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	<title>Netethics &#187; Kommerzialisierung</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Spinnen III &#8211; nicht vae victis, sondern vae victoribus &#8211; ein juristischer Phyrrus-Sieg einer sich obsolet machenden Verlagswirtschaft</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Apr 2012 18:45:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden.
Schon das Urteil des Landgerichts Stuttgart von Nov. 2011 im Verfahren Kröner-Verlag  gegen Fernuniversität Hagen hatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden.</p>
<p>Schon das Urteil des <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/urteil-kroener-hagen-04102011.pdf">Landgerichts Stuttgart</a> von Nov. 2011 im Verfahren Kröner-Verlag  gegen Fernuniversität Hagen hatte überdeutlich gemacht (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=447">Spinnen I </a>und <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=460">Spinnen II</a> hier in NETETHICS), dass einem Richter fast schon leid tun können, die sich gezwungen sehen, restriktive Auslegungsintelligenz in offenkundig unsinnig formulierte Regulierungsvorschriften des Urheberrechts zu investieren. Nun sattelt das <a href="http://bit.ly/HCAGt3">Oberlandesgericht</a> Stuttgart mit seiner Auslegung der Reichweite von § 52a UrhG (genannt auch die Wissenschaftsschranke) noch drauf und vernichtet damit den Restbestand von einigermaßen nachvollziehbarer Rationalität des Landgerichts.</p>
<p>Macht nicht mehr viel Sinn, sich mit den Einzelheiten des ausführlichen und  sich auf Trivialhermeneutik (vgl. die Interpretationen zu „Veranschaulichung“) abstützenden Urteils auseinanderzusetzen. Das tut z.B. ansatzweise und mit großer Sorge ob der Reformfähigkeit des Urheberrechts <a href="http://www.internet-law.de/2012/04/das-urheberrecht-behindert-unterricht-und-bildung.html">Thomas Stadler</a>, aber auch die <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/das-ende-der-elektronischen-semesterapparate/">Partei der Linke</a>).</p>
<p><strong>Was man jetzt nicht mehr in der Bildung tun sollen darf</strong></p>
<p>Der Sinn von Schrankenregelungen wie § 52a war ja, in Bildung und Wissenschaft eine genehmigungsfreie elektronische  Nutzung von publizierten Materialien zu ermöglichen. Wie gesagt genehmigungsfrei, nicht vergütungsfrei. Dass es bis heute nicht gelungen ist, in Deutschland praktikable Verfahren für die Vergütung zu entwickeln, ist vielleicht zu beklagen, hat aber mit dem Anspruch der genehmigungsfreien Nutzung nichts zu tun. Dieser soll  jetzt radikal zurückgeschnitten werden.</p>
<p>Ohne Zustimmung der Rechteinhaber darf nach Ansicht des Oberlandesgerichts im Rahmen eines Kurses und im elektronischen Medium nichts mehr gemacht werden, was den Umfang von drei Seiten aus einem urheberrechtlich geschützten Werk übersteigt: Die anbietende Hochschule darf nicht ohne Zustimmung Material über die drei Seiten hinaus vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen (letzteres bedeutet in der Sprache des Urheberrechts, etwas ins Internet stellen) und erst recht darf es den Studierenden nicht möglich gemacht werden, Werkteile über 3 Seiten hinaus als eFile herunterzuladen, zu speichern oder auszudrucken. Auch mehr als 3 Seiten darf man nicht auf dem Bildschirm lesen. Kein freies Streaming!</p>
<p><strong>Rechte haben Studierende, aber wahrnehmen dürfen sie sie nicht</strong></p>
<p>Also wieder ein Jein-Urteil: Wie schon früher ausgeführt (<a href="../?p=460">Spinnen I</a>) haben die Studierenden zwar an sich nach § 53 diese Rechte des Herunterladens, Speicherns und Ausdrucken für ihre eigenen Zwecke, aber die Universitäten dürfen es nicht ermöglichen, dass diese ihre Rechte auch wahrnehmen. Klar, sie dürften es, wenn sie sich auf vertragliche Regelungen mit den Verlagen einließen und zahlten. Hätte Hagen damals das Angebot von Kröner angenommen, wären 36.400 Euro für die Nutzung kleiner Teile des Werks fällig gewesen. War es aber nicht der Sinn von Schranken, im Interesse der Öffentlichkeit, hier von guter Ausbildung, Freiräume der Nutzung auch für Studierende zu schaffen?</p>
<p>Bravo, kann man nur sagen, dass wieder einmal deutlich geworden ist, dass „unser“ Urheberrecht in der Tat ein Handelsrecht geworden. Bräuchten wir dann eigentlich noch ein Urheberrecht?</p>
<p><strong>Erfolgreiches Scheitern</strong></p>
<p>Das Urteil selbst ist natürlich kein Grund für ein „Bravo“. Bravo aber deshalb, weil schon in absehbarer Perspektive das Scheitern der Interessen von Bildung und Wissenschaft vor Gericht, letztlich doch ein mehrfach erfolgreiches Scheitern sein wird:</p>
<p>a)      <strong>Weltfremde Richter.</strong> In einem Rechtsstaat kann man Gerichtsurteile nicht einfach ignorieren. Also dem Rektor der Fernuniversität Hagen zu empfehlen, doch mal 6 Monate ins Gefängnis zu gehen, weil er sich dem Urteilen des Gerichts nicht anschließen mag, wäre wohl nicht angebracht. (warum eigentlich nicht – das wäre doch mal was; er wird deshalb wohl nicht gleich seinen Beamtenstatus verlieren) Aber man wird durchaus feststellen können, dass Richter wie die in Stuttgart in einer Welt des Umgangs mit Wissen und Information leben, die nichts mit der Realität des Forschens und des Lehrens und Lernens in elektronischen Umgebungen zu tun hat.</p>
<p>b)      <strong>Selbstreferenzielle, sich verstrickende Juristen</strong>. Sind jemals in solche Verfahren Gutachten und Stellungnahmen eingegangen, die die Sicht von Bildung und Wissenschaft vertreten? Vermutlich nicht. Juristen sind i.d.R. selbstreferenziell und schließen Information aus der Welt außerhalb des juristischen Horizonts aus. Ist nicht Recht auch eine Sozial- und Politikwissenschaft? In solchen sich selbst verstrickenden Zirkeln entstehen zwar weiter rechtlich richtige Urteile, aber kaum gerechte.</p>
<p>c)       <strong>Ziviler Ungehorsam</strong>. Also wird man Wege finden müssen, diese Urteile zu ignorieren. Wie weit dabei der individuelle zivile Ungehorsam gehen kann, muss jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall werden die findigen Studierenden Wege finden, wie Entscheidungen der Gerichte umgangen werden können, die auch technisch unsinnig sind. Elektronische Information lässt sich nicht einsperren.</p>
<p>d)      <strong>Bisherige Publikationsmodelle auf den Müllhaufen. In Richtung Open Access. </strong>Ignoriert werden diese unsinnigen ungerechten Urteile am besten dadurch, dass man die bislang zugrundeliegenden verfahrensmäßigen Praktiken des Publizierens endlich auf den Müllhaufen der Geschichte wirft. Sollen die Gerichte und Verlage nur so weitermachen. Dann werden schließlich auch bald die Letzten davon überzeugt sein, dass in Bildung und Wissenschaft nur noch Open-Access-Publikationsmodelle Akzeptanz finden werden. Vae victoribus!</p>
<p>e)      <strong>Eine letzte Warnung an die Verlage</strong>. Nicht wehe, den Besiegten, sondern wehe den Siegern! Sollen doch ruhig im Börsenverein die Sektkorken knallen ob ihres temporären Sieges. Die AutorInnen werden ihnen bald ausbleiben, wenn unter Federführung des Börsenvereins weiter wissenschaftsfeindliche Politik betrieben wird und selbst das mit öffentlichen Geldern finanzierte Wissen dem Primat der kommerziellen Verwertung unterworfen werden soll. Das Urteil sollte eher als letzte Warnung an die Verlage verstanden werden, sich auf den Weg zu offenen freien Nutzungsmodellen zu machen. Sonst brauchen wir Verlage nicht mehr.</p>
<p>f)       <strong>Es muss jetzt von Seiten der Politik gehandelt werden</strong>. Nach diesem Urteil sollte auch die Letzten im Bundesjustizministerium – die Letzte ist in diesem Fall die Ministerin selber – überzeugt sein, dass Schluss mit den komplizierten, widersprüchlichen und gänzlich untauglichen Schrankenregelungen (52 ist ja nur ein Beispiel von vielen) sein muss. Es muss jetzt gehandelt werden. Wenn nicht, wird man dafür sorgen müssen und damit auch Erfolg haben, eine breitere Öffentlichkeit zum Aufstand gegen die träge Politik zu bringen, um endlich den elektronischen Räumen angemessene Regulierungen oder besser: Freiräume zu verschaffen. Es wird nicht schwer werden, neben Grünen und Linken vor allem auch die Piratenpartei dafür zu gewinnen.</p>
<p>g)      <strong>Streichen von § 52a ja, aber nicht ersatzlos. In Richtung einer Wissenschaftsklausel.</strong> Natürlich kann selbst der nicht gute  §52a nicht ersatzlos gestrichen werden, wie es der <a href="http://www.boersenblatt.net/525581/">Börsenverein fordert</a>. Streichen schon, aber nicht ersatzlos. Entweder macht sich der Gesetzgeber endlich daran, allgemein im deutschen Urheberrecht so etwas wie das angelsächsische  „fair use“ einzuführen. Oder er setzt das um, was seit Jahren das <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0610.html.de">Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</a>, die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Kultusministerkonferenz fordern, nämlich die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel. Darin muss eigentlich nur geregelt werden, was auch im Vorschlag des <a href="http://www.copyrightcode.eu/">European Copyright Code</a> der Wittem Gruppe vorgeschlagen wird, nämlich die genehmigungsfreie  Nutzung publizierter Objekte für Zwecke von Bildung und Wissenschaft. Punkt! Unkonditioniert.</p>
<p>h)      <strong>Müssen Bildungseinrichtungen sich auf kommerzielles Referenzmaterial verlassen?</strong> Müssen Einrichtungen wie die Fernuniversität Hagen (aber auch alle anderen Bildungseinrichtungen) solche Werke wie das Psychologiehandbuch, um das gestritten wurde, überhaupt als Referenzmaterial verwenden? Lehrbriefe sollten die Dozenten selber schreiben können, und in ihnen können sie freien Gebrauch nach dem in § 51 UrhG garantierten Zitatrecht machen. Fast unbegrenzt im Umfang, wenn es durch den Zweck der Briefe gerechtfertigt ist. Zusätzlich könnten Hintergrundinformationen zur „Veranschaulichung“ frei aus dem Netz heruntergeladen werden, z.B. zu <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Socrates">Sokrates</a>, <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Johann_Friedrich_Herbart">Herbart</a>, <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Dilthey">Dilthey</a>, <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/William_James">James</a> oder <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wygotski">Wygotski</a> aus der deutschen oder englischen Wikipedia. Artikel zu diesen fünf „Pionieren“  der Psychologie waren ja unter den im Verfahren monierten. Oder eine Referenz zum Wikibook: <a href="http://www.monkisch.de/media/4fcbf760aecfee55ffff8401fffffff4.pdf">Geschichte von Psychologie und Psychiatrie</a> – neben vielen anderen frei zugänglichen.</p>
<p>i)        <strong>Nur Mut zur informationellen Autonomie der AutorInnen.</strong> Welches die Motive der AutorInnen waren, ihre Verwertungsrechte als Nutzungsrechte exklusiv an den Verlag abzugeben, so dass es überhaupt zu solchen Klagen hat kommen können, kann hier nicht geklärt werden. Zu fragen wäre zumindest bei dem Hauptautor, immerhin sehr gut bezahlter Professor an der Universität Bern, warum er nicht zumindest auf eine parallele, freie Zweitveröffentlichung bestanden hat. Auf das Geld kann es ihm sicher nicht angekommen sein. Nur Mut, Herr Kollege!</p>
<p>j)        <strong>Steilvorlage für den Bundesgerichtshof. </strong>Das Urteil ist eine Steilvorlage für den Bundesgerichtshof – natürlich nur, wenn die Beklagte, die Fernuniversität Hagen den vom Oberlandeslandesgericht offen gelassenen Weg der Revision auch betreten will. Das müsste der Rektor der Fernuniversität alleine schon aus dem übergeordneten Interesse tun. Oder möchte er lieber als Held in das Gefängnis und damit in die Geschichte eingehen?</p>
<p><strong>Geistiges Eigentum ist kein absolutes, abstraktes Recht</strong></p>
<p>Um es konstruktiver  ausklingen zu lassen – das Oberlandesgericht hat endlich in aller Offenheit, mit Referenz auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts, deutlich gemacht, dass es kein absolutes, abstraktes Recht auf geistiges Eigentum gibt. Natürlich kann/darf/soll Eigentum nicht total aus unserem Rechtsbestand getilgt werden. Aber es ist die laufende Aufgabe des Gesetzgebers, durch positive Gesetze den Spielraum für Schutz, aber auch für Einschränkungen von geistigem Eigentum festzulegen.</p>
<p>Daher sind, nebenbei, auch solche Kampagnen, wie die des Handelsblatts, die gegen die angebliche Enteignung der KünstlerInnen durch die Urheberrechtpolitik der Piratenpartei gerichtet sind,  <a href="../?p=502">vollkommen daneben</a>. Peinlich ohnehin die <a href="../?p=497">Stellungnahmen der meisten Künstlerinnen</a>. Der jetzige positive, also gesetzte Stand des Urheberrechts mit seiner eindeutigen Begünstigung der kommerziellen Verwertung wird dem medialen Wandel und vor allem dem Wertewandel beim Umgang mit Wissen und Information nicht gerecht.</p>
<p><strong>PolitikerInnen, VerlegerInnen, AutorInnen, Studierende und Lehrende – tragen Sie den Potenzialen elektronischer Umgebung Rechnung und handeln Sie</strong></p>
<p>Also bitte Sie, PolitikerInnen, machen Sie sich dran, und bitte Sie, VerlegerInnen, bauen Sie die elektronischen Umgebungen angemessenen freien Organisations- und Geschäftsmodelle. Sonst gibt es bald nichts mehr zu regulieren und auch nichts mehr zu verdienen auf den Informationsmärkten.</p>
<p>Und bitte Sie, AutorInnen, beharren Sie nicht länger auf einer monetären Anerkennung, wenn  Sie für Ihre Arbeit ohnehin schon über Ihr Gehalt entlohnt werden. Für die professionelle Karriere reicht die reputative Anerkennung aus. Treten Sie nicht die Ihnen zustehenden Verwertungsrechte exklusiv als Nutzungsrechte an die Verlage ab oder publizieren Sie gleich nach Open Access. Und Sie, Studierende und Lehrende, gehen Sie endlich auf die Barrikaden. Lassen Sie sich das aktuelle Urheberrecht, die Sie behindernden Entscheidungen der Gerichte und die aus der analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle der Verlage nicht länger gefallen!</p>
<p>[Der Beitrag kann auch als <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2012/Spinnen%20III.pdf">PDF </a>heruntergeladen werden]</p>
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		<title>Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 1 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 1 z</strong>ur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-<a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum-urheberrecht/6484234.html">Kampagne</a> eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren konsequent in Richtung eines Handelsrechts entwickelt. Und so geschieht das schon lange gespielte Spiel auch hier, dass von  Urheberrecht und geistigem Eigentum gesprochen wird, aber Verwerterrecht und Sicherung der Rendite gemeint sind.</p>
<p>Interessen der UrheberInnen an ihrem geistiges Eigentum werden in den Vordergrund gespielt, um nicht zuletzt gegen diejenigen Kampagnen zu führen, die dagegen aufbegehren, dass der Umgang mit Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, insgesamt mit Kultur, in erster Linie  unter kommerziellen Gesichtspunkten gesehen wird.</p>
<p><strong>Kulturelles Erbe &#8211; Commons</strong></p>
<p>Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, Kultur sind, wenn überhaupt Eigentum, Eigentum aller. Sie gehören zu dem, was in der UNESCO-Sprache das kulturelle Erbe und in der internationalen Fachliteratur zunehmend die Commons genannt wird. Das heißt natürlich nicht, dass die produzierenden Commoners keine Rechte an ihren Produkten, die Kreativen keinen Anspruch auf eine auch materielle Anerkennung ihrer Leistung hätten. Commons sind nicht vogelfrei.</p>
<p><strong>Kreative vor den Karren der Verwerter</strong></p>
<p>Auf alle Statements der „100“ einzugehen, ist hier kaum möglich und macht in den Wiederholungen auch keinen Sinn. In diesem Zusammenhang bleiben die von <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-der-politik/6484084.html">Seiten der Politik geäußerten Meinungen</a>, z.B. von Peter Altmaier, Hans-Peter Friedrich, Renate Künast, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und die <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-kulturbetrieben/6483342.html">Statements</a> aus den Kulturbetrieben ausgeklammert. Obschon – es ist schon interessant, wie Verlagsprominente, z.B. Philip Welte (Burda Media), Bernd Buchholz (Gruner+Jahr), und natürlich der Vorsteher des Börsenvereins Gottfried Honnefelder, sich für das <em>Urheber</em>recht und das geistige Eigentum engagieren, obwohl sie gar keine UrheberInnen sind und auch kein geistiges Eigentum generiert haben. Aber natürlich, ohne AutorInnen auch keine Verlage.</p>
<p>Es geht mir in diesem Beitrag vor allem um die Einschätzung der kreativ Tätigen selber (dazu näher in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a>). Wie schon so oft, lassen sich erneut viele (auch hier bei weitem nicht alle)  Kreativen vor den Karren der Verwerter  spannen, wie es spektakulär vor einiger Zeit auch mit dem Heidelberger Appell gegen Open Access geschehen ist (wohl zu Recht eher als <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html">Open Excess</a> bezeichnet). Oft genug treten die Verwerter auch selber im Pelz des Autors auf. <a href="http://www.neunetz.com/2012/04/05/unter-den-100-handelsblatt-kreativen-sind-47-manager-nur-26-kreativschaffende/">Wie zu erwarten</a>,  sind von den ersten 100 AutorInnen der aktuellen Handelsblatt-Kampagne knapp die Hälfte ManagerInnen, kaum kreative KünstlerInnen. Aber die Überschrift „Kreative gegen Umsonstkultur“ schafft eher breite Zustimmung als „Verlagswirtschaft gegen Umsonstkultur“.</p>
