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	<title>Netethics &#187; Heidelberger Appell</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 5 von: Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 5 von: </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen sichernden traditionellen Publikationsformen einzurichten, in Ihrer Weigerung, sich kritisch und konstruktiv mit den Problemen des Urheberrechts und, ja auch, mit den Problemen beim Konzept des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen geschweige denn sich die Mühe zu machen, einmal nachzulesen, was die Piratenpartei bislang zum Umgang mit Wissen und Information geschrieben hat oder wie die Auseinandersetzungen damit intern (aber öffentlich für jeden zugänglich) geführt werden.</p>
<p>Sie arbeiten mit Tabus und mit Vorurteilen. Am meisten aber werfe ich Ihnen vor, dass Sie sich (überwiegend zumindest) weiterhin in dieser bequemen Abhängigkeit von kommerziellen Verwertern einrichten wollen, die Ihnen, ohne weiteres Zutun von Ihrer Seite – natürlich, die Werke produzieren Sie – Ihr Einkommen (mehr oder minder gut oder schlecht) sichern.</p>
<p><strong>Unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen elektronischen Welten</strong></p>
<p>Saper aude!  Hieß es bei Kant. Ausgang von der selbst verschuldeten Unmündigkeit. Und sie bewegen sich unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen Welten, die weitgehend elektronisch bestimmt sind. Nehmen Sie die Herausforderung an, sich selber für das Öffentlichwerden Ihrer Werke zuständig zu fühlen! Die elektronische Welt macht es Ihnen möglich. Und hier – überhaupt keine verkehrte Welt – sind „Piraten“, es muss ja nicht die Piratenpartei sein, Ihre Freunde und Partner, die Sie dabei unterstützen können, praktisch und moralisch.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht weiter vor den Karren derjenigen spannen, die Ihnen nur einen kleinen Teil von dem, was Ihnen auch an Vergütung zustehen kann, zurückgibt. Piraterie ist nicht das Problem – alle Zahlen deuten darauf hin, dass es den weltweiten Copyright-Industrien mit drastischen Zuwachszahlen nie so gut ging wie derzeit. Nicht Freizügigkeit ist die Bedrohung der Kultur, sondern deren kommerzielle Verknappung.</p>
<p>So, dieser „Wutteil“ ist zu Ende. Am Ende gebe ich einige Hinweise, wie Sie sich dieser Herausforderung, das Öffentlichmachen selber in die Hand nehmen, stellen können. Zuerst aber noch einige Anmerkungen zu dem, was bei Ihnen so emphatisch geistiges Eigentum heißt.</p>
<p><strong>Kopf – copyright-geschützt?</strong></p>
<p>Wer sind die Freunde? Wer die Feinde? Nichts ist so schwarz-weiß, wenn es um intellektuelle Produkte und deren Öffentlichmachung oder öffentliche Zugänglichmachung (Urheberrechtsjargon!) geht.</p>
<p>Klar, solange das, was Sie irgendwann einmal in die Öffentlichkeit geben, noch in Ihrem Kopf ist, gehört es Ihnen. Ihr Kopf, nehmen wir mal an, dass das der Ort ist, an dem Ihre, Ideen, Pläne und Textfragmente sich entwickeln und, in welcher chemisch-physikalischen Form auch immer, gespeichert werden, gehört Ihnen. Ob copyright-geschützt, sei dahingestellt, aber doch im Sinne von Eigentum. Sie können jedermann davon abhalten, das einzusehen oder herauszunehmen, was in Ihnen ist. Sie werden nicht gefoltert, um das preiszugeben, was Ihnen gehört. Politiker, Wissenschaftler, Journalisten sind da schon eher bedroht.</p>
<p>Anders wird es, wenn Ihre Gedanken, Ideen, Pläne, Phantasien zu Texten, Musikstücken oder zu anderen medialen Repräsentationen geworden sind. Auch diese sind weiter ihr exklusives Eigentum und sie sind auch urheberrechtlich geschützt, solange Sie diese, sagen wir in Ihrer Schreibtischschublade halten.</p>
<p><strong>Einmal in die Welt gesetzt können intellektuelle Produkte nicht mehr exklusives Eigentum sein.</strong></p>
<p>Aber ganz anders wird es, wenn Sie sich zur Veröffentlichung entschlossen haben. Einmal in die Welt kann dies nicht mehr exklusives Eigentum sein. Das wissen Sie natürlich auch und handeln auch so. Ihre Ideen, wie auch Theorien, Axiome in der Wissenschaft sind frei und können von jedermann frei genutzt werden. Niemand kann gehindert werden, publizierte Ideen in seine eigenen Werke einzubauen (wenn er denn Gelegenheit hat, diese Werke direkt oder vermittelt über Andere einzusehen).</p>
<p>Das mussten schmerzlich die Autoren <a title="Michael Baigent" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_Baigent">Michael Baigent</a>, <a title="Richard Leigh (author)" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Leigh_%28author%29">Richard Leigh</a>, und <a title="Henry Lincoln" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_Lincoln">Henry Lincoln</a> erfahren bzw. genauer ihr Verleger <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Jonathan_Cape">Jonathan Cape</a>, denn der hatte geklagt. Die Klage richtete sich, gegen Dan Brown, dem vorgeworfen wurde, dass er in seinem Buch  „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Da_Vinci_Code">The Da Vinci Code</a>“ unter Verletzung des Urheberrechts aus ihrem Werk „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Holy_Blood_and_the_Holy_Grail">Holy Blood. Holy Grail</a>“ geklaut habe.</p>
<p>Da waren sie aber bei dem Richter <a href="http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html?_r=1">Peter Smith</a> wie auch wohl bei jedem anderen Richter bei dem Falschen. Aus dem <a href="http://www.cesnur.org/2007/mi_davinci_en.htm">Revisionsurteil</a>: “Under British copyright law [aber in Deutschland wird es nicht anders sein – RK], a novelist has the right to use the “information” included in an (alleged) work of history when this information is “differently expressed, collected, selected, arranged and narrated” as is typical of a novel. The judgement confirms both that the ideas of The Da Vinci Code are in large part taken from Holy Blood, Holy Grail, and that ideas per se (what continental copyright law calls the corpus mysticum of a work, as opposed to the corpus mechanicum, i.e. their arrangement) are not copyrightable, and ideas expressed in an (alleged) work of history can be freely borrowed and re-arranged in a work of fiction.”</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler das auch so sehen und wollen, dass Ihre Ideen im Leben und im Handeln anderer fortleben und ein eigenes Leben entwickeln.</p>
<p><strong>Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen</strong></p>
<p>Wird es dann ganz anders, wenn das Interesse der Öffentlichkeit nun an Ihrem Werk auf dem Spiel steht? Und dann werden Sie hoffentlich auch Bedenken bekommen, dass es mit dem exklusiven Eigentum an intellektuellem Werken nicht so ganz stimmen kann. Ihre Werke, alle, ob sie nun von Thomas Mann, Günter Grass oder Gabi Hauptmann stammen, sind zu einem Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen. Wahrgenommen und weitergetragen kann es aber nur über die Werke selber. Es nützt wenig, wenn die Ideen an sich frei sind, wenn der Zugang zu den Werken nicht möglich ist, in denen die Ideen repräsentiert sind.</p>
<p>Daher sorgt die Öffentlichkeit dafür – und ich nehme mal an, dass niemand von Ihnen dagegen einen Einspruch hat -, dass dieses kulturelle Erbe in Bibliotheken, Museen, Archiven für jedermann so gut wie frei (also auch gebührenfrei) zur Verfügung steht. Natürlich wurden Sie dafür nicht enteignet. Die Bibliotheken müssen ja ihre Werke kaufen, und auch die Verwertungsgesellschaften (VG-Wort, Gema etc.) sorgen dafür, dass Einiges an Sie zurückfließt – das meiste allerdings in der Praxis an die Verwerter/Verlage, mit denen Sie vertraglich die Veröffentlichungen vereinbart und dafür Ihre urheberrechtlichen Verwertungsrechte als Nutzungsrechte weitgehend übergeben haben.</p>
<p>Ist es nicht so, so schreiben jedenfalls viele von Ihnen in Ihren Beiträgen zu der Kampagne, dass Sie für Ihre Bücher oft lange und mühsam recherchiert haben (wie auch Dan Brown)? Wo denn eigentlich? Wohl in den Bibliotheken oder Archiven und zunehmend wohl auch in den offenen Ressourcen des Internet. Der eine oder andere wird auch gelegentlich dafür bezahlt haben, aber das dürfte die Ausnahme sein.</p>
