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	<title>Netethics &#187; Bayreuth</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Der &#8220;Fall&#8221; Guttenberg</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 21:09:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsethik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Bayreuth]]></category>
		<category><![CDATA[Dissertation]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein „Fall“ soll es wohl sein &#8211; rechtlich eindeutig, ethisch komplex, politisch mit Potenzial für vielleicht überraschende Konsequenzen.  Urheberrechtsverletzungen in der Wissenschaft, vor allem der Persönlichkeitsrechte, sind, wie Alkohol am Steuer, keine Kavaliersdelikte. Die Öffentlichkeit kann erwarten, dass dabei Ertappte, ob nun Bischöfin oder Minister, für eine Zeit sich selber aus ihrem Amt zurückziehen, bevor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein „Fall“ soll es wohl sein &#8211; rechtlich eindeutig, ethisch komplex, politisch mit Potenzial für vielleicht überraschende Konsequenzen.  Urheberrechtsverletzungen in der Wissenschaft, vor allem der Persönlichkeitsrechte, sind, wie Alkohol am Steuer, keine Kavaliersdelikte. Die Öffentlichkeit kann erwarten, dass dabei Ertappte, ob nun Bischöfin oder Minister, für eine Zeit sich selber aus ihrem Amt zurückziehen, bevor andere sie dazu zwingen. Im Amt ist jeder ersetzbar. Wer Vertrauen verspielt hat, wird nicht mehr überzeugend politisch handeln können.</p>
<p>Das hat nicht „nur“ eine politische Dimension. Auf diese kommen wir am Ende zurück. Hier, in einem Blog zur Informationsethik mit starkem Fokus auf die urheberrechtlichen Aspekte, interessieren in erster Linie die rechtlichen und ethischen Dimensionen des „Falls“ Guttenberg.</p>
<p><strong>Was bedeutet dem „Mann oder der Frau auf der Straße“ schon korrektes Zitieren! Ist das ein ethisches Problem?</strong></p>
<p>Ob es ethisch problematisch ist, wenn jemand nicht die rechtlichen Verbindlichkeiten einhält, zumal dann, wenn dies nur den engeren Bereich der Wissenschaft angeht, ist mit Blick auf das moralische Verhalten der breiten Öffentlichkeit schwer zu entscheiden. Hier ist es ohnehin immer schwerer zu vermitteln, warum die freie Zugänglichkeit zu Wissens- und Informationsobjekten im Internet durch kaum verständliche und noch weniger einsichtige Urheberrechtsregelungen eingeschränkt werden soll. Das alte Paradigma der privaten Eigentums- und Verwertungsansprüche kann sich gegenüber dem Paradigma des ungehinderten copy&amp;paste  in elektronischen Räumen nur immer mühsamer behaupten.</p>
<p>Daher ist es auch kein Wunder, dass die breite Öffentlichkeit das vermeintliche Vergehen des Guttenberg in der Wissenschaftsdomäne kaum als Problem ansieht.  Darauf setzt offenbar die regierende Politik.  Was bedeutet dem „Mann oder der Frau auf der Straße“ schon korrektes Zitieren! Von Politikern, anders als von der Bischöfin, wird keine Moral verlangt, auch wenn ihnen von der intellektuellen „Elite“ in den Medien und der Kulturträger genauso dies abverlangt wird. Problematisch wird es allerdings, wenn das gestörte Vertrauen in die Redlichkeit auf dem einen Gebiet, der Wissenschaft, herüberschwappt auf den politischen Bereich. Auch Politikern will man vertrauen können. Ob das noch weiter für Guttenberg zutrifft?</p>
<p><strong>Urheberrechtlich ist die Sache klar und wird auch nicht von Bayreuth entschieden</strong></p>
<p>Was das Urheberrechtliche angeht, so kann kein Zweifel daran bestehen, dass in Guttenbergs Dissertation in ungewöhnlichem <a href="../../%28http:/de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate">Umfang</a> gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Dazu bedarf es keiner Prüfung durch die Universität Bayreuth. Diese muss „nur“ über Umfang und die Konsequenzen des Verstoßes entscheiden. Juristisch liegt eindeutig sowohl ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der verschiedenen Urheber (jeder Urheber hat das Recht, dass auf ihn als Urheber bei einer Verwendung seiner Arbeit referenziert wird) als auch ein Verstoß gegen die Verwertungsrechte vor.</p>
