmatischen Neuansatz überwunden werden soll.</p>
<p><strong>Jeden Paragraphen des Urheberrechts kritisch und konstruktiv durchgehen?</strong></p>
<p>Das <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA148">letztere Papier</a> wurde von <a title="Benutzer:DanielSan" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DanielSan">Daniel Neumann</a> nach enormen Einsatz eingebracht, wobei er sich umfangreicher Unterstützung viele PiratInnen aus dem Baden-Württemberger Umfeld versichern konnte. Er macht tatsächlich den Versuch, so gut wie jeden einzelnen Paragraphen des geltenden Urheberrechtsgesetzes kritisch durchzugehen und dafür, jeweils ihm piratenkonform erscheinende Vorschläge vorzulegen.</p>
<p>Das muss nicht nur diejenigen überfordern, die darüber auf einem Parteitag zu befinden haben und diejenigen, die das dann später als Position der Piraten lesen und verstehen sollen, sondern m.E. auch die AutorInnen des Papiers selber. Da ist dann vieles angreifbar und ist überwiegend auch nicht auf dem aktuellen Stand der öffentlichen geschweige denn der fachjuristischen Diskussion (der Literatur und der Gerichtsentscheidungen). Das ist auch kaum zu vermeiden. Kein direkt einschlägiger Jurist würde sich gar getrauen, einen Parforceritt durch das gesamte Urheberrecht zu unternehmen, es sei denn lediglich interpretierend wie in den vielen Kommentaren, aber kaum in konstruktiver Veränderungsabsicht. Vielleicht ist es ja gut, dass es dennoch ein Nicht-Jurist versucht. Aber muss man sich dafür an den doch gewiss fatalen Vorgaben des geltenden Urheberrechts orientieren, ohne dessen Prinzipien grundsätzlich in Frage zu stellen? Pragmatismus ist, zumindest jetzt in der Anfangsphase, das Letzte, was von Piraten erwartet wird.</p>
<p><strong>Kein Durchbruch, solange die heiligen Kühe des Urheberrechts nicht geschlachtet werden</strong></p>
<p>Ich habe das mühsam in den letzten 7 Jahren immer wieder erfahren: es macht keinen Sinn, immer wieder sich an den einzelnen Formulierungen des Urheberrechtsgesetzes abzuarbeiten, solange die Grundsätze des Urheberrechts wie heilige Kühe gelten und von den ressourcenkräftigeren Lobbyisten aus der Verlagswirtschaft, nicht zuletzt vor Gericht, geltend gemacht werden, z.B.</p>
<ul>
<li>die Rigidität des die kommerzielle Verwertung in den Vordergrund stellenden <em>Dreistufentests</em></li>
<li>die Absolutheit des Anspruchs auf <em>Rechtsschutz für geistiges Eigentum</em> (sowohl der Urheber als auch, absurd, der Verwerter)</li>
<li>der Anspruch, die doch ganz <em>heterogenen Objektbereiche</em> (z.B. Bildung und Wissenschaft einerseits und Konsum-/Publikumsmärkte andererseits) durch das Recht einheitlich zu behandeln bzw. über einen Kamm zu scheren</li>
<li>das Beharren auf in der Dauer kaum nachvollziehbare, ebenso <em>unangebracht einheitliche Schutzfristen</em> (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!!)</li>
<li>die seit langem vollzogene Aufgabe des dem Urheberrecht an sich zugrundeliegenden Balanceprinzips zugunsten des <em>Primats der kommerziellen Verwertung</em> und zu Lasten der UrheberInnen selber und ganz besonders der NutzerInnen</li>
<li>die fortwährende Unterstützung der aus der <em>analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle</em> der Informationswirtschaft, die zum Teil durch eigene Leistungsschutzrechte weiter verfestigt werden sollen</li>
<li>das <em>Negieren der Entwicklung eröffnenden Potenziale der Netzwelt</em></li>
</ul>
<p><strong>Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</strong></p>
<p>Ich halte daher einen anderen, radikalen, also an die Wurzeln gehenden konzeptionellen Ansatz insgesamt für erforderlich und für eine politische Partei für zielführender, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser ihr in aktuellen Entscheidungssituationen die Richtung vorgibt, aber auch Spielraum für reales politisches Handeln lässt. Natürlich wird sich ja eine Partei, die ja auch reale Politik machen will, sich nicht alleine auf das Schlachten heiliger Kühe beschränken können, sondern Handlungsoptionen mit Perspektiven vorlegen müssen, die aber anders begründet werden müssen, als über die kritische und zuweilen konstruktive Auslegung bestehender Gesetze. Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden.</p>
<p><strong>„Für ein modernes Urheberrecht“ -  im Geiste des &#8220;Copyright Code&#8221;</strong></p>