<p><strong>Transformationen</strong></p>
<p>Das Muster der Transformation von kreativen Autoreninteressen auf kommerzielle Nutzungsinteressen ist ja seit Jahren bekannt: Man braucht nur Aktionen von einigermaßen bekannten Menschen zu starten oder zu ermuntern, die das, was sie geistiges Eigentum nennen, bedroht sehen und deshalb in der Öffentlichkeit gegen die Bedroher protestieren.</p>
<p>Plattformen finden sich schnell dafür. Die FAZ ist da immer ein Kandidat dafür, der Börsenverein sowieso, auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren mit dem <a href="http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0">Offenen  Brief von 51 Tatort-Autoren</a> oder der <a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger</a> mit seinen Aktionen für ein Leistungsschutzrecht, das <a href="http://www.das-syndikat.com/das-syndikat/das-syndikat-sagt-ja/">Syndikat</a> „Autorengruppe deutschsprachige Kriminalliteratur“ mit der „<a href="http://www.ja-zum-urheberrecht.com/">Initiative Ja zum Urheberrecht</a>“ -  und jetzt eben auch das Handelsblatt (<a href="http://netzpolitik.org/2012/%E2%80%9Emein-kopf-gehort-mir-kampagnen%E2%80%9Ejournalismus-vom-feinsten/">Kampagnen„journalismus“</a>).</p>
<p>Abnehmer finden sich ebenso schnell, der <a href="http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012032818/3/">Kulturstaatsminister</a> ist immer schnell dabei („begrüßt Regener-Wutrede zum Urheberrecht“), ebenso der Bayerische Innenminister <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-auf-konfrontationskurs-herrmann-attackiert-die-piraten-1.1325531">Herrmann</a> von der CSU.</p>
<p><strong>Geistiges Eigentum – ein Tabu-Thema. Mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</strong></p>
<p>„Geistiges Eigentum“ ist in der medialen und politischen Öffentlichkeit ein Tabu-Thema (dazu ausführlicher im<a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491"> vierten </a>und <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">fünften </a>Teil dieser Auseinandersetzung mit der Kampagne). Wer dieses in Frage stellt oder auch nur darüber kritisch reflektiert, wird außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses gestellt, zumindest der Ignoranz bezichtigt.</p>
<p>Bedroher des geistigen Eigentums lassen sich immer finden: Beim Heidelberger Appell war es die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der (hanebüchen) vorgeworfen wurde,  WissenschaftlerInnen zur Open-Access-Publikation zu zwingen. Bei der Forderung nach einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Presseverleger ist es Google Inc., welches durch Referenzieren auf Presseerzeugnisse die Pressefreiheit bedrohe. Bei den Tatortautoren waren es die <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geistiges-eigentum-jeder-mensch-hat-ein-urheberrecht-11706822.html">Hacker</a>, die „Jünger des Netzes“ – und jetzt bei den 100 Autoren sind es die Piraten.</p>
<p>Aktionen mit Appellen für das geistige Eigentum geraten in der Regel zu einem Erfolg, zumindest was die <a href="http://www.mediabiz.de/musik/news/vote-und-quote-branche-stellt-sich-hinter-sven-regener/317879">mediale</a> und politische Resonanz angeht. Alle (na ja, alle Konsens-Alle) sind sich einig: eine Relativierung des geistigen Eigentums käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Erst recht sind dann diejenigen der Sargnagel der Kultur, die sich tatsächlich mit dem Konzept des geistigen Eigentums kritisch auseinandersetzen oder diesen als „Kampfbegriff“ in ein anderes Licht zu rücken suchen. Letzteres tun ja nicht nur die Piraten, sondern durchaus auch angesehene Urheberrechtler wie Thomas <a href="http://www.elektrischer-reporter.de/rohstoff/video/143/">Hoeren</a>. Die UrheberrechtlerInnnen haben bis heute keine überzeugende systematische Begründung für ein Konzept des geistigen Eigentums im Urheberrecht entwickelt.</p>
<p>Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Initiativen wie die oben erwähnten sind zweifellos auch Ausdruck einer funktionierenden Öffentlichkeit, in der Interessen vertreten und ausgehandelt werden. Sie sind keinesfalls als plumper Lobbyismus abzutun. Viele der dort, z.B. bei der <a href="http://www.das-syndikat.com/wp-content/uploads/jpg/www_Urheber_Button_klein.jpg">Initiative</a> „Ja zum Urheberrecht“ aufgestellten Forderungen machen ja zweifellos Sinn: „Schutz des Urheberrechtes nicht zuletzt auch als Persönlichkeitsrecht“, „gegenseitiges Wohlverhalten zwischen Kulturschaffenden und Kulturnutzern“, „faire Anpassung der Nutzungsrechte in der digitalen Welt unter demokratischen Prinzipien“, „Anerkennung und Honorierung der Leistungen der Kulturschaffenden“.</p>
<p><strong>„Kampfwort“ „geistiges Eigentum“</strong></p>
<p>Aber muss das alles mit dem „Kampfwort“ „geistiges Eigentum“ begründet werden? Geht es nicht einfach um Rechte, die nicht quasi naturrechtlich wie „geistiges Eigentum“ reklamiert werden können, sondern nicht zuletzt unter veränderten medialen und technischen Rahmenbedingungen (wie jetzt durch das Internet) immer wieder neu verhandelt und dann in positive Gesetz gegossen werden müssen?</p>
<p>Ist es nicht mehr als durchsichtig, dass viele der medial inszenierten Kampagnen (wie jetzt die des Handelsblatts) zugunsten des geistigen Eigentum der Absicherung der kommerziellen Verwertung durch zunehmend große, global agierende Konzerne dienen, obgleich das Urheberrecht ihnen natürlich keine (geistigen) Eigentums- oder auch nur Verwertungsrechte, sondern nur Nutzungsrechte einräumt. Solche Rechte sind in jeder gesellschaftlichen und auch in jeder neuen politischen Konstellation neu auszuhandeln. Aber mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</p>
<p><strong>Klagen bei anhaltenden Gewinnen der Copyright-Industrien</strong></p>
<p>Kaum jemand wird der Informationswirtschaft oder wie es derzeit wohl treffender heißt: der Copyright-Industrie ihren Anspruch bestreiten können, auch in elektronischen Umgebungen einen gewichtigen Anteil an der Erzeugung des jeweiligen Bruttoinlandprodukts zu haben und dabei auch für Arbeitsplätze zu sorgen, zumal meist für überdurchschnittlich gut bezahlte. Dieser Industrie geht es weiter sehr gut. Deren Klagen, dass Produktpiraterie ihr übermäßig stark schade und daher das Copyright/Urheberrecht weiter intensiviert werden müsse, hat kaum einen realen Hintergrund. Tatsächlich <a href="http://arstechnica.com/tech-policy/news/2011/11/piracy-problems-us-copyright-industries-show-terrific-health.ars">deuten alle Zahlen, zumindest in den USA</a>, deutlich daraufhin, dass „Piraterie“ keineswegs den starken Zuwachs der Copyright-Industrien bremst. Nichts deutet darauf hin, dass die Copyright-Industrien eine Verstärkung der ohnehin starken, sie begünstigenden Copyright-Gesetzgebung brauchen.</p>
<p>Für Deutschland kann das nur bedeuten, dass sich die deutsche Informations- und Verlagswirtschaft dringend dran machen muss, ähnlich innovative Produkte zu entwickeln, wie es der USA-Copyright-Industry weiterhin möglich ist. Das verkehrteste Mittel dazu wäre eine stärkere Urheberrechtsregelung von der Politik zu fordern, wie es immer wieder der Börsenverein verlangt oder die Presseverleger mit der Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht im Urheberrecht.</p>
<p>Daher ist die Initiative des Handelsblatts, unter dem Vorwand der Stärkung der Urheberrechte der Kreativen, gänzlich fehl am Platz. Die Kampagne ist schiere partikulare Protektionismuspolitik. Trotzdem ist es interessant, auf die Stimmen der KünstlerInnen selber zu hören, was jetzt in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> geschehen soll.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>KünstlerInnen gegen PiratInnen?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 2 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 2 </strong>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung kreativer Arbeit überhaupt gefährdet sei, wenn kreative Leistung nicht mehr auch auf monetäre Weise belohnt würde.</p>
<p>Es geht bei diesen Stellungnahmen durchaus differenzierter zu, als es bei dem Anspruch „gegen die politischen Protagonisten: die Piraten“ zu vermuten wäre. Zunächst einige Beispiele, die starke Kritik an (vermeintlichen oder tatsächlichen) Piratenpositionen üben und sich für einen starken Schutz geistigen Eigentums einsetzen. Danach einige Beispiele von Personen, die mit „geistigem Eigentum“ sich schwerer tun und die die aktuellen Konflikte im aktuellen Urheberrecht eher durch dominierende Verwertungsinteressen verursacht sehen.</p>
<p><strong>Zum harten Kern der Kritik an Piraten  &#8211; das Prinzip des geistigen Eigentums muss Grundlage des Urheberrechts bleiben</strong></p>
<p>Katrin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Burseg</a> mag Piraten, die regen ihre „schriftstellerische Fantasie“ an, aber die „Forderung der Piratenpartei nach einer Reform des Urheberrechts bedroht jedoch meine berufliche Existenz“ (wieso eigentlich schon die Reform?). Jan <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Fleischauer</a> beklagt den „Sozialismus im Netz“ der Piraten. Andreas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Föhr</a> vertritt die kühne These, dass „ohne den Schutz geistigen Eigentums es […] wahrscheinlich weder Computer noch Internet [gäbe]“. Hm. <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Alena Gerber</a> sieht strikt den Zusammenhang zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Einnahmen der Urheber. Durch Einnahmen „wird eben auch sichergestellt, dass weitere neue Ideen, Inhalte, Innovationen entstehen. Die Forderung der Piraten würde dagegen dazu führen, dass sich die Urheber komplett aus dem Geschäft zurückziehen.</p>
<p>Durchgängig wird, so von Fred <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Breinersdorfer</a>,  der Schutz „geistiger „Leistung“ mit dem Schutz „geistigen Eigentums“ verwechselt. Pater Anselm Grün fürchtet, dass „ohne Schutz des geistigen Eigentums … es ein Chaos der Gedanken geben [würde]“. Gaby <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hauptmann</a> sieht keine Schriftsteller, Musiker, Filmemacher, Dramaturgen, Komponisten, Texter mehr, wenn sie an ihren Werken nichts mehr verdienen. Helge <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hesse</a> befürchtet „die Zerstörung der Medienwirtschaft, wie es sie heute gibt“, wenn das „Urheberrecht ausgehöhlt oder aufgegeben“ wird.</p>
<p>Gisa <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Klönne</a> , ähnlich auch Leslie <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Mandoki</a>, hält das Freiheitsverständnis der Piraten für „Kannibalismus“: „Freiheit bedeutet ja wohl nicht, anderen ihr geistiges Eigentum und somit die Existenzgrundlage zu klauen.“</p>
<p>Marcus <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Loeber</a> verteidigt wohl am radikalsten jedes durch das Urheberrecht gewährte Schutzrecht. Auch ein Abschaffen der 70-Jahre-Regelung käme einer „Enteignung der Nachfahren jedes Urhebers“ gleich. Birgit <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Lutz</a> beklagt, dass eine „<strong>Welt der Umsonstkultur” nur eine arme sein würde. Ebenso befürchtet Ingrid </strong><a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Müller-Münch</a><strong>, dass es „</strong>um die Zukunft einer Gesellschaft, die die Schaffer geistiger Güter nicht mehr honoriert, … erbärmlich aussehen [wird].“ Carolin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Otto</a> sieht bei einer „Abschaffung des „Urheberrechts“ die Gefahr, dass „die deutsche Kultur und das Wissen in unserem Land nur noch ein Hobby seien“ wird. Starke Worte wählt Ulrich <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Schacht</a>. Er sieht in der Piratenbewegung ein „asoziales Kollektiv”, “klassische Demagogie”, „pure Raubzugsphilosophie“, eine „Dschingiskanisierung des Politischen wie Sozialen“. Thomas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Weymar</a> ganz knapp: „Kostenlose Inhalte  ist Diebstahl am Geist. Deshalb brauchen wir den Schutz des geistigen Eigentums.”</p>
<p><strong>Aber: Auch das Urheberrecht, vor allem kommerzielle Verwertungs-/Nutzungsrechte und das Konzept des  geistiges Eigentums können von Kulturschaffenden problematisiert werden</strong></p>
<p>Florian <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Becker</a> sieht, dass auch das existierende Urheberrecht, genauer das Urheberpersönlichkeitsrecht, niemand zwingen kann, das zu veröffentlichen, was noch in dessen „Kopf“ ist. Das ist sicher unbestritten. Niemand, auch nicht die Piraten, will die Persönlichkeitsrechte des Urheberrechts abschaffen. Auch Becker sieht „geistiges Eigentum“ kritisch als „Kampfbegriff, da es in der Auseinandersetzung in erster Linie um handfeste Interessen im Kampf um Nutzungs- und Verwertungsrechte geht.“ Nadeshda <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Brennicke</a> plädiert, bei aller Sorge um schwindende Ausschüttungen, für freizügige Nutzung digitaler Produkte im Privatbereich. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Franck</a> blickt sehr klar durch: „ Der Händler erhält alles, der Erzeuger nichts, das ist das Prinzip eines modernen Kolonialismus.“ Maria <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Furtwängler</a> ist „gegen den Diebstahl geistigen Eigentums”, sieht die “Balance“ aber vor allem dadurch gefährdet, dass „nur die Plattformen von der Verteilung kreativer Leistung profitieren“.</p>
<p>Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei, kaum „an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnt wie deutsche Schriftsteller“ ,  wünscht sich „dass das File-Sharing mit [seinen] Texten stattfindet“. eTexte seien „Lockmittel“ nicht Ersatz. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Zeh</a> sieht eine gewisse Scheindebatte: Keinesfalls geht es um „alles umsonst für alle“. „Vielmehr muss Ziel des Spiels sein, das Urheberrecht beziehungsweise die Regelung seiner Verwertung an die neuen technischen Bedingungen anzupassen. Ich hoffe sehr, dass die Piraten – wie andere Akteure auch – bemüht sind, in diesem Sinn einen Interessenausgleich zu erarbeiten.“</p>
<p><strong>Eher Unsicherheit oder Angst als fundierte Kritik</strong></p>
<p>Was folgt nun aus all dem? Es ist ja deutlich ersichtlich, dass durch die KünstlerInnen tatsächlich keine Auseinandersetzung mit irgendwelchen programmatischen Positionen der Piratenpartei erfolgt, sondern dass einer großen Unsicherheit, zum Teil auch Angst Ausdruck verliehen wird, dass die Grundlage kreativen Handelns in unserer Gesellschaft gefährdet ist. Es wäre ja an sich für jeden der hier in seinen Ansichten sehr verkürzt wiedergegebenen KünstlerInnen sehr einfach gewesen, sich sachkundig zu machen, was Piraten mit dem Urheberrecht zu tun haben. Die Debatten darüber sind durchweg transparent und offen, auch ergebnisoffen und damit zuweilen auch widersprüchlich. Dazu im <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494">dritten Teil</a>.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 3 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; In Teil 2 dieser Auseinandersetzung mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Teil 3</strong></em><em><strong> </strong></em>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; <em>In <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> dieser Auseinandersetzung mit der </em>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil dieser Gruppe durchaus eine differenzierte Skepsis ob der kommerziellen Verwertung der Kulturprodukte durch Dritte (Verlage, Label) und ein Verständnis für deren freizügige private Nutzung zu erkennen.</p>
<p>Was hat das nun alles mit den hier einschlägigen politischen Positionen der Piratenpartei zu tun? Dazu in diesem dritten Teil einige Hintergrundinformation.</p>
<p><strong>Grundsatzprogramm der Piratenpartei von 2006 – einige Eckpunkte</strong></p>
<p>Im schon 2006 beschlossenen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/04/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf">Grundsatzprogramm</a> der Piratenpartei gibt es nicht mehr als eine Seite zum Thema „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“. Dort wird die Grundthese vertreten, dass „die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts … das Potential der aktuellen Entwicklung [beschränken], da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.”</p>
<p>Ein Desiderat ist zweifellos, dass es bislang kaum eine stringente Argumentation dafür gibt, warum das Konzept des geistigen Eigentums veraltet sein soll. Das mag den Piraten oder den sie Unterstützenden offensichtlich sein, macht aber den Diskurs darüber nicht überflüssig.</p>
