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	<title>Netethics &#187; Kultur</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 1 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 1 z</strong>ur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-<a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum-urheberrecht/6484234.html">Kampagne</a> eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren konsequent in Richtung eines Handelsrechts entwickelt. Und so geschieht das schon lange gespielte Spiel auch hier, dass von  Urheberrecht und geistigem Eigentum gesprochen wird, aber Verwerterrecht und Sicherung der Rendite gemeint sind.</p>
<p>Interessen der UrheberInnen an ihrem geistiges Eigentum werden in den Vordergrund gespielt, um nicht zuletzt gegen diejenigen Kampagnen zu führen, die dagegen aufbegehren, dass der Umgang mit Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, insgesamt mit Kultur, in erster Linie  unter kommerziellen Gesichtspunkten gesehen wird.</p>
<p><strong>Kulturelles Erbe &#8211; Commons</strong></p>
<p>Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, Kultur sind, wenn überhaupt Eigentum, Eigentum aller. Sie gehören zu dem, was in der UNESCO-Sprache das kulturelle Erbe und in der internationalen Fachliteratur zunehmend die Commons genannt wird. Das heißt natürlich nicht, dass die produzierenden Commoners keine Rechte an ihren Produkten, die Kreativen keinen Anspruch auf eine auch materielle Anerkennung ihrer Leistung hätten. Commons sind nicht vogelfrei.</p>
<p><strong>Kreative vor den Karren der Verwerter</strong></p>
<p>Auf alle Statements der „100“ einzugehen, ist hier kaum möglich und macht in den Wiederholungen auch keinen Sinn. In diesem Zusammenhang bleiben die von <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-der-politik/6484084.html">Seiten der Politik geäußerten Meinungen</a>, z.B. von Peter Altmaier, Hans-Peter Friedrich, Renate Künast, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und die <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-kulturbetrieben/6483342.html">Statements</a> aus den Kulturbetrieben ausgeklammert. Obschon – es ist schon interessant, wie Verlagsprominente, z.B. Philip Welte (Burda Media), Bernd Buchholz (Gruner+Jahr), und natürlich der Vorsteher des Börsenvereins Gottfried Honnefelder, sich für das <em>Urheber</em>recht und das geistige Eigentum engagieren, obwohl sie gar keine UrheberInnen sind und auch kein geistiges Eigentum generiert haben. Aber natürlich, ohne AutorInnen auch keine Verlage.</p>
<p>Es geht mir in diesem Beitrag vor allem um die Einschätzung der kreativ Tätigen selber (dazu näher in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a>). Wie schon so oft, lassen sich erneut viele (auch hier bei weitem nicht alle)  Kreativen vor den Karren der Verwerter  spannen, wie es spektakulär vor einiger Zeit auch mit dem Heidelberger Appell gegen Open Access geschehen ist (wohl zu Recht eher als <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html">Open Excess</a> bezeichnet). Oft genug treten die Verwerter auch selber im Pelz des Autors auf. <a href="http://www.neunetz.com/2012/04/05/unter-den-100-handelsblatt-kreativen-sind-47-manager-nur-26-kreativschaffende/">Wie zu erwarten</a>,  sind von den ersten 100 AutorInnen der aktuellen Handelsblatt-Kampagne knapp die Hälfte ManagerInnen, kaum kreative KünstlerInnen. Aber die Überschrift „Kreative gegen Umsonstkultur“ schafft eher breite Zustimmung als „Verlagswirtschaft gegen Umsonstkultur“.</p>
<p><strong>Transformationen</strong></p>
<p>Das Muster der Transformation von kreativen Autoreninteressen auf kommerzielle Nutzungsinteressen ist ja seit Jahren bekannt: Man braucht nur Aktionen von einigermaßen bekannten Menschen zu starten oder zu ermuntern, die das, was sie geistiges Eigentum nennen, bedroht sehen und deshalb in der Öffentlichkeit gegen die Bedroher protestieren.</p>
<p>Plattformen finden sich schnell dafür. Die FAZ ist da immer ein Kandidat dafür, der Börsenverein sowieso, auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren mit dem <a href="http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0">Offenen  Brief von 51 Tatort-Autoren</a> oder der <a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger</a> mit seinen Aktionen für ein Leistungsschutzrecht, das <a href="http://www.das-syndikat.com/das-syndikat/das-syndikat-sagt-ja/">Syndikat</a> „Autorengruppe deutschsprachige Kriminalliteratur“ mit der „<a href="http://www.ja-zum-urheberrecht.com/">Initiative Ja zum Urheberrecht</a>“ -  und jetzt eben auch das Handelsblatt (<a href="http://netzpolitik.org/2012/%E2%80%9Emein-kopf-gehort-mir-kampagnen%E2%80%9Ejournalismus-vom-feinsten/">Kampagnen„journalismus“</a>).</p>
<p>Abnehmer finden sich ebenso schnell, der <a href="http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012032818/3/">Kulturstaatsminister</a> ist immer schnell dabei („begrüßt Regener-Wutrede zum Urheberrecht“), ebenso der Bayerische Innenminister <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-auf-konfrontationskurs-herrmann-attackiert-die-piraten-1.1325531">Herrmann</a> von der CSU.</p>
<p><strong>Geistiges Eigentum – ein Tabu-Thema. Mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</strong></p>
<p>„Geistiges Eigentum“ ist in der medialen und politischen Öffentlichkeit ein Tabu-Thema (dazu ausführlicher im<a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491"> vierten </a>und <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">fünften </a>Teil dieser Auseinandersetzung mit der Kampagne). Wer dieses in Frage stellt oder auch nur darüber kritisch reflektiert, wird außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses gestellt, zumindest der Ignoranz bezichtigt.</p>
<p>Bedroher des geistigen Eigentums lassen sich immer finden: Beim Heidelberger Appell war es die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der (hanebüchen) vorgeworfen wurde,  WissenschaftlerInnen zur Open-Access-Publikation zu zwingen. Bei der Forderung nach einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Presseverleger ist es Google Inc., welches durch Referenzieren auf Presseerzeugnisse die Pressefreiheit bedrohe. Bei den Tatortautoren waren es die <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geistiges-eigentum-jeder-mensch-hat-ein-urheberrecht-11706822.html">Hacker</a>, die „Jünger des Netzes“ – und jetzt bei den 100 Autoren sind es die Piraten.</p>
<p>Aktionen mit Appellen für das geistige Eigentum geraten in der Regel zu einem Erfolg, zumindest was die <a href="http://www.mediabiz.de/musik/news/vote-und-quote-branche-stellt-sich-hinter-sven-regener/317879">mediale</a> und politische Resonanz angeht. Alle (na ja, alle Konsens-Alle) sind sich einig: eine Relativierung des geistigen Eigentums käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Erst recht sind dann diejenigen der Sargnagel der Kultur, die sich tatsächlich mit dem Konzept des geistigen Eigentums kritisch auseinandersetzen oder diesen als „Kampfbegriff“ in ein anderes Licht zu rücken suchen. Letzteres tun ja nicht nur die Piraten, sondern durchaus auch angesehene Urheberrechtler wie Thomas <a href="http://www.elektrischer-reporter.de/rohstoff/video/143/">Hoeren</a>. Die UrheberrechtlerInnnen haben bis heute keine überzeugende systematische Begründung für ein Konzept des geistigen Eigentums im Urheberrecht entwickelt.</p>