<p><strong>Auf den Schultern von Riesen und Zwergen</strong></p>
<p>Sicher sind Sie unabhängiger von dem, was andere vor Ihnen publiziert haben, als es die Kreativen in der Wissenschaft sind, die immer schon auf den Schultern von Riesen gestanden haben, um zu neuen Einsichten zu kommen – natürlich auch auf den Schultern von Zwergen, wie es <a href="http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/bySubjectPH00/ISBN3-527-40595-X/">Jürgen Renn</a> in seiner spannenden Geschichte über Einsteins Entdeckungen so schön herausgearbeitet hat.</p>
<p>Dass das Urheberrecht die in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden nicht zuletzt durch die vom jetzigen Urheberrecht begünstigten kommerziellen Verknappungsstrategien darin immer mehr hindert, freien Zugang zum publizierten Wissen zu bekommen, sogar zu dem mit öffentlich Mitteln finanzierten Wissen, ist Ihnen vielleicht kein bewusstes Problem. Aber Sie können sicher davon ausgehen, dass auch Ihre Werke sehr bald i.d.R. elektronisch publiziert werden und dass es dann den Bibliotheken immer schwerer gemacht werden wird, den freien Zugang auch zu Ihren elektronischen Werken auch für Ihre KollegInnen zu garantieren. Ein 2008 ins Gesetz gekommener Paragraph, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/53a">§ 53a UrhG</a>, untersagt es den Bibliotheken, Werke elektronisch bereitzustellen, wenn Verlage diese Werle selber in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht haben.</p>
<p><strong>Wer sind die Freunde, wer die Feinde?</strong></p>
<p>Werden Sie alle dann vielleicht sehr schnell auch zu Piraten, um Wege zu finden, das elektronisch publizierte Wissen für Ihre Arbeit doch frei zu nutzen?</p>
<p>Wer sind die Freunde, wer die Feinde? Sind nicht gerade die „Piraten“, die Verfechter eines freien Umgangs mit Wissen und Information, die sie nicht bedrohen, sondern die Ihnen den intellektuellen Freiraum bewahren helfen, auf den auch Sie angewiesen sind und den Sie immer wie selbstverständlich genutzt haben.</p>
<p><strong>Umsonstkultur?</strong></p>
<p>Gut, das ist die eine Seite: Sie beschweren sich ja in erster Linie, dass im Internet eine Umsonstkultur entsteht, die von den politischen Protagonisten: den Piraten gefördert werde. In der Tat, die fetten Jahre sind vorbei. Die Publikationsmodelle der analogen Welt sind kaum mehr als Reservatschutz zu bewahren (auch kaum die von Verlagen weiter eingeklagte Buchpreisbindung). In dieser analogen Welt haben Sie alle recht gut gelebt, wenn Sie denn gute, zumindest attraktive Werke angefertigt haben. Mir ist nicht bekannt, dass jemand von Ihnen jemals Piraterie ihrer gedruckten Werke beklagt hat oder eine Verletzung Ihres Anspruchs auf geistiges Eigentum. Sicher, Plagiate und Raubdrucke hat es immer gegeben – auch ich habe Max Webers „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus!“ nur als Raubkopie für fünf DM gekauft und gelesen –, aber das hat das System nicht wirklich gefährdet.</p>
<p>Ein Buch kann man vielleicht zwei, drei Freunden ausleihen. Im Internet hat man für dessen elektronische Version gleich einige Millionen Freunde. Das ausgeliehene Buch aus der Bibliothek ist für drei, vier Wochen aus dem Verkehr gezogen. Von einem elektronischen Master im Server der Bibliothek könnten gleichzeitig beliebig viele Nutzer bedient werden – tatsächlich ist Letzteres durch einen anderen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes, hier <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52b">§ 52b</a>, explizit verboten worden. Schauen Sie mal in das Urheberrecht. Da werden sie manches Erstaunliche finden, die Sie an dem Schutz Ihrer informationellen Autonomie zweifeln lässt. Hat eine/r von Ihnen protestiert, als 2008 Ihnen in <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/31a">§ 31a</a> das Recht genommen wurde, über eine Neupublikation Ihres Werkes in einer anderen medialen Form als die ursprünglich gedruckte mitzubestimmen?</p>
<p>Nur einige von Ihnen publizieren bislang elektronisch. Ihre Sorge antizipiert etwas, was tatsächlich eintreten wird, wenn Sie Ihre Erwartungen, Einstellungen und Handlungen nicht an das neue mediale Umfeld anpassen. Nur wird das eben nicht die Umsonstkultur sein, sondern die durchgängige urheberrechtsgeschützte Kommerzialisierung aller Kulturgüter.</p>
<p><strong>Es sind die Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Noch einmal, die fetten Jahre der analogen Welt sind in elektronischen Welten nicht zu reproduzieren. Elektronisches Material lässt sich nicht so verknappen, wie es mit den materiellen Produkten wie Büchern leicht möglich ist. Die Geschäfts- und Einnahme-/Abrechnungsmodelle, die in erster Linie auf der Anzahl der verkauften Exemplare (Kopien) beruhten, machen in elektronischen Räumen keinen Sinn. Hier gibt es keine Kopien. Hier kann, wenn überhaupt, nur über die aktuelle Nutzung abgerechnet werden. Aber auch hier sollten Sie sich fragen, ob jede aktuelle Nutzung über technische Schutzmaßnahmen des Digital Rights Management kontrolliert werden soll – wie es auch das aktuelle Urheberrecht in den<a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/95a"> 95er-Paragraphen</a> vorsieht bzw. diese Maßnahmen selber schützt. Haben Sie Vorstellungen darüber, ob eine Kultur-Flatrate einiges der Probleme, auch der angemessenen Vergütung, löst?</p>
<p><strong>Auch die Politik gibt keine Freischeine mehr für obsolete Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Die Bundesjustizministerin hatte in ihrer <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Berliner Rede</a> zum Urheberrecht vom 20. Juni 2010, durch die sie den Startschuss für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform geben wollte (wird dann aber wohl ein Fehlschuss gewesen sein), ihre Absicht deutlich gemacht, die Rechte der AutorInnen zu stärken, ohne die Interessen der kommerziellen Verwertung klein reden. Aber Freischeine dafür hat sie nicht mehr gegeben:</p>
<p>„Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.“</p>
<p><strong>Das Vorlegen der Verlage ist kein „muss“ mehr</strong></p>
<p>Neue Geschäftsmodelle für das Öffentlichmachen von Wissen und Information fordert auch die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm. Aber sie fallen nicht vom Himmel. Sind Sie, die Kunstschaffenden, nicht auch gefragt? Ist es noch länger nur die Aufgabe der Verlagswirtschaft, für solche Modelle zu sorgen, die dann natürlich auch Ihnen weiterhin ohne Ihr Zutun die Einnahmen sichern könnten?</p>
<p>„Verlag“, so heißt es, kommt von „vorlegen“. Verlage legen das Know how vor und tätigen vorab die Investitionen, die nötig sind, um Werke zu publizieren. Sie als AutorInnen hatten weder das Know how (und wohl kaum die Lust dazu) noch das Geld, um diesen Prozess in all seinen ausdifferenzierten Stufen (Auswahl, Qualitätssicherung, Lektorat, Textaufbereitung, Druck, Marketing, Werbung, Versand, Abrechnung …) zu stemmen. Und daher mussten Sie auch freiwillig, aber sicher oft auch zähneknirschend nicht nur alle ihre im Urheberrecht garantierten Verwertungsrechte als Nutzungsrechte abtreten, sondern auch akzeptieren, dass an Sie, die eigentlichen UrheberInnen, am Ende nur ein kleiner Teil des Gewinns weitergegeben wird. Natürlich gibt es die Gewinner, die Günter Grass´s oder die Gabi Kaufmanns. Aber im Durchschnitt bleibt bei den Kreativen kaum mehr als 5% des Gewinns. Muss das heute noch sein?</p>
<p>Das mit dem Vorlegen stimmt in elektronischen Umgebungen kaum noch, und das mit dem Rechteabtreten und den Gewinnverzichten muss auch nicht mehr sein. Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei  hatte in der Handelsblatt-Kampagne von den an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnten deutschen Schriftstellern gesprochen. Vielleicht waren Sie nicht nur daran gewöhnt, sondern auch in hohem Maß verwöhnt, haben ihr künstlerisches Gärtchen gepflegt und sich kaum darum gekümmert, ob die Verlage das ihnen von Ihnen anvertraute Gut nicht nur als  kommerzielle Güter sehen, sondern auch um die Rechte der Öffentlichkeit an einer freizügigen Nutzung dieser Objekte besorgt sind.</p>