<p>Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk auch von den Piraten in vollem Umfang anerkennt werden (Recht auf Veröffentlichung, Recht auf Nennen der Autorenschaft, Schutz vor Verzerrung des Werks). Probleme haben sie mit der Regelung der Verwertungsrechte. Diese Rechte der Kreativen werden über vertragliche Vereinbarungen oft genug exklusiv als Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter abgetreten, ohne dass dabei „dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur“ angemessen Rechnung getragen wird.</p>
<p>Deutlich erkennbar, dass die Piraten den Primat der kommerziellen Verwertung mit den Verknappungsfolgen ablehnen: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.“</p>
<p>Bezweifelt wird mit Blick auf den „gesamtwirtschaftlichen Nutzen“ die Sinnhaftigkeit starker Kontrolle, z.B. über eine Kopierschutzinfrastruktur,  und durch eine Überwachung der Nutzung bzw. der Nutzer. Die freie  allgemeine Verfügbarkeit von Werken und die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken wird „als natürlich betrachtet“. Man kann es auch technischer sagen, dass die freie Nutzung die Regel und die kommerzielle Verwertung die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein sollte. Das stellte natürlich die Dogmatik des geltenden Urheberrechts auf den Kopf.</p>
<p>Dieses Ziel der freien Verfügbarkeit wird keinesfalls bloß ethisch oder moralisierend begründet. Es wird vielmehr auf innovative Geschäftskonzepte gesetzt, „welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.“ Die Piraten setzen daher auch auf eine frühere „Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum“, als sie im Urheberrecht mit 70 Jahren nach dem Tod des/r Autorin vorgesehen ist, um so die „Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten“ zu sichern.</p>
<p>Klar, dass die Öffentlichkeit, auch die UrheberInnen selber, einen Anspruch darauf hat, dass diesen programmatischen Aussagen eines Grundsatzprogramms differenzierte Ausführungen folgen. Wähler wollen Parteien auch auf der Grundlage klarer Aussagen zu gewichtigen Politikfeldern wählen oder nicht wählen, obschon das gewisse vage sich nicht Festlegen (wollen/können) zur Zeit offenbar mehr den Piraten hilft als es ihnen schadet. Aber sicher ist:</p>
<p>Nirgendwo ist die Rede von einer Abschaffung des Urheberrechts, keine Rede von einer Enteignung von AutorInnen, keinesfalls das Bestreiten kommerzieller Interessen an der Verwertung kreativer Leistungen (allerdings mit der klaren Ablehnung einer primär ökonomischen Sicht auf Wissen und Information), keine Rede vom Internet als rechtsfreiem Raum, …</p>
<p><strong>Was fehlt ist die Umsetzung der programmatischen Ausführungen in praktische politische Leitlinien</strong></p>
<p>Nach wie vor tun sich die Piraten schwer, die programmatischen Ausführungen zum Urheberrecht in praktische politische Leitlinien oder gar  in den Entwurf eines neues Urheberrechts zu überführen. Soweit ich es sehe, liegen, neben vielen verstreuten Diskussionen in den Mailinglisten, im Piratenwiki  oder im einflussreichen Umfrage-Tool Liquid Feedback auf regionalen, landes- und bundesbezogenen Ebenen, drei Ansätze vor, die irgendwann mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 zu Ergebnissen führen müssen.</p>
<p><strong>Macht es wirklich Sinn, sich mit dem bestehenden Urheberrecht im Detail auseinandersetzen? – der Neumann-Vorschlag</strong></p>
<p>Auf dem letzten Bundesparteitag von 2011 wurde zunächst einmal ohne weitere Diskussion beschlossen, den damaligen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Antrag</a> von Daniel Neumann et al. zur Grundlage der weiteren Diskussion in den nächsten zwei Jahren zu machen. Dieser Antrag nahm das bestehende Urheberrecht zum Ausgang und arbeitete sich Stück für Stück  mit Verbesserungsvorschlägen an den einzelnen (überwiegend kritisierten) Paragraphen ab. Der Parteitag wusste sich offenbar zunächst nicht anders zu behelfen, als auf diesen lange vorbereiteten und breit aus Baden-Württemberg durchgearbeiteten Text zurückzugreifen.</p>
<p>Aber ob wirklich der umfassendere Anspruch des Grundsatzprogramms dadurch eingelöst werden kann, dass man sich an dem bestehenden Urheberrecht abarbeitet und es mit einiger Kosmetik zu verbessern versucht? Jeder Urheberrechtsprofi aus der Juristenzunft wird sofort dutzende Widersprüche, Fehler und Unverträglichkeiten mit geltendem Recht finden.</p>
<p><strong>Grundsätzlicheres tut sich nach wie vor schwer</strong></p>
<p>Grundsätzlicher ging ein <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA151">Vorschlag</a> von  <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof </a>vor, durch den ein umfassender programmatischer Neuansatz angestrebt wurde. Der  Bundesparteitag von 2011 machte damit allerdings nicht mehr, als ihn zu den Akten zu nehmen. Für eine konstruktive Auseinandersetzung war auf einem normalen Parteitag keine Zeit. In der programmatischen allgemeinen Einführung zu diesem Text heißt es:</p>
<p>„Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Sicherstellung von ökonomischen und ideellen Anreizen zur kreativen Arbeit. Es dient dabei nicht wie von vielen fälschlicherweise angenommen dem Schutz eines natürlichen &#8220;geistigen Eigentums&#8221; – dies ist lediglich ein Kampfbegriff aus dem analogen Zeitalter –, sondern zur Schaffung von angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für urheberische Tätigkeit und deren Verwertung.</p>
<p>Ein Urheberrecht, wie es sich die Piraten vorstellen, schützt die moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Schaffenden, wie es auch das bestehende Urheberrecht durch die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte tut. Dabei muss die Ausgestaltung so ausfallen, dass die Bürgerrechte maximal geschützt bleiben und der freie Zugang zu Wissen und Kultur weiter ausgebaut statt eingeschränkt wird.“</p>
<p>Gefordert werden weiter: Freie Nutzung, Gemeinfreiheit als Standardfall, Gestaffelte Laufzeit von wirtschaftlichen Rechten, die besondere Stellung von öffentlich finanzierten Werken und der Ausbau bestehender Schranken des Urheberrechts.</p>
<p>Jüngst wurde noch von  <a href="https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2668.html">Peter Thiel</a> versucht, eine in erster Linie auf Laufzeit (Verkürzung der Schutzfrist auf 20 Jahre) und Registrierung abzielende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes auf den Weg zu bringen. Durch diesen neuen Vorschlag würde ein Gutteil der internationalen, auch völkerrechtlich verbindlichen Urheberrechts-/Copyright-Regelungen beiseitegeschoben wird, nicht zuletzt auch durch die Einführung eben jener Registrierungsverpflichtung. Diese, das wurde einmal als großer Erfolg gefeiert und schließlich sogar von den USA akzeptiert, ist nach den internationalen Vereinbarungen explizit nicht mehr erforderlich. Das Recht existiert mit dem Erstellen eines Werks. Thiel will den Schutz an die aktive Registrierung der UrheberInnen binden.</p>
<p>Es mag sein, dass der Thiel-Vorschlag zum Teil auf einem Piratendenken gemäßen Weg war. Der Antrag fand jedoch in Liquid Feedback nicht genug Unterstützer und scheiterte deshalb an dem dafür vorgesehene Quorum. So sind dort die Regeln. Der Text ist somit kein offizielles Dokument und keine  Aussage der Piratenpartei. Das schließt aber nicht aus, dass dieser Versuch oder auch jeder andere erneut als Antrag in Programmparteitage eingebracht werden kann.</p>
<p><strong>Ist es ein Ziel, ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen? – erst einmal sind transparente kollaborative Diskurse angesagt</strong></p>
<p>Die Offenheit, Unsicherheit, weniger in den Zielen als in den Mitteln und den politikrelevanten Maßnahmen lässt Raum für allerlei positive, aber vor allem negative Mystifizierungen und Spekulationen. Es sind gewiss radikale Einschnitte in das Urheberrecht vonnöten (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a>). Aber eine Utopie &#8211; in dem Sinne, dass es vollkommen unrealistisch ist, deren Ziele in mittlerer Perspektive zu erreichen &#8211; wird als Programm einer Partei allerdings auch kaum gebraucht. Erwartet werden kann aber in Fortschreibung des Grundsatzprogramms eine klare Vorstellung, wohin die Piratenpartei in diesem Politikbereich eigentlich will, zunächst mal unbeschadet, ob das in den bestehenden rechtlichen, letztlich doch auch nur gesetzten, also veränderbaren Rahmen passt.</p>
<p>Ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen, wird auch der Piratenpartei kaum möglich sein – vielleicht ist auch das Urheberrecht gar nicht mehr der angemessene Rahmen, um den Umgang mit Wissen und Information zu regulieren. Wie auch bei anderen Politikfeldern, wie z.B. bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik, bleibt den Piraten derzeit offensichtlich kaum etwas anderes übrig,  als auf den Lernprozess von  andauernden transparenten kollaborativen Diskursen zu setzen.</p>
<p>Nach Sichtung der dokumentierten Texte stellt sich aber die Frage: Haben Piraten als Partei  überhaupt  etwas mit Piraterie zu tun?</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491</link>
		<comments>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 4 von Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 5 von: Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 5 von: </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen sichernden traditionellen Publikationsformen einzurichten, in Ihrer Weigerung, sich kritisch und konstruktiv mit den Problemen des Urheberrechts und, ja auch, mit den Problemen beim Konzept des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen geschweige denn sich die Mühe zu machen, einmal nachzulesen, was die Piratenpartei bislang zum Umgang mit Wissen und Information geschrieben hat oder wie die Auseinandersetzungen damit intern (aber öffentlich für jeden zugänglich) geführt werden.</p>
<p>Sie arbeiten mit Tabus und mit Vorurteilen. Am meisten aber werfe ich Ihnen vor, dass Sie sich (überwiegend zumindest) weiterhin in dieser bequemen Abhängigkeit von kommerziellen Verwertern einrichten wollen, die Ihnen, ohne weiteres Zutun von Ihrer Seite – natürlich, die Werke produzieren Sie – Ihr Einkommen (mehr oder minder gut oder schlecht) sichern.</p>
<p><strong>Unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen elektronischen Welten</strong></p>
<p>Saper aude!  Hieß es bei Kant. Ausgang von der selbst verschuldeten Unmündigkeit. Und sie bewegen sich unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen Welten, die weitgehend elektronisch bestimmt sind. Nehmen Sie die Herausforderung an, sich selber für das Öffentlichwerden Ihrer Werke zuständig zu fühlen! Die elektronische Welt macht es Ihnen möglich. Und hier – überhaupt keine verkehrte Welt – sind „Piraten“, es muss ja nicht die Piratenpartei sein, Ihre Freunde und Partner, die Sie dabei unterstützen können, praktisch und moralisch.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht weiter vor den Karren derjenigen spannen, die Ihnen nur einen kleinen Teil von dem, was Ihnen auch an Vergütung zustehen kann, zurückgibt. Piraterie ist nicht das Problem – alle Zahlen deuten darauf hin, dass es den weltweiten Copyright-Industrien mit drastischen Zuwachszahlen nie so gut ging wie derzeit. Nicht Freizügigkeit ist die Bedrohung der Kultur, sondern deren kommerzielle Verknappung.</p>
<p>So, dieser „Wutteil“ ist zu Ende. Am Ende gebe ich einige Hinweise, wie Sie sich dieser Herausforderung, das Öffentlichmachen selber in die Hand nehmen, stellen können. Zuerst aber noch einige Anmerkungen zu dem, was bei Ihnen so emphatisch geistiges Eigentum heißt.</p>
<p><strong>Kopf – copyright-geschützt?</strong></p>
<p>Wer sind die Freunde? Wer die Feinde? Nichts ist so schwarz-weiß, wenn es um intellektuelle Produkte und deren Öffentlichmachung oder öffentliche Zugänglichmachung (Urheberrechtsjargon!) geht.</p>
<p>Klar, solange das, was Sie irgendwann einmal in die Öffentlichkeit geben, noch in Ihrem Kopf ist, gehört es Ihnen. Ihr Kopf, nehmen wir mal an, dass das der Ort ist, an dem Ihre, Ideen, Pläne und Textfragmente sich entwickeln und, in welcher chemisch-physikalischen Form auch immer, gespeichert werden, gehört Ihnen. Ob copyright-geschützt, sei dahingestellt, aber doch im Sinne von Eigentum. Sie können jedermann davon abhalten, das einzusehen oder herauszunehmen, was in Ihnen ist. Sie werden nicht gefoltert, um das preiszugeben, was Ihnen gehört. Politiker, Wissenschaftler, Journalisten sind da schon eher bedroht.</p>
<p>Anders wird es, wenn Ihre Gedanken, Ideen, Pläne, Phantasien zu Texten, Musikstücken oder zu anderen medialen Repräsentationen geworden sind. Auch diese sind weiter ihr exklusives Eigentum und sie sind auch urheberrechtlich geschützt, solange Sie diese, sagen wir in Ihrer Schreibtischschublade halten.</p>
<p><strong>Einmal in die Welt gesetzt können intellektuelle Produkte nicht mehr exklusives Eigentum sein.</strong></p>
<p>Aber ganz anders wird es, wenn Sie sich zur Veröffentlichung entschlossen haben. Einmal in die Welt kann dies nicht mehr exklusives Eigentum sein. Das wissen Sie natürlich auch und handeln auch so. Ihre Ideen, wie auch Theorien, Axiome in der Wissenschaft sind frei und können von jedermann frei genutzt werden. Niemand kann gehindert werden, publizierte Ideen in seine eigenen Werke einzubauen (wenn er denn Gelegenheit hat, diese Werke direkt oder vermittelt über Andere einzusehen).</p>
<p>Das mussten schmerzlich die Autoren <a title="Michael Baigent" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_Baigent">Michael Baigent</a>, <a title="Richard Leigh (author)" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Leigh_%28author%29">Richard Leigh</a>, und <a title="Henry Lincoln" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_Lincoln">Henry Lincoln</a> erfahren bzw. genauer ihr Verleger <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Jonathan_Cape">Jonathan Cape</a>, denn der hatte geklagt. Die Klage richtete sich, gegen Dan Brown, dem vorgeworfen wurde, dass er in seinem Buch  „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Da_Vinci_Code">The Da Vinci Code</a>“ unter Verletzung des Urheberrechts aus ihrem Werk „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Holy_Blood_and_the_Holy_Grail">Holy Blood. Holy Grail</a>“ geklaut habe.</p>
<p>Da waren sie aber bei dem Richter <a href="http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html?_r=1">Peter Smith</a> wie auch wohl bei jedem anderen Richter bei dem Falschen. Aus dem <a href="http://www.cesnur.org/2007/mi_davinci_en.htm">Revisionsurteil</a>: “Under British copyright law [aber in Deutschland wird es nicht anders sein – RK], a novelist has the right to use the “information” included in an (alleged) work of history when this information is “differently expressed, collected, selected, arranged and narrated” as is typical of a novel. The judgement confirms both that the ideas of The Da Vinci Code are in large part taken from Holy Blood, Holy Grail, and that ideas per se (what continental copyright law calls the corpus mysticum of a work, as opposed to the corpus mechanicum, i.e. their arrangement) are not copyrightable, and ideas expressed in an (alleged) work of history can be freely borrowed and re-arranged in a work of fiction.”</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler das auch so sehen und wollen, dass Ihre Ideen im Leben und im Handeln anderer fortleben und ein eigenes Leben entwickeln.</p>
<p><strong>Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen</strong></p>
<p>Wird es dann ganz anders, wenn das Interesse der Öffentlichkeit nun an Ihrem Werk auf dem Spiel steht? Und dann werden Sie hoffentlich auch Bedenken bekommen, dass es mit dem exklusiven Eigentum an intellektuellem Werken nicht so ganz stimmen kann. Ihre Werke, alle, ob sie nun von Thomas Mann, Günter Grass oder Gabi Hauptmann stammen, sind zu einem Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen. Wahrgenommen und weitergetragen kann es aber nur über die Werke selber. Es nützt wenig, wenn die Ideen an sich frei sind, wenn der Zugang zu den Werken nicht möglich ist, in denen die Ideen repräsentiert sind.</p>
<p>Daher sorgt die Öffentlichkeit dafür – und ich nehme mal an, dass niemand von Ihnen dagegen einen Einspruch hat -, dass dieses kulturelle Erbe in Bibliotheken, Museen, Archiven für jedermann so gut wie frei (also auch gebührenfrei) zur Verfügung steht. Natürlich wurden Sie dafür nicht enteignet. Die Bibliotheken müssen ja ihre Werke kaufen, und auch die Verwertungsgesellschaften (VG-Wort, Gema etc.) sorgen dafür, dass Einiges an Sie zurückfließt – das meiste allerdings in der Praxis an die Verwerter/Verlage, mit denen Sie vertraglich die Veröffentlichungen vereinbart und dafür Ihre urheberrechtlichen Verwertungsrechte als Nutzungsrechte weitgehend übergeben haben.</p>
<p>Ist es nicht so, so schreiben jedenfalls viele von Ihnen in Ihren Beiträgen zu der Kampagne, dass Sie für Ihre Bücher oft lange und mühsam recherchiert haben (wie auch Dan Brown)? Wo denn eigentlich? Wohl in den Bibliotheken oder Archiven und zunehmend wohl auch in den offenen Ressourcen des Internet. Der eine oder andere wird auch gelegentlich dafür bezahlt haben, aber das dürfte die Ausnahme sein.</p>
<p><strong>Auf den Schultern von Riesen und Zwergen</strong></p>