<p>Ob eine/e der betroffenen UrheberInnen wegen des ersteren Verstoßes Klage erheben wird, bleibt abzuwarten – wahrscheinlich ist das nicht. Die Autorin des in aller Breite durch Guttenberg verwendeten  NZZ-Artikels hat z.B. schon signalisiert, dass sie das Verhalten zwar empörend findet, aber keine rechtlichen Schritte unternehmen wird. Andere erwarten zumindest eine Entschuldigung (die bislang aussteht). Ob Klagen wegen der Verletzung der Verwertungsrechte mit Erfolg erhoben wird, ist ebenfalls kaum zu erwarten, obgleich hier die Rechteinhaber angesichts der gängigen Publikationspraxis i.d.R. nicht die UrheberInnen selber, sondern die publizierenden Verlage sind. Aber vielleicht mag es ja jemand auf einen Musterprozess ankommen lassen. Offenbar sind schon Anzeigen bei der Hofer Staatsanwaltschaft eingegangen.</p>
<p><strong>Das Ethos in der Wissenschaft ist anderes als der Code des Rechts</strong></p>
<p>Die Anforderungen in der Wissenschaft an korrektes Zitier- bzw. Referenzierungsverhalten sind viel weitergehend, als es das Urheberrecht regelt. Anders als bei letzterem schützen die wissenschaftlichen Verhaltens-Codices nicht nur den direkten Wortlaut, sondern auch die zugrundeliegenden Ideen. Auch wenn man also nicht direkt zitiert, ist man gehalten, auf geeignete Weise darauf hinzuweisen, dass die Übernahme oder Weiterentwicklung einer Idee oder eines Ergebnisses der Person xyz verpflichtet ist. Verstöße dagegen sind natürlich sehr viel schwieriger zu entdecken bzw. dann zu sanktionieren.</p>
<p>Dass in der juristischen Fakultät der Universität Bayreuth ein gewichtiges DFG-finanziertes Graduiertenkolleg mit dem Titel „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit “ besteht, macht die Sache für Bayreuth vermutlich nicht leichter. Ob Gemeinfreiheit da jemand als res nullius interpretiert, also Wissen als vogelfreies Gut verstanden hat? Die Öffentlichkeit darf gespannt sein, ob der zweifellos gegebene Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis und gegen das Urheberrecht als so gravierend angesehen wird, dass eine mit den höchsten Prädikaten ausgezeichnete Arbeit gänzlich zurückgewiesen werden muss oder ob es bei einigen Nachbesserungsauflagen bleibt.</p>
<p>Wie oft in solchen Fällen mit ethischer und politischer Relevanz ist nicht die Sache an sich entscheidend, sondern die Reaktion des Betroffenen auf diese. Nach der ersten, wohl doch als fatal zu bezeichnenden  Reaktion von Gutenberg, die Vorwürfe als „abstrus“ zu bezeichnen, hat es in der Erklärung am 18.2.2011 einen geschickten und wohl auch vorderhand ehrenhaften Schachzug gegeben. Guttenberg verzichtet bis zur Prüfung in Bayreuth auf das Führen des Doktortitels. Ob das den Schaden heilen kann?</p>
<p><strong>Konsequenzen</strong></p>
<p>Aber ganz gleich, wie die formalen Verfahren ausgehen werden – Guttenberg sollte sich, zumindest für eine Weile, aus der politischen Öffentlichkeit zurückziehen. Das wäre ohne Zweifel die sofortige Reaktion eines Ministers, vielleicht nicht im derzeitigen Italien, aber doch wohl in Ländern wie Frankreich gewesen, wo Kultur und Wissenschaft hohen Status haben. Eine Urheberrechtsverletzung – das haben nicht nur die Verleger, sondern auch die Politiker immer wieder betont – ist kein Kavaliersdelikt (auch wenn das die breite Öffentlichkeit das so sehen mag), genauso wenig wie Alkohol am Steuer. Die Bischöfin Margot Käßmann hatte die Konsequenzen gezogen – dank des gewonnenen Respekts für diese Entscheidung wird es ihr möglich sein, nach einiger Zeit zurückzukehren.</p>
<p><strong>In Richtung Open Access – Akademische Schriften gehören in die elektronische Öffentlichkeit</strong></p>