<p>Der andere Antrag, von Personen, die sich unter den Namen <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof</a> einbringen, erhebt in der Tat mit dem Titel „Für ein modernes Urheberrecht“ einen umfassenden konzeptionellen Anspruch. Die VerfasserInnen haben sich stark an dem European Copyright-Code des Wittem-Projekts orientiert (vgl. <a href="../?p=261">hier im NETETHICS-Blog</a>), der ja von führenden europäischen Juristen im Frühjahr 2010 vorgelegt wurde. Die Piraten haben ihn aber durchaus an einigen Stellen weiterentwickelt, da sie sich nicht, wie die professionellen Juristen, dem <em>aqcuis communautaire</em> der sieben EU-Richtlinien seit 1991 und damit dem derzeit geltenden Urheberrechtsparadigma so stark verpflichtet gefühlt haben.</p>
<p><strong>Gemeinfreiheit der Standard – kommerzielle Verwertung die anzuzeigende Ausnahme</strong></p>
<p>In diesem „modernen Urheberrecht“ ist der Ansatz, dass Gemeinfreiheit der Standardfall für zu veröffentlichende Werke sein soll, wegweisend und in der Konsequenz zumindest originell (und wider die bislang geltende Urheberrechtssystematik), nämlich dass jeder, der für sich (kommerzielle) Verwertungsrechte reklamiert, dies explizit ankündigen muss. Und das soll dann Folgen für die Dauer der Schutzrechte haben. Z.B. soll der Normalfall des Schutzes von 25 Jahren dann um 5 Jahre verkürzt werden, wenn die kommerzielle Verwertung gewählt wird, oder um 10 Jahre, wenn sich AutorInnen nicht verpflichten, die dem jeweiligen Werk zugrundliegenden Rohdaten zu veröffentlichen. Wie letzteres geschehen soll, bleibt allerdings unklar. Auch wird Position bezogen, das „Werke, die im öffentlichen Auftrag erstellt oder durch öffentliche Gelder finanziert sind, von wirtschaftlichen Rechten ausgeschlossen bleiben“. Einige der oben erwähnten heiligen Kühe würden geschlachtet. Und das wäre gut so.</p>
<p>Trotzdem – der erwartete große Wurf einer gleichermaßen programmatisch überzeugenden Konzeption und konkreten Handlungsoptionen, die auch in den internationalen Kontext gesehen werden müssen, steht weiter aus.</p>
<p>S<strong>oll es weiter „Urheberrecht“ heißen?</strong></p>
<p>Die Herausforderung, die ja letztlich für alle Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen besteht, scheint mir darin zu liegen, dass das Urheberrecht aus seiner engen Domänenperspektive befreit und in eben der Stellvertreterrolle für einen breiteren Horizont gesehen wird: Wie wollen wir mit materiellen und immateriellen Objekten umgehen, von denen alle Menschen abhängen und die deshalb nicht in die exklusive private Verfügung Weniger gestellt werden dürfen?  Ist dieser Horizont einmal gewonnen, sollte es auch sehr konkrete Vorschläge für ein spezielles Recht, eben das Urheberrecht geben, dass dann allerdings eher das „Recht an Wissen und Information“ heißen sollte. Aber dafür wird es noch bessere Vorschläge geben.</p>
<p>All das wird noch einige Zeit brauchen, aber spätestens zur Bundestagswahl werden die Piraten um ein umfassendes Programm nicht umhin kommen. Dafür sind die jetzigen Anträge für die Partei verdienstvolle Bausteine, aber noch nicht das Gebäude selber.</p>
<p>Urheberrecht ist Bundesrecht. Man muss also nicht erwarten, dass das Urheberrecht in allen Bundesländern laufend zum zentralen Thema wird. Um die Wissensbasis kompetent zu  erweitern, sollte der Dialog mit den hier einschlägigen Akteuren, natürlich nicht nur den JuristInnenen, gesucht werden und vielleicht über Workshops, Fachkonferenzen und elektronische Foren transparent gemacht und Konsense dann gefunden werden.</p>
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		<title>Doch nur ein Fall, kein „Fall“ – Moral und Werte auf dem Prüfstand</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 17:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsethik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen und Information]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Darüber zu klagen, dass Guttenberg in wenigen Tagen die Kurve hinbekommen hat von „abstrus“, über „kein Plagiat“, über den vorläufigen Verzicht des Titels („ich betone vorübergehend“ ), über die &#8220;gravierenden Fehler&#8221; und den „Blödsinn, den ich geschrieben habe“ bis hin zu dem dauerhaften Verzicht auf den Doktortitel und dass dies von breiten Teilen der Öffentlichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darüber zu klagen, dass Guttenberg in wenigen Tagen die Kurve hinbekommen hat von „abstrus“, über „kein Plagiat“, über den vorläufigen Verzicht des Titels („ich betone vorübergehend“ ), über die &#8220;gravierenden Fehler&#8221; und den „Blödsinn, den ich geschrieben habe“ bis hin zu dem dauerhaften Verzicht auf den Doktortitel und dass dies von breiten Teilen der Öffentlichkeit und von der politischen Klasse in der CDU/CSU als souveräner Befreiungsschlag gefeiert wird, ist einem informationsethischen Blog unangemessen. Man kann höchstens nur bedauern, dass Barschel sich damals nicht entschuldigt, sondern gleich umgebracht hat, als die Lage aussichtlos wurde. Sonst wäre er heute vielleicht sogar CDU-Bundeskanzler. Aber das alles ist hier nicht weiter interessierende politische Tristesse, auch wenn angemerkt werden sollte, dass es nicht um „Fehler“ und geschriebenen Blödsinn geht (was ja dann auch die Betreuer der Arbeit hätten erkennen müssen, sondern um klare Rechtsverstöße). Konsequenzen wird das alles aus informationsethischer Sicht schon haben.</p>