<p>Sicher sind Sie unabhängiger von dem, was andere vor Ihnen publiziert haben, als es die Kreativen in der Wissenschaft sind, die immer schon auf den Schultern von Riesen gestanden haben, um zu neuen Einsichten zu kommen – natürlich auch auf den Schultern von Zwergen, wie es <a href="http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/bySubjectPH00/ISBN3-527-40595-X/">Jürgen Renn</a> in seiner spannenden Geschichte über Einsteins Entdeckungen so schön herausgearbeitet hat.</p>
<p>Dass das Urheberrecht die in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden nicht zuletzt durch die vom jetzigen Urheberrecht begünstigten kommerziellen Verknappungsstrategien darin immer mehr hindert, freien Zugang zum publizierten Wissen zu bekommen, sogar zu dem mit öffentlich Mitteln finanzierten Wissen, ist Ihnen vielleicht kein bewusstes Problem. Aber Sie können sicher davon ausgehen, dass auch Ihre Werke sehr bald i.d.R. elektronisch publiziert werden und dass es dann den Bibliotheken immer schwerer gemacht werden wird, den freien Zugang auch zu Ihren elektronischen Werken auch für Ihre KollegInnen zu garantieren. Ein 2008 ins Gesetz gekommener Paragraph, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/53a">§ 53a UrhG</a>, untersagt es den Bibliotheken, Werke elektronisch bereitzustellen, wenn Verlage diese Werle selber in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht haben.</p>
<p><strong>Wer sind die Freunde, wer die Feinde?</strong></p>
<p>Werden Sie alle dann vielleicht sehr schnell auch zu Piraten, um Wege zu finden, das elektronisch publizierte Wissen für Ihre Arbeit doch frei zu nutzen?</p>
<p>Wer sind die Freunde, wer die Feinde? Sind nicht gerade die „Piraten“, die Verfechter eines freien Umgangs mit Wissen und Information, die sie nicht bedrohen, sondern die Ihnen den intellektuellen Freiraum bewahren helfen, auf den auch Sie angewiesen sind und den Sie immer wie selbstverständlich genutzt haben.</p>
<p><strong>Umsonstkultur?</strong></p>
<p>Gut, das ist die eine Seite: Sie beschweren sich ja in erster Linie, dass im Internet eine Umsonstkultur entsteht, die von den politischen Protagonisten: den Piraten gefördert werde. In der Tat, die fetten Jahre sind vorbei. Die Publikationsmodelle der analogen Welt sind kaum mehr als Reservatschutz zu bewahren (auch kaum die von Verlagen weiter eingeklagte Buchpreisbindung). In dieser analogen Welt haben Sie alle recht gut gelebt, wenn Sie denn gute, zumindest attraktive Werke angefertigt haben. Mir ist nicht bekannt, dass jemand von Ihnen jemals Piraterie ihrer gedruckten Werke beklagt hat oder eine Verletzung Ihres Anspruchs auf geistiges Eigentum. Sicher, Plagiate und Raubdrucke hat es immer gegeben – auch ich habe Max Webers „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus!“ nur als Raubkopie für fünf DM gekauft und gelesen –, aber das hat das System nicht wirklich gefährdet.</p>
<p>Ein Buch kann man vielleicht zwei, drei Freunden ausleihen. Im Internet hat man für dessen elektronische Version gleich einige Millionen Freunde. Das ausgeliehene Buch aus der Bibliothek ist für drei, vier Wochen aus dem Verkehr gezogen. Von einem elektronischen Master im Server der Bibliothek könnten gleichzeitig beliebig viele Nutzer bedient werden – tatsächlich ist Letzteres durch einen anderen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes, hier <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52b">§ 52b</a>, explizit verboten worden. Schauen Sie mal in das Urheberrecht. Da werden sie manches Erstaunliche finden, die Sie an dem Schutz Ihrer informationellen Autonomie zweifeln lässt. Hat eine/r von Ihnen protestiert, als 2008 Ihnen in <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/31a">§ 31a</a> das Recht genommen wurde, über eine Neupublikation Ihres Werkes in einer anderen medialen Form als die ursprünglich gedruckte mitzubestimmen?</p>
<p>Nur einige von Ihnen publizieren bislang elektronisch. Ihre Sorge antizipiert etwas, was tatsächlich eintreten wird, wenn Sie Ihre Erwartungen, Einstellungen und Handlungen nicht an das neue mediale Umfeld anpassen. Nur wird das eben nicht die Umsonstkultur sein, sondern die durchgängige urheberrechtsgeschützte Kommerzialisierung aller Kulturgüter.</p>
<p><strong>Es sind die Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Noch einmal, die fetten Jahre der analogen Welt sind in elektronischen Welten nicht zu reproduzieren. Elektronisches Material lässt sich nicht so verknappen, wie es mit den materiellen Produkten wie Büchern leicht möglich ist. Die Geschäfts- und Einnahme-/Abrechnungsmodelle, die in erster Linie auf der Anzahl der verkauften Exemplare (Kopien) beruhten, machen in elektronischen Räumen keinen Sinn. Hier gibt es keine Kopien. Hier kann, wenn überhaupt, nur über die aktuelle Nutzung abgerechnet werden. Aber auch hier sollten Sie sich fragen, ob jede aktuelle Nutzung über technische Schutzmaßnahmen des Digital Rights Management kontrolliert werden soll – wie es auch das aktuelle Urheberrecht in den<a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/95a"> 95er-Paragraphen</a> vorsieht bzw. diese Maßnahmen selber schützt. Haben Sie Vorstellungen darüber, ob eine Kultur-Flatrate einiges der Probleme, auch der angemessenen Vergütung, löst?</p>
<p><strong>Auch die Politik gibt keine Freischeine mehr für obsolete Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Die Bundesjustizministerin hatte in ihrer <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Berliner Rede</a> zum Urheberrecht vom 20. Juni 2010, durch die sie den Startschuss für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform geben wollte (wird dann aber wohl ein Fehlschuss gewesen sein), ihre Absicht deutlich gemacht, die Rechte der AutorInnen zu stärken, ohne die Interessen der kommerziellen Verwertung klein reden. Aber Freischeine dafür hat sie nicht mehr gegeben:</p>
<p>„Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.“</p>
<p><strong>Das Vorlegen der Verlage ist kein „muss“ mehr</strong></p>
<p>Neue Geschäftsmodelle für das Öffentlichmachen von Wissen und Information fordert auch die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm. Aber sie fallen nicht vom Himmel. Sind Sie, die Kunstschaffenden, nicht auch gefragt? Ist es noch länger nur die Aufgabe der Verlagswirtschaft, für solche Modelle zu sorgen, die dann natürlich auch Ihnen weiterhin ohne Ihr Zutun die Einnahmen sichern könnten?</p>
<p>„Verlag“, so heißt es, kommt von „vorlegen“. Verlage legen das Know how vor und tätigen vorab die Investitionen, die nötig sind, um Werke zu publizieren. Sie als AutorInnen hatten weder das Know how (und wohl kaum die Lust dazu) noch das Geld, um diesen Prozess in all seinen ausdifferenzierten Stufen (Auswahl, Qualitätssicherung, Lektorat, Textaufbereitung, Druck, Marketing, Werbung, Versand, Abrechnung …) zu stemmen. Und daher mussten Sie auch freiwillig, aber sicher oft auch zähneknirschend nicht nur alle ihre im Urheberrecht garantierten Verwertungsrechte als Nutzungsrechte abtreten, sondern auch akzeptieren, dass an Sie, die eigentlichen UrheberInnen, am Ende nur ein kleiner Teil des Gewinns weitergegeben wird. Natürlich gibt es die Gewinner, die Günter Grass´s oder die Gabi Kaufmanns. Aber im Durchschnitt bleibt bei den Kreativen kaum mehr als 5% des Gewinns. Muss das heute noch sein?</p>
<p>Das mit dem Vorlegen stimmt in elektronischen Umgebungen kaum noch, und das mit dem Rechteabtreten und den Gewinnverzichten muss auch nicht mehr sein. Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei  hatte in der Handelsblatt-Kampagne von den an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnten deutschen Schriftstellern gesprochen. Vielleicht waren Sie nicht nur daran gewöhnt, sondern auch in hohem Maß verwöhnt, haben ihr künstlerisches Gärtchen gepflegt und sich kaum darum gekümmert, ob die Verlage das ihnen von Ihnen anvertraute Gut nicht nur als  kommerzielle Güter sehen, sondern auch um die Rechte der Öffentlichkeit an einer freizügigen Nutzung dieser Objekte besorgt sind.</p>
<p>Sapere aude! war die Forderung. Niemand wird bestreiten, dass KünstlerInnen den  Anspruch haben, von ihren Werken auch wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu können. KünstlerInnen können diesen Anspruch aber in elektronischen Umgebungen nun selber in die Hand nehmen. Nutzen Sie selber die Potenziale, die Ihnen das Internet bietet, und greifen Sie dazu auf die Hilfe der „Piraten“ zurück. Vielleicht ist das besser und wird mehr Erfolg haben, als auf eine Umverteilung durch eine Kultur-Flatrate zu setzen (?). Aber auch damit sollte experimentiert werden.</p>
<p><strong>Experimentieren, auch zur Nachahmung empfohlen</strong></p>
<p>Natürlich, Gabi Hauptmann, Sie verdienen wohl genug über Ihren Piper-Verlag, sowohl mit Büchern als auch mit (meist DRM-geschützten) e-Books. Aber deshalb könnten gerade Sie mit neuen Publikationsformen experimentieren, die dann auch vielleicht für andere Vorbilder werden können:</p>
<p>Warum nicht gleich, unter Nutzung verfügbarer und leicht handhabbarer Software, die Werke erstellen und ins Netz stellen. Warum bedarf es weiter der Mittler? Warum nicht ein attraktives erstes Kapitel elektronisch frei geben, um dann schrittweise gegen Entgelt die weiteren Folgen auszuliefern. Die <a href="http://www.handyroman.net/stimmen.html">Handyromane</a>, in Deutschland, in der Nachfolge des japanischen Erfolgs, propagiert und praktiziert von Oliver Bendel, haben es vorgemacht. Warum nicht ein Buch ankündigen und im Internet versteigern? Wenn der angestrebte Betrag erreicht ist, wird das ganze Buch frei ins Netz gestellt. Ganz ähnlich: Können/sollten nicht Werke ganz frei an die Öffentlichkeit gegeben werden, sozusagen als Tilgung für die freie Nutzung des kulturellen Erbes der vielen Vorgänger, wenn  das Werk schon einen großen finanziellen Ertrag z.B. in den ersten 10 Jahren erzielt hat? Müssen Werke wirklich 70 Jahre nach dem Tod des Produzenten geschützt sein? Gehören sie nicht viel eher in die „public domain“?</p>
<p><strong>Kreative haben das größere Ideen- und Innovationspotenzial</strong></p>
<p>Das sind nur einige wenige Hinweise. Sie als Kreative haben ein größeres Ideenpotenzial, um neue Formen des Öffentlichmachens Ihrer Werke entweder selber auszuprobieren oder die Verlage mit ihrem Know how zu ermuntern, innovative freizügigere Publikations- und Nutzungsformen zu entwickeln.</p>
<p>Die Musikindustrie hat es nach einigen Jahren der bloßen Piraterieanklage und -abwehr allmählich geschafft, auch im elektronischen Umfeld kommerziellen Erfolg zu erzielen. Keine Rede von Umsonstkultur. Es zeigt sich deutlich, dass Menschen bereit sind, bei fairen Preisen und guten Angeboten für diese auch zu zahlen. Aber müssen nur die Gewinne der Copyright-Industrien weiter und so enorm steigen? (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a>)</p>
<p>In dieser Situation wirkt die ganze „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne doch arg peinlich, zumal sie zweifellos ganz im Sinne der Kritik der Bundesjustizministerin wesentlich dazu dient, die Unfähigkeit der Verlagswirtschaft zu verschleiern, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Modelle zu entwickeln. Hören Sie auf, von geistigem Eigentum zu reden. Nicht aufs Eigentum kommt es an, sondern darauf, welche Rechte Sie mit welchen Gründen an Ihren Werken behaupten und durchsetzen können. Wird dafür das Urheberrecht über die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte hinaus überhaupt gebraucht?</p>
<p>Wenn Sie sich einmal die Mühe geben, ein wenig <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg">in dieses Gesetz zu schauen</a>, z.B. in die Schrankenregelungen (§§ 44a – 63a) oder in das Urhebervertragsrecht (z.B. in die 30-er Paragraphen), dann werden Sie sehr schnell selber sehen, dass moderne Gesellschaften damit nicht wirklich leben können. Suchen Sie also Ihre Interessenvertretung eher bei denjenigen, die den Umgang mit Wissen und Information transparent, fair und offen gestalten wollen.</p>
<p>Zweifellos sind die fetten Jahre der großen Umsätze in analogen Umgebungen vorbei. Gute AutorInnen mit attraktiven Produkten haben hier gut verdient. Aber es kann ja kein Zweifel darüber bestehen, dass die Zukunft auch der sogenannten schönen Literatur wie auch der Musik jede Ausprägung in den elektronischen Medien liegt.</p>
<p>Auch hier gelten die Persönlichkeitsrechte der Kreativen, also auch das nach wie vor exklusive Recht, darüber zu entscheiden, wie und wo sie publizieren wollen. Und auch mit diesen im Rücken werden Sie weiter reputative und monetäre Anerkennung erzielen können – auf dass wir Sie alle weiter lesen können.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>De revolutionibus orbium retiariorum – Besser mit dem Netz als suchen nach dem Matching-Paradigma – zur Legitimierung verwaister Werke</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=476</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 21:02:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sollte nicht die Web-Community ein gewichtiges Wort mitreden, wenn es darum geht, der Öffentlichkeit den Zugriff auf einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes zu ermöglichen? Oder sollten darüber eher Suchalgorithmen über Datenbanken entscheiden? Und sollen dafür Verlegerverbände das Sagen haben? Worum geht es? Verfahren zu finden, mit denen der Status eines Werkes als verwaistes ermittelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte nicht die Web-Community ein gewichtiges Wort mitreden, wenn es darum geht, der Öffentlichkeit den Zugriff auf einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes zu ermöglichen? Oder sollten darüber eher Suchalgorithmen über Datenbanken entscheiden? Und sollen dafür Verlegerverbände das Sagen haben? Worum geht es? Verfahren zu finden, mit denen der Status eines Werkes als verwaistes ermittelt werden kann. Verwaiste Werke gehören zweifellos zum kulturellen Erbe. Zugriff und Nutzung des kulturellen Erbes für jedermann ist ein zentrales informationsethisches Ziel. Das Folgende ist ein Plädoyer, die heilige Kuh der „diligent search“ zu schlachten bzw. sanfter: vom Eis zu bringen und dafür Web-Tugenden wie Partizipation, Kollaboration und Transparenz ins Spiel zu bringen.</p>
<p><strong>Was sind verwaiste Werke?</strong></p>
<p>Urheberrechtlich noch geschützte Werke werden als verwaist bezeichnet, wenn für sie die Rechteinhaber nicht bekannt bzw. nicht ausfindig gemacht werden können. Diese verwaisten Werke machen als Bücher in Bibliotheken, aber vor allem als multimediale und temporale Objekte in Museen, Archiven oder Mediotheken einen erheblichen Anteil an deren Beständen aus.</p>
<p><strong>Verwaist, aber nicht vogelfrei – dem steht das Urheberrecht entgegen</strong></p>
<p>Verwaiste Werke können nicht einfach digitalisiert und dann öffentlich (über das Internet) zugänglich gemacht werden. Dagegen hat das Urheberrecht einiges bzw. die Vertreter, die das Urheberrecht stark aus dem Interesse der Rechteinhaber interpretieren und das öffentliche Interesse eher als nur sehr restriktiv zugelassene Ausnahme zurückstellen. Die Vervielfältigung (was ja das Digitalisieren bewirkt) und die öffentliche Zugänglichmachung sind genuine Verwertungsrechte der UrheberInnen bzw. allgemeiner der Rechteinhaber und können auch dann nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, wenn jene nicht ausfindig gemacht werden können. Use it or lose it, gilt nicht im Recht, jedenfalls nicht im kontinentaleuropäischen.</p>
<p><strong>Bewegt die EU das Urheberrecht?</strong></p>
<p>Also bedarf es Änderungen im Urheberrecht. In der EU könnte man diesem Ziel ein Stück näher kommen, wenn die Europäische Union sich darauf verständigte, den Mitgliedsländern eine Richtlinie für den Umgang mit verwaisten Werken vorzugeben. Die Chancen für eine solche Richtlinie stehen nicht schlecht. Ein fortgeschrittener <a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com%282011%290289_/com_com%282011%290289_de.pdf">Entwurf</a> liegt seit Mai 2011 vor. Darin soll öffentlichen Einrichtungen wie den oben erwähnten, also Bibliotheken etc., zur Wahrung eines öffentlichen Interesses der Eingriff in die Urheberrechte erlaubt sein. Kommerzielle Nutzungen sind nicht ausgeschlossen, sollen aber nur (wohl durch Lizenzen) von den öffentlichen Einrichtungen angestoßen werden können (ausführlicher dazu mein <a href="http://www.iuwis.de/blog/am-19122011-im-rechtsausschuss-des-europ%C3%A4ischen-parlaments-zum-richtlinienvorschlag-f%C3%BCr-verwais">Blogeintrag</a> bei IUWIS).</p>
<p><strong>Die heilige Kuh der diligent search</strong></p>
<p>So weit so gut. Aber der Eingriff in Rechte der Urheber, auch wenn diese nicht ausfindig gemacht werden können und auch wenn jener im öffentlichen Interesse liegt, wird als so gravierend angesehen, dass vor die Erlaubnis eine gewichtige Barriere aufgebaut wird. Die Barriere heißt hier „diligent search“, deutsch etwas harmloser „sorgfältige Suche“. Weltweit, seit dem 2006 <em><a href="http://www.copyright.gov/orphan/orphan-report.pdf">Report</a> on Orphan Works des USA </em>Copyright Office, besteht weitgehende Einigkeit, dass eine solche Suche durchgeführt werden muss, und zwar unter Anwendung elektronischer Suchverfahren. Das ist die anfangs so bezeichnete „heilige Kuh“ – auch hier eher Mythos als ein realistisch operationalisierbares Konzept.</p>