<p>Sapere aude! war die Forderung. Niemand wird bestreiten, dass KünstlerInnen den  Anspruch haben, von ihren Werken auch wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu können. KünstlerInnen können diesen Anspruch aber in elektronischen Umgebungen nun selber in die Hand nehmen. Nutzen Sie selber die Potenziale, die Ihnen das Internet bietet, und greifen Sie dazu auf die Hilfe der „Piraten“ zurück. Vielleicht ist das besser und wird mehr Erfolg haben, als auf eine Umverteilung durch eine Kultur-Flatrate zu setzen (?). Aber auch damit sollte experimentiert werden.</p>
<p><strong>Experimentieren, auch zur Nachahmung empfohlen</strong></p>
<p>Natürlich, Gabi Hauptmann, Sie verdienen wohl genug über Ihren Piper-Verlag, sowohl mit Büchern als auch mit (meist DRM-geschützten) e-Books. Aber deshalb könnten gerade Sie mit neuen Publikationsformen experimentieren, die dann auch vielleicht für andere Vorbilder werden können:</p>
<p>Warum nicht gleich, unter Nutzung verfügbarer und leicht handhabbarer Software, die Werke erstellen und ins Netz stellen. Warum bedarf es weiter der Mittler? Warum nicht ein attraktives erstes Kapitel elektronisch frei geben, um dann schrittweise gegen Entgelt die weiteren Folgen auszuliefern. Die <a href="http://www.handyroman.net/stimmen.html">Handyromane</a>, in Deutschland, in der Nachfolge des japanischen Erfolgs, propagiert und praktiziert von Oliver Bendel, haben es vorgemacht. Warum nicht ein Buch ankündigen und im Internet versteigern? Wenn der angestrebte Betrag erreicht ist, wird das ganze Buch frei ins Netz gestellt. Ganz ähnlich: Können/sollten nicht Werke ganz frei an die Öffentlichkeit gegeben werden, sozusagen als Tilgung für die freie Nutzung des kulturellen Erbes der vielen Vorgänger, wenn  das Werk schon einen großen finanziellen Ertrag z.B. in den ersten 10 Jahren erzielt hat? Müssen Werke wirklich 70 Jahre nach dem Tod des Produzenten geschützt sein? Gehören sie nicht viel eher in die „public domain“?</p>
<p><strong>Kreative haben das größere Ideen- und Innovationspotenzial</strong></p>
<p>Das sind nur einige wenige Hinweise. Sie als Kreative haben ein größeres Ideenpotenzial, um neue Formen des Öffentlichmachens Ihrer Werke entweder selber auszuprobieren oder die Verlage mit ihrem Know how zu ermuntern, innovative freizügigere Publikations- und Nutzungsformen zu entwickeln.</p>
<p>Die Musikindustrie hat es nach einigen Jahren der bloßen Piraterieanklage und -abwehr allmählich geschafft, auch im elektronischen Umfeld kommerziellen Erfolg zu erzielen. Keine Rede von Umsonstkultur. Es zeigt sich deutlich, dass Menschen bereit sind, bei fairen Preisen und guten Angeboten für diese auch zu zahlen. Aber müssen nur die Gewinne der Copyright-Industrien weiter und so enorm steigen? (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a>)</p>
<p>In dieser Situation wirkt die ganze „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne doch arg peinlich, zumal sie zweifellos ganz im Sinne der Kritik der Bundesjustizministerin wesentlich dazu dient, die Unfähigkeit der Verlagswirtschaft zu verschleiern, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Modelle zu entwickeln. Hören Sie auf, von geistigem Eigentum zu reden. Nicht aufs Eigentum kommt es an, sondern darauf, welche Rechte Sie mit welchen Gründen an Ihren Werken behaupten und durchsetzen können. Wird dafür das Urheberrecht über die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte hinaus überhaupt gebraucht?</p>
<p>Wenn Sie sich einmal die Mühe geben, ein wenig <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg">in dieses Gesetz zu schauen</a>, z.B. in die Schrankenregelungen (§§ 44a – 63a) oder in das Urhebervertragsrecht (z.B. in die 30-er Paragraphen), dann werden Sie sehr schnell selber sehen, dass moderne Gesellschaften damit nicht wirklich leben können. Suchen Sie also Ihre Interessenvertretung eher bei denjenigen, die den Umgang mit Wissen und Information transparent, fair und offen gestalten wollen.</p>
<p>Zweifellos sind die fetten Jahre der großen Umsätze in analogen Umgebungen vorbei. Gute AutorInnen mit attraktiven Produkten haben hier gut verdient. Aber es kann ja kein Zweifel darüber bestehen, dass die Zukunft auch der sogenannten schönen Literatur wie auch der Musik jede Ausprägung in den elektronischen Medien liegt.</p>
<p>Auch hier gelten die Persönlichkeitsrechte der Kreativen, also auch das nach wie vor exklusive Recht, darüber zu entscheiden, wie und wo sie publizieren wollen. Und auch mit diesen im Rücken werden Sie weiter reputative und monetäre Anerkennung erzielen können – auf dass wir Sie alle weiter lesen können.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Handlungsbedarf der politischen Instanzen nach freier Nutzung öffentlich finanzierten Wissens</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 22:39:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Nach mehr als eineinhalb Jahren hat der Deutsche Bundestag über eine ursprünglich von Lars Fischer eingebrachte und dann vom Aktionsbündnis flankierte Petition beraten und weitgehende Zustimmung zu der Forderung signalisiert, dass Publikationen, „die aus durch den Staat bezuschussten Forschungen stammen“ frei (d.h. auch kostenfrei) zugänglich sein sollten. Mit der Überweisung der Petitionen als Material nicht zuletzt für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform an da BMBF und das BMJ und die Fraktionen des Bundestags ist es aber nicht getan. Erforderlich sind jetzt Mut und Ideenreichtum der politischen Instanzen, wie diese Forderung umgesetzt werden kann, z.B. über ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht der WissenschaftlerInnen, aber auch (ohne Tabus) darüber, wie dieses dann neue Recht der AutorInnen auch zugunsten Open Access genutzt werden kann (weiter bloß über Appelle oder auch über Verpflichtungen der Autorinnen gegenüber ihren Institutionen und der Öffentlichkeit).</p>
<p>Der Artikel auch zum Download als <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/petitionen-und-die folgen280711.pdf">PDF</a></p>
<p><strong>Die mit am meisten beachtete Petition an den Bundestag</strong></p>
<p>Die politischen Mühlen mahlen halt langsam, aber sie mahlen doch. Im Oktober 2009 hatte es eine <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922">Petition </a>an den Deutschen Bundestag gegeben: „Wissenschaft und Forschung &#8211; Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“. Sie war von Lars Fischer auf den Weg gebracht worden, wurde von 23.631 Personen unterzeichnet und durch eine <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/Aktionsbuendnis-petition-open-access-ergz-zu-LarsFischer250110.pdf">Zusatzpetition </a>des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft flankiert, mit dem Titel „„Urheberrechte von wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren stärken und Open Access befördern — Ergebnisse von mit öffentlichen Mitteln geförderter Forschung kostenfrei zugänglich machen“. Die Petition gehörte zu „den bisher am meisten beachteten öffentlichen Petitionen“ (so der Petitionsausschuss).</p>
<p>Jetzt im Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag die Petition beraten und beschlossen, die Petitionen als Material der Bundesregierung (BMBF und BMJ) zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestags zu Kenntnis zu geben und im Übrigen das Verfahren damit abzuschließen. Das Aktionsbündnis, und ich nehme an auch Lars Fischer, wurde vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses mit einer ausführlichen Begründung darüber informiert. Und diese ist bemerkenswert.</p>
<p><strong>Bemerkenswerte OA-Diskussion im Bundestag ob der Petition</strong></p>
<p>Offenbar hat es bei der Beratung im Bundestag eine lebhafte Beteiligung gegeben. Einbezogen wurde in die Diskussion die vom Aktionsbündnis in der Zusatzpetition eingebrachte Forderung nach einem unabdingbaren Zweitverwertungsrecht.</p>