<p>Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Initiativen wie die oben erwähnten sind zweifellos auch Ausdruck einer funktionierenden Öffentlichkeit, in der Interessen vertreten und ausgehandelt werden. Sie sind keinesfalls als plumper Lobbyismus abzutun. Viele der dort, z.B. bei der <a href="http://www.das-syndikat.com/wp-content/uploads/jpg/www_Urheber_Button_klein.jpg">Initiative</a> „Ja zum Urheberrecht“ aufgestellten Forderungen machen ja zweifellos Sinn: „Schutz des Urheberrechtes nicht zuletzt auch als Persönlichkeitsrecht“, „gegenseitiges Wohlverhalten zwischen Kulturschaffenden und Kulturnutzern“, „faire Anpassung der Nutzungsrechte in der digitalen Welt unter demokratischen Prinzipien“, „Anerkennung und Honorierung der Leistungen der Kulturschaffenden“.</p>
<p><strong>„Kampfwort“ „geistiges Eigentum“</strong></p>
<p>Aber muss das alles mit dem „Kampfwort“ „geistiges Eigentum“ begründet werden? Geht es nicht einfach um Rechte, die nicht quasi naturrechtlich wie „geistiges Eigentum“ reklamiert werden können, sondern nicht zuletzt unter veränderten medialen und technischen Rahmenbedingungen (wie jetzt durch das Internet) immer wieder neu verhandelt und dann in positive Gesetz gegossen werden müssen?</p>
<p>Ist es nicht mehr als durchsichtig, dass viele der medial inszenierten Kampagnen (wie jetzt die des Handelsblatts) zugunsten des geistigen Eigentum der Absicherung der kommerziellen Verwertung durch zunehmend große, global agierende Konzerne dienen, obgleich das Urheberrecht ihnen natürlich keine (geistigen) Eigentums- oder auch nur Verwertungsrechte, sondern nur Nutzungsrechte einräumt. Solche Rechte sind in jeder gesellschaftlichen und auch in jeder neuen politischen Konstellation neu auszuhandeln. Aber mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</p>
<p><strong>Klagen bei anhaltenden Gewinnen der Copyright-Industrien</strong></p>
<p>Kaum jemand wird der Informationswirtschaft oder wie es derzeit wohl treffender heißt: der Copyright-Industrie ihren Anspruch bestreiten können, auch in elektronischen Umgebungen einen gewichtigen Anteil an der Erzeugung des jeweiligen Bruttoinlandprodukts zu haben und dabei auch für Arbeitsplätze zu sorgen, zumal meist für überdurchschnittlich gut bezahlte. Dieser Industrie geht es weiter sehr gut. Deren Klagen, dass Produktpiraterie ihr übermäßig stark schade und daher das Copyright/Urheberrecht weiter intensiviert werden müsse, hat kaum einen realen Hintergrund. Tatsächlich <a href="http://arstechnica.com/tech-policy/news/2011/11/piracy-problems-us-copyright-industries-show-terrific-health.ars">deuten alle Zahlen, zumindest in den USA</a>, deutlich daraufhin, dass „Piraterie“ keineswegs den starken Zuwachs der Copyright-Industrien bremst. Nichts deutet darauf hin, dass die Copyright-Industrien eine Verstärkung der ohnehin starken, sie begünstigenden Copyright-Gesetzgebung brauchen.</p>
<p>Für Deutschland kann das nur bedeuten, dass sich die deutsche Informations- und Verlagswirtschaft dringend dran machen muss, ähnlich innovative Produkte zu entwickeln, wie es der USA-Copyright-Industry weiterhin möglich ist. Das verkehrteste Mittel dazu wäre eine stärkere Urheberrechtsregelung von der Politik zu fordern, wie es immer wieder der Börsenverein verlangt oder die Presseverleger mit der Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht im Urheberrecht.</p>
<p>Daher ist die Initiative des Handelsblatts, unter dem Vorwand der Stärkung der Urheberrechte der Kreativen, gänzlich fehl am Platz. Die Kampagne ist schiere partikulare Protektionismuspolitik. Trotzdem ist es interessant, auf die Stimmen der KünstlerInnen selber zu hören, was jetzt in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> geschehen soll.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>KünstlerInnen gegen PiratInnen?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 2 </strong>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung kreativer Arbeit überhaupt gefährdet sei, wenn kreative Leistung nicht mehr auch auf monetäre Weise belohnt würde.</p>
<p>Es geht bei diesen Stellungnahmen durchaus differenzierter zu, als es bei dem Anspruch „gegen die politischen Protagonisten: die Piraten“ zu vermuten wäre. Zunächst einige Beispiele, die starke Kritik an (vermeintlichen oder tatsächlichen) Piratenpositionen üben und sich für einen starken Schutz geistigen Eigentums einsetzen. Danach einige Beispiele von Personen, die mit „geistigem Eigentum“ sich schwerer tun und die die aktuellen Konflikte im aktuellen Urheberrecht eher durch dominierende Verwertungsinteressen verursacht sehen.</p>
<p><strong>Zum harten Kern der Kritik an Piraten  &#8211; das Prinzip des geistigen Eigentums muss Grundlage des Urheberrechts bleiben</strong></p>
<p>Katrin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Burseg</a> mag Piraten, die regen ihre „schriftstellerische Fantasie“ an, aber die „Forderung der Piratenpartei nach einer Reform des Urheberrechts bedroht jedoch meine berufliche Existenz“ (wieso eigentlich schon die Reform?). Jan <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Fleischauer</a> beklagt den „Sozialismus im Netz“ der Piraten. Andreas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Föhr</a> vertritt die kühne These, dass „ohne den Schutz geistigen Eigentums es […] wahrscheinlich weder Computer noch Internet [gäbe]“. Hm. <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Alena Gerber</a> sieht strikt den Zusammenhang zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Einnahmen der Urheber. Durch Einnahmen „wird eben auch sichergestellt, dass weitere neue Ideen, Inhalte, Innovationen entstehen. Die Forderung der Piraten würde dagegen dazu führen, dass sich die Urheber komplett aus dem Geschäft zurückziehen.</p>
<p>Durchgängig wird, so von Fred <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Breinersdorfer</a>,  der Schutz „geistiger „Leistung“ mit dem Schutz „geistigen Eigentums“ verwechselt. Pater Anselm Grün fürchtet, dass „ohne Schutz des geistigen Eigentums … es ein Chaos der Gedanken geben [würde]“. Gaby <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hauptmann</a> sieht keine Schriftsteller, Musiker, Filmemacher, Dramaturgen, Komponisten, Texter mehr, wenn sie an ihren Werken nichts mehr verdienen. Helge <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hesse</a> befürchtet „die Zerstörung der Medienwirtschaft, wie es sie heute gibt“, wenn das „Urheberrecht ausgehöhlt oder aufgegeben“ wird.</p>
<p>Gisa <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Klönne</a> , ähnlich auch Leslie <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Mandoki</a>, hält das Freiheitsverständnis der Piraten für „Kannibalismus“: „Freiheit bedeutet ja wohl nicht, anderen ihr geistiges Eigentum und somit die Existenzgrundlage zu klauen.“</p>