<p>Diese Suche sieht auch der Richtlinienentwurf der EU vor. In Erwägungsgrund (13) heißt es: „Eine sorgfältige Suche sollte die Konsultation öffentlich zugänglicher Datenbanken beinhalten, die Informationen über den Urheberrechtsstatus eines Werks liefern. … Soweit möglich sollten öffentlich zugängliche Datenbanken zu den Suchergebnissen und der Nutzung verwaister Werke so konzipiert und eingerichtet werden, dass sie eine Vernetzung auf paneuropäischer Ebene und die Abfrage über eine einzige Zugangsstelle erlauben.“ Die <a href="http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/hleg/orphan/guidelines.pdf">Copyright Subgroup</a> der für die Europeana eingerichteten High Level Expert Group hatte schon 2008 „Sector‐specific guidelines on due diligence criteria for orphan works“ vorgeschlagen, die aber kaum, wie so gut wie alle anderen vorgeschlagenen, in den (nicht nur monetären) Folgekosten überschaubar sind.</p>
<p>Um Doppelarbeit zu vermeiden, soll die Suche „ nur in dem Mitgliedsstaat durchgeführt werden, in dem [oder: in dessen Hoheitsgebiet] das Werk zuerst veröffentlicht oder gesendet wurde“ (Erwägung 15) .Die Ergebnisse einer einmal durchgeführten Suche sollten dann Gültigkeit in allen EU-Ländern haben.</p>
<p><strong>Wem dient ARROW?</strong></p>
<p>Auch das klingt an sich o.k.. Auch die EU-Kommission tendiert stark dahin, die Rechteklärung über das EU-Projekt <a href="http://www.arrow-net.eu/">ARROW </a>(„Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works towards EUROPEANA“) vornehmen zu lassen. Nun war/ist ARROW nicht nur ein von der EU-Kommission stark gefördert finanziertes Projekt, sondern, wie ein Blick ins Editorial Board zeigt, ein Vorhaben aus dem Interesse der Verlegerverbände. Noch ist nicht ganz klar, in welcher Weise sich das kommerzielle Interesse an den verwaisten materialisieren lassen wird, aber Googles Engagement bei ihrem weltweiten Digitalisierungsprogramm und den Einsprüchen der Verleger dagegen, deutet das kommerzielle Potenzial auch verwaister Werke an.</p>
<p>Der Verdacht ist kaum auszuräumen, dass ein den damaligen, aber immer noch zum Einsatz kommenden Digital-Rights-Management-Verfahren (DRM) analoges Instrument entwickelt wurde und zu nicht durchschaubaren Interessen verwendet werden soll. Mit Technik löst man nicht die Probleme im Internet, ohne natürlich auch nicht. Kommt immer darauf an, zu welchem Ende.</p>
<p>Müssen, dürfen, sollen also Entscheidungen über diesen Teil des kulturellen Erbes wesentlich aus der kommerziellen Perspektive gefällt werden? Wäre nicht eine genossenschaftliche Lösung unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher und Web-Communities angebrachter? Dazu gleich ein Vorschlag. Vorab aber einige Bedenken gegen die „sorgfältige Suche“.</p>
<p><strong>Tücken der sorgfältigen Suche und deren Folgekosten</strong></p>
<p>Was auf dem Papier plausibel klingen mag, hat einige Tücken. Hier einige Hinweise (ergänzend dokumentiert und kommentiert durch <a href="http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2011/2702-ar_recht.pdf">Christian Recht</a> in seinem Beitrag „ Entwicklungen des Europäischen Urheberrechts im Spiegel der EBLIDA-Stellungnahmen“; darin ist auch das Problem der „sorgfältigen Suche“ behandelt):</p>
<p><strong>Europaweit oder in jedem Mitgliedsstaat anders?</strong></p>
<p>(a) Im Entwurf der EU heißt es in Art. 3, Abs. 2: „Welche Quellen für die einzelnen Kategorien von Werken geeignet sind, wird von jedem Mitgliedstaat in Absprache mit den Rechteinhabern und den Nutzern bestimmt“. Soll jedes Land darüber entscheiden können, in welchem Ausmaß ARROW bei der Suche beteiligt werden soll? Ist ARROWS dafür flexibel genug? Nach Harmonisierung, wie sie ja auch sonst von der EU in Sachen Urheberrecht angestrebt wird, klingt das nicht. Diese „Autonomie“ der Mitgliedsländer auch bei der sorgfältigen Suche wird auch in der „<a href="http://www.produzentenallianz.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/data/dokumente/Resolutionen__Stellungnahmen__Offene_Briefe/Produzentenallianz-Stellungnahme_Orphan_Works.pdf&amp;t=1324401258&amp;hash=ee72013752e08ea4c6fd9cbf3c44444611aff776">Stellungnahme</a> der Allianz Deutscher Produzenten – Film &amp; Fernsehen“ kritisiert. Die Allianz hält es für dringend erforderlich, „die Kriterien für eine sorgfältige Suche in der Richtlinie selbst näher zu definieren“. Das steht aber weiterhin aus. Ganz anders sieht es z.B. der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in seiner <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_Verwaiste_Werke_2011.pdf">Stellungnahme</a> von August 2011 zum EU-Entwurf. Darin wird eine jeweils nationale Variante der Suche gefordert, welche „die spezifische Quellenlage sowie die historisch gewachsenen Strukturen“ berücksichtigen müsse.</p>
<p><strong>Was ist „reasonably“?</strong></p>
<p>(b) In dem oben referenzierten Report des US Copyright Office heißt es nicht nur „diligent search“ , sondern immer „reasonably diligent search“. Was ist „reasonably“? Die Berichterstatterin für den Rechtausschuss des EU-Parlaments hat zur Klärung (und zur Abschwächung der Anforderungen an diese Suche?) einen Änderungsantrag zum Entwurf der Kommission eingebracht, welcher die „sorgfältige Suche“ spezifizieren soll: „Sie [die Suche] wird vor der Nutzung des Werks gemäß dem Gebot von Treu und Glauben und dem Grundsatz der Zumutbarkeit durchgeführt.“ Das klingt nach „fair use“. Was ist „Treu und Glauben“ und was ist „zumutbar“? Vermutlich in jedem EU-Land etwas anders. Und jedes EU-Land soll ja, wie oben zitiert, die Auswahl der anzuwendenden Quellen selber bestimmen. Aber gültig soll das Resultat dann in der gesamten EU sein (?).</p>
<p><strong>Kann die Suche nach verwaisten Objekten automatisiert werden?</strong></p>
<p>(c) Verwaiste Werke sind ein Massenphänomen. Eine größere Bibliothek oder ein Archiv oder ein Museum werden i.d.R. tausende Kandidaten für verwaiste Werken haben. Die durch eine „sorgfältige Suche“ entstehenden Kosten dürften dem Ziel, dieses kulturelle Erbe öffentlich zugänglich zu machen, entgegen stehen. Es ist ja keineswegs so, dass der gesamte Prozess der Suche automatisiert durchgeführt werden kann. Nehmen wir ein Foto. Die Technologie ist auf absehbare Zeit noch nicht verfügbar, dass das Foto einfach auf einen Scanner gelegt werden kann, der mit einer Vielzahl von Datenbanken dann verbunden ist, so dass in wenige Sekunden das Ergebnis vorläge. Tatsächlich muss vorab für jedes Objekt intellektuell eine Inhaltserschließung, also eine Indexierung vorgenommen werden, die dann in Form einer formalisierten Frageformulierung den Datenbanken übergeben wird. Nebenbei bemerkt, macht eine solche Datenbankrecherche ohnehin so gut wie keinen Sinn, denn gerade mit Blick auf die multimedialen Objekte gibt es diese Datenbanken kaum. Das Ergebnis ist quasi vorprogrammiert, nämlich so gut wie immer negativ. Die vielen negativen Resultate müssen ja nicht schlecht sein. Aber bedarf es dafür eines hohen und teuren technologischen Aufwands, der zudem aus nicht klar erkennbaren Motiven betrieben wird?</p>
<p><strong>Auch nicht-monetäre Kosten</strong></p>
<p>(d) Kosten entstehen den Anwendern aber auch dadurch, dass, entsprechend Art. 4, Abs. 4, über jede einzelne Suche ein „Protokoll über die … angestellten sorgfältigen Nachforschungen“ geführt werden muss und zusätzlich „öffentlich zugängliche Protokolle über die [von den Organisationen vorgenommene – RK] Nutzung verwaister Werke“ vorgehalten werden müssen.</p>
<p><strong>ARROW kostenlos?</strong></p>
<p>(e) Niemand kann derzeit sagen, inwieweit die Arrow-Suche in den öffentlichen Datenbanken auf Dauer kostenlos sein wird bzw. wie hoch die Gebühren dann sein werden, wenn die EU-Förderung nicht mehr gegeben ist. Oder ist davon auszugehen, dass die Verlagsverbände für die Kosten aufkommen werden, auch wenn die Nutzung nur im öffentlichen Interesse sein soll?</p>
<p><strong>Vorabzahlungen unzumutbar und unnötig</strong></p>
<p>(f) Ganz absurd und prohibitiv werden diese vielen Suchen dann sein, wenn in den vielen zu erwartenden negativen Fällen von den „Bibliotheken“ vorab, sozusagen im vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Vergütungsansprüchen, eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden soll. Wenn dann sogar die Suche von den Verwertungsgesellschaften selber durchgeführt werden soll, wie zuweilen gefordert, ist das fast schon ein Selbstbedienungsmechanismus.</p>
<p><strong>Was in öffentlichen Interesse liegt, sollte nicht gegen die öffentlichen Einrichtungen entschieden werden</strong></p>
<p>Nicht zu Unrecht wurde daher 2009 von <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/copyrightinfso/orphanworks/Yeomans_en.pdf">EBLIDA</a> (dem Interessenverband der Bibliotheken gegenüber der EU) bezweifelt, ob die kulturbewahrenden und Massendigitalisierungsprojekte von den öffentlichen Institutionen wie Bibliotheken überhaupt in Angriff genommen werden, wenn die sorgfältige Suche mit hohem Arbeitsaufwand (z.B. für die Inhaltserschließung und Dokumentation) durchgeführt werden muss. Die Vorabvergütung an die Verwertungsgesellschaft wird von EBLIDA und vielen anderen Vertretern aus dem Bibliotheks-, Archiv- und Medienbereich ohnehin abgelehnt.</p>
<p>Auch auf Grund einiger empirischer Erhebungen (Interviews) mit ExpertInnen aus dem Medien- und Museumsbereich im Rahmen der (bislang noch nicht veröffentlichten) Masterarbeit von Dr. Karin Ludewig im Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Humboldt-Universität gibt es deutliche Hinweise, dass sowohl die bislang vorgesehene „sorgfältige Suche“ als auch die Vorabvergütungen an Verwertungsgesellschaften in diesen Bereichen strikt abgelehnt werden. Aber eine Alternative zur sorgfältigen Suche wurde von diesen Seiten bislang auch nicht vorgelegt. Aus dem Bibliothekswesen scheint man sich mit der Suche über ARROWS eher anfreunden zu wollen – ist doch die Aussicht, mit vermeintlich geringem Aufwand ein Ergebnis „ja oder nein“ zu bekommen, verführerisch.</p>
<p><strong>Erweiterte kollektive Lizenzen oder Schranken?</strong></p>
<p>Es gibt allerdings eine Lösung für die verwaisten Werke, die ohne die sorgfältige Suche auskommt, nämlich das Modell der „erweiterten kollektiven Lizenzen“, wie es z.B. schon in Dänemark zur Anwendung kommt. Dieses Modell „geht von der Annahme aus, dass sobald eine Verwertungsgesellschaft einer Bibliothek genehmigt, Bücher auf einer Website zugänglich zu machen, diese Genehmigung entsprechend einer gesetzlichen Ausdehnung für alle Werke dieser Kategorie, einschließlich verwaister Werke (d.h. Bücher, Filme), gilt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verwertungsgesellschaft die Rechte dieser „Außenseiter“ wahrnimmt, unabhängig davon, ob sie eine sorgfältige Suche durchgeführt hat, um den Urheber zu ermitteln oder ausfindig zu machen.“ (EU Richtlinienentwurf von 5/2011, <a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com%282011%290289_/com_com%282011%290289_de.pdf">deutsche Version</a> S. 3).</p>
<p>Die EU hatte dieses Modell abgelehnt, zum einen wohl, weil die Hürde für eine Außerkraftsetzung von Urheberrechtsrechten als zu niedrig erschien, und zum andern, dass dies nur jeweils nationale Lösungen zulasse, also die angestrebte europaweite Lösung ausschließe. Kritik wird an dieser Lösung auch deshalb geführt, weil durch vertragliche Vereinbarungen das öffentliche Interesse i.d.R. zu kurz kommt. Für verwaiste Werke sei daher eine Schrankenregelung und keine vertragliche Vereinbarung unabdingbar.</p>
<p><strong>Alternative: Befristete öffentliche Ausschreibung</strong></p>
<p>Es gibt aber noch einen anderen (suchunabhängigen) Vorschlag. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte schon im Jahr 2007 einen Vorschlag zur Regelung verwaister Werke vorgelegt und die „sorgfältige Suche“ als Verhinderungsfaktor für die Massendigitalisierung eingeschätzt. Als Alternative dazu wurde erwogen, an zentraler Stelle, z.B. bei der jeweiligen Nationalbibliothek, eine beabsichtige Digitalisierung öffentlich bekannt zu machen. Wenn nach einer Frist von z.B. drei Monaten kein Widerspruch bekannt wird, soll das Werk als verwaist gelten. Interessanterweise hat auch die oben schon erwähnte <a href="http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/hleg/orphan/guidelines.pdf">Copyright Subgroup</a> erwogen, die öffentliche Bekanntmachung (announcement) als Teil (oder sogar als Ersatz?) der Suche anzusehen, indem etwa die folgenden Medien genutzt werden könnten (Para 2.1):</p>
<ul>
<li>on a web-site,</li>
<li>In a relevant publication (trade, professional etc),</li>
<li>In social or professional networks or associations (including newsletters),</li>
<li>In the local or national press</li>
</ul>
<p>Greifen wir das doch auf und verallgemeinern das. Es mag sein, dass mein damaliger über das Aktionsbündnis und auch bei den Anhörungen zu den verwaisten Werken im Rechtsausschuss am 19.9.2011 (vgl. dazu den Bericht bei <a href="http://www.iuwis.de/meldung/rechtsausschuss-bt-19092011-nachgang">IUWIS</a>) ins Spiel gebrachte Vorschlag, die auf 3 Monate befristete öffentliche Ausschreibung alleine als Ersatz für die „sorgfältige Suche“ anzusehen, etwas zu kurz gegriffen war. „Suche“ muss ergänzend wohl sein. Aber wohl kaum über eine standardisierte Datenbankabfrage mit Hilfe von ARROW.</p>
<p><strong>Die Überlegenheit des Web gegenüber dem Matching Paradigma</strong></p>
<p>Mir scheint es angemessener zu sein, die Öffentlichkeit, deren öffentliches Interesse am kulturellen Erbe der verwaisten Werke ja auch für die EU-Kommission im Vordergrund stehen soll, in die Suche einzubinden. Aus informationsmethodischer Sicht sollte die alte Technologie der Datenbanksuche nach dem Matching Paradigma (Abgleich der deskriptor-orientierten Suchfrageformulierung mit den im System vorhandenen Repräsentationsformen der erschlossenen Dokumente) durch mehr Browsing-orientierte Techniken, wie sie in den Hypertextstrukturen des Web vorherrschen, abgelöst werden. Diese gilt vor allem für informationskritische Situationen wie die Suche nach verwaisten Werken, die typischerweise informationell unterbestimmt sind, also nicht über das Matching-Paradigma gesucht werden können. Es sind also eher explorative Verfahren der Informationserarbeitung für verwaiste Werke angebracht (vgl. dazu <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/gutachten/gutachten_kuhlen0500_3.pdf">R. Kuhlen</a> von 2000: „Nicht explizites Wissen“ – aus einer Sicht der Informationswissenschaft“).</p>
<p><strong>Aus der Politik ein Vorschlag für Cloud Computing!</strong></p>
<p>Erstaunlicherweise gibt es für die Beratung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments von Ramon Tremosa i Balcells einen Änderungsantrag 59, mit dem der Erwägungsgrund 10 zur elektronischen Suche des Richtlinienvorschlags erweitert werden soll: „Ferner sollte die Technologie des Cloud Computing entsprechend genutzt werden, um eine umfassende und leicht zugängliche europaweite Datenbank zu schaffen.“</p>
<p>Vielleicht kann sogar die Wikipedia, die sich derzeit bei der UNESCO um die <a href="http://www.focus.de/digital/internet/tid-22429/wikipedia-online-lexikon-will-weltkulturerbe-werden_aid_630200.html">Anerkennung der Wikipedia</a> als immaterielles Kulturerbe bemüht, für dieses Projekt gewonnen werden. Im Web gibt es viele Beispiele für die Überlegenheit kollaborativer Problemlösungen gegenüber standardisierten Datenbanksuchen. Zudem sind diese Verfahren gänzlich transparent und partizipativ im Interesse der von den Problemlösungen Betroffenen. Was träfe mehr dafür zu als die „Jagd“ nach den möglichen Rechteinhabern verwaister Werke, die bei einem positiven Befund an der Entscheidung zur Digitalisierung und öffentlichen Zugänglichmachung dann beteiligt werden können? Gibt es auch durch das Cloud-/Web-Computing kein positives Ergebnis (konnte also kein Rechteinhaber ausfindig gemacht werden), dann sollte das Werk als verwaist angesehen und frei genutzt werden können.</p>
<p><strong>Das Problem ist ein rigides Schutzverständnis des Urheberrechts – die Lösung: ein Paradigmenwechsel</strong></p>
<p>Das Urheberrecht sollte in einem rigiden Verständnis vom Schutzinteresse der Rechteinhaber der Erschließung und Bereitstellung großer Teile des kulturellen Erbes in digitaler Form nicht im Wege stehen. Die Begründung des Urheberrechts ist weiterhin und in erster Linie die Beförderung der Kunst und Wissenschaft. So salopp, wie es Google mit seinem Opt-Out-Ansatz einmal wollte (erst einmal alles digitalisieren und dann herausnehmen, wenn sich jemand mit berechtigtem Widerspruch meldet), sollte es nicht sein. Aber so umständlich, teuer, intransparent, interessenabhängig wie über die ARROW-Verfahren und dann sogar über vorauseilende Vergütungszahlungen an Verwertungsgesellschaften sollte es auch nicht sein. Der sicher noch zu präzisierende Gegenentwurf liegt auf dem Tisch, frei nach Kopernikus: De revolutionibus orbium retiariorum. Frei: Paradigmenwechsel durch das Web.</p>
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		<title>Sorge um die Piratenpartei? &#8211; Urheberrecht ist nur eine Stellvertreterdebatte &#8211; Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich jüngst Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.