<p>Es geht in der Informationsethik um die Analyse des Umgangs mit Wissen und Information, allgemein, aber bevorzugt in elektronischen Umgebungen. Welche (neue) moralische Verhaltensformen, welche Modifikationen im Wertesystem entwickeln sich da, nicht zuletzt durch die durchgängige Verfügbarkeit aller Wissensobjekte im Internet?</p>
<p>(1) Da wird man zunächst feststellen können, dass der politisch immer geforderte Schutz der Kreativen vor unberechtigter Verwendung oder sogar Aneignung ihrer produzierten und veröffentlichten Werke, aber auch der Rechteinhaber (wie Zeitungs- oder Zeitschriftenverlage, die ja die Verwertungsrechte der Urheber als Nutzungsrechte übernommen haben), in Zukunft kaum mehr als Makulatur ist. Darf jetzt beliebig jede Art von Information (auch Musik und Videos, denn warum nur wissenschaftliche Werke?) heruntergeladen, geklaut und verfälscht werden? Und wenn man erwischt wird, reicht es, sich einfach zu entschuldigen – war ja nicht so gemeint?</p>
<p>Wenn es in der Politik keine politischen und rechtlichen Konsequenzen haben soll, wenn wissenschaftliche oder publizistische Werke missbraucht und die Rechte an ihnen mit beträchtlicher Energie vernachlässigt werden, kann man in der Öffentlichkeit nicht mehr erwarten, dass Urheberrechtsregulierungen ernst genommen werden.</p>
<p>(2) Weiter nicht mehr so recht ernst genommen werden kann, dass das Urheberrecht so stark die Rechte der Verwerter (sprich der Verlage) schütze &#8211;  nicht zuletzt mit dem Argument, dass sie die Garanten für die Qualität der Publikationen seien. Fraktionsvize Günther Krings von der CDU, der ja immer wieder, gar nicht ironisch, behauptet hat, dass ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht ein wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht sei, hatte die Vorwürfe gegen Guttenberg als „lächerlich“ bezeichnet, zumal das Werk in einem &#8220;höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschienen“ sei, der für seine strengen Maßstäbe bekannt sei. (<a href="http://www.mdr.de/nachrichten/8241100.html">http://www.mdr.de/nachrichten/8241100.html</a>). Diese Aussage mag er heute bedauern. Die weiter wichtige Rolle der Verlage auch für das wissenschaftliche Publikationswesen soll aber nicht bestritten werden, aber dass sie für die Qualitätssicherung der Inhalte zuständig sein sollen und dass dies ihre kommerzielle Verwertung rechtfertige, wird man ihnen kaum mehr abnehmen. Für diese Verwertung müssen andere (Mehrwert-)Leistungen erbracht sein. Für die Qualitätssicherung selber waren und sind weiter die Wissenschaftler selber zuständig und verantwortlich. Da hat Guttenberg den Schwarzen Peter tückischer Weise, aber auch zu recht Bayreuth zugeschoben.</p>
<p>(3) Die eigentliche Krise ist also in der Wissenschaft selber. Dass in der Öffentlichkeit der Wert einer Promotion nun drastisch abnehmen könnte, muss gar nicht mal bedauert werden. Der Doktortitel von Personen, die gar nicht mehr in der Wissenschaft arbeiten, wird ohnehin nur als zuweilen karrierefördernd oder, wie z.B. bei  Besuchen in Arztpraktiken oder Ämtern, als hilfreich, eine Vorzugsbehandlung sichernd, angesehen. Das mag sich ändern, zumindest in der Politik. Die Leute werden ja nicht als wissenschaftliche Assistenten eingestellt.</p>
<p>Die Universität Bayreuth wird diese Krise nicht alleine lösen können. Es war ja klar, dass sie nicht anders kann, als Guttenbergs Dissertation mit welcher Begründung auch immer (vermutlich einfach „unwissenschaftlich“) nachträglich abzulehnen. Sie wird vermutlich auch nicht die „Betreuer“/Gutachter der Arbeit oder den zuständigen Promotionsausschuss rügen. Fehler passieren halt. Aber wer weiß! Die wissenschaftlichen Gemeinschaften, einschließlich der Wissenschaftssorganisationen wie die DFG, sind aufgefordert, den Status einer Promotion und das Procedere zu überprüfen. Nur einige vorläufige Gedanken dazu (vgl. dazu auch den Eintrag im <a href="http://bit.ly/gEgAWm">IUWIS-Blog</a>, und sicherlich ist Einiges davon auch in  vielen Einträgen in vielen Blogs schon ähnlich formuliert und gefordert worden):</p>
<p>a) Promotionen sollten wieder das werden, was sie sein sollten – die Eingangsqualifikation für eine weitere wissenschaftliche Karriere. Natürlich wird man das nicht erzwingen können, aber doch anstreben sollen. D.h. die Anzahl vor allem der externen Promotionen von Leuten, die schon im Berufsleben stehen und gar keine wissenschaftliche Karriere anstreben, sollte drastisch zurückgeschraubt werden.</p>