<p>Marcus <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Loeber</a> verteidigt wohl am radikalsten jedes durch das Urheberrecht gewährte Schutzrecht. Auch ein Abschaffen der 70-Jahre-Regelung käme einer „Enteignung der Nachfahren jedes Urhebers“ gleich. Birgit <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Lutz</a> beklagt, dass eine „<strong>Welt der Umsonstkultur” nur eine arme sein würde. Ebenso befürchtet Ingrid </strong><a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Müller-Münch</a><strong>, dass es „</strong>um die Zukunft einer Gesellschaft, die die Schaffer geistiger Güter nicht mehr honoriert, … erbärmlich aussehen [wird].“ Carolin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Otto</a> sieht bei einer „Abschaffung des „Urheberrechts“ die Gefahr, dass „die deutsche Kultur und das Wissen in unserem Land nur noch ein Hobby seien“ wird. Starke Worte wählt Ulrich <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Schacht</a>. Er sieht in der Piratenbewegung ein „asoziales Kollektiv”, “klassische Demagogie”, „pure Raubzugsphilosophie“, eine „Dschingiskanisierung des Politischen wie Sozialen“. Thomas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Weymar</a> ganz knapp: „Kostenlose Inhalte  ist Diebstahl am Geist. Deshalb brauchen wir den Schutz des geistigen Eigentums.”</p>
<p><strong>Aber: Auch das Urheberrecht, vor allem kommerzielle Verwertungs-/Nutzungsrechte und das Konzept des  geistiges Eigentums können von Kulturschaffenden problematisiert werden</strong></p>
<p>Florian <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Becker</a> sieht, dass auch das existierende Urheberrecht, genauer das Urheberpersönlichkeitsrecht, niemand zwingen kann, das zu veröffentlichen, was noch in dessen „Kopf“ ist. Das ist sicher unbestritten. Niemand, auch nicht die Piraten, will die Persönlichkeitsrechte des Urheberrechts abschaffen. Auch Becker sieht „geistiges Eigentum“ kritisch als „Kampfbegriff, da es in der Auseinandersetzung in erster Linie um handfeste Interessen im Kampf um Nutzungs- und Verwertungsrechte geht.“ Nadeshda <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Brennicke</a> plädiert, bei aller Sorge um schwindende Ausschüttungen, für freizügige Nutzung digitaler Produkte im Privatbereich. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Franck</a> blickt sehr klar durch: „ Der Händler erhält alles, der Erzeuger nichts, das ist das Prinzip eines modernen Kolonialismus.“ Maria <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Furtwängler</a> ist „gegen den Diebstahl geistigen Eigentums”, sieht die “Balance“ aber vor allem dadurch gefährdet, dass „nur die Plattformen von der Verteilung kreativer Leistung profitieren“.</p>
<p>Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei, kaum „an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnt wie deutsche Schriftsteller“ ,  wünscht sich „dass das File-Sharing mit [seinen] Texten stattfindet“. eTexte seien „Lockmittel“ nicht Ersatz. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Zeh</a> sieht eine gewisse Scheindebatte: Keinesfalls geht es um „alles umsonst für alle“. „Vielmehr muss Ziel des Spiels sein, das Urheberrecht beziehungsweise die Regelung seiner Verwertung an die neuen technischen Bedingungen anzupassen. Ich hoffe sehr, dass die Piraten – wie andere Akteure auch – bemüht sind, in diesem Sinn einen Interessenausgleich zu erarbeiten.“</p>
<p><strong>Eher Unsicherheit oder Angst als fundierte Kritik</strong></p>
<p>Was folgt nun aus all dem? Es ist ja deutlich ersichtlich, dass durch die KünstlerInnen tatsächlich keine Auseinandersetzung mit irgendwelchen programmatischen Positionen der Piratenpartei erfolgt, sondern dass einer großen Unsicherheit, zum Teil auch Angst Ausdruck verliehen wird, dass die Grundlage kreativen Handelns in unserer Gesellschaft gefährdet ist. Es wäre ja an sich für jeden der hier in seinen Ansichten sehr verkürzt wiedergegebenen KünstlerInnen sehr einfach gewesen, sich sachkundig zu machen, was Piraten mit dem Urheberrecht zu tun haben. Die Debatten darüber sind durchweg transparent und offen, auch ergebnisoffen und damit zuweilen auch widersprüchlich. Dazu im <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494">dritten Teil</a>.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 3 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; In Teil 2 dieser Auseinandersetzung mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Teil 3</strong></em><em><strong> </strong></em>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; <em>In <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> dieser Auseinandersetzung mit der </em>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil dieser Gruppe durchaus eine differenzierte Skepsis ob der kommerziellen Verwertung der Kulturprodukte durch Dritte (Verlage, Label) und ein Verständnis für deren freizügige private Nutzung zu erkennen.</p>
<p>Was hat das nun alles mit den hier einschlägigen politischen Positionen der Piratenpartei zu tun? Dazu in diesem dritten Teil einige Hintergrundinformation.</p>
<p><strong>Grundsatzprogramm der Piratenpartei von 2006 – einige Eckpunkte</strong></p>
<p>Im schon 2006 beschlossenen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/04/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf">Grundsatzprogramm</a> der Piratenpartei gibt es nicht mehr als eine Seite zum Thema „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“. Dort wird die Grundthese vertreten, dass „die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts … das Potential der aktuellen Entwicklung [beschränken], da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.”</p>
<p>Ein Desiderat ist zweifellos, dass es bislang kaum eine stringente Argumentation dafür gibt, warum das Konzept des geistigen Eigentums veraltet sein soll. Das mag den Piraten oder den sie Unterstützenden offensichtlich sein, macht aber den Diskurs darüber nicht überflüssig.</p>
<p>Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk auch von den Piraten in vollem Umfang anerkennt werden (Recht auf Veröffentlichung, Recht auf Nennen der Autorenschaft, Schutz vor Verzerrung des Werks). Probleme haben sie mit der Regelung der Verwertungsrechte. Diese Rechte der Kreativen werden über vertragliche Vereinbarungen oft genug exklusiv als Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter abgetreten, ohne dass dabei „dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur“ angemessen Rechnung getragen wird.</p>
<p>Deutlich erkennbar, dass die Piraten den Primat der kommerziellen Verwertung mit den Verknappungsfolgen ablehnen: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.“</p>
<p>Bezweifelt wird mit Blick auf den „gesamtwirtschaftlichen Nutzen“ die Sinnhaftigkeit starker Kontrolle, z.B. über eine Kopierschutzinfrastruktur,  und durch eine Überwachung der Nutzung bzw. der Nutzer. Die freie  allgemeine Verfügbarkeit von Werken und die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken wird „als natürlich betrachtet“. Man kann es auch technischer sagen, dass die freie Nutzung die Regel und die kommerzielle Verwertung die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein sollte. Das stellte natürlich die Dogmatik des geltenden Urheberrechts auf den Kopf.</p>
<p>Dieses Ziel der freien Verfügbarkeit wird keinesfalls bloß ethisch oder moralisierend begründet. Es wird vielmehr auf innovative Geschäftskonzepte gesetzt, „welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.“ Die Piraten setzen daher auch auf eine frühere „Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum“, als sie im Urheberrecht mit 70 Jahren nach dem Tod des/r Autorin vorgesehen ist, um so die „Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten“ zu sichern.</p>