An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich <a href="http://bit.ly/vSshL8">jüngst</a> Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.</p>
<p>An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde wohl erwartet, dass ein Parteiexperte die Stimme erhebt und verkündet, was denn Sache in Sachen Urheberrecht ist – so wie es etwa die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger getan hatte, als sie in ihrer Berliner Grundsatzrede vom 16.6.2010 den Startschuss zum sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform gab (<a href="http://bit.ly/uSjmRH">Video</a>) (nebenbei mit dem Erfolg, dass bis heute kein Referentenentwurf zu diesem Dritten Korb vorliegt).</p>
<p><strong>Transparenz, Diskussionen und Kollaboration</strong></p>
<p>Prozesse in Parteien, solange sie noch nicht fest im System etabliert sind, laufen anders ab: Transparenz, Diskussionen und Kollaboration sind angesagt, natürlich auch, wie zuweilen in den Mailinglisten, Chaos. Auch die SZ wird LiquidFeedback kennen, die Plattform, auf der gerade jetzt, ca. einen Monat vor dem Bundesparteitag der Piratenpartei in Offenbach, intensiv Positionspapiere und Bestandteile des zukünftigen Wahlprogramms eingespeist und noch intensiver diskutiert werden. Und da geht es natürlich auch ums Urheberrecht, und gleich auf mehrfache Weise.</p>
<p><strong>Zentrale Aussagen aus dem noch geltenden </strong><strong>Grundsatzprogramm</strong></p>
<p>Es liegt dafür ein Antrag vor (<a href="http://bit.ly/iYprv">Programmänderung </a>156), den Text aus dem bisherigen Grundsatzprogramm mit dem Titel „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ redaktionell zu überarbeiten, z.B. „Gefahren“ durch „Risiken“ zu ersetzen.</p>
<p>Erhalten geblieben sind die zentralen Aussagen, dass das jetzige Urheberrecht die Potenziale elektronischer Umgebungen für alle Lebensbereiche eher beschränkt als befördert und dass es auf einem veralteten Verständnis von geistigem Eigentum beruhe. Technische Schutzmaßnahmen werden für Informationsobjekte weiter mit vielfältigen Begründungen abgelehnt. Entsprechend sollte freies, nichtkommerzielles Kopieren nicht verfolgt, sondern gefördert werden. Persönlichkeitsrechte der Urheber werden in vollem Umfang anerkannt. Allerdings sei eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke erforderlich, damit immer mehr Werke rascher als bislang in den öffentlichen Raum eingebracht werden können (wobei das Programm irrtümlich von „Rückführung“ spricht, als ob die „privaten“ Werke schon einmal im öffentlichen Raum waren).</p>
<p><strong>Urheberrecht – Stellvertreterdebatte mit gewichtigen Konsequenzen</strong></p>
<p>Die SZ hat aber wohl recht, dass es bei diesem Grundsatztext nicht länger bleiben kann. Die Regulierung des Umgangs mit Wissen und Information kann sich nicht auf Themen wie „nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ beschränken. Mit dem Urheberrecht werden ja <em>stellvertretend</em> am Beispiel Wissen und Information Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung sehr unterschiedliche Konsequenzen haben könnte: Zum einen, ob sich Menschen und in der Gesamtheit Gesellschaften durch eine weitgehend freie Nutzung <em>materieller und immaterieller Güter</em> auf nachhaltige Weise entwickeln können. Oder zum andern, ob sie behindert und in ihren Möglichkeiten dadurch beschränkt werden, dass sich einige das als private Güter mit Eigentums- und Schutzanspruch aneignen, was im Grunde in der Verfügung aller sein sollte. Ob Drittes weiter möglich ist, nämlich dass es zum Nutzen der Mehrheit ist, wenn einige Wenige den primären Vorteil haben, wird immer weniger als richtig angenommen. Das gilt für die Banker gleichermaßen wie für die Verleger von Wissen.</p>
<p>Im größeren Rahmen sind damit nicht zuletzt auch gemeint Luft, Wasser, die natürlichen Ressourcen, das Meer, die Wälder, aber auch das Finanz- und Gesundheitssystem, der öffentliche Raum und eben auch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, … Die für das Urheberrecht grundlegende Debatte, in welchem Umfang für immaterielle Objekte geistiges Eigentum und damit Schutzansprüche der diese Objekte produzierenden Urheber bzw. diese Objekte verwertenden Akteure des Marktes reklamiert werden dürfen, ist sicher zunächst Gegenstand eines speziellen Politik- und Rechtsbereichs, aber sie ist auch eine Stellvertreterdebatte dafür, wie in allen Politik-, Rechts- und Lebensbereichen die Verfügung über das, wovon alle Menschen abhängen, organisiert werden soll.</p>
<p>Daher wurde z.B. in der Berliner Öffentlichkeit gefordert, die Verträge der Politik mit der Wasserwirtschaft nicht nur offenzulegen, sondern auch neu zu verhandeln. Daher müssen Fangquoten für die Fische in den Meeren formuliert und durchgesetzt werden. Daher wird kein Finanzsystem mehr toleriert, das nicht mehr dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern sich auf den Vorteil der 1% konzentriert, ….. Und deshalb – und hier wird die Strukturähnlichkeit hoffentlich deutlich – wird immer mehr die Forderung aufgeworfen, dass das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen für jeden frei zugänglich und nutzbar sein soll und nicht durch Urheberrechtsbegünstigungen privat mit den entsprechenden Verknappungsfolgen angeeignet wird.</p>
<p><strong>Gutes Leben &#8211; ja, aber nicht nur für Pfeffersäcke</strong></p>
<p>Das ist wohl das Image von Piraten, dass sie keine Einwände gegen ein gutes Leben, aber alle Einwände dagegen haben, dass dieses gute Leben nur einigen wenigen, den „Pfeffersäcken“, zustehen solle. Wird das so gesehen (und man möge berücksichtigen, dass dies hier ein informationsethischer Blog ist) , dann ist die programmatische Basis einer Piratenpartei eben nicht nur die von Rick <a href="http://falkvinge.net/2011/11/07/origins-of-the-pirate-party-privacy-sharing-innovation/">Falkvinge</a>, Begründer der Piratenpartei in Schweden, immer wieder beschworene Trias &#8211; freie Software, File-Sharing und Anti-Big-Brother-Politik -, sondern die diesen Themen zugrundeliegenden Prinzipien wie Kollaboration, Teilen, Transparenz, Partizipation, Gerechtigkeit und offene Freizügigkeit, die dann auch auf alle, ja vermutlich alle anderen Politik- und Lebensbereiche übertragen werden können.</p>
<p>Zurück zum Urheberrecht: Der Antrag zur (redaktionellen) Änderung des entsprechenden Abschnitts im Grundsatzprogramm der Piratenpartei ist nicht die einzige Initiative. Es liegend derzeit zumindest zwei sehr verschiedene Anträge vor, die zur Positionierung oder zum offiziellen Programm beitragen sollen. Es wird also durchaus versucht mitzumischen, denn, da hat die SZ recht, die Öffentlichkeit erwartet das.</p>
<p><strong>Urheberrecht kaum mehr die Domäne spezialisierter JuristInnen</strong></p>
<p>Das Urheberrecht wird allerdings immer noch als eine Domäne sehr spezialisierter JuristInnen angesehen, bei dem es nur sehr ungern gesehen wird, wenn sich etwa SoziologInnen, ÖkonomInnen, InformationswissenschaftlerInnen oder gar das allgemeine Publikum einmischen, die, so die Expertenannahme, ja keine Ahnung von der komplizierten Dogmatik, der internationalen Verflechtung geschweige denn von der Fachliteratur oder den richtungsweisenden Urteilen bis zum Verfassungsgericht haben können. Aber die „Laien“ müssen sich einmischen, demonstriert doch das Urheberrecht der Rechtsprofessionellen, vor allem auch der überwiegenden Mehrheit des Rechtsspezialisten im gesetzgebenden Bundestag, wie total dieses Recht neben der Realität des Umgangs mit elektronischen Objekten (ich spreche von Wissen und Information) steht. Kein Wunder – der Bundestag wird weiter von netz- ignoranten Politikern dominiert. Das muss sich ändern.</p>
<p>Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit den beiden bislang vorliegenden Urheberrechtspapieren aus der Piratenpartei ist hier und jetzt kein Platz. Nur kurz- Beide Vorschläge dürften es schwer haben, eine Mehrheit der breiten Basis zu finden. Der eine ist (nicht immer, aber in weiten Teilen) zu allgemein; der andere viel zu speziell und im Urheberrechtssystem selber verhaftet bleibend, das aber doch gerade durch einen programmatischen Neuansatz überwunden werden soll.</p>
<p><strong>Jeden Paragraphen des Urheberrechts kritisch und konstruktiv durchgehen?</strong></p>
<p>Das <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA148">letztere Papier</a> wurde von <a title="Benutzer:DanielSan" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DanielSan">Daniel Neumann</a> nach enormen Einsatz eingebracht, wobei er sich umfangreicher Unterstützung viele PiratInnen aus dem Baden-Württemberger Umfeld versichern konnte. Er macht tatsächlich den Versuch, so gut wie jeden einzelnen Paragraphen des geltenden Urheberrechtsgesetzes kritisch durchzugehen und dafür, jeweils ihm piratenkonform erscheinende Vorschläge vorzulegen.</p>
<p>Das muss nicht nur diejenigen überfordern, die darüber auf einem Parteitag zu befinden haben und diejenigen, die das dann später als Position der Piraten lesen und verstehen sollen, sondern m.E. auch die AutorInnen des Papiers selber. Da ist dann vieles angreifbar und ist überwiegend auch nicht auf dem aktuellen Stand der öffentlichen geschweige denn der fachjuristischen Diskussion (der Literatur und der Gerichtsentscheidungen). Das ist auch kaum zu vermeiden. Kein direkt einschlägiger Jurist würde sich gar getrauen, einen Parforceritt durch das gesamte Urheberrecht zu unternehmen, es sei denn lediglich interpretierend wie in den vielen Kommentaren, aber kaum in konstruktiver Veränderungsabsicht. Vielleicht ist es ja gut, dass es dennoch ein Nicht-Jurist versucht. Aber muss man sich dafür an den doch gewiss fatalen Vorgaben des geltenden Urheberrechts orientieren, ohne dessen Prinzipien grundsätzlich in Frage zu stellen? Pragmatismus ist, zumindest jetzt in der Anfangsphase, das Letzte, was von Piraten erwartet wird.</p>
<p><strong>Kein Durchbruch, solange die heiligen Kühe des Urheberrechts nicht geschlachtet werden</strong></p>
<p>Ich habe das mühsam in den letzten 7 Jahren immer wieder erfahren: es macht keinen Sinn, immer wieder sich an den einzelnen Formulierungen des Urheberrechtsgesetzes abzuarbeiten, solange die Grundsätze des Urheberrechts wie heilige Kühe gelten und von den ressourcenkräftigeren Lobbyisten aus der Verlagswirtschaft, nicht zuletzt vor Gericht, geltend gemacht werden, z.B.</p>
<ul>
<li>die Rigidität des die kommerzielle Verwertung in den Vordergrund stellenden <em>Dreistufentests</em></li>
<li>die Absolutheit des Anspruchs auf <em>Rechtsschutz für geistiges Eigentum</em> (sowohl der Urheber als auch, absurd, der Verwerter)</li>
<li>der Anspruch, die doch ganz <em>heterogenen Objektbereiche</em> (z.B. Bildung und Wissenschaft einerseits und Konsum-/Publikumsmärkte andererseits) durch das Recht einheitlich zu behandeln bzw. über einen Kamm zu scheren</li>
<li>das Beharren auf in der Dauer kaum nachvollziehbare, ebenso <em>unangebracht einheitliche Schutzfristen</em> (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!!)</li>
<li>die seit langem vollzogene Aufgabe des dem Urheberrecht an sich zugrundeliegenden Balanceprinzips zugunsten des <em>Primats der kommerziellen Verwertung</em> und zu Lasten der UrheberInnen selber und ganz besonders der NutzerInnen</li>
<li>die fortwährende Unterstützung der aus der <em>analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle</em> der Informationswirtschaft, die zum Teil durch eigene Leistungsschutzrechte weiter verfestigt werden sollen</li>
<li>das <em>Negieren der Entwicklung eröffnenden Potenziale der Netzwelt</em></li>
</ul>
<p><strong>Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</strong></p>
<p>Ich halte daher einen anderen, radikalen, also an die Wurzeln gehenden konzeptionellen Ansatz insgesamt für erforderlich und für eine politische Partei für zielführender, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser ihr in aktuellen Entscheidungssituationen die Richtung vorgibt, aber auch Spielraum für reales politisches Handeln lässt. Natürlich wird sich ja eine Partei, die ja auch reale Politik machen will, sich nicht alleine auf das Schlachten heiliger Kühe beschränken können, sondern Handlungsoptionen mit Perspektiven vorlegen müssen, die aber anders begründet werden müssen, als über die kritische und zuweilen konstruktive Auslegung bestehender Gesetze. Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden.</p>
<p><strong>„Für ein modernes Urheberrecht“ -  im Geiste des &#8220;Copyright Code&#8221;</strong></p>
<p>Der andere Antrag, von Personen, die sich unter den Namen <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof</a> einbringen, erhebt in der Tat mit dem Titel „Für ein modernes Urheberrecht“ einen umfassenden konzeptionellen Anspruch. Die VerfasserInnen haben sich stark an dem European Copyright-Code des Wittem-Projekts orientiert (vgl. <a href="../?p=261">hier im NETETHICS-Blog</a>), der ja von führenden europäischen Juristen im Frühjahr 2010 vorgelegt wurde. Die Piraten haben ihn aber durchaus an einigen Stellen weiterentwickelt, da sie sich nicht, wie die professionellen Juristen, dem <em>aqcuis communautaire</em> der sieben EU-Richtlinien seit 1991 und damit dem derzeit geltenden Urheberrechtsparadigma so stark verpflichtet gefühlt haben.</p>
<p><strong>Gemeinfreiheit der Standard – kommerzielle Verwertung die anzuzeigende Ausnahme</strong></p>
<p>In diesem „modernen Urheberrecht“ ist der Ansatz, dass Gemeinfreiheit der Standardfall für zu veröffentlichende Werke sein soll, wegweisend und in der Konsequenz zumindest originell (und wider die bislang geltende Urheberrechtssystematik), nämlich dass jeder, der für sich (kommerzielle) Verwertungsrechte reklamiert, dies explizit ankündigen muss. Und das soll dann Folgen für die Dauer der Schutzrechte haben. Z.B. soll der Normalfall des Schutzes von 25 Jahren dann um 5 Jahre verkürzt werden, wenn die kommerzielle Verwertung gewählt wird, oder um 10 Jahre, wenn sich AutorInnen nicht verpflichten, die dem jeweiligen Werk zugrundliegenden Rohdaten zu veröffentlichen. Wie letzteres geschehen soll, bleibt allerdings unklar. Auch wird Position bezogen, das „Werke, die im öffentlichen Auftrag erstellt oder durch öffentliche Gelder finanziert sind, von wirtschaftlichen Rechten ausgeschlossen bleiben“. Einige der oben erwähnten heiligen Kühe würden geschlachtet. Und das wäre gut so.</p>
<p>Trotzdem – der erwartete große Wurf einer gleichermaßen programmatisch überzeugenden Konzeption und konkreten Handlungsoptionen, die auch in den internationalen Kontext gesehen werden müssen, steht weiter aus.</p>
<p>S<strong>oll es weiter „Urheberrecht“ heißen?</strong></p>