<p>Nur wenige Diskussionsteilnehmer haben sich gegen die Petition ausgesprochen, z.B. mit dem Argument, “dass nicht jeder Bürger wissenschaftliche Texte lesen wolle und die, die das wollten, … zu den Besserverdienenden gehören und es sich somit leisten können, hierfür finanzielle Mittel aufzubringen“. Die Befürworter stimmten zu, dass diejenigen Publikationen kostenlos zugänglich sein sollten, „die aus durch den Staat bezuschussten Forschungen stammen“. Diese Forderung habe „grundsätzliche Bedeutung und betrifft in erster Linie mit den Vorschlägen zu Open-Access- und Open-Source-Verwertungsmodellen zentrale Teilbereiche des Urheberrechts, die nicht nur von den Petenten, sondern auch von bedeutenden Wissenschaftseinrichtungen als regelungsbedürftig bezeichnet werden.“</p>
<p><strong>Keine Empfehlung für die Förderorganisationen</strong></p>
<p>Der in den Petitionen enthaltene Vorschlag, dass der Deutsche Bundestag die Förderinstitutionen, „die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten“, auffordern solle, „entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse im Internet zu schaffen“, wurde nicht aufgegriffen bzw. für unnötig gehalten. Die deutschen Wissenschaftsorganisationen stünden ohnehin den in den Petitionen angesprochenen Zielen „sehr aufgeschlossen gegenüber“. Die gesamte „Scientific Community“ sei „sowohl auf rechtliche wie auch auf organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Open-Access-Problematik vorbereitet“ und wende „in wesentlichen Bereichen bereits Open-Access-Modelle“ an.</p>
<p><strong>Kein weiterer Handlungsbedarf für Open Access?</strong></p>
<p>Also kein wirklicher Handlungsbedarf mehr? Wohl kaum. Nach wie vor macht nur eine kleine Minderheit der WissenschaftlerInnen (weltweit höchstens 20% <sup>[1]</sup>) ihre zur Publikation angenommenen Artikel frei verfügbar, sei es als „self-archiving“ auf ihrer eigene Website oder in einem öffentlichen Open-Access-Repository. Warum, obgleich, wie viele Umfragen belegen, WissenschaftlerInnen in der großen Mehrheit im Prinzip Open Access positiv gegenüber stehen? [2]<a href="#_ftn1"><sup><sup></sup></sup></a>.</p>
<p>Nach wie vor besteht offensichtlich rechtliche Unsicherheit darüber, was erlaubt ist, obgleich sie nicht bestehen müsste. Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI e.V. ). stellt eine <a href="http://www.dini.de/wiss-publizieren/sherparomeo/">Datenbank </a>bereit, durch die in der <a href="http://www.sherpa.ac.uk/romeo/PDFandIR.php?la=en">SHERPARoMEO</a>-Liste gezielt gesucht werden kann, welcher Verlag unter welchen Bedingungen den AutorInnen erlaubt, ihre Werke in einer Zweitpublikation frei zugänglich zu machen.</p>
<p><strong>Open Access über ein Zweitverwertungsrecht der AutorInnen?</strong></p>
<p>Aber das reicht alleine nicht aus. Der Bundestag, zunächst die Bundesregierung über das BMJ, ist aufgefordert, im Dritten Korb eine gesetzliche (urheberrechtliche) Lösung für ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht zu finden. Das hat zwar mit Open Access direkt nichts zu tun, stärkt aber das Recht der AutorInnen auf eine freiere Verfügbarkeit über ihre Werke und wird verhindern, dass sie bei einer weiter frei zu wählenden kommerziellen Publikation nicht alle Rechte abtreten, z.B. für eine zweite, nach Open-Access-Prinzipien freie, nicht-kommerzielle Veröffentlichung.</p>
<p><strong>Requested vs required</strong></p>
<p>Schließlich ist es an der Zeit, dass die deutschen Forschungsförderinstitutionen ihre Haltung im weltweiten Streit „required vs. requested“ überprüfen und zu handlungsrelevanten Lösungen kommen. Gemeint ist mit dem Streit die Auseinandersetzung, ob WissenschaftlerInnen verpflichtet oder nur angehalten werden sollen, die Ergebnisse ihrer mit öffentlichen Fördermitteln unterstützten Forschungen nicht als Erstpublikation, aber als parallele oder leicht zeitlich verzögerte Zweitpublikation nach Open-Access-Prinzipien (bevorzugt über ein Open-Access-Repository) frei zu stellen.</p>
<p>Wenn das die USA am Beispiel des National Institutes of Health (<a href="http://publicaccess.nih.gov/">NIH</a>) können und wenn dies die EU in einem <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1262&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en">Pilotversuch </a>kann, der immerhin 25% der Forschungsfördermittel betrifft, sollte das auch in Deutschland möglich sein. Auf keinen Fall wäre zu akzeptieren, dass dies nur aus Sorge vor weiteren Angriffen aus der Ecke des Heidelbergers Appells (Reuss etc.) unterbleibt. [3]</p>
<p><strong>Eine Open Access Mandate-Politik?</strong></p>
<p>Aber auch das wird alleine nicht ausreichen. Sicher wäre es schon nützlich, wenn sich alle öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen (an Hochschulen und außerhalb von ihnen) auf eine Verpflichtung verständigen würden, ihre WissenschaftlerInnen aufzufordern, die zur Publikation nach abgeschlossener Begutachtung angenommen Werke dem Open-Access-Repository ihrer Institution zur Zweitveröffentlichung zur Verfügung zu stellen.[4]<a href="#_ftn3"></a></p>
<p>Natürlich schnappte auch hier wieder die Falle des „requested vs. required“ zu. Nicht zuletzt aus ethischen, aber auch aus ökonomischen Gründen halte ich persönlich ein „institutional mandate“ für nicht nur vertretbar, sondern auch für erforderlich, also die Verpflichtung eines/r jeden WissenschaftlerIn gegenüber seiner/ihrer Institution und damit gegenüber der Öffentlichkeit, die mit deren Hilfe erstellten Werke frei zugänglich zu machen. Das könnte dadurch geregelt werden, dass nicht nur den AutorInnen, sondern auch deren Institutionen das Zweitpublikationsrecht und zwar nach Open-Access-Prinzipien verbindlich zugestanden würde.</p>
<p>Ich weiß, dass reflexartig der Aufschrei nach Verletzung von Wissenschaftsfreiheit ertönen wird, verkürzt verstanden als positive Publikationsfreiheit, also entscheiden zu dürfen, nicht nur – unbestritten –­­­ ob, wann und wie zu publiziert werden darf, sondern auch „wo“.</p>
<p><strong>Einmal publiziertes Wissen kein privates Eigentum</strong></p>
<p>Wissen, einmal öffentlich gemacht, kann und sollte nicht als privates Eigentum reklamiert werden, schon gar nicht von den verwertenden Organisationen der Verlage, aber auch nicht von den AutorInnen selber. Dass ihnen das erstellte Werk entsprechend den Persönlichkeitsrechten des Urheberrechts ohne Einschränkung zugerechnet wird, wird von Niemandem bestritten.</p>
<p>Entscheiden zu dürfen, dass durch eine kommerzielle Publikation die Nutzung eines Werkes über rechtliche und technische Mittel oder über eine restriktive Preispolitik behindert oder gar unmöglich gemacht wird, kann nicht zu den Freiheitsrechten gehören. Dass dies zudem die Wirtschaft daran hindert, aus den Ideen der Wissenschaft innovative Produkte in dem Ausmaß zu machen, wie es bei freiem Zugriff möglich wäre, sollte als Zusatzargument nicht schaden.</p>
<p><strong>Mut und Ideenreichtum sind gefragt</strong></p>
<p>Im Umfeld von Open Access ist noch viel zu tun, und es wird noch viel darüber gestritten werden. Es sollte erwartet werden, dass die gesetzgebenden politischen Instanzen die Forderungen der jetzt ihnen übermittelten Petitionen aufgreift, zusammen mit den vielen öffentlich gemachten Forderungen aus Bildung und Wissenschaft nach einem flexibleren, freieren und verständlicheren Wissenschaftsurheberrecht.</p>
<p>Für den Dritten Korb der anstehenden Urheberrechtsreform, der ja ein Wissenschaftskorb sein soll(te), ist mehr Mut und Ideenreichtum zur Beantwortung der Fragen gefragt, wie wir mit Wissen und Information in elektronischen Räumen umgehen wollen und wer welche Rechte an öffentlich gemachtem Wissen haben soll. Auch Grundrechte der Gesellschaft können in ihrer Interpretation und durch positive Gesetzgebung an sich ändernde Rahmenbedingungen und neuen Erwartungen der Gesellschaft an größere Freizügigkeit angepasst werden, wenn auch zum Glück nicht gänzlich außer Kraft gesetzt werden.</p>
<hr size="1" />[1] Vgl. OA-barometer 2009: 20% of peer-reviewed articles across all disciplines are now freely available &#8211; http://www.doaj.org/doaj?func=loadTempl&amp;templ=100623&amp;uiLanguage=en.</p>