<p>b) Die für die Promotion zuständigen Institutionen (in der Regel die Promotionsausschüsse) sollten darauf achten, dass die individuelle. laufende Betreuung gewährleistet ist &#8211; hunderte oder auch nur dutzende Doktoranden gleichzeitig bei einem Hochschullehrer sollten nicht zugelassen werden.</p>
<p>c) Ebenso sollten die zuständigen Institutionen (nicht nur die Gutachter) mehrfach Gelegenheit bekommen, für den Fortgang eines Promotionsverfahrens grünes Licht zu geben – oder auch nicht.</p>
<p>d) In den wissenschaftlichen Gemeinschaften sollten (vermutlich fachspezifische) klare Verfahrensregeln für die Qualitätssicherung und Kriterien für die Erstellung von Gutachten aufgestellt werden, so wie es z.B. bei der Begutachtung von Drittmittelanträgen schon weitgehend geschieht.</p>
<p>e) Dissertationen sollten grundsätzlich den Gutachtern bzw. den Institutionen auch in den Vorversionen schon in elektronischer Version zugänglich gemacht werden.</p>
<p>f) Plagiatssoftware sollte routinemäßig zum Einsatz kommen &#8211; ist wohl auch inzwischen breit akzeptierte Forderung.</p>
<p>g) Eine jede Dissertation soll unmittelbar nach Beendigung des Verfahrens frei zur Benutzung durch jedermann ins Netz gestellt werden. Schon alleine die Antizipation der öffentlichen Zugänglichkeit wird Vorgänge wie bei Guttenberg zwar nicht gänzlich verhindern, aber doch recht unwahrscheinlich werden lassen.</p>
<p>h) Das Vorhaben einer kommerziellen Publikation der Arbeit darf diese Forderung nach freier unmittelbarer öffentlicher Zugänglichkeit nicht beeinträchtigen, d.h. für die kommerzielle Verwertung wissenschaftlicher Arbeiten (und das sollte über Dissertationen hinaus verallgemeinert werden) dürfen keine exklusiven kommerziellen Verwertungsrechte vereinbart werden. Den öffentlichen Einrichtungen sollte ein Zwangslizenzrecht an diesen Werken eingeräumt werden. Auch das wird schon in der Literatur gefordert.</p>
<p>i) Ob für die Realisierung von (h)  eventuell auch Änderungen der Dienstverträge ausreichend sind, wie es <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/Kommentar%20zu%20Steinhauer%20OA-Wissenschaftsfreiheit%20240810-PDF.pdf">Steinhauer</a> in seinem Buch  „Das Recht auf Sichtbarkeit“ schon mal erwogen hat, muss ausgelotet werden.</p>
<p>i) Wissenschaftliche Zeitschriften sollten nur in Ausnahmefällen Rezensionen von Personen vergeben bzw. annehmen, die, wie z.B. Ministerialbeamte oder Rechtsanwälte (so wie bei einigen  Jubelbesprechungen  bei Guttenberg), nachweislich nicht  weiter wissenschaftlich arbeiten.</p>
<p>Das sind alles nur sehr vorläufige Gedanken. Bayreuth darf dabei nicht allein gelassen werden. Das alles ist keine Entzauberung der Souveränität der Professoren und erst recht keine Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit und wird auch nicht zu überbordender Verfahrensbürokratie führen. Das meiste von dem Vorgeschlagenen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wenn in Deutschland jedes Jahr ca. <a href="http://www.wila-arbeitsmarkt.de/files/biku_2011_05_karriere_in_der_wissenschaft.pdf">25.000 Promotionen entstehen</a>, dann sind eindeutige Verfahrensregeln, in erster Linie zur Qualitätssicherung, erforderlich. Nach wie vor wird die Qualität der Dissertationen  in erster Linie von der Fähigkeit und Leistung der Doktoranden, zusammen mit der Vorbildfunktion und Betreuung durch die Hochschullehrer, abhängen – aber das Vertrauen darauf alleine reicht offenbar nicht mehr aus.</p>
<p>Das bislang noch als stabil angesehene System zur Produktion von Dissertationen muss überdacht werden, bis hin auch zur Infragestellung von heiligen Kühen, wie dass eine Promotion eine Individualleistung oder dass sie nur ein einzelnes Werk sein muss. So traurig der Fall Guttenberg für die öffentliche und politische Moral auch ist und wie gedemütigt das wissenschaftliche Verfahren der Qualitätssicherung durch den Fall Guttenberg auch wurde – zumindest Letzteres lässt sich durch Verfahren reparieren.</p>
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		<item>
		<title>Gibt es doch tatsächlich Anstöße und bedenkenswert Anstößiges aus der Politik in Sachen Urheberrecht!</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=241</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 15:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nimmt doch, welch Mirakel, ein Politiker den Zeitgeist auf &#8211; sowohl die wissenschaftliche Diskussion um eine grundlegende Reform des Urheberrechts als auch die Frustration vieler Menschen ob restriktiver Geschäftsmodelle der Informationswirtschaft für Information in elektronischen Umgebungen, unterstützt durch ebenso restriktive Rechtsnormen.