<p>Die Herausforderung, die ja letztlich für alle Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen besteht, scheint mir darin zu liegen, dass das Urheberrecht aus seiner engen Domänenperspektive befreit und in eben der Stellvertreterrolle für einen breiteren Horizont gesehen wird: Wie wollen wir mit materiellen und immateriellen Objekten umgehen, von denen alle Menschen abhängen und die deshalb nicht in die exklusive private Verfügung Weniger gestellt werden dürfen?  Ist dieser Horizont einmal gewonnen, sollte es auch sehr konkrete Vorschläge für ein spezielles Recht, eben das Urheberrecht geben, dass dann allerdings eher das „Recht an Wissen und Information“ heißen sollte. Aber dafür wird es noch bessere Vorschläge geben.</p>
<p>All das wird noch einige Zeit brauchen, aber spätestens zur Bundestagswahl werden die Piraten um ein umfassendes Programm nicht umhin kommen. Dafür sind die jetzigen Anträge für die Partei verdienstvolle Bausteine, aber noch nicht das Gebäude selber.</p>
<p>Urheberrecht ist Bundesrecht. Man muss also nicht erwarten, dass das Urheberrecht in allen Bundesländern laufend zum zentralen Thema wird. Um die Wissensbasis kompetent zu  erweitern, sollte der Dialog mit den hier einschlägigen Akteuren, natürlich nicht nur den JuristInnenen, gesucht werden und vielleicht über Workshops, Fachkonferenzen und elektronische Foren transparent gemacht und Konsense dann gefunden werden.</p>
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		<title>“Maximizing access to knowledge”, nicht „maximizing profits&#8221;</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Mar 2011 12:50:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zusammenfassung: Hat man die Brille von Bildung und Wissenschaft auf, so sticht aus der Begründung für die gerichtliche Ablehnung der Einigung zwischen Google und Autoren- bzw. Verlagsvertretungen vor allem das Pamela-Samuelson-Postulat „maximizing access to knowledge“, nicht „maximizing profits&#8221; hervor. Das war nicht als Unterstützung von Google gedacht, sondern als Appell zur Abwehr kommerzieller, gar monopolistischer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Hat man die Brille von Bildung und Wissenschaft auf, so sticht aus der Begründung für die <a href="http://thepublicindex.org/docs/amended_settlement/opinion.pdf">gerichtliche Ablehnung</a> der Einigung zwischen Google und Autoren- bzw. Verlagsvertretungen vor allem das Pamela-Samuelson-Postulat „maximizing access to knowledge“, nicht „maximizing profits&#8221; hervor. Das war nicht als Unterstützung von Google gedacht, sondern als Appell zur Abwehr kommerzieller, gar monopolistischer Ansprüche an das Welterbe Wissen. Dieses Postulat sollte auch in Zukunft gegenüber exklusiven kommerziellen Nutzungsansprüchen an Wissen und Information, aber auch gegen politische  Regulierungen im Urheberrecht, wenn sie, wie seit gut 20 Jahren überdeutlich,  in erster Linie der kommerziellen Verwertung nutzen, geltend gemacht werden.</p>
<p><strong>Der kaum nachvollziehbare Anspruch der „class action“ – einige Wenige wollten für Alle sprechen</strong></p>
<p>Worüber es in der seit fast zwei Jahren anhängigen Entscheidung um das Amended Settlement Agreement (ASA)  ging (zur Interpretation insgesamt vgl. vor allem <a href="http://laboratorium.net/archive/2011/03/22/inside_judge_chins_opinion">James Grimmelmann</a> und die von <a href="http://www.iuwis.de/">IUWIS</a> <a href="http://www.iuwis.de/gbs_rejected">laufend aktualisierte Zusammenstellung</a> der Stellungnahmen), ist für das  das deutsche Rechtssystem kaum nachzuvollziehen. Einige wenige Interessenvertretungen aus dem Verlags- und dem Autorenbereich haben sich mit Google Inc. nach einem lange andauernden Rechtsstreit geeinigt (deshalb „settlement“). Sie haben dafür das Mittel der „class action“ hervorgezaubert, um den Anspruch erheben zu können, für alle Verleger und alle Autoren, im Prinzip der ganzen Welt, sprechen zu können. Über die Rechtmäßigkeit solcher class actions muss allerdings jeweils vor Gericht entschieden werden, was jetzt bezüglich ASA mit negativem Bescheid geschehen ist. Die Ziele und die Ansprüche der class action seien nicht „fair, adequate, and reasonable“.</p>
<p>Alle Aspekte, die der Richter Denny Chen, über weite Strecken auch für Laien verständlich diskutiert, ohne sie unbedingt für entscheidungsrelevant zu befinden, sind interessant. Für die Zurückweisung reichte im Grunde aus, dass der Anspruch einer class action nicht als erfüllt angesehen werden kann. ASA kann nicht für alle Autoren und alle Verleger sprechen, also nicht für alle Rechteinhaber.</p>
<p><strong>Google hat keinen Freibrief bekommen</strong></p>
<p>Verschärfend wirkte vielleicht noch das Argument, dass ASA über den ursprünglichen Rechtsstreit weit hinausging.  Durch die Einigung sollte Google zusätzlich das Recht erhalten, in Zukunft ganze Werke anzuzeigen und (auf noch nicht festgelegte Weise) zu vermarkten. Rechteinhaber hätten ihre Werke über eine Opt-out-Klausel aktiv aus dem Angebot ausschließen müssen. Alternativ bot Google eine (gar nicht mal so kleinliche monetäre) Beteiligung an den Erlösen an. Für verwaiste Werke könnte die Opt-out-Klausel aber nicht zur Anwendung kommen, denn nach der Definition der verwaisten Werke sind die Rechteinhaber ja trotz aller Bemühungen, sie ausfindig zu machen, nicht bekannt. Darauf komme ich zum Schluss zurück.</p>
<p>Aber ganze Werke digitalisieren, anzeigen und vermarkten, ohne im Besitz der Rechte zu sein,  das schien dem Richter dann doch zu weitgehend zu sein. Ein solcher Rechtsverstoß kann auch nicht über die sogenannte Opt-out-Klausel geheilt werden (erst alles hereinnehmen und einzelne Teile wieder herausnehmen, wenn jemand dagegen protestiert). Nice try – aber dass das nicht rechtens sein kann, darüber waren sich schon von vorneherein so gut wie alle Juristen einig. Das Recht der Autoren (das ist nach deutschem Recht das Ensemble der Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, zu denen es in so gut wie allen Rechtssystemen der Welt Entsprechungen gibt) an ihren Werken kann höchstens durch gesetzlich festgelegte, am öffentlichen Interesse gebundene Schranken gemindert werden, aber keinesfalls durch Ansprüche des Marktes. Auch dass Google sich durch das Settlement quasi ein weltweites Monopol gesichert hätte, war aus kartellrechtlicher Sicht nicht zu akzeptieren.</p>
<p><strong>Kaum Konsequenzen für den bisherigen Google Book Search Dienst?</strong></p>
<p>Einige Besorgnis machte sich breit, dass durch die jetzige Entscheidung der vor allem in der Wissenschaft vielgenutzte Dienst der Google Book Search mit der Anzeige einzelner Passagen (so genannter <em>Snippets</em>) gefährdet sei. Bisher gibt es dafür keine Anzeichen. Aber auch hier sind rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten, z.B. dahingehend, ob Verlage im sogenannten Verlagsprogramm in vielen Fällen überhaupt zureichende Rechte besitzen, um Google das Scannen, Digitalisieren und die Anzeige von Passagen in einem vom Verlag festgelegten Umfang zu erlauben. Oder, kurios genug, ob Google in seinem Bibliotheksprogramm überhaupt berechtigt sei, jenen US-Bibliotheken, die es Google erlaubt haben, ihre gesamten Bestände zu digitalisieren, eine <em>Kopie der gesamten </em><em>Digitalisat</em><em>e </em>zu überlassen bzw. ob die Bibliotheken diese für ihre eigenen Dienste nutzen dürfen.</p>
<p>Zur Erinnerung: Ursprünglich war nur die Berechtigung der Digitalisierungspraxis von Google Gegenstand der Klage. Es ging also um das Scannen von Werken, an denen Google keine Rechte hatte sowie das Anzeigen von kleinen Teilen  über die Google Book Search (GBS). Bei diesem Streit, so die Ansicht in so gut wie allen mir bekannt gewordenen juristischen Arbeiten, hätten die Kläger zumindest für den Bereich USA schlechte Karten gehabt bzw. werden sie wohl weiter haben. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens von Google war jedoch nicht Gegenstand des jetzigen Urteils.</p>
<p>Nach dem deutschen Urheberrechtsverständnis wird diese bisherige Praxis von GBS überwiegend für rechtswidrig gehalten. Trotz Bern, trotz WIPO und trotz TRIPS ist die Welt also noch lange kein einheitlicher Urheberrechtsraum. Ob es allerding gelingt, das deutsche Recht gegen die bisherige Praxis von Google durchzusetzen, bleibt ungewiss, solange GBS nicht von Servern auf deutschem Territorium angeboten wird. Ob es zur Begründung einer Ablehnung der Rechtmäßigkeit von GBS reicht, dass der Online-Zugriff von deutschem Boden aus erfolgt, ist fraglich bzw. als Negativanspruch kaum durchsetzbar. Dass die Dienste von Google für einen Zugriff aus Deutschland gesperrt werden, liegt jenseits jeder Vorstellung. Allerdings schränkt Google von sich aus die Zugänglichkeit großer Teile von GBS für Drittländer von sich aus ein.</p>
<p><strong>Das Interesse von Bildung und Wissenschaft in der Entscheidung – „maximizing access to knowledge“</strong></p>
<p>Zurück zu aktuellen Entscheidung: Aus der Sicht von Bildung und  Wissenschaft wurde gegen den Class-action-Anspruch das folgende, von Pamela Samuelson vorgebrachte Argument für entscheidend gehalten:</p>
<p>“The academic author objectors, for example, note that their interests and values differ from those of the named plaintiffs: &#8220;Academic authors, almost by definition, are committed to maximizing access to knowledge. The [Authors] Guild and the [Association of American Publishers], by contrast, are institutionally committed to maximizing profits.&#8221; (28f) Sie können also nicht für alle Autoren und alle Verleger sprechen. Dafür sprach auch die Vielzahl der persönlichen und institutionellen Einsprüche.</p>
<p>Das Samuelson-Postulat „maximizing access to knowledge not maximizing profits&#8221; wird sich über die AVA-Entscheidung hinaus verselbständigen und sollte allen exklusiven kommerziellen  Nutzungsansprüchen und allen, diese Ansprüche unterstützenden Regulierungsmaßnahmen im Urheberrecht entgegengehalten werden. Auch sollte deutlich geworden sein, dass Anreize für kreative Arbeit in der Wissenschaft nicht auf direkte kommerzielle Remuneration, also auf Ansprüche auf Vergütung, zurückgeführt werden können.</p>
<p><strong>Zur Erinnerung – die Position des Aktionsbündnisses gegenüber Google und dem Settlement</strong></p>
<p>Genau dieser Anspruch „maximizing access to knowledge” hatte 2009 bei der Vorlage des Settlement I und II das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zu der folgenden <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/newsletter/docs/GBS-Empfehlung-0509.pdf">Empfehlung</a> bewogen (vgl. auch die entsprechende <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0309.html">Presseerklärung</a>):</p>
<p>„Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt den Unterzeichnern der Göttinger Erklärung, aber auch allen anderen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die Digitalisierung und öffentliche Bereitstellung ihrer Werke durch Google trotz unverkennbarer  urheberrechtlicher Probleme im Prinzip positiv einzuschätzen und keine Einsprüche dagegen zu erheben. Jedoch sollte damit kein Freibrief für eine schrankenlose Kommerzialisierung der entstandenen bzw. noch entstehenden Digitalisate im Rahmen von Google Book Search (GBS), z.B. durch neue Pay-Per-View-Dienste, erteilt werden. Das Ziel einer freien Zugänglichkeit im Sinne von Open Access zu den durch GBS entstandenen Digitalisaten wissenschaftlicher Werke muss erreicht werden. Das Aktionsbündnis empfiehlt, nicht dem Settlement zu widersprechen, aber gegenüber dem für das Settlement zuständigen Gericht zu protestieren, dass bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen ist, einerseits der großen Zugänglichkeit durch GBS zuzustimmen, aber die direkte kommerzielle Vermarktung auszuschließen.“</p>
<p>Die damals und auch heute noch kühne Position ist also, das Interesse an einem freien Zugriff über im Einzelnen noch zu klärende Rechtsansprüche zu stellen. Google konnte oder wollte damals auch nach Verhandlungen in Mountain View diesen Vorschlag (bei wissenschaftliche Werken den freien Zugriff zu garantieren) nicht aufgreifen – vielleicht zu Recht, denn das Angebot kann ja nur praktikabel werden, wenn die Wissenschaftler tatsächlich die Inhaber der Rechte an der Verwertung sind bzw. wenn sie, sei es individuell oder pauschal über eine Interessenvertretung, der Verwendung durch Google bei der Garantie des freien Zugriffs zugestimmt hätten. Darauf läuft letztlich der Vorschlag des Richters hinaus, nämlich das Opt-out durch ein Opt-in zu ersetzen. Dies ist auch die Rechtsgrundlage der in Europa, Deutschland und weltweit verfolgten öffentlichen digitalen Bibliotheken. Aber mit einem Opt-in-Prinzip ist wohl das Google-Ziel, das Wissen der gesamten Welt in überschaubarer Zeit digital bereitzustellen, nicht zu erreichen. Die Herausforderung für eine universale digitale Bibliothek besteht aus gut 150 Millionen seit Gutenberg produzierte Bücher, ganz zu schweigen von der viel größeren Menge der multimedialen, audiovisuellen Objekte,</p>
<p><strong>Die  vorgeschlagene Opt-in-Lösung geht nicht für verwaiste Werke</strong></p>
<p>Die vorgeschlagene Opt-in-Lösung kommt nun aber nicht für die verwaisten Werke in Frage. Und verwaiste Werke machen einen großen, wenn nicht den größten Anteil der vorhandenen Werke aus., Bei verwaisten Werken können keine Rechteinhaber die Erlaubnis geben, da sie, auch nach entsprechend intensiver Suche, nicht aufgefunden werden können. Diese intensive Suche meinte sich Google ersparen zu können und folgt damit vielleicht dem lässigen Prinzip des „use it or loose it“.  Das geht jetzt wohl nicht mehr.</p>
<p>Aber man muss es Google zugutehalten, dass es nicht zuletzt durch seine Praxis weltweit die Gesetzgeber, in den USA, in der EU und auch in Deutschland, auf Trab gebracht, wenn auch bislang noch nicht zu einem Ergebnis. Immerhin äußerte die damalige EU-Kommissarin Viviane Reding (19.10.2009): „Digitalisierungsprojekte haben bereits überall auf der Welt begonnen. Europa sollte die Gelegenheit nutzen, eine Führungsrolle zu übernehmen, und dafür sorgen, dass die Bücherdigitalisierung im Einklang mit dem europäischen Urheberrecht erfolgt und der kulturellen Vielfalt in Europa in vollem Umfang Rechnung trägt. Mit seinem reichen kulturellen Erbe hat Europa bei der Bücherdigitalisierung das Meiste zu bieten, kann aber selbst auch am meisten davon profitieren. Wenn wir jetzt schnell handeln, könnten wettbewerbsfreundliche europäische Lösungen für die Bücherdigitalisierung schneller einsatzbereit sein als die in den Vereinigten Staaten derzeit im Rahmen der „Google Books“-Einigung erwogenen Lösungen.&#8221; (http://bit.ly/Ou4nf)</p>
<p><strong>Universale digitale öffentliche Bibliotheken aufzubauen, ohne das Problem der verwaisten Werke zu lösen, wird nicht gehen</strong></p>
<p>Das Problem der verwaisten Werke muss gelöst werden und pikanterweise auch wohl nicht anders als durch Anwendung eines modifizierten Opt-out-Prinzips. Jede Lösung wird es gestatten, verwaiste Werke in digitaler Form zugänglich zu machen. Taucht dann doch ein Urheber auf, kann er das Recht auf Löschung des Objekts geltend machen und/oder angemessene Kompensation verlangen. Anders ist der öffentliche Anspruch an frei zugängliche digitale, nicht zuletzt auch mit multimedialen Objekten ausgestattete Bibliotheken nicht einzulösen.</p>