<p>Klar, dass die Öffentlichkeit, auch die UrheberInnen selber, einen Anspruch darauf hat, dass diesen programmatischen Aussagen eines Grundsatzprogramms differenzierte Ausführungen folgen. Wähler wollen Parteien auch auf der Grundlage klarer Aussagen zu gewichtigen Politikfeldern wählen oder nicht wählen, obschon das gewisse vage sich nicht Festlegen (wollen/können) zur Zeit offenbar mehr den Piraten hilft als es ihnen schadet. Aber sicher ist:</p>
<p>Nirgendwo ist die Rede von einer Abschaffung des Urheberrechts, keine Rede von einer Enteignung von AutorInnen, keinesfalls das Bestreiten kommerzieller Interessen an der Verwertung kreativer Leistungen (allerdings mit der klaren Ablehnung einer primär ökonomischen Sicht auf Wissen und Information), keine Rede vom Internet als rechtsfreiem Raum, …</p>
<p><strong>Was fehlt ist die Umsetzung der programmatischen Ausführungen in praktische politische Leitlinien</strong></p>
<p>Nach wie vor tun sich die Piraten schwer, die programmatischen Ausführungen zum Urheberrecht in praktische politische Leitlinien oder gar  in den Entwurf eines neues Urheberrechts zu überführen. Soweit ich es sehe, liegen, neben vielen verstreuten Diskussionen in den Mailinglisten, im Piratenwiki  oder im einflussreichen Umfrage-Tool Liquid Feedback auf regionalen, landes- und bundesbezogenen Ebenen, drei Ansätze vor, die irgendwann mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 zu Ergebnissen führen müssen.</p>
<p><strong>Macht es wirklich Sinn, sich mit dem bestehenden Urheberrecht im Detail auseinandersetzen? – der Neumann-Vorschlag</strong></p>
<p>Auf dem letzten Bundesparteitag von 2011 wurde zunächst einmal ohne weitere Diskussion beschlossen, den damaligen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Antrag</a> von Daniel Neumann et al. zur Grundlage der weiteren Diskussion in den nächsten zwei Jahren zu machen. Dieser Antrag nahm das bestehende Urheberrecht zum Ausgang und arbeitete sich Stück für Stück  mit Verbesserungsvorschlägen an den einzelnen (überwiegend kritisierten) Paragraphen ab. Der Parteitag wusste sich offenbar zunächst nicht anders zu behelfen, als auf diesen lange vorbereiteten und breit aus Baden-Württemberg durchgearbeiteten Text zurückzugreifen.</p>
<p>Aber ob wirklich der umfassendere Anspruch des Grundsatzprogramms dadurch eingelöst werden kann, dass man sich an dem bestehenden Urheberrecht abarbeitet und es mit einiger Kosmetik zu verbessern versucht? Jeder Urheberrechtsprofi aus der Juristenzunft wird sofort dutzende Widersprüche, Fehler und Unverträglichkeiten mit geltendem Recht finden.</p>
<p><strong>Grundsätzlicheres tut sich nach wie vor schwer</strong></p>
<p>Grundsätzlicher ging ein <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA151">Vorschlag</a> von  <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof </a>vor, durch den ein umfassender programmatischer Neuansatz angestrebt wurde. Der  Bundesparteitag von 2011 machte damit allerdings nicht mehr, als ihn zu den Akten zu nehmen. Für eine konstruktive Auseinandersetzung war auf einem normalen Parteitag keine Zeit. In der programmatischen allgemeinen Einführung zu diesem Text heißt es:</p>
<p>„Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Sicherstellung von ökonomischen und ideellen Anreizen zur kreativen Arbeit. Es dient dabei nicht wie von vielen fälschlicherweise angenommen dem Schutz eines natürlichen &#8220;geistigen Eigentums&#8221; – dies ist lediglich ein Kampfbegriff aus dem analogen Zeitalter –, sondern zur Schaffung von angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für urheberische Tätigkeit und deren Verwertung.</p>
<p>Ein Urheberrecht, wie es sich die Piraten vorstellen, schützt die moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Schaffenden, wie es auch das bestehende Urheberrecht durch die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte tut. Dabei muss die Ausgestaltung so ausfallen, dass die Bürgerrechte maximal geschützt bleiben und der freie Zugang zu Wissen und Kultur weiter ausgebaut statt eingeschränkt wird.“</p>
<p>Gefordert werden weiter: Freie Nutzung, Gemeinfreiheit als Standardfall, Gestaffelte Laufzeit von wirtschaftlichen Rechten, die besondere Stellung von öffentlich finanzierten Werken und der Ausbau bestehender Schranken des Urheberrechts.</p>
<p>Jüngst wurde noch von  <a href="https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2668.html">Peter Thiel</a> versucht, eine in erster Linie auf Laufzeit (Verkürzung der Schutzfrist auf 20 Jahre) und Registrierung abzielende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes auf den Weg zu bringen. Durch diesen neuen Vorschlag würde ein Gutteil der internationalen, auch völkerrechtlich verbindlichen Urheberrechts-/Copyright-Regelungen beiseitegeschoben wird, nicht zuletzt auch durch die Einführung eben jener Registrierungsverpflichtung. Diese, das wurde einmal als großer Erfolg gefeiert und schließlich sogar von den USA akzeptiert, ist nach den internationalen Vereinbarungen explizit nicht mehr erforderlich. Das Recht existiert mit dem Erstellen eines Werks. Thiel will den Schutz an die aktive Registrierung der UrheberInnen binden.</p>
<p>Es mag sein, dass der Thiel-Vorschlag zum Teil auf einem Piratendenken gemäßen Weg war. Der Antrag fand jedoch in Liquid Feedback nicht genug Unterstützer und scheiterte deshalb an dem dafür vorgesehene Quorum. So sind dort die Regeln. Der Text ist somit kein offizielles Dokument und keine  Aussage der Piratenpartei. Das schließt aber nicht aus, dass dieser Versuch oder auch jeder andere erneut als Antrag in Programmparteitage eingebracht werden kann.</p>
<p><strong>Ist es ein Ziel, ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen? – erst einmal sind transparente kollaborative Diskurse angesagt</strong></p>
<p>Die Offenheit, Unsicherheit, weniger in den Zielen als in den Mitteln und den politikrelevanten Maßnahmen lässt Raum für allerlei positive, aber vor allem negative Mystifizierungen und Spekulationen. Es sind gewiss radikale Einschnitte in das Urheberrecht vonnöten (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a>). Aber eine Utopie &#8211; in dem Sinne, dass es vollkommen unrealistisch ist, deren Ziele in mittlerer Perspektive zu erreichen &#8211; wird als Programm einer Partei allerdings auch kaum gebraucht. Erwartet werden kann aber in Fortschreibung des Grundsatzprogramms eine klare Vorstellung, wohin die Piratenpartei in diesem Politikbereich eigentlich will, zunächst mal unbeschadet, ob das in den bestehenden rechtlichen, letztlich doch auch nur gesetzten, also veränderbaren Rahmen passt.</p>
<p>Ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen, wird auch der Piratenpartei kaum möglich sein – vielleicht ist auch das Urheberrecht gar nicht mehr der angemessene Rahmen, um den Umgang mit Wissen und Information zu regulieren. Wie auch bei anderen Politikfeldern, wie z.B. bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik, bleibt den Piraten derzeit offensichtlich kaum etwas anderes übrig,  als auf den Lernprozess von  andauernden transparenten kollaborativen Diskursen zu setzen.</p>
<p>Nach Sichtung der dokumentierten Texte stellt sich aber die Frage: Haben Piraten als Partei  überhaupt  etwas mit Piraterie zu tun?</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 4 von Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 5 von: Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 5 von: </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen sichernden traditionellen Publikationsformen einzurichten, in Ihrer Weigerung, sich kritisch und konstruktiv mit den Problemen des Urheberrechts und, ja auch, mit den Problemen beim Konzept des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen geschweige denn sich die Mühe zu machen, einmal nachzulesen, was die Piratenpartei bislang zum Umgang mit Wissen und Information geschrieben hat oder wie die Auseinandersetzungen damit intern (aber öffentlich für jeden zugänglich) geführt werden.</p>