Gemeint ist der Hamburger Justizsenator Till Steffen. Er hat ein Positionspapier mit dem programmatischen Titel „Nutzerorientierte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nimmt doch, welch Mirakel, ein Politiker den Zeitgeist auf &#8211; sowohl die wissenschaftliche Diskussion um eine grundlegende Reform des Urheberrechts als auch die Frustration vieler Menschen ob restriktiver Geschäftsmodelle der Informationswirtschaft für Information in elektronischen Umgebungen, unterstützt durch ebenso restriktive Rechtsnormen.</p>
<p>Gemeint ist der Hamburger Justizsenator Till Steffen. Er hat ein Positionspapier mit dem programmatischen Titel „Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts“ vorgelegt  &#8211; <a href="http://www.hamburg.de/themen-und-aktuelles/2164812/2010-03-12-jb-urheberrecht.html">von dort</a> auch der Download des Textes möglich.</p>
<p>Lange Zeit sah es so aus, als ob alle im Bundestag vertretenen Parteien eher unwillig wären, Bewegung in das stark verkrustete Urheberrecht zu bringen. Sitzt bei den Experten im Bundestag der Frust über die zäh langen und kontrovers geführten Auseinandersetzungen im Zweiten Korb noch tief, zumal das dann erzielte Ergebnis von so gut wie allen Akteursgruppen heftig kritisiert wurde? Der damalige Bundestag wollte bei der Verabschiedung dieses Korbs die Notwendigkeit eines Dritten Korbs überprüfen lassen! Zu offensichtlich war selbst den meisten Politikern, dass vor allem die verschiedenen, Bildung und Wissenschaft an sich begünstigenden Schrankenregelungen so eingeschränkt restriktiv und gänzlich an der Praxis und den Bedürfnissen vorbei formuliert wurden, dass sie eher behindernd als ermöglichend wirkten. Wird es aber etwas mit dem Dritten Korb?</p>
<p>Die Mühlen der Politik mahlen langsam. Schwer einzuschätzen, ob von Seiten des Bundesministeriums für Justiz eine Initiative ausgehen wird, sich nun des Dritten Korbs mit Energie anzunehmen. Vielleicht braucht es der Provokation durch Anstöße wie von Till Steffen, die im Vergleich zur offiziellen Bundespolitik, als hochpolitisch revolutionär bezeichnet werden können..</p>
<p>Vielleicht kommt nun doch Bewegung in die Urheberrechtspolitik– zwar erst aus einem kleinen Bundesland und auch von einer Partei, die derzeit nicht in der Regierung ist. Steffen setzt auf den Bundesrat. Schon seit längerem war zu erkennen, dass von den Ländern, aus dem Bundesrat, fortschrittlichere (oder auch realistischere) Vorschläge für das Urheberrecht gekommen sind, z.B.  zur Verbesserung der Rechtslage zugunsten des Open-Access-Publizierens. Kein Wunder, sind doch die Länder über ihre Kultur-, Wissenschafts- oder Schulministerien durch viele der durch das Urheberrecht verursachten Probleme betroffen und durch neu entstandene Kosten stark belastet.</p>
<p>Steffen bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Zeitgeist der juristischen Debatte aufgenommen. Die Überschrift des Diskussionspapiers „Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts“ widerspiegelt die grundlegende Forderung der Dissertation von Gerd Hansen, der ja auch schon dem Bundesrat Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Zweiten Korbs gemacht hatte und jetzt auch dieses Diskussionspapier beeinflusst hat. Für Hansen wird das Urheberrecht nur dann akzeptabel bleiben, wenn es den Nutzerschutz stärker berücksichtigt.</p>
<p>Es ist klar erkennbar, dass nicht nur von Seiten der gestandenen Rechtsprofessoren wie Reto Hilty oder Thomas Hoeren deutlich Kritik an der seit gut 25 Jahren vollzogenen Umwandlung des Urheberrechts in ein Handelsrecht und am Festhalten an alten Zöpfen aus der analogen Welt geübt wird. Nicht gerade eine Flut, aber doch bemerkenswert viele urheberrechtliche Dissertation entstehen (Hansen, Kreutzer, Bajon, Hirschfelder, …), die informiert und undogmatisch auf dem Stand der ökonomischen und technischen Diskussion sind und die die jetzigen Imbalancen des Urheberrechts kritisieren. Ganz zu schweigen von den anhaltenden Reformdebatten in der WIPO oder sogar der internationalen Diskussion um die Gemeingüter, in der u.a. scharf die individuelle Fixierung des Eigentumsverständnisses kritisiert wird (auch am immateriellen Eigentum, das ja Gegenstand des Urheberrechts ist).</p>