<p>Viele Vorschläge liegen auf dem Tisch, und, wie man hört, wird es dazu auch einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für den erwarteten Referentenentwurf  im Dritten Korb geben. Wie immer der auch ausfallen mag (zu den Optionen vgl. z.B.  <a href="http://www.helgatruepel.de/welcher-umgang-mit-verwaisten-werken/">Helga Trüpel</a>; vgl. auch <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/RK-orphan-works-EU291110.pdf">Kuhlen 2010</a>), es muss – und das sollte auch die Lehre aus dem Google Settlement-Streit sein – garantiert sein, dass durch die Digitalisierung der verwaisten Werke keine neuen exklusiven Nutzungsrechte entstehen und dass für die Öffentlichkeit nach dem Samuelson´schen Postulat ebenfalls das Prinzip „maximizing access to knowledge“ befolgt wird. Das muss kommerzielle Verwertung nicht ausschließen. Diese Forderung wird nicht nur vom <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0111.html">Aktionsbündnis</a> erhoben. Auch die Deutsche UNESCO hat sich diese in ihrer <a href="http://www.unesco.de/resolution_verwaiste_werke.html">Resolution von Dezember 2008</a> zu Eigen gemacht.</p>
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		<title>Brauchen Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht wirklich eine Tea-Party-Bewegung?</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 07:42:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Platz machen, Maulwurfshügel räumen, wenn Zwerge sich vergrößern wollen. So hatte es Gottfried Benn empfohlen. Sollte man Wehklagen ob des befürchteten „digitalen Tods des freien Forschers“ einfach als zwergenhaften Unsinn ignorieren? Man sollte es. Man kann es aber doch nicht. Dafür ist der Maulwurfshügel an zu prominenter Stelle in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.11.2010 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Platz machen, Maulwurfshügel räumen, wenn Zwerge sich vergrößern wollen. So hatte es Gottfried Benn empfohlen. Sollte man Wehklagen ob des befürchteten „digitalen Tods des freien Forschers“ einfach als zwergenhaften Unsinn ignorieren? Man sollte es. Man kann es aber doch nicht. Dafür ist der Maulwurfshügel an zu prominenter Stelle in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.11.2010 erschienen.</p>
<p>Man kann Uwe Jochum, Konstanzer Bibliothekar, vermutlich unterstellen, dass ihn wirkliche Sorgen umtreiben – allerdings sind das kaum Sorgen, die man bei einem Bibliothekar erwarten könnte, den ja vor allem umtreiben sollte, wie er die Nutzer seiner Bibliothek mit den Informationen versorgen kann, die diese für ihre Arbeit brauchen. Aber gut, man kann auch über die weitergehenden Rahmenbedingungen sich Gedanken machen, die solche möglichst freie Nutzung ermöglichen können bzw. die, in der apokalyptischen Vision des Bibliothekars, zum „Tod des freien Forschers“ bzw. zum „Tod der freien Wissenschaftsverlage“ führen können.</p>
<p>Dass hier ein gleich zweifacher Tod angesprochen wird, also aus dem Tod des Autors der Tod der Verlage folgt, macht im Zusammenhang des Urheberrechts sogar Sinn:  Wenn im Recht von „Urheber“ die Rede ist, so muss man so gut wie immer eigentlich „Verwerter“ (sprich Verlag) lesen. Das Urheberrecht hat sich seit gut 20 Jahren immer mehr, über internationale, europäische und nationale Regulierungen, zu einem kommerziellen Nutzungsrecht entwickelt. Das gilt auch für Deutschland mit seiner Tradition der starken Betonung der individuellen Autorenrechte. Es macht sich einfach gut, wenn das Recht des freien Forschers zur Legitimation der freien Wissenschaftsverlage verwendet werden kann.</p>
<p>„Freie Wissenschaftsverlage“ – in welcher Welt lebt der Konstanzer Bibliothekar? Natürlich gibt es gerade in Deutschland zum Glück noch die vielen kleinen Verlage und Verleger, die mit viel Liebe und engem Kontakt zu ihren WissenschaftlerInnen schöne Bücher produzieren. Aber der für Wissenschaft zentrale Zeitschriftenmarkt wird zu über 90% von vier großen Verlagskonsortien  (Elsevier, Thomson Springer, Wiley) kontrolliert. Diese werden wie Automobilkonzerne, Banken oder Pharmafirmen von Shareholder-Interessen gesteuert. Natürlich freie Marktwirtschaft, aber „frei“ hat hier eine ganz andere Bedeutung als in „freier Wissenschaft“.</p>
<p>Jochum ärgert offensichtlich vieles: drohendes Verschwinden des Buches in digitalen, von Bibliotheken bürokratisch kontrollierten Kommunikationsnetzen, staatliche Kontrolle der Forschung durch Zielvorgaben in der Drittmittelvergabe der Exzellenzinitiativen. Kommen wir aber zum Kern. Jochum ärgert vor allem, dass die Allianz der Wissenschaftsorganisationen vom Gesetzgeber verlangt, dass im Urheberrecht ein schon von Bundesrat  seit Jahren vertretener Vorschlag gesetzlich verankert wird. Danach soll wissenschaftlichen Autoren nach einer gewissen Frist zur Erstpublikation ihrer Wahl in einem Verlag (die Rede ist von 6-12 Monaten) das Recht an ihren eigenen Werken zurückgegeben werden. Sie dürften dann ihre Werke erneut öffentlich zugänglich machen, wenn auch wohl kaum noch einmal in kommerzieller Absicht und auch nicht in dem Verlagsformat der Erstpublikation. Das dürfen Autoren heute nicht, höchstens als Gnade der Verlage, die in der Rede alle Nutzungsrechte erworben haben, nicht als Recht.</p>
<p>Warum sollte das ein Ärgernis sein? Jochum könnte doch jubilieren, wenn es ihm so sehr um das Selbstbestimmungsrecht des freien Wissenschaftlers ginge. Die Forderung der Allianz könnte doch geradezu Medizin gegen den digitalen Tod des Autors ein. Aber nein, die zurückgewonnene Autonomie der Autoren wird für Jochum zum Ärgernis, weil er unterstellt, dass die nun mögliche Zweitveröffentlichung „auf dem Volltextserver derjenigen Hochschule zu erfolgen hat, der der Wissenschaftsautor angehört“.</p>
<p>Für Allianzvertreter muss diese Interpretation Grund zum Zweifel an der Redlichkeit des FAZ-Autors sein – immer wieder hat die Allianz, allen voran die Deutsche Forschungsgemeinschaft, versichert, dass sie in keiner Weise in die Publikationsrechte der Autoren eingreifen wolle, schon gar nicht in die Rechte bei der Erstpublikation.  Aber auch alle Argumente zugunsten einer Zweitveröffentlichungsverpflichtung zugunsten Open Access, über die man ja auch trefflich streiten könnte, werden von ihr zurückgewiesen. Das „ob, wann, wie und wo“ zu publizieren, bleibt für die Allianz ein unstrittiges Recht und gehöre zur Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Aber ist diese Auseinandersetzung um Zweitpublikationsrecht oder Zweitpublikationsverpflichtung nicht eher ein Scheingefecht?  Jochum geht es um anderes. Er bindet die freie Wissenschaft, Wissenschaftsfreiheit, Publikationsfreiheit , an die Existenz der „freien Wissenschaftsverlage“, die er in ihrer jetzigen Organisationsform und in ihrem Leistungsangebot für unerlässlich für die Wissenschaft hält. Stimmte diese Annahme, so könnte man sich Sorgen machen. Denn in der Tat, würde jede wissenschaftliche Publikation 6 Monate nach ihrer Verlagspublikation oder sogar zeitgleich, wie es viele mit guten Argumenten fordern, verpflichtend oder nur durch Druck quasi erzwungen nach Open-Access Prinzipien öffentlich zugänglich gemacht, so kann die immer wieder vorgetragene Klage z.B. des Börsenvereins nicht als abwegig abgetan werden, dass damit das bisherige Geschäftsmodell der Verlage ernsthaft bedroht, wenn nicht gar am Ende sei.</p>
<p>Aber wäre das schlimm? Oder ist es etwa Aufgabe des Gesetzgebers, bestehende Geschäftsmodelle zu schützen, die ja nicht zuletzt darauf beruhen, dass sich Verlage die Rechte an den mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierten Werken zur weiteren Verwertung ohne direkte Vergütungen an die Autoren oder ohne andere Kompensationsleitungen zugunsten der Öffentlichkeit aneignen dürfen?</p>
<p>Der von Jochum gesehene „Kampf um Urheberrecht und Wissenschaft“ mag tatsächlich stattfinden, und es wäre auch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden dritten Urheberrechtsreform (des Dritten Korbs) das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht verankerte. Aber der „Kampf“ wird an einer anderen „Front“ entschieden.</p>
<p>Man braucht nicht mehr darüber zu diskutieren, dass die Idee von Open Access, nicht nur, sondern vor allem in der Wissenschaft, nicht aufzuhalten ist. Das wissen auch die Verlage, auch wenn sie noch versuchen, so lange wie möglich, mit ihren alten Modellen der Verknappung des Zugriffs und der Nutzung Geld zu verdienen (und das ja nicht schlecht). Sehr wohl wird man aber darüber diskutieren müssen, wie die Idee in welcher Form umzusetzen und wie das zu finanzieren ist. Auch hier gilt natürlich Clintons &#8220;It&#8217;s the <em>economy</em>, <em>stupid</em>&#8220;.</p>
<p>Weltweit gibt es eine ständig wachsende Allianz, die es nicht länger akzeptieren will, dass das mit öffentlichen Mitteln (Steuer-)Mitteln unterstützt produzierte Wissen den kommerziellen Verwertungsumweg mit all den in der Warenwirtschaft nötigen Verknappungsformen (über Gebühren, technische und rechtliche Einschränkungen) nehmen soll. Die USA, wo die von  SPARC (Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition) gesponserte, einflussreiche Alliance for Taxpayer Access (http://bit.ly/vK4SL/)  Open Access mit Erfolg anmahnt, ist nur ein prominentes Beispiel. In Deutschland hat es im letzten Jahr eine entsprechende, von etwa 23.600 Personen unterzeichnete Petition an den Bundestag gegeben.</p>
<p>Die freie persönliche Nutzung in der Wissenschaft stand lange nicht im Widerspruch zu den kommerziellen Verlagsangeboten. Aber die Bibliotheken, die in der analogen Welt den WissenschaftlerInnen diesen Zugang ermöglicht hatten, können dies immer weniger. Nicht nur wegen der unverhältnismäßig stark angestiegenen Subskriptionsgebühren für die Zeitschriftenabonnements, sondern auch deshalb, weil Verlage mit ihren zunehmend digitalen Angeboten die Lizenzbedingungen für die Nutzung immer mehr einschränken: hier darf man nicht kopieren, dort nicht abspeichern, dort nicht öffentlich zugänglich machen, hier nur für angemeldete Kursteilnehmer nutzbar machen, dort nur in einer lokalen Forschungsgruppe etc. etc.. Zudem hat das Urheberrecht dafür gesorgt, dass die Arbeit der Bibliotheken fortschreitend zugunsten der Marktangebote eingeschränkt wird. Entsprechend  zielen die Verlage immer mehr auf die Endnutzer ab. Und nur in den „betuchten“ Wissenschaften können die Endnutzer Gebühren für einen Artikel zwischen 20 und 40 Euro aufbringen. Eine freie Nutzung wird immer mehr zur Fiktion. Sollte das nicht die Sorge des Bibliothekars sein?</p>
<p>Aber die fetten Jahre der kommerziellen Verwertung sind vorbei. Das muss kein Ende der Verlagswirtschaft sein. Aber sie kann nur weiter existieren, wenn sie Modelle findet, wie Dienstleistungen zu erbringen sind, die entsprechend dem Open-Access-Prinzip die Nutzung der Informationsobjekte selber frei stellt. Alles deutet darauf hin, dass zumindest der Zeitschriftenmarkt ein Markt der Open-Access-Zeitschriften werden wird. Der elektronische Buchmarkt in der Wissenschaft wird folgen. SpringerOpen, nachdem Springer <em>PubMed Central</em> (PMC), den größten Open-Access-Anbieter, gekauft hat, ist nur der Frontrunner. Das Open-Modell beruht darauf, dass irgendjemand den Verlagen die Kosten für die Zeitschrift bezahlt, nicht bloß die Kosten für einen einzelnen Artikel, und dass der Verlag dann die gesamte Zeitschrift für die ganze Welt Open Access stellt.</p>
<p>Ob sich dieses Open-Modell nun dadurch finanziert, das der „irgendjemand“ wissenschaftliche Gesellschaften, Forschungsinstitute oder Fachverbände sind, die den Verlagen die Zeitschriften teilweise oder ganz finanzieren, ob das (private oder öffentliche) Wissenschaftsförderorganisationen wie die DFG oder Stiftungen wie Volkswagen sind oder ob das Geld aus den öffentlichen Haushalten der Länder kommt – all das ist noch nicht entschieden. Ist das kommerzielle Open-Modell vielleicht sogar für die Länder attraktiv, weil die Beschaffungsetats der Bibliotheken so gen Null gehen könnten?</p>
<p>Ganz offen ist zudem, ob es Sinn macht, den Verlagen, die ja nicht nur auf den Return of Investment abzielen, sondern auch Gewinne erzielen müssen, das öffentliche produzierte Wissen entgeltfrei zu überlassen und zudem die Veröffentlichungen voll zu subventionieren. Können nicht neue Wissenschafts“verlage“ aus der Wissenschaft oder den Bibliotheken entstehen, die mit den gleichen Qualitätssicherungsverfahren (die Qualitätseinschätzung wird ja auch jetzt schon von der Wissenschaft selber geleistet und dies gilt auch für Open Access) vergleichbare Leistungen zu niedrigeren Kosten erbringen. Modelle dafür gibt es genug. Oder sollte es für Open Access hybride Modelle in der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Organisationen geben, z.B. die Verlage für die Erstellung der Produkte und die öffentliche Zugänglichmachung und die Bibliotheken für die Aufbereitung und Erschließung der Objekte? Oder können Verlage gar ohne Subventionen durch die Öffentlichkeit ihre Kosten decken und Gewinne erzielen, wenn sie die Information selber freigeben, aber Einnahmen durch Mehrwertleistungen erbringen? Mehrwertleistungen z.B. durch Übersetzungen, durch Zusatzinformationen, durch Bereitstellen der Basisdaten mit Auswertungssoftware, durch Verknüpfungen mit thematisch verwandten Artikeln, durch Einspeisen in Wissensbanken, etc. etc. All das ist offen und muss auf breiter Front erprobt werden.</p>
<p>Die Zeiten, in denen der Staat über das Urheberrecht die Wissenschaftsmärkte regulieren soll, könnten bald vorbei sein. Zur Sicherung der Rechte der Autoren reichte der Schutz der Persönlichkeitsrechte aus (Zurechnung der Autorenschaft, Publikationsrecht, Schutz vor Entstellung des Werks). Alle einschränkenden, zurzeit kaum noch nachvollziehbaren und die Anwaltskanzleien und die Gerichte immer mehr beschäftigenden Ausnahmebestimmungen (Schranken) des Urheberrechts, die auf Bildung und Wissenschaft bezogen sind, können wegfallen bzw. sich nur noch auf die Werke aus der Pre-Open-Welt beziehen. Die für das Gemeingut Wissen zuständigen Personen und Institutionen regeln die Aufgabe der Veröffentlichung des produzierten Wissens selber und/oder schließen entsprechende Verträge mit den kommerziellen Marktteilnehmern ab.</p>
<p>Open Access steht Wissenschaftsfreiheit in keiner Weise entgegen. Derzeit gibt es weltweit gut 5500 Open Access-Zeitschriften. Allein in den letzten 4 Monaten sind 500 dazugekommen. Auch Science und Nature, da bin ich mir ganz sicher, werden in absehbarer Zeit Open Access publizieren. Wenn durch die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens auch die Wirtschaft in allen Branchen Nutzen zieht, umso besser. Diesen Nebeneffekt wird man gerne in Kauf nehmen. Der Haupteffekt ist aber die Beförderung von Wissenschaft selber und deren Verpflichtung, allen die Aneignung des produzierten Wissens zu ermöglichen. Auf eine Tea-Party ähnliche Rolle rückwärts können wir gerne verzichten.</p>
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