<p>Am Fall Guttenberg interessiert nicht nur Guttenberg. Ist die jetzt begonnene Diskussion nicht  Wasser auf die Mühlen der Verfechter von Open Access? Darauf hat mich Kollege Steinhauer hingewiesen. So wie Software im Open-Source-Paradigma nicht zuletzt deshalb gegenüber der proprietären Software überlegen ist, weil Fehler schneller erkannt und korrigiert werden, so kann die durchgängige Offenlegung von wissenschaftlichen Werken in der elektronischen Version sehr schnell Plagiate erkennen lassen. Wenn Autoren davon ausgehen müssen, dass ihre Arbeiten offen für jedermann sein werden, wird größere Sorgfalt geübt werden. Zunächst einmal alle akademischen Schriften sollten verpflichtend elektronisch sofort öffentlich gemacht werden. Dazu bedarf es keiner Änderung im Urheberrecht.</p>
<p><strong>„Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess“? Politik wider Willen?</strong></p>
<p>Zum Schluss noch etwas vielleicht überraschend Politisches: Kommt es zu einem Paradigmenwechsel im Urheberrecht, wenn die Bundesregierung Guttenberg weiter als Minister akzeptiert? Wird in Zukunft nicht mehr so stark das Interesse der Urheber (oft genug nur das der kommerziellen Rechteverwerter) im Vordergrund stehen, sondern stärker das der Nutzer?</p>
<p>Das wird wohl kaum so weit gehen, wie es für einen Augenblick die TAZ Guttenberg unterstellte, „dass der Entstehungsprozess mit diesem Jahrzehnt und den Vorgehensweisen dieses Jahrzehnts zu tun hat, also mit der Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation“ (TAZ 17.2.2011, S. 14). Aber dann war es doch nur Satire, denn das Zitat war natürlich von Helene Hegemann in ihrer Erklärung für den freizügigen Umgang mit Materialien Dritter in ihrem Roman Axolol Roadkill.</p>
<p>Aber trotzdem, wenn Guttenberg in der Politik bleibt, wie es derzeit aussieht,  dann können Äußerungen z.B. von der Kanzlerin oder der Justizministerin zum geistigen Eigentum kaum mehr als Grundlage für die politische Regulierung des Urheberrechts ernst genommen werden: „Es kommt darauf an, die Freiheit und die Innovationskraft der Wissenschaft zu fördern, in geistiges Eigentum zu investieren und auch die politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um dieses geistige Eigentum zu schützen.“ (<a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2010/05/2010-05-27-doha.htm">Merkel am 27.5.2010 </a>) oder: „für den wirksamen Schutz des geistigen Eigentums müssen wir weiterhin alle gemeinsam arbeiten“ (<a href="http://www.bdi.eu/download_content/RechtUndOeffentlichesAuftragswesen/Rede_BM_Schnarrenberger_TdgE.pdf">Leutheusser-Schnarrenberger</a>).</p>
<p>Wie ernst kann das noch genommen werden, wenn das Fehlverhalten von Guttenberg marginalisiert oder als politisch irrelevant eingeschätzt wird? Das Urheberrecht, so wird man dann schließen müssen, gilt nur für die anderen, aber nicht für die Klasse der Politiker selber. Das wird sie sich nicht leisten können.</p>
<p><strong>Ein starkes Urheberrecht könnte, Guttenberg sei Dank, ein offenes Urheberrecht werden</strong></p>
<p>Keineswegs wird von Seiten der Wissenschaft die Berechtigung der Anerkennung der schöpferischen Leistung in Frage gestellt. Ob das als geistiges Eigentum mit den entsprechenden Ausschließungsrechten reklamiert werden kann, wird immer mehr fraglich. Die Öffentlichkeit, zumindest bei den überwiegend mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken, hat einen Anspruch darauf, dass erzeugtes Wissen so schnell wie möglich für jedermann frei zugänglich ist. Darüber dürfen auch nicht die Autoren alleine und schon gar nicht die Verwerter entscheiden. Das muss der Gesetzgeber garantierend regeln. In diesem Sinne könnte man sich eigentlich nur wünschen, dass Guttenberg im Amt bleibt. Die Politik wird dann kaum noch für ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums werben können. Ein starkes Urheberrecht könnte, Guttenberg sei Dank, ein offenes Urheberrecht werden.</p>
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