<p>Sie arbeiten mit Tabus und mit Vorurteilen. Am meisten aber werfe ich Ihnen vor, dass Sie sich (überwiegend zumindest) weiterhin in dieser bequemen Abhängigkeit von kommerziellen Verwertern einrichten wollen, die Ihnen, ohne weiteres Zutun von Ihrer Seite – natürlich, die Werke produzieren Sie – Ihr Einkommen (mehr oder minder gut oder schlecht) sichern.</p>
<p><strong>Unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen elektronischen Welten</strong></p>
<p>Saper aude!  Hieß es bei Kant. Ausgang von der selbst verschuldeten Unmündigkeit. Und sie bewegen sich unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen Welten, die weitgehend elektronisch bestimmt sind. Nehmen Sie die Herausforderung an, sich selber für das Öffentlichwerden Ihrer Werke zuständig zu fühlen! Die elektronische Welt macht es Ihnen möglich. Und hier – überhaupt keine verkehrte Welt – sind „Piraten“, es muss ja nicht die Piratenpartei sein, Ihre Freunde und Partner, die Sie dabei unterstützen können, praktisch und moralisch.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht weiter vor den Karren derjenigen spannen, die Ihnen nur einen kleinen Teil von dem, was Ihnen auch an Vergütung zustehen kann, zurückgibt. Piraterie ist nicht das Problem – alle Zahlen deuten darauf hin, dass es den weltweiten Copyright-Industrien mit drastischen Zuwachszahlen nie so gut ging wie derzeit. Nicht Freizügigkeit ist die Bedrohung der Kultur, sondern deren kommerzielle Verknappung.</p>
<p>So, dieser „Wutteil“ ist zu Ende. Am Ende gebe ich einige Hinweise, wie Sie sich dieser Herausforderung, das Öffentlichmachen selber in die Hand nehmen, stellen können. Zuerst aber noch einige Anmerkungen zu dem, was bei Ihnen so emphatisch geistiges Eigentum heißt.</p>
<p><strong>Kopf – copyright-geschützt?</strong></p>
<p>Wer sind die Freunde? Wer die Feinde? Nichts ist so schwarz-weiß, wenn es um intellektuelle Produkte und deren Öffentlichmachung oder öffentliche Zugänglichmachung (Urheberrechtsjargon!) geht.</p>
<p>Klar, solange das, was Sie irgendwann einmal in die Öffentlichkeit geben, noch in Ihrem Kopf ist, gehört es Ihnen. Ihr Kopf, nehmen wir mal an, dass das der Ort ist, an dem Ihre, Ideen, Pläne und Textfragmente sich entwickeln und, in welcher chemisch-physikalischen Form auch immer, gespeichert werden, gehört Ihnen. Ob copyright-geschützt, sei dahingestellt, aber doch im Sinne von Eigentum. Sie können jedermann davon abhalten, das einzusehen oder herauszunehmen, was in Ihnen ist. Sie werden nicht gefoltert, um das preiszugeben, was Ihnen gehört. Politiker, Wissenschaftler, Journalisten sind da schon eher bedroht.</p>
<p>Anders wird es, wenn Ihre Gedanken, Ideen, Pläne, Phantasien zu Texten, Musikstücken oder zu anderen medialen Repräsentationen geworden sind. Auch diese sind weiter ihr exklusives Eigentum und sie sind auch urheberrechtlich geschützt, solange Sie diese, sagen wir in Ihrer Schreibtischschublade halten.</p>
<p><strong>Einmal in die Welt gesetzt können intellektuelle Produkte nicht mehr exklusives Eigentum sein.</strong></p>
<p>Aber ganz anders wird es, wenn Sie sich zur Veröffentlichung entschlossen haben. Einmal in die Welt kann dies nicht mehr exklusives Eigentum sein. Das wissen Sie natürlich auch und handeln auch so. Ihre Ideen, wie auch Theorien, Axiome in der Wissenschaft sind frei und können von jedermann frei genutzt werden. Niemand kann gehindert werden, publizierte Ideen in seine eigenen Werke einzubauen (wenn er denn Gelegenheit hat, diese Werke direkt oder vermittelt über Andere einzusehen).</p>
<p>Das mussten schmerzlich die Autoren <a title="Michael Baigent" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_Baigent">Michael Baigent</a>, <a title="Richard Leigh (author)" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Leigh_%28author%29">Richard Leigh</a>, und <a title="Henry Lincoln" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_Lincoln">Henry Lincoln</a> erfahren bzw. genauer ihr Verleger <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Jonathan_Cape">Jonathan Cape</a>, denn der hatte geklagt. Die Klage richtete sich, gegen Dan Brown, dem vorgeworfen wurde, dass er in seinem Buch  „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Da_Vinci_Code">The Da Vinci Code</a>“ unter Verletzung des Urheberrechts aus ihrem Werk „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Holy_Blood_and_the_Holy_Grail">Holy Blood. Holy Grail</a>“ geklaut habe.</p>
<p>Da waren sie aber bei dem Richter <a href="http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html?_r=1">Peter Smith</a> wie auch wohl bei jedem anderen Richter bei dem Falschen. Aus dem <a href="http://www.cesnur.org/2007/mi_davinci_en.htm">Revisionsurteil</a>: “Under British copyright law [aber in Deutschland wird es nicht anders sein – RK], a novelist has the right to use the “information” included in an (alleged) work of history when this information is “differently expressed, collected, selected, arranged and narrated” as is typical of a novel. The judgement confirms both that the ideas of The Da Vinci Code are in large part taken from Holy Blood, Holy Grail, and that ideas per se (what continental copyright law calls the corpus mysticum of a work, as opposed to the corpus mechanicum, i.e. their arrangement) are not copyrightable, and ideas expressed in an (alleged) work of history can be freely borrowed and re-arranged in a work of fiction.”</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler das auch so sehen und wollen, dass Ihre Ideen im Leben und im Handeln anderer fortleben und ein eigenes Leben entwickeln.</p>
<p><strong>Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen</strong></p>
<p>Wird es dann ganz anders, wenn das Interesse der Öffentlichkeit nun an Ihrem Werk auf dem Spiel steht? Und dann werden Sie hoffentlich auch Bedenken bekommen, dass es mit dem exklusiven Eigentum an intellektuellem Werken nicht so ganz stimmen kann. Ihre Werke, alle, ob sie nun von Thomas Mann, Günter Grass oder Gabi Hauptmann stammen, sind zu einem Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen. Wahrgenommen und weitergetragen kann es aber nur über die Werke selber. Es nützt wenig, wenn die Ideen an sich frei sind, wenn der Zugang zu den Werken nicht möglich ist, in denen die Ideen repräsentiert sind.</p>
<p>Daher sorgt die Öffentlichkeit dafür – und ich nehme mal an, dass niemand von Ihnen dagegen einen Einspruch hat -, dass dieses kulturelle Erbe in Bibliotheken, Museen, Archiven für jedermann so gut wie frei (also auch gebührenfrei) zur Verfügung steht. Natürlich wurden Sie dafür nicht enteignet. Die Bibliotheken müssen ja ihre Werke kaufen, und auch die Verwertungsgesellschaften (VG-Wort, Gema etc.) sorgen dafür, dass Einiges an Sie zurückfließt – das meiste allerdings in der Praxis an die Verwerter/Verlage, mit denen Sie vertraglich die Veröffentlichungen vereinbart und dafür Ihre urheberrechtlichen Verwertungsrechte als Nutzungsrechte weitgehend übergeben haben.</p>