<p>Steffen hat einiges von dem neuen Zeitgeist aufgenommen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Das Urheberrecht, so wie es jetzt aussieht, passt nicht mehr zu den technischen Möglichkeiten elektronischen Umgebungen und der darin entwickelten Nutzungsgewohnheiten. … Das individualistische Begründungsmodell des Urheberrechts ist überholt. … Viele sehen die Gefahr, dass allzu eng gefasste Schrankenbestimmungen Kreativität und Innovation hemmen. … Im Internet entstehen kreative Nutzergewohnheiten und Formate, die es schwierig machen, auch bei unterstelltem guten Willen fremde Urheberrechte zu beachten. … In der bisherigen Entwicklung des Urheberrechts sind diese mit der digitalen Entwicklung neu entstandenen Nutzungserwartungen weitgehend unberücksichtigt geblieben. Stattdessen herrschte die Tendenz vor, Mechanismen zum Schutz des Urhebers und der Inhaber der so genannten verwandten Schutzrechte weiter auszubauen. … Urheberrechtsschranken haben mit der kontinuierlichen Erweiterung der Verbotsrechte nicht mitgehalten. … So wie das Urheberrecht als Eigentum im Sinne der Verfassung besonderem Schutz unterliegt, ist umgekehrt zu beachten, dass auch an der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks verfassungsrechtlich verankerte Interessen der Nutzer und der Allgemeinheit bestehen können. In diesem Sinn sind Schranken des Urheberrechts nicht „Ausnahmen“ im Sinne einer Rücknahme des urheberrechtlichen Schutzes, sondern Bestimmungen, die von vornherein Inhalt und immanente Grenzen des Urheberrechts festlegen…. Die Rechtspolitik ist aufgerufen, den „Schrankenbegünstigten“ eine Rechtsposition zu verschaffen, die der Grundrechtsrelevanz der Schranken Rechnung trägt und die dem Recht des Urhebers ein Recht auf Nutzung an die Seite stellt“.</p>
<p>Am weitestgehenden sind allerdings die Vorschläge in den §§ 1 und 11 des Urheberrechts. Für Juristen war es bislang vollkommen selbstverständlich, dass das Urheberrecht das Recht der Urheber sei. Punkt! Faktisch ist es natürlich längst das Recht der (kommerziellen) Verwerter geworden, denen es erlaubt war, die den Urhebern an sich zustehenden Verwertungsrechte gänzlich per Vertrag zu übernehmen, so dass nun auch die Informationswirtschaft durch das Urheberrecht geschützt wurde.</p>
<p>Steffen will  den Titel von § 1 „Allgemeines“ durch „Zweck des Gesetzes“ ersetzen. Da kommt ein bislang im deutschen Urheberrecht eher unterdrücktes utilitaristisches Moment ins Spiel. Im Text soll es dann heißen: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Werknutzende genießen <span style="text-decoration: line-through;">für ihre Werke</span> Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ („für ihre Werke“ soll gestrichen sein!!). Der bisherigen Formulierung von § 11 UrhG, durch den bislang nur der Urheber und dessen Recht auf Vergütung geschützt wird, soll  der Satz angehängt werden: „Zugleich trägt es den Bedürfnissen der Werknutzenden an der Teilnahme am kulturellen und geistigen Leben Rechnung.“</p>
<p>Entsprechend sollte dann auch gleich der gesamte Name des Gesetzes geändert werden und zwar in: „„Gesetz über Urheberrechte, verwandte Schutzrechte und Nutzungsfreiheiten (UrhG)“.</p>
<p>Es bleibt aber keineswegs bei den grundsätzlichen Änderungsvorschlägen. Steffen will Schrankenregelungen auf allen Ebenen wieder zugunsten der Nutzungspraxis bestimmen und auch das Primat gegenüber technischen Schutzmaßnahmen (Digital Rights Management &#8211; DRM) im Gesetz festschreiben. Hier müssen also die 95er Paragraphen des UrhRs angepasst werden. Schranken müssen durchsetzbar sein. Einem derzeit von Seiten der Verlage geforderten speziellen Leistungsschutzrecht steht Steffen skeptisch gegenüber, wenn dieses lediglich auf ein unverändert starres und die Verwerter ohnehin begünstigendes Urheberrecht draufgesattelt wird.</p>
<p>Flexibel soll sich der Gesetzgeber bezüglich der Fristen des Schutzes zeigen. Die undifferenziert festgeschriebene Maximalzeit (70 Jahre nach Tode des Urhebers) ist für die meisten Werktypen eher unangemessen und – wie Simulationsrechnungen der Wirtschaftswissenschaften ergeben haben – volkswirtschaftliche unsinnig (kürzere Fristen als 5 Jahre, aber vor allem längere als 20 Jahre sind für die meisten Fälle kontraproduktiv). Andere Flexibilitäten sind sicherlich bezüglich der Gegenstandsbereiche angebracht. Regelungen für Bildung und Wissenschaft müssen nicht identisch mit denen für die allgemeinen Publikumsmärkte oder für die Medien sein. Vergütungen für Urheberrechtsleistungen sind auch für Steffen weiter unverzichtbar. Wie auch die Partei der Grünen insgesamt scheint Steffen in Richtung der Kulturflatrate zu denken.</p>
<p>Erkennbar, dass die Erwartungen auf den Publikumsmärkten auch für Steffen im Vordergrund stehen. Hier kann ein Politiker besser punkten. Bildung und Wissenschaft bzw. die Konsequenzen der eingeschränkten oder freien Nutzung wissenschaftlicher Information auch für die Wirtschaft stehen nicht im Zentrum der Überlegungen von Steffen. Aber die grundlegenden Reformvorschläge lassen sich leicht verallgemeinern und übertragen. Von Steffen ist auch hier Offenheit zu erwarten.</p>