<p><a href="#_ftnref1">[2]</a> Z.B. die Aussage in der schon 2005 veröffentlichten Studie der DFG“ Publikationsstrategien im Wandel? Ergebnisse einer <a href="http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/evaluation_statistik/programm_evaluation/studie_publikationsstrategien_bericht_dt.pdf">Umfrage </a>zum Publikations- und Rezeptionsverhalten unter besonderer Berücksichtigung von Open Access“ : „ Im Kontrast zu der wenig ausgeprägten Publikationstätigkeit im Open Access befürwortet eine Mehrheit der Befragten quer durch alle Wissenschaftsbereiche eine stärkere Beförderung von Open Access durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.“  Diese prinzipielle Befürwortung, so ja auch die Einschätzung des Petitionsausschusses, hat sich 2011 sicher noch verstärkt, aber nicht im vergleichbaren Umfang die tatsächliche Open-Access-Bereitschaft.</p>
<p><a href="#_ftnref2">[3]</a> Vgl. dazu die bei <a href="http://www.iuwis.de">IUWIS </a>recherchierbaren Dokumente</p>
<p><a href="#_ftnref3">[4]</a> Vgl. dazu die Initiativen und Positionspapiere auf der<a href="http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/initiativen_und_positionspapiere/"> OA-Plattform</a></p>
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		<title>Brauchen Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht wirklich eine Tea-Party-Bewegung?</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 07:42:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Platz machen, Maulwurfshügel räumen, wenn Zwerge sich vergrößern wollen. So hatte es Gottfried Benn empfohlen. Sollte man Wehklagen ob des befürchteten „digitalen Tods des freien Forschers“ einfach als zwergenhaften Unsinn ignorieren? Man sollte es. Man kann es aber doch nicht. Dafür ist der Maulwurfshügel an zu prominenter Stelle in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.11.2010 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Platz machen, Maulwurfshügel räumen, wenn Zwerge sich vergrößern wollen. So hatte es Gottfried Benn empfohlen. Sollte man Wehklagen ob des befürchteten „digitalen Tods des freien Forschers“ einfach als zwergenhaften Unsinn ignorieren? Man sollte es. Man kann es aber doch nicht. Dafür ist der Maulwurfshügel an zu prominenter Stelle in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.11.2010 erschienen.</p>
<p>Man kann Uwe Jochum, Konstanzer Bibliothekar, vermutlich unterstellen, dass ihn wirkliche Sorgen umtreiben – allerdings sind das kaum Sorgen, die man bei einem Bibliothekar erwarten könnte, den ja vor allem umtreiben sollte, wie er die Nutzer seiner Bibliothek mit den Informationen versorgen kann, die diese für ihre Arbeit brauchen. Aber gut, man kann auch über die weitergehenden Rahmenbedingungen sich Gedanken machen, die solche möglichst freie Nutzung ermöglichen können bzw. die, in der apokalyptischen Vision des Bibliothekars, zum „Tod des freien Forschers“ bzw. zum „Tod der freien Wissenschaftsverlage“ führen können.</p>
<p>Dass hier ein gleich zweifacher Tod angesprochen wird, also aus dem Tod des Autors der Tod der Verlage folgt, macht im Zusammenhang des Urheberrechts sogar Sinn:  Wenn im Recht von „Urheber“ die Rede ist, so muss man so gut wie immer eigentlich „Verwerter“ (sprich Verlag) lesen. Das Urheberrecht hat sich seit gut 20 Jahren immer mehr, über internationale, europäische und nationale Regulierungen, zu einem kommerziellen Nutzungsrecht entwickelt. Das gilt auch für Deutschland mit seiner Tradition der starken Betonung der individuellen Autorenrechte. Es macht sich einfach gut, wenn das Recht des freien Forschers zur Legitimation der freien Wissenschaftsverlage verwendet werden kann.</p>
<p>„Freie Wissenschaftsverlage“ – in welcher Welt lebt der Konstanzer Bibliothekar? Natürlich gibt es gerade in Deutschland zum Glück noch die vielen kleinen Verlage und Verleger, die mit viel Liebe und engem Kontakt zu ihren WissenschaftlerInnen schöne Bücher produzieren. Aber der für Wissenschaft zentrale Zeitschriftenmarkt wird zu über 90% von vier großen Verlagskonsortien  (Elsevier, Thomson Springer, Wiley) kontrolliert. Diese werden wie Automobilkonzerne, Banken oder Pharmafirmen von Shareholder-Interessen gesteuert. Natürlich freie Marktwirtschaft, aber „frei“ hat hier eine ganz andere Bedeutung als in „freier Wissenschaft“.</p>
<p>Jochum ärgert offensichtlich vieles: drohendes Verschwinden des Buches in digitalen, von Bibliotheken bürokratisch kontrollierten Kommunikationsnetzen, staatliche Kontrolle der Forschung durch Zielvorgaben in der Drittmittelvergabe der Exzellenzinitiativen. Kommen wir aber zum Kern. Jochum ärgert vor allem, dass die Allianz der Wissenschaftsorganisationen vom Gesetzgeber verlangt, dass im Urheberrecht ein schon von Bundesrat  seit Jahren vertretener Vorschlag gesetzlich verankert wird. Danach soll wissenschaftlichen Autoren nach einer gewissen Frist zur Erstpublikation ihrer Wahl in einem Verlag (die Rede ist von 6-12 Monaten) das Recht an ihren eigenen Werken zurückgegeben werden. Sie dürften dann ihre Werke erneut öffentlich zugänglich machen, wenn auch wohl kaum noch einmal in kommerzieller Absicht und auch nicht in dem Verlagsformat der Erstpublikation. Das dürfen Autoren heute nicht, höchstens als Gnade der Verlage, die in der Rede alle Nutzungsrechte erworben haben, nicht als Recht.</p>
<p>Warum sollte das ein Ärgernis sein? Jochum könnte doch jubilieren, wenn es ihm so sehr um das Selbstbestimmungsrecht des freien Wissenschaftlers ginge. Die Forderung der Allianz könnte doch geradezu Medizin gegen den digitalen Tod des Autors ein. Aber nein, die zurückgewonnene Autonomie der Autoren wird für Jochum zum Ärgernis, weil er unterstellt, dass die nun mögliche Zweitveröffentlichung „auf dem Volltextserver derjenigen Hochschule zu erfolgen hat, der der Wissenschaftsautor angehört“.</p>
<p>Für Allianzvertreter muss diese Interpretation Grund zum Zweifel an der Redlichkeit des FAZ-Autors sein – immer wieder hat die Allianz, allen voran die Deutsche Forschungsgemeinschaft, versichert, dass sie in keiner Weise in die Publikationsrechte der Autoren eingreifen wolle, schon gar nicht in die Rechte bei der Erstpublikation.  Aber auch alle Argumente zugunsten einer Zweitveröffentlichungsverpflichtung zugunsten Open Access, über die man ja auch trefflich streiten könnte, werden von ihr zurückgewiesen. Das „ob, wann, wie und wo“ zu publizieren, bleibt für die Allianz ein unstrittiges Recht und gehöre zur Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Aber ist diese Auseinandersetzung um Zweitpublikationsrecht oder Zweitpublikationsverpflichtung nicht eher ein Scheingefecht?  Jochum geht es um anderes. Er bindet die freie Wissenschaft, Wissenschaftsfreiheit, Publikationsfreiheit , an die Existenz der „freien Wissenschaftsverlage“, die er in ihrer jetzigen Organisationsform und in ihrem Leistungsangebot für unerlässlich für die Wissenschaft hält. Stimmte diese Annahme, so könnte man sich Sorgen machen. Denn in der Tat, würde jede wissenschaftliche Publikation 6 Monate nach ihrer Verlagspublikation oder sogar zeitgleich, wie es viele mit guten Argumenten fordern, verpflichtend oder nur durch Druck quasi erzwungen nach Open-Access Prinzipien öffentlich zugänglich gemacht, so kann die immer wieder vorgetragene Klage z.B. des Börsenvereins nicht als abwegig abgetan werden, dass damit das bisherige Geschäftsmodell der Verlage ernsthaft bedroht, wenn nicht gar am Ende sei.</p>
<p>Aber wäre das schlimm? Oder ist es etwa Aufgabe des Gesetzgebers, bestehende Geschäftsmodelle zu schützen, die ja nicht zuletzt darauf beruhen, dass sich Verlage die Rechte an den mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierten Werken zur weiteren Verwertung ohne direkte Vergütungen an die Autoren oder ohne andere Kompensationsleitungen zugunsten der Öffentlichkeit aneignen dürfen?</p>
<p>Der von Jochum gesehene „Kampf um Urheberrecht und Wissenschaft“ mag tatsächlich stattfinden, und es wäre auch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden dritten Urheberrechtsreform (des Dritten Korbs) das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht verankerte. Aber der „Kampf“ wird an einer anderen „Front“ entschieden.</p>