<p>Ist es nicht so, so schreiben jedenfalls viele von Ihnen in Ihren Beiträgen zu der Kampagne, dass Sie für Ihre Bücher oft lange und mühsam recherchiert haben (wie auch Dan Brown)? Wo denn eigentlich? Wohl in den Bibliotheken oder Archiven und zunehmend wohl auch in den offenen Ressourcen des Internet. Der eine oder andere wird auch gelegentlich dafür bezahlt haben, aber das dürfte die Ausnahme sein.</p>
<p><strong>Auf den Schultern von Riesen und Zwergen</strong></p>
<p>Sicher sind Sie unabhängiger von dem, was andere vor Ihnen publiziert haben, als es die Kreativen in der Wissenschaft sind, die immer schon auf den Schultern von Riesen gestanden haben, um zu neuen Einsichten zu kommen – natürlich auch auf den Schultern von Zwergen, wie es <a href="http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/bySubjectPH00/ISBN3-527-40595-X/">Jürgen Renn</a> in seiner spannenden Geschichte über Einsteins Entdeckungen so schön herausgearbeitet hat.</p>
<p>Dass das Urheberrecht die in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden nicht zuletzt durch die vom jetzigen Urheberrecht begünstigten kommerziellen Verknappungsstrategien darin immer mehr hindert, freien Zugang zum publizierten Wissen zu bekommen, sogar zu dem mit öffentlich Mitteln finanzierten Wissen, ist Ihnen vielleicht kein bewusstes Problem. Aber Sie können sicher davon ausgehen, dass auch Ihre Werke sehr bald i.d.R. elektronisch publiziert werden und dass es dann den Bibliotheken immer schwerer gemacht werden wird, den freien Zugang auch zu Ihren elektronischen Werken auch für Ihre KollegInnen zu garantieren. Ein 2008 ins Gesetz gekommener Paragraph, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/53a">§ 53a UrhG</a>, untersagt es den Bibliotheken, Werke elektronisch bereitzustellen, wenn Verlage diese Werle selber in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht haben.</p>
<p><strong>Wer sind die Freunde, wer die Feinde?</strong></p>
<p>Werden Sie alle dann vielleicht sehr schnell auch zu Piraten, um Wege zu finden, das elektronisch publizierte Wissen für Ihre Arbeit doch frei zu nutzen?</p>
<p>Wer sind die Freunde, wer die Feinde? Sind nicht gerade die „Piraten“, die Verfechter eines freien Umgangs mit Wissen und Information, die sie nicht bedrohen, sondern die Ihnen den intellektuellen Freiraum bewahren helfen, auf den auch Sie angewiesen sind und den Sie immer wie selbstverständlich genutzt haben.</p>
<p><strong>Umsonstkultur?</strong></p>
<p>Gut, das ist die eine Seite: Sie beschweren sich ja in erster Linie, dass im Internet eine Umsonstkultur entsteht, die von den politischen Protagonisten: den Piraten gefördert werde. In der Tat, die fetten Jahre sind vorbei. Die Publikationsmodelle der analogen Welt sind kaum mehr als Reservatschutz zu bewahren (auch kaum die von Verlagen weiter eingeklagte Buchpreisbindung). In dieser analogen Welt haben Sie alle recht gut gelebt, wenn Sie denn gute, zumindest attraktive Werke angefertigt haben. Mir ist nicht bekannt, dass jemand von Ihnen jemals Piraterie ihrer gedruckten Werke beklagt hat oder eine Verletzung Ihres Anspruchs auf geistiges Eigentum. Sicher, Plagiate und Raubdrucke hat es immer gegeben – auch ich habe Max Webers „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus!“ nur als Raubkopie für fünf DM gekauft und gelesen –, aber das hat das System nicht wirklich gefährdet.</p>
<p>Ein Buch kann man vielleicht zwei, drei Freunden ausleihen. Im Internet hat man für dessen elektronische Version gleich einige Millionen Freunde. Das ausgeliehene Buch aus der Bibliothek ist für drei, vier Wochen aus dem Verkehr gezogen. Von einem elektronischen Master im Server der Bibliothek könnten gleichzeitig beliebig viele Nutzer bedient werden – tatsächlich ist Letzteres durch einen anderen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes, hier <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52b">§ 52b</a>, explizit verboten worden. Schauen Sie mal in das Urheberrecht. Da werden sie manches Erstaunliche finden, die Sie an dem Schutz Ihrer informationellen Autonomie zweifeln lässt. Hat eine/r von Ihnen protestiert, als 2008 Ihnen in <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/31a">§ 31a</a> das Recht genommen wurde, über eine Neupublikation Ihres Werkes in einer anderen medialen Form als die ursprünglich gedruckte mitzubestimmen?</p>
<p>Nur einige von Ihnen publizieren bislang elektronisch. Ihre Sorge antizipiert etwas, was tatsächlich eintreten wird, wenn Sie Ihre Erwartungen, Einstellungen und Handlungen nicht an das neue mediale Umfeld anpassen. Nur wird das eben nicht die Umsonstkultur sein, sondern die durchgängige urheberrechtsgeschützte Kommerzialisierung aller Kulturgüter.</p>
<p><strong>Es sind die Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Noch einmal, die fetten Jahre der analogen Welt sind in elektronischen Welten nicht zu reproduzieren. Elektronisches Material lässt sich nicht so verknappen, wie es mit den materiellen Produkten wie Büchern leicht möglich ist. Die Geschäfts- und Einnahme-/Abrechnungsmodelle, die in erster Linie auf der Anzahl der verkauften Exemplare (Kopien) beruhten, machen in elektronischen Räumen keinen Sinn. Hier gibt es keine Kopien. Hier kann, wenn überhaupt, nur über die aktuelle Nutzung abgerechnet werden. Aber auch hier sollten Sie sich fragen, ob jede aktuelle Nutzung über technische Schutzmaßnahmen des Digital Rights Management kontrolliert werden soll – wie es auch das aktuelle Urheberrecht in den<a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/95a"> 95er-Paragraphen</a> vorsieht bzw. diese Maßnahmen selber schützt. Haben Sie Vorstellungen darüber, ob eine Kultur-Flatrate einiges der Probleme, auch der angemessenen Vergütung, löst?</p>
<p><strong>Auch die Politik gibt keine Freischeine mehr für obsolete Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Die Bundesjustizministerin hatte in ihrer <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Berliner Rede</a> zum Urheberrecht vom 20. Juni 2010, durch die sie den Startschuss für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform geben wollte (wird dann aber wohl ein Fehlschuss gewesen sein), ihre Absicht deutlich gemacht, die Rechte der AutorInnen zu stärken, ohne die Interessen der kommerziellen Verwertung klein reden. Aber Freischeine dafür hat sie nicht mehr gegeben:</p>
<p>„Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.“</p>
<p><strong>Das Vorlegen der Verlage ist kein „muss“ mehr</strong></p>
<p>Neue Geschäftsmodelle für das Öffentlichmachen von Wissen und Information fordert auch die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm. Aber sie fallen nicht vom Himmel. Sind Sie, die Kunstschaffenden, nicht auch gefragt? Ist es noch länger nur die Aufgabe der Verlagswirtschaft, für solche Modelle zu sorgen, die dann natürlich auch Ihnen weiterhin ohne Ihr Zutun die Einnahmen sichern könnten?</p>
<p>„Verlag“, so heißt es, kommt von „vorlegen“. Verlage legen das Know how vor und tätigen vorab die Investitionen, die nötig sind, um Werke zu publizieren. Sie als AutorInnen hatten weder das Know how (und wohl kaum die Lust dazu) noch das Geld, um diesen Prozess in all seinen ausdifferenzierten Stufen (Auswahl, Qualitätssicherung, Lektorat, Textaufbereitung, Druck, Marketing, Werbung, Versand, Abrechnung …) zu stemmen. Und daher mussten Sie auch freiwillig, aber sicher oft auch zähneknirschend nicht nur alle ihre im Urheberrecht garantierten Verwertungsrechte als Nutzungsrechte abtreten, sondern auch akzeptieren, dass an Sie, die eigentlichen UrheberInnen, am Ende nur ein kleiner Teil des Gewinns weitergegeben wird. Natürlich gibt es die Gewinner, die Günter Grass´s oder die Gabi Kaufmanns. Aber im Durchschnitt bleibt bei den Kreativen kaum mehr als 5% des Gewinns. Muss das heute noch sein?</p>