<p>Man kann und muss aber weiterhin skeptisch sein, wie weit ein politischer Wille vorhanden ist, das Urheberrecht grundsätzlich an die Rahmenbedingungen der elektronischen Umgebungen anzupassen bzw. ob die Kraft besteht, sich den überzogenen Ansinnen der kommerziellen Informationswirtschaft im Interesse der Allgemeinheit entgegen zu stemmen. Oder noch allgemeiner: Ob Wille und Kraft besteht, den Absatz 2 von Art. 14 des Grundgesetzes, der gegenüber dem selbstverständlichen Schutz des Eigentums auch dessen soziale Bindung („Eigentum verpflichtet“) fordert, auch bei der Urheberrechtsregulierung zur Maxime des Handels zu machen.</p>
<p>Ohnehin sind dem deutschen Gesetzgeber weiterhin stark die Hände gebunden, solange es auf der EU-Ebene keinen Ersatz für die immer noch verbindlich geltende, obgleich kaum noch als zeitgemäß anzusehende Richtlinie aus dem Jahr 2001 gibt. Urheberrechtvorgaben aus  der EU werden allerdings wohl kaum ohne den Beitrag aus Deutschland beschlossen. Bestellen wir, zumindest konzeptionell, erst einmal den eigenen Garten.</p>
<p>Aufwind erhalten sollten aber die zivilgesellschaftlichen Akteure und Gruppen durch Vorschläge wie die von Till Steffen. Es sollte was möglich sein. Die Unwilligkeit der offiziellen Politik, Erkenntnisse aus der Wissenschaft aufzunehmen geschweige denn den Nutzungsgewohnheiten und –erwartungen der meisten Menschen in den elektronischen Räumen Rechnung zu tragen, muss nicht hingenommen werden.  Und so wichtig es auch sein mag, es reicht nicht aus, sich auf das kleinteilige Geschäft der marginalen Verbesserung der bestehenden Schrankenregelungen einzulassen.</p>
<p>Wenn ein Jurist und Justizsenator sich daran macht, den gesamten Titel des Urheberrechts und bislang für unumstößlich gehaltene Paragraphen des Urheberrechts verändern zu wollen, dann sollten sich die zivilgesellschaftlichen Akteure und Gruppen ermutigt fühlen, ihre Zurückhaltung aufzugeben, radikal zu denken und auch die heiligen Kühe des Urheberrechts wenn nicht zu schlachten, so doch anders mit Futter zu versehen</p>
<p style="padding-left: 30px;">wie den die kommerzielle Verwertung begünstigenden Dreistufentest; das Recht der vollständigen Übertragung von Rechten an kommerzielle Verwerter, die mit der Urheberschaft gar nichts zu tun gehabt haben; die exklusive Verfügung der Urheber über ihre Werke; die langen unflexiblen Schutzfristen; die Dominanz der technischen Schutzmaßnahmen gegenüber den Schranken, &#8230;</p>
<p>Und grundsätzlichere Forderungen zu stellen, wie:</p>
<p style="padding-left: 30px;">mit öffentlichen Geldern unterstützt produziertes Wissen muss frei zugänglich sein; Rechte an produziertem neuen Wissen und neuer Information sind nicht exklusiv und unbeschränkt – Eigentum verpflichtet auch und gerade in elektronischen Umgebungen; für gesamtgesellschaftlich wichtige Bereiche wie Bildung und Wissenschaft muss ein allgemeines Nutzungsprivileg festgeschrieben werden; kommerzielle Verwertungen sind nur so weit schützenswert, wie wirkliche informationelle Mehrwerte geschaffen werden und sind nur erlaubt, wenn noch genug an freier Nutzung übrig bleibt; rechtlich gesicherte Schrankenbestimmungen dürfen nicht durch technische Maßnahmen (DRM) oder durch privatwirtschaftlich Verträge ausgehebelt werden, …</p>
<p>Für all das muss auch, wenn auch nicht alleine das Urheberrecht Sorge tragen. Schreiben müssen die Juristen die Paragraphen. Aber der Druck dazu muss von den Menschen kommen und aus den Gruppen, in denen sie sich organisieren. Nur hier entwickelt sich das normative Verständnis für den Umgang mit Wissen und Information, gegen das auf Dauer keine politischen Regulierungsinstanzen Gesetze erlassen können. Aber hilfreich kann es schon sein, wenn auch mal Anstöße (und durchaus Anstößiges) aus der Politik selber kommen.</p>
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		<title>Hohe Erwartungen an die Enquete-Kommission „Internet und digitale   Gesellschaft“</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 18:46:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsethik]]></category>
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		<description><![CDATA[Was immer auch den Deutschen Bundestag am 3.3.2010 zur Einsetzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bewogen hat (Taktik, wirkliche Besorgnis?) &#8211; für alle in Deutschland ist es eine große Chance, an der politischen Gestaltung der elektronischen Räume des Internet direkt oder in der Öffentlichkeit mitzuwirken.