<p>Man braucht nicht mehr darüber zu diskutieren, dass die Idee von Open Access, nicht nur, sondern vor allem in der Wissenschaft, nicht aufzuhalten ist. Das wissen auch die Verlage, auch wenn sie noch versuchen, so lange wie möglich, mit ihren alten Modellen der Verknappung des Zugriffs und der Nutzung Geld zu verdienen (und das ja nicht schlecht). Sehr wohl wird man aber darüber diskutieren müssen, wie die Idee in welcher Form umzusetzen und wie das zu finanzieren ist. Auch hier gilt natürlich Clintons &#8220;It&#8217;s the <em>economy</em>, <em>stupid</em>&#8220;.</p>
<p>Weltweit gibt es eine ständig wachsende Allianz, die es nicht länger akzeptieren will, dass das mit öffentlichen Mitteln (Steuer-)Mitteln unterstützt produzierte Wissen den kommerziellen Verwertungsumweg mit all den in der Warenwirtschaft nötigen Verknappungsformen (über Gebühren, technische und rechtliche Einschränkungen) nehmen soll. Die USA, wo die von  SPARC (Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition) gesponserte, einflussreiche Alliance for Taxpayer Access (http://bit.ly/vK4SL/)  Open Access mit Erfolg anmahnt, ist nur ein prominentes Beispiel. In Deutschland hat es im letzten Jahr eine entsprechende, von etwa 23.600 Personen unterzeichnete Petition an den Bundestag gegeben.</p>
<p>Die freie persönliche Nutzung in der Wissenschaft stand lange nicht im Widerspruch zu den kommerziellen Verlagsangeboten. Aber die Bibliotheken, die in der analogen Welt den WissenschaftlerInnen diesen Zugang ermöglicht hatten, können dies immer weniger. Nicht nur wegen der unverhältnismäßig stark angestiegenen Subskriptionsgebühren für die Zeitschriftenabonnements, sondern auch deshalb, weil Verlage mit ihren zunehmend digitalen Angeboten die Lizenzbedingungen für die Nutzung immer mehr einschränken: hier darf man nicht kopieren, dort nicht abspeichern, dort nicht öffentlich zugänglich machen, hier nur für angemeldete Kursteilnehmer nutzbar machen, dort nur in einer lokalen Forschungsgruppe etc. etc.. Zudem hat das Urheberrecht dafür gesorgt, dass die Arbeit der Bibliotheken fortschreitend zugunsten der Marktangebote eingeschränkt wird. Entsprechend  zielen die Verlage immer mehr auf die Endnutzer ab. Und nur in den „betuchten“ Wissenschaften können die Endnutzer Gebühren für einen Artikel zwischen 20 und 40 Euro aufbringen. Eine freie Nutzung wird immer mehr zur Fiktion. Sollte das nicht die Sorge des Bibliothekars sein?</p>
<p>Aber die fetten Jahre der kommerziellen Verwertung sind vorbei. Das muss kein Ende der Verlagswirtschaft sein. Aber sie kann nur weiter existieren, wenn sie Modelle findet, wie Dienstleistungen zu erbringen sind, die entsprechend dem Open-Access-Prinzip die Nutzung der Informationsobjekte selber frei stellt. Alles deutet darauf hin, dass zumindest der Zeitschriftenmarkt ein Markt der Open-Access-Zeitschriften werden wird. Der elektronische Buchmarkt in der Wissenschaft wird folgen. SpringerOpen, nachdem Springer <em>PubMed Central</em> (PMC), den größten Open-Access-Anbieter, gekauft hat, ist nur der Frontrunner. Das Open-Modell beruht darauf, dass irgendjemand den Verlagen die Kosten für die Zeitschrift bezahlt, nicht bloß die Kosten für einen einzelnen Artikel, und dass der Verlag dann die gesamte Zeitschrift für die ganze Welt Open Access stellt.</p>
<p>Ob sich dieses Open-Modell nun dadurch finanziert, das der „irgendjemand“ wissenschaftliche Gesellschaften, Forschungsinstitute oder Fachverbände sind, die den Verlagen die Zeitschriften teilweise oder ganz finanzieren, ob das (private oder öffentliche) Wissenschaftsförderorganisationen wie die DFG oder Stiftungen wie Volkswagen sind oder ob das Geld aus den öffentlichen Haushalten der Länder kommt – all das ist noch nicht entschieden. Ist das kommerzielle Open-Modell vielleicht sogar für die Länder attraktiv, weil die Beschaffungsetats der Bibliotheken so gen Null gehen könnten?</p>
<p>Ganz offen ist zudem, ob es Sinn macht, den Verlagen, die ja nicht nur auf den Return of Investment abzielen, sondern auch Gewinne erzielen müssen, das öffentliche produzierte Wissen entgeltfrei zu überlassen und zudem die Veröffentlichungen voll zu subventionieren. Können nicht neue Wissenschafts“verlage“ aus der Wissenschaft oder den Bibliotheken entstehen, die mit den gleichen Qualitätssicherungsverfahren (die Qualitätseinschätzung wird ja auch jetzt schon von der Wissenschaft selber geleistet und dies gilt auch für Open Access) vergleichbare Leistungen zu niedrigeren Kosten erbringen. Modelle dafür gibt es genug. Oder sollte es für Open Access hybride Modelle in der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Organisationen geben, z.B. die Verlage für die Erstellung der Produkte und die öffentliche Zugänglichmachung und die Bibliotheken für die Aufbereitung und Erschließung der Objekte? Oder können Verlage gar ohne Subventionen durch die Öffentlichkeit ihre Kosten decken und Gewinne erzielen, wenn sie die Information selber freigeben, aber Einnahmen durch Mehrwertleistungen erbringen? Mehrwertleistungen z.B. durch Übersetzungen, durch Zusatzinformationen, durch Bereitstellen der Basisdaten mit Auswertungssoftware, durch Verknüpfungen mit thematisch verwandten Artikeln, durch Einspeisen in Wissensbanken, etc. etc. All das ist offen und muss auf breiter Front erprobt werden.</p>
<p>Die Zeiten, in denen der Staat über das Urheberrecht die Wissenschaftsmärkte regulieren soll, könnten bald vorbei sein. Zur Sicherung der Rechte der Autoren reichte der Schutz der Persönlichkeitsrechte aus (Zurechnung der Autorenschaft, Publikationsrecht, Schutz vor Entstellung des Werks). Alle einschränkenden, zurzeit kaum noch nachvollziehbaren und die Anwaltskanzleien und die Gerichte immer mehr beschäftigenden Ausnahmebestimmungen (Schranken) des Urheberrechts, die auf Bildung und Wissenschaft bezogen sind, können wegfallen bzw. sich nur noch auf die Werke aus der Pre-Open-Welt beziehen. Die für das Gemeingut Wissen zuständigen Personen und Institutionen regeln die Aufgabe der Veröffentlichung des produzierten Wissens selber und/oder schließen entsprechende Verträge mit den kommerziellen Marktteilnehmern ab.</p>
<p>Open Access steht Wissenschaftsfreiheit in keiner Weise entgegen. Derzeit gibt es weltweit gut 5500 Open Access-Zeitschriften. Allein in den letzten 4 Monaten sind 500 dazugekommen. Auch Science und Nature, da bin ich mir ganz sicher, werden in absehbarer Zeit Open Access publizieren. Wenn durch die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens auch die Wirtschaft in allen Branchen Nutzen zieht, umso besser. Diesen Nebeneffekt wird man gerne in Kauf nehmen. Der Haupteffekt ist aber die Beförderung von Wissenschaft selber und deren Verpflichtung, allen die Aneignung des produzierten Wissens zu ermöglichen. Auf eine Tea-Party ähnliche Rolle rückwärts können wir gerne verzichten.</p>
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		<title>Google Book Search und das Settlement  – eine Herausforderung für Kultur- und Wissenschaftspolitik</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Aug 2009 20:50:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wäre es nicht besser, als Maxime der Kulturpolitik, den möglichst freien Zugang zu Kulturobjekten jeder Art zu befördern, nicht nur, aber vor allem in den Bereichen von Bildung und Wissenschaft, anstatt auf eine Intensivierung der Verwertungsrechte im Urheberrecht zu setzen? Open Access und Creative Commons stellen die Mittel dazu bereit. Sollte gegenüber Google Book Search und dem Settlement nicht eher eine Politik des konstruktiven Ver- und Aushandelns eingenommen werden als eine auf Prinzipien beharrende Abwehrpolitik zu betreiben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wäre es nicht besser, als Maxime der Kulturpolitik, den möglichst freien Zugang zu Kulturobjekten jeder Art zu befördern, nicht nur, aber vor allem in den Bereichen von Bildung und Wissenschaft, anstatt auf eine Intensivierung der Verwertungsrechte im Urheberrecht zu setzen? <em>Open Access</em> und <em>Creative Commons</em> stellen die Mittel dazu bereit. Sollte gegenüber <em>Google Book Search</em> und dem <em>Settlement</em> nicht eher eine Politik des konstruktiven Ver- und Aushandelns eingenommen werden als eine auf Prinzipien beharrende Abwehrpolitik zu betreiben?</p>