<p>Das mit dem Vorlegen stimmt in elektronischen Umgebungen kaum noch, und das mit dem Rechteabtreten und den Gewinnverzichten muss auch nicht mehr sein. Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei  hatte in der Handelsblatt-Kampagne von den an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnten deutschen Schriftstellern gesprochen. Vielleicht waren Sie nicht nur daran gewöhnt, sondern auch in hohem Maß verwöhnt, haben ihr künstlerisches Gärtchen gepflegt und sich kaum darum gekümmert, ob die Verlage das ihnen von Ihnen anvertraute Gut nicht nur als  kommerzielle Güter sehen, sondern auch um die Rechte der Öffentlichkeit an einer freizügigen Nutzung dieser Objekte besorgt sind.</p>
<p>Sapere aude! war die Forderung. Niemand wird bestreiten, dass KünstlerInnen den  Anspruch haben, von ihren Werken auch wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu können. KünstlerInnen können diesen Anspruch aber in elektronischen Umgebungen nun selber in die Hand nehmen. Nutzen Sie selber die Potenziale, die Ihnen das Internet bietet, und greifen Sie dazu auf die Hilfe der „Piraten“ zurück. Vielleicht ist das besser und wird mehr Erfolg haben, als auf eine Umverteilung durch eine Kultur-Flatrate zu setzen (?). Aber auch damit sollte experimentiert werden.</p>
<p><strong>Experimentieren, auch zur Nachahmung empfohlen</strong></p>
<p>Natürlich, Gabi Hauptmann, Sie verdienen wohl genug über Ihren Piper-Verlag, sowohl mit Büchern als auch mit (meist DRM-geschützten) e-Books. Aber deshalb könnten gerade Sie mit neuen Publikationsformen experimentieren, die dann auch vielleicht für andere Vorbilder werden können:</p>
<p>Warum nicht gleich, unter Nutzung verfügbarer und leicht handhabbarer Software, die Werke erstellen und ins Netz stellen. Warum bedarf es weiter der Mittler? Warum nicht ein attraktives erstes Kapitel elektronisch frei geben, um dann schrittweise gegen Entgelt die weiteren Folgen auszuliefern. Die <a href="http://www.handyroman.net/stimmen.html">Handyromane</a>, in Deutschland, in der Nachfolge des japanischen Erfolgs, propagiert und praktiziert von Oliver Bendel, haben es vorgemacht. Warum nicht ein Buch ankündigen und im Internet versteigern? Wenn der angestrebte Betrag erreicht ist, wird das ganze Buch frei ins Netz gestellt. Ganz ähnlich: Können/sollten nicht Werke ganz frei an die Öffentlichkeit gegeben werden, sozusagen als Tilgung für die freie Nutzung des kulturellen Erbes der vielen Vorgänger, wenn  das Werk schon einen großen finanziellen Ertrag z.B. in den ersten 10 Jahren erzielt hat? Müssen Werke wirklich 70 Jahre nach dem Tod des Produzenten geschützt sein? Gehören sie nicht viel eher in die „public domain“?</p>
<p><strong>Kreative haben das größere Ideen- und Innovationspotenzial</strong></p>
<p>Das sind nur einige wenige Hinweise. Sie als Kreative haben ein größeres Ideenpotenzial, um neue Formen des Öffentlichmachens Ihrer Werke entweder selber auszuprobieren oder die Verlage mit ihrem Know how zu ermuntern, innovative freizügigere Publikations- und Nutzungsformen zu entwickeln.</p>
<p>Die Musikindustrie hat es nach einigen Jahren der bloßen Piraterieanklage und -abwehr allmählich geschafft, auch im elektronischen Umfeld kommerziellen Erfolg zu erzielen. Keine Rede von Umsonstkultur. Es zeigt sich deutlich, dass Menschen bereit sind, bei fairen Preisen und guten Angeboten für diese auch zu zahlen. Aber müssen nur die Gewinne der Copyright-Industrien weiter und so enorm steigen? (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a>)</p>
<p>In dieser Situation wirkt die ganze „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne doch arg peinlich, zumal sie zweifellos ganz im Sinne der Kritik der Bundesjustizministerin wesentlich dazu dient, die Unfähigkeit der Verlagswirtschaft zu verschleiern, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Modelle zu entwickeln. Hören Sie auf, von geistigem Eigentum zu reden. Nicht aufs Eigentum kommt es an, sondern darauf, welche Rechte Sie mit welchen Gründen an Ihren Werken behaupten und durchsetzen können. Wird dafür das Urheberrecht über die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte hinaus überhaupt gebraucht?</p>
<p>Wenn Sie sich einmal die Mühe geben, ein wenig <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg">in dieses Gesetz zu schauen</a>, z.B. in die Schrankenregelungen (§§ 44a – 63a) oder in das Urhebervertragsrecht (z.B. in die 30-er Paragraphen), dann werden Sie sehr schnell selber sehen, dass moderne Gesellschaften damit nicht wirklich leben können. Suchen Sie also Ihre Interessenvertretung eher bei denjenigen, die den Umgang mit Wissen und Information transparent, fair und offen gestalten wollen.</p>
<p>Zweifellos sind die fetten Jahre der großen Umsätze in analogen Umgebungen vorbei. Gute AutorInnen mit attraktiven Produkten haben hier gut verdient. Aber es kann ja kein Zweifel darüber bestehen, dass die Zukunft auch der sogenannten schönen Literatur wie auch der Musik jede Ausprägung in den elektronischen Medien liegt.</p>
<p>Auch hier gelten die Persönlichkeitsrechte der Kreativen, also auch das nach wie vor exklusive Recht, darüber zu entscheiden, wie und wo sie publizieren wollen. Und auch mit diesen im Rücken werden Sie weiter reputative und monetäre Anerkennung erzielen können – auf dass wir Sie alle weiter lesen können.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>De revolutionibus orbium retiariorum – Besser mit dem Netz als suchen nach dem Matching-Paradigma – zur Legitimierung verwaister Werke</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 21:02:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sollte nicht die Web-Community ein gewichtiges Wort mitreden, wenn es darum geht, der Öffentlichkeit den Zugriff auf einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes zu ermöglichen? Oder sollten darüber eher Suchalgorithmen über Datenbanken entscheiden? Und sollen dafür Verlegerverbände das Sagen haben? Worum geht es? Verfahren zu finden, mit denen der Status eines Werkes als verwaistes ermittelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte nicht die Web-Community ein gewichtiges Wort mitreden, wenn es darum geht, der Öffentlichkeit den Zugriff auf einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes zu ermöglichen? Oder sollten darüber eher Suchalgorithmen über Datenbanken entscheiden? Und sollen dafür Verlegerverbände das Sagen haben? Worum geht es? Verfahren zu finden, mit denen der Status eines Werkes als verwaistes ermittelt werden kann. Verwaiste Werke gehören zweifellos zum kulturellen Erbe. Zugriff und Nutzung des kulturellen Erbes für jedermann ist ein zentrales informationsethisches Ziel. Das Folgende ist ein Plädoyer, die heilige Kuh der „diligent search“ zu schlachten bzw. sanfter: vom Eis zu bringen und dafür Web-Tugenden wie Partizipation, Kollaboration und Transparenz ins Spiel zu bringen.</p>
<p><strong>Was sind verwaiste Werke?</strong></p>