Sind es doch die Räume, hier die elektronischen Räume, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was immer auch den Deutschen Bundestag am 3.3.2010 zur Einsetzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bewogen hat (Taktik, wirkliche Besorgnis?) &#8211; für alle in Deutschland ist es eine große Chance, an der politischen Gestaltung der elektronischen Räume des Internet direkt oder in der Öffentlichkeit mitzuwirken.</p>
<p>Sind es doch die Räume, hier die elektronischen Räume, in denen sich unser normatives Verhalten, unsere Normen und moralische Präferenzen entwickeln, die letztlich auch von den formaleren Regulierungsformen des Marktes und des Staates (über Gesetze) nicht außer acht gelassen werden können.</p>
<p>Der Kommission werden 17 Personen des Bundestags sowie 17 von den Parteien entsandte Experten angehören. Diesen wird sinnvollerweise nicht etwa der Auftrag gegeben, wie sich die Menschen im Internet zu verhalten haben (also kein normativer Auftrag), sondern: &#8220;Dem Staat kommt die Aufgabe zu, das Internet als freiheitliches Medium zu schützen.&#8221;</p>
<p>Dazu gehört zentral die Entwicklung von Informationskompetenz (im Text auch als Medienkompetenz angesprochen &#8211; schön wäre es gewesen, wenn auch von Kommunikationskompetenz die Rede gewesen wäre):</p>
<p>&#8220;Die  Menschen benötigen heute neue Kenntnisse und Fähigkeiten. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl, die Einordnung und die Bewertung der nahezu unbegrenzt  zur Verfügung stehenden Informationen“.  Das ist ja ein genuin informationswissenschaftliches Programm!</p>
<p>Es ist in der Tat an der Zeit, die früher erhobenen Forderungen nach dem<br />
Informatik-Führerschein durch den Informations- und  Kommunikationsführerschein wenn nicht zu ersetzen, so doch zu ergänzen.</p>
<p>Daher wird es auch sicher darauf ankommen, das Konzept der im Text erwähnten informationellen Selbstbestimmung auch dahingehend zu erweitern, dass jedermann seine privaten, öffentlichen, sozialen und kommerziellen &#8220;Geschäfte&#8221; informationell abgesichert betreiben kann. Informationelle Selbstbestimmung sollte nicht nur ein defensives Konzept  von Privatheit sein (&#8221;right to be let alone&#8221;), sondern auch das aktive Recht, sich informationell kompetent und abgesichert einzumischen.</p>
<p>Toll der Satz in dem Einsetzungstext: &#8220;Für die Bürgerinnen und Bürger, für Wirtschaft und Wissenschaft ist ein freier, ungehinderter Zugang zum Internet von großer Bedeutung  und entscheidet mit über den Wohlstand unserer Gesellschaft&#8221;. Sollte das etwa auch eine Regulierungsvorgabe für den späteren Satz sein:  &#8220;Das Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts zu fördern und geistiges Eigentum zu achten, ist zugleich eine gesellschaftspolitische Aufgabe&#8221;?</p>
<p>Der Auftrag für die Kommission ist sehr breit, aber doch notwendig breit formuliert: Sicherung von Medien- und Meinungsfreiheit; Medienkompetenz; Konsequenzen der Digitalisierung für alle Formen der Öffentlichmachung von  Wissen und Information (einschließlich der Formen der Kreation und Distribution von kreativen Inhalten);  Sicherung des kulturellen Erbes; sogar Open-Access-Initiativen zum freien Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung sind explizit erwähnt sowie Open-Data-Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen (also hin zu einer Erweiterung der Public Domain),&#8230;</p>
<p>Letztlich wird es der Kommission darum gehen, Fragen wie die folgenden zu beantworten: Wem gehört Wissen? Wie kann der Zugriff zu den Informationsressourcen des Internet für alle gesichert werden? Welche Rolle kommt dem Staat zu,  die neuen Verhaltens- und Nutzungsformen im Internet verträglich mit unserem demokratischen Rechtssystem und den normativen Ewartungen der Bürgerinnen und Bürger vorsichtig zu steuern bzw. zu regulieren und dabei Entwicklungspotenziale des Internet nicht zu stark einzuschränken. Es sind ja, wie erwähnt, die Verhaltensformen in den elektronischen Räumen, die die Entwicklung vorantreiben, nicht die Vorgaben von ökonomischen und politischen Regulierungsinstanzen &#8211; auch wenn diese dann die für eine Weile verbindlichen Pflöcke einschlagen.</p>
<p>Also hohe Erwartungen. Alles wird davon abhängen &#8211; aber da ist ja das Schicksal aller solcher Kommissionen -,  wieviel Freiraum der Enquete-Kommission gewährt wird und wie konsequent dann die Regierung die Empfehlungen umsetzen will bzw. kann. Gut zwei Jahre ist jetzt Zeit, sich einzumischen.</p>
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