<hr />
<p align="left">
<p align="left">Nicht zum ersten Mal hat sich der Kulturstaatsminister Bernd Neumann für eine Intensivierung des Urheberrechts zugunsten der Verwertungsrechte, in erster Linie der kommerziellen Verlage, aber auch der wirtschaftlichen Interessen der Urheber und deren Nachkommen, eingesetzt (vgl. aktuell: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1250084266756.shtml).</p>
<p align="left">Es mag nachvollziehbar, dass der Kulturstaatsminister seit geraumer Zeit eine enge Koordination mit dem Wirtschaftsministerium bezüglich des Umgangs mit auch öffentlichem Kulturgut sucht. Der doppelte Charakter von Kultur im weiteren Sinne als Ware und damit als Gegenstand der Warenwirtschaft einerseits, aber auch als Teil des Commons, also als Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes, ist kaum zu bestreiten. Er wird ja auch in dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen betont (http://www.unesco.de/konvention_kulturelle_vielfalt.html?&amp;L=0).</p>
<p align="left">Wäre es aber nicht zunächst die Aufgabe eines Kulturstaatsministers, der allgemeinen Öffentlichkeit, aber auch den im Kulturbereich, einschließlich von Bildung und Wissenschaft, Tätigen zu einem möglichst umfassenden und möglichst freien Zugriff zu den Kulturgütern jeder Art zu verhelfen?</p>
<p align="left">Es wirkte schon sehr befremdlich, als von Seiten des Kulturstaatsministers eine Unterstützung des Heidelberger Appells wiederholt erfolgte (vgl. http://www.boersenblatt.net/318188/). Wie kann es sein, dass sich ein Kulturstaatsminister einer gänzlich unbegründeten Kritik an der Open-Access-Politik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (vor allem der Deutschen Forschungsgemeinschaft) anschließt?</p>
<p align="left">Hätte nicht ein Kulturstaatsminister der erste in Deutschland sein sollen, der die Berliner Open-Access-Erklärung wenn schon nicht unterzeichnet, so sie sich doch als politische Zielrichtung zu eigen macht? Open Access ist nicht nur eine Angelegenheit der Wissenschaft (Wissenschaft gehört aber zweifellos auch zur Kultur), sondern auch des weiteren Kulturbereichs vgl. http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html). Hat man je eine Äußerung, gar eine unterstützende, des Kulturstaatsministers zu Creative Commons gehört, wodurch die Autonomie der Kreativen bezüglich ihrer Werke erhöht und der Öffentlichkeit Nutzungssicherheit gegeben wird?</p>
<p align="left">Es passt auch ganz ins Bild, dass der Kulturstaatsminister, erneut in Unterstützung des Heidelberger Appells, immer wieder seine Absicht erklärt, über die deutsche Bundesregierung und die EU, politischen und rechtlichen Druck auf Google auszuüben. Es soll hier nicht bewertet werden, inwieweit der Vorwurf der Verletzung des Urheberrechts durch die bisherigen Praktiken im Rahmen von <em>Google Book Search</em> (GBS) berechtigt ist. Ebenfalls sollen die gravierenden Argumente bezüglich der Gefahr einer faktischen Monopolisierung bei vielen gewichtigen Bereichen des Internet durch die Google-Dienste keineswegs verharmlost werden.</p>
<p align="left">Es soll im Folgenden – aus der Sicht des öffentlichen Wissenschafts- und Bildungsbereichs (in der Belletristik und anderen Kulturbereichen kann das durchaus anders sein) &#8211; auf einige Aspekte hingewiesen werden, die die Politik veranlassen könnten/sollten, die Strategie der Abwehr und der Sicherung des rechtlichen und wirtschaftlichen Bestandes zugunsten konstruktiver Verhandlungen mit Google einerseits und des intensivierten Aufbau öffentlicher digitaler Bibliotheken zu ändern</p>
<p align="left">Es darf keineswegs übersehen werden, dass in den meisten Teilen der Wissenschaft, jenseits der Geisteswissenschaften, aus deren Umfeld der Heidelberger Appell entstanden war, der bisherige GBS-Dienst dankbar oder sogar enthusiastisch aufgenommen wurde. GBS hat es zweifellos auf umfassende, aber auch durchaus je nach Rechtelage differenzierte Weise unternommen, den Zugriff auf einen Großteil des weltweit publizierten, aber teilweise verschütteten, teilweise verknappten Wissens wieder zu eröffnen. Das liegt im doppelten Interesse der Wissenschaft:</p>
<p align="left">(1)   Wissenschaftliche Autoren sind nicht in erster Linie an der kommerziellen Verwertung ihrer Werke interessiert, obgleich zweifellos die zumeist kleineren Einnahmen aus den publizierten Werken auch gerne, sei es direkt oder über einen Antrag bei der VG Wort in Deutschland, mitgenommen werden. Aus Urheberrechtssicht wollen sie ihre Persönlichkeitsrechte gesichert sehen, z.B. die Anerkennung als Autor. Aber vor allem streben sie eine größtmögliche Sichtbarkeit ihrer Werke und die Aufnahme ihre Ideen und Resultate durch andere an. Das erhöht die Reputation der Autoren, weniger die Anzahl der verkauften Werke oder der erteilten kommerziellen Lizenzen. Reputation hat Auswirkungen auf die Karriere der Autoren und damit auch – als wichtiger „Nebeneffekt“ – auf deren wirtschaftliche Absicherung.</p>
<p align="left">(2)   Autoren in der Wissenschaft sind immer auch Nutzer. Als Nutzer wollen sie zu möglichst vielen Werken umfassenden und ungehinderten Zugriff auf publizierte Werke haben. Sie wollen auch das Recht haben, mit diesen Werken ganz im Sinne der Berliner <em>Open-Access-</em>Deklaration oder einer weitgehenden <em>Creative-Commons-</em>Lizenz freizügig zu arbeiten.</p>
<p align="left">Beiden Interessen wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausreichend Rechnung getragen. Es ist mehr als offensichtlich, dass weder die kommerzielle Informationswirtschaft noch die Gesamtheit der Bibliotheken in der Lage sind, den umfassenden und schon gar nicht freien Zugang zu verfügbaren oder vergriffenen geschweige denn zu den verwaisten Werken in elektronischer Form zu garantieren.</p>
<p align="left">Die einen, die Informations- bzw. Verlagswirtschaft, verknappen diesen freien Zugriff immer mehr und immer erfolgreicher, weil sie es bis in die jüngste Gegenwart hinein verstanden haben, unterstützt durch das Urheberrecht, sich die Verwertungsrechte der Urheber als exklusive kommerzielle Nutzungsrechte zu sichern.</p>
<p align="left">Die anderen, die Bibliotheken können ihren Aufgaben gegenüber der Wissenschaft nur noch sehr unzureichend wahrnehmen. Das liegt zum einen an den (aus verschiedenen Gründen) zunehmend eingeschränkten Beschaffungsetats. Zum andern werden sie aber durch unzureichende Erweiterungen des Urheberrechts (z.B. in den §§ 52b und 53a) daran gehindert werden, Wissenschaftler, Lehrer und Ausbildende, erst recht nicht die allgemeinen Öffentlichkeit, ausreichend mit (voll)elektronischer Information zu versorgen. Die Politik hat der Verlagswirtschaft dafür ein weitgehendes Monopol zugesichert, das diese durch Klagen vor Gericht weiter auszubreiten unternimmt (vgl. die entsprechenden Vorhaltungen gegenüber der TU Darmstadt bzw. dem Deutschen Bibliotheksverband – http://www.boersenblatt.net/324967/).</p>
<p align="left">In diese Lücke – auch entstanden durch die unzureichende Bereitschaft oder Fähigkeit der Politik, ihre Ziele von umfassenden öffentlichen digitalen Bibliotheken in die Praxis umzusetzen – ist nicht zuletzt Google mit Investitionsvermögen und –bereitschaft gesprungen.</p>
<p align="left">Dass bei Fehlen oder Aussteigen potenter anderer privater oder öffentlicher Konkurrenten Monopole mit überzogenen Ansprüchen entstehen, liegt auf der Hand. Hier müssen zivilgesellschaftliche, aber auch politische Institutionen einzugreifen versuchen, um Missstände bei diesen Monopolen aufzudecken und auf Änderungen einzuwirken.</p>
<p align="left">Google, so kann man den dessen verschiedenen Reaktionen und Verlautbarungen entnehmen, scheint die Lektion wohl gelernt zu haben, dass gegen ein breites normative Verständnis der Internetöffentlichkeit keine Geschäftspolitik auf Dauer durchzuhalten ist. Gerade aktuell ist bekannt geworden (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/5878756/ ), dass Google durchaus eine <em>Creative-Commons-</em>Lizenzierung bei den in GBS eingestellten Werken für möglich hält. Z.B. dadurch, dass Autoren bzw. die verlegenden Rechteinhaber den Preis für ihre Werke im aufzubauenden <em>Registry</em> auf Null setzen.</p>
<p align="left">Sicherlich sind dazu noch viele Details zu klären, aber im Prinzip könnte damit einer der zentralen, z.B. vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft erhobenen Forderungen an Google bzw. an die Regelungen im Settlement (s. unten) entsprochen werden. Dazu gehören u.a. die folgenden Prinzipien:</p>
<p align="left">a)      Die von den Autoren für GBS freigestellten Werke dürfen nicht durch eine kommerzielle Vermarktung (<em>pay-per-view</em>-Dienste) der freien Verfügbarkeit entzogen werden. D.h. auch gegen <em>pay-per-view</em>-Dienste bestünden keine Einwände, wenn parallel die freie Verfügbarkeit garantiert bliebe.</p>
<p align="left">b)      Gegen eine kommerzielle Verwertung, z.B. über Werbeeinnahmen, die weiterhin die „freie Verfügbarkeit“ sicherstellt, gibt es keine Einwände. Dies entspricht auch dem bislang von Google verfolgten <em>freeconomics</em>-Modell.</p>
<p align="left">c)      Durch die Digitalisierung und Anzeige in GBS dürfen keine exklusiven Rechte in dem Sinne entstehen, dass eine weitere öffentliche Zugänglichmachung der ursprünglichen Werke (in digitaler Form) ausgeschlossen wäre. D.h. Wissenschaftler dürfen weiterhin ihre Werke selber digitalisieren (und auf der eigenen Website bereitstellen) oder dies anderen nicht-kommerziellen Anbietern (z.B. Bibliotheken) erlauben.</p>
<p align="left">d)     Diese Forderung der nicht-exklusiven Rechte muss unbedingt auch auf die Digitalisierung der verwaisten Werke ausgeweitet werden.</p>
<p align="left">Vieles wird durch das noch nicht vor Gericht entschiedene Settlement zwischen Google Inc. einerseits und der <em>Association of American Publishers</em> und der <em>Authors Guild</em> anderrseits entstehen. Hier besteht einiger Nachbesserungsbedarf. Hier sind ebenfalls zivilgesellschaftliche Gruppierungen und die Politik gefragt, um über das zuständige Gericht Änderungen zu erreichen. Aus dem us-amerikanischen Bibliotheksbereich gibt es ja auch schon entsprechende Stellungnahmen, wobei zugestanden wird, dass GBS bzw. das Settlement „has the potential to provide unprecedented public access to a digital library containing millions of books. Thus, the Settlement could advance the core mission of the Library Associations and their members: providing patrons with access to information in all forms, including books. However …“ ( <a href="http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf">http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf</a>).</p>
<p align="left">Zu dem „however“ aus meiner Sicht einige Hinweise. Es mag sein, dass nicht alle diese Hinweise vor dem für Anfang Oktober angesetzten Hearing als einschlägig angesehen werden – aber eine solche Einigung mit weltweiten Konsequenzen sollte nicht nur rechtsimmanent entschieden werden :</p>
<ul>
<li>Problematisch ist, dass im Settlement den durchaus unterschiedlichen Interessen von Autoren-und Nutzergruppen im elektronischen Umfeld unzureichend Rechnung getragen wird.</li>
<li>Mehr als fraglich ist, ob der <em>Association of American Publishers</em> und der <em>Authors Guild</em> das angestrebte umfassende Mandat zugestanden werden soll. Können diese wirklich für die weltweit aktiven Kreativen oder Verwerter sprechen und zu handeln, geschweige denn für die vielfältigen Nutzer- und Verbrauchergruppen oder die freien Austauschmärkte im <em>Open-Access-</em>Paradigma? Muss daher nicht das Prinzip der <em>class action </em>auf den Prüfstand gestellt werden?</li>
<li>Im Settlement sind bislang kaum Möglichkeiten für eine konditionierte Zustimmung zu den vereinbarten Rechten für Google bzw. den Verteilmechanismen im Rahmen des <em>Book Rights Registry</em> (BRR) vorgesehen (entsprechend a und b oben).</li>
<li>Das einzurichtende BRR versteht sich durchaus als eine, dem elektronischen Umfeld möglicherweise angemessene Form der Verwertungsgesellschaft (<em>collecting society</em>). Mit Blick auf Deutschland sollte von Seiten der Politik bzw. der Dienstaufsicht der Verwertungsgesellschaften deren Rolle gegenüber GBS aber allgemein auch deren Funktion (oder Berechtigung?) in zunehmend globalen Informationsmärkten geklärt werden.</li>
<li>Ob dieses in den USA angesiedelte BRR angesichts der global verteilten Informationsmärkte tatsächlich mit breiter Akzeptanz funktionieren oder auch nur die Transaktionskosten bei der Ausschüttung an Rechteinhaber erheblich reduzieren kann, kann mit guten Gründen bezweifelt werden. Auf einer anderen „Baustelle“, ICANN als die Regulierungsinstanz für die Funktionsfähigkeit des Internet, wird eine solche zentrale Zuständigkeit unter USA-Einfluss immer mehr in Frage gestellt.</li>
<li>Die institutionelle Basis zum Betrieb des BRR ist in der Zuständigkeit der <em>Association of American Publishers</em> und der <em>Authors Guild</em> nicht zuletzt deshalb viel zu schmal. Dem Interesse der Öffentlichkeit und der Berücksichtigung neutraler Instanzen wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Hier könnte sich ein Betätigungsfeld für die UNESCO als die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation eröffnen.</li>
<li>Den Bedenken vieler zivilgesellschaftlicher Gruppierungen muss Rechnung getragen werden, dass sowohl durch die Verwertung der Nutzungs- und Interaktionsdaten in GBS als auch über die Abrechnungsformen durch BRR erhebliche Einschränkungen der Privatheit beim Umgang mit Wissen und Information bzw. Kulturobjekten jeder Art nicht auszuschließen sind. Auch hier sind Kontrollmechanismen durch vertrauenssichernde Instanzen erforderlich.</li>
</ul>
<p align="left">Wie wird es auf den elektronischen Informationsmärkten weitergehen? So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.</p>
<p align="left">Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.</p>
<p align="left">Dass auch das nicht zum Nulltarif zu haben sein wird, ist klar. Aber ist das nicht eine öffentliche Aufgabe? Wofür wären unsere Steuermittel besser eingesetzt als für den freien Umgang mit Information? Nicht zuletzt die allgemeine Wirtschaft würde davon Nutzung ziehen. „Normale Verwertung“ heißt nicht „ausschließlich möglich Verwertung“. Dass die zunehmend normal werdende „Verwertung“ keineswegs eine kommerzielle Wissenswirtschaft ausschließen muss, hat in ersten Ansätzen ebenfalls Google vorgemacht, und das Springer <em>Open-Choice-</em>Programm deutet an, wie die Informationswirtschaft auch unter diesen normalen Verwertung „an Bord“ bleiben kann.</p>
<p align="left">Kreative kommerzielle Geschäfts- und Organisationsmodelle im elektronischen Umfeld. Sind gefragt. Entwickeln werden sich diese allerdings nicht, wenn die Politik weiter auf ein starkes Urheberrecht im Sinne einer kommerziellen Verwertungssicherheit setzt. Genau das Gegenteil eröffnet den nötigen Innovationsspielraum, nicht eine Politik der Besitzstandswahrung und Verknappung.</p>
<p>Wie wäre es, wenn der Kulturstaatsminister seine Koalitionen mit der Wirtschaft und dem Wirtschaftsministerium um Koalitionen mit den Wissenschafts- und Bildungsorganisationen erweiterte. „La science, c&#8217;est aussi de la culture“, so hatte es Pierre Baruch, Franck Laloë und Françoise Praderie 2006 in einem Artikel in der Le Monde konstatiert und an die Politik gefragt: „le ministère de la culture n&#8217;a-t-il d&#8217;autre tâche que de protéger des intérêts commerciaux?“ Das sollte niemand dem deutschen Kulturstaatsminister in der Gänze unterstellen, aber ein wenig mehr Engagement für offene, freie, uneingeschränkte Zugriffsformen zu den publizierten Wissens- und Kulturobjekten, weniger Ängstlichkeit gegenüber neuen Publikations- und Nutzungsformen im elektronischen Umfeld (auch wenn sie aus den USA kommen) und stärkerer Einsatz zur Entwicklung der <em>Commons</em> <em>Wissen</em> und <em>Kultur</em> könnte gewiss nicht schaden.</p>
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