<p>Urheberrechtlich noch geschützte Werke werden als verwaist bezeichnet, wenn für sie die Rechteinhaber nicht bekannt bzw. nicht ausfindig gemacht werden können. Diese verwaisten Werke machen als Bücher in Bibliotheken, aber vor allem als multimediale und temporale Objekte in Museen, Archiven oder Mediotheken einen erheblichen Anteil an deren Beständen aus.</p>
<p><strong>Verwaist, aber nicht vogelfrei – dem steht das Urheberrecht entgegen</strong></p>
<p>Verwaiste Werke können nicht einfach digitalisiert und dann öffentlich (über das Internet) zugänglich gemacht werden. Dagegen hat das Urheberrecht einiges bzw. die Vertreter, die das Urheberrecht stark aus dem Interesse der Rechteinhaber interpretieren und das öffentliche Interesse eher als nur sehr restriktiv zugelassene Ausnahme zurückstellen. Die Vervielfältigung (was ja das Digitalisieren bewirkt) und die öffentliche Zugänglichmachung sind genuine Verwertungsrechte der UrheberInnen bzw. allgemeiner der Rechteinhaber und können auch dann nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, wenn jene nicht ausfindig gemacht werden können. Use it or lose it, gilt nicht im Recht, jedenfalls nicht im kontinentaleuropäischen.</p>
<p><strong>Bewegt die EU das Urheberrecht?</strong></p>
<p>Also bedarf es Änderungen im Urheberrecht. In der EU könnte man diesem Ziel ein Stück näher kommen, wenn die Europäische Union sich darauf verständigte, den Mitgliedsländern eine Richtlinie für den Umgang mit verwaisten Werken vorzugeben. Die Chancen für eine solche Richtlinie stehen nicht schlecht. Ein fortgeschrittener <a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com%282011%290289_/com_com%282011%290289_de.pdf">Entwurf</a> liegt seit Mai 2011 vor. Darin soll öffentlichen Einrichtungen wie den oben erwähnten, also Bibliotheken etc., zur Wahrung eines öffentlichen Interesses der Eingriff in die Urheberrechte erlaubt sein. Kommerzielle Nutzungen sind nicht ausgeschlossen, sollen aber nur (wohl durch Lizenzen) von den öffentlichen Einrichtungen angestoßen werden können (ausführlicher dazu mein <a href="http://www.iuwis.de/blog/am-19122011-im-rechtsausschuss-des-europ%C3%A4ischen-parlaments-zum-richtlinienvorschlag-f%C3%BCr-verwais">Blogeintrag</a> bei IUWIS).</p>
<p><strong>Die heilige Kuh der diligent search</strong></p>
<p>So weit so gut. Aber der Eingriff in Rechte der Urheber, auch wenn diese nicht ausfindig gemacht werden können und auch wenn jener im öffentlichen Interesse liegt, wird als so gravierend angesehen, dass vor die Erlaubnis eine gewichtige Barriere aufgebaut wird. Die Barriere heißt hier „diligent search“, deutsch etwas harmloser „sorgfältige Suche“. Weltweit, seit dem 2006 <em><a href="http://www.copyright.gov/orphan/orphan-report.pdf">Report</a> on Orphan Works des USA </em>Copyright Office, besteht weitgehende Einigkeit, dass eine solche Suche durchgeführt werden muss, und zwar unter Anwendung elektronischer Suchverfahren. Das ist die anfangs so bezeichnete „heilige Kuh“ – auch hier eher Mythos als ein realistisch operationalisierbares Konzept.</p>
<p>Diese Suche sieht auch der Richtlinienentwurf der EU vor. In Erwägungsgrund (13) heißt es: „Eine sorgfältige Suche sollte die Konsultation öffentlich zugänglicher Datenbanken beinhalten, die Informationen über den Urheberrechtsstatus eines Werks liefern. … Soweit möglich sollten öffentlich zugängliche Datenbanken zu den Suchergebnissen und der Nutzung verwaister Werke so konzipiert und eingerichtet werden, dass sie eine Vernetzung auf paneuropäischer Ebene und die Abfrage über eine einzige Zugangsstelle erlauben.“ Die <a href="http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/hleg/orphan/guidelines.pdf">Copyright Subgroup</a> der für die Europeana eingerichteten High Level Expert Group hatte schon 2008 „Sector‐specific guidelines on due diligence criteria for orphan works“ vorgeschlagen, die aber kaum, wie so gut wie alle anderen vorgeschlagenen, in den (nicht nur monetären) Folgekosten überschaubar sind.</p>
<p>Um Doppelarbeit zu vermeiden, soll die Suche „ nur in dem Mitgliedsstaat durchgeführt werden, in dem [oder: in dessen Hoheitsgebiet] das Werk zuerst veröffentlicht oder gesendet wurde“ (Erwägung 15) .Die Ergebnisse einer einmal durchgeführten Suche sollten dann Gültigkeit in allen EU-Ländern haben.</p>
<p><strong>Wem dient ARROW?</strong></p>
<p>Auch das klingt an sich o.k.. Auch die EU-Kommission tendiert stark dahin, die Rechteklärung über das EU-Projekt <a href="http://www.arrow-net.eu/">ARROW </a>(„Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works towards EUROPEANA“) vornehmen zu lassen. Nun war/ist ARROW nicht nur ein von der EU-Kommission stark gefördert finanziertes Projekt, sondern, wie ein Blick ins Editorial Board zeigt, ein Vorhaben aus dem Interesse der Verlegerverbände. Noch ist nicht ganz klar, in welcher Weise sich das kommerzielle Interesse an den verwaisten materialisieren lassen wird, aber Googles Engagement bei ihrem weltweiten Digitalisierungsprogramm und den Einsprüchen der Verleger dagegen, deutet das kommerzielle Potenzial auch verwaister Werke an.</p>
<p>Der Verdacht ist kaum auszuräumen, dass ein den damaligen, aber immer noch zum Einsatz kommenden Digital-Rights-Management-Verfahren (DRM) analoges Instrument entwickelt wurde und zu nicht durchschaubaren Interessen verwendet werden soll. Mit Technik löst man nicht die Probleme im Internet, ohne natürlich auch nicht. Kommt immer darauf an, zu welchem Ende.</p>
<p>Müssen, dürfen, sollen also Entscheidungen über diesen Teil des kulturellen Erbes wesentlich aus der kommerziellen Perspektive gefällt werden? Wäre nicht eine genossenschaftliche Lösung unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher und Web-Communities angebrachter? Dazu gleich ein Vorschlag. Vorab aber einige Bedenken gegen die „sorgfältige Suche“.</p>
<p><strong>Tücken der sorgfältigen Suche und deren Folgekosten</strong></p>
<p>Was auf dem Papier plausibel klingen mag, hat einige Tücken. Hier einige Hinweise (ergänzend dokumentiert und kommentiert durch <a href="http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2011/2702-ar_recht.pdf">Christian Recht</a> in seinem Beitrag „ Entwicklungen des Europäischen Urheberrechts im Spiegel der EBLIDA-Stellungnahmen“; darin ist auch das Problem der „sorgfältigen Suche“ behandelt):</p>
<p><strong>Europaweit oder in jedem Mitgliedsstaat anders?</strong></p>
<p>(a) Im Entwurf der EU heißt es in Art. 3, Abs. 2: „Welche Quellen für die einzelnen Kategorien von Werken geeignet sind, wird von jedem Mitgliedstaat in Absprache mit den Rechteinhabern und den Nutzern bestimmt“. Soll jedes Land darüber entscheiden können, in welchem Ausmaß ARROW bei der Suche beteiligt werden soll? Ist ARROWS dafür flexibel genug? Nach Harmonisierung, wie sie ja auch sonst von der EU in Sachen Urheberrecht angestrebt wird, klingt das nicht. Diese „Autonomie“ der Mitgliedsländer auch bei der sorgfältigen Suche wird auch in der „<a href="http://www.produzentenallianz.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/data/dokumente/Resolutionen__Stellungnahmen__Offene_Briefe/Produzentenallianz-Stellungnahme_Orphan_Works.pdf&amp;t=1324401258&amp;hash=ee72013752e08ea4c6fd9cbf3c44444611aff776">Stellungnahme</a> der Allianz Deutscher Produzenten – Film &amp; Fernsehen“ kritisiert. Die Allianz hält es für dringend erforderlich, „die Kriterien für eine sorgfältige Suche in der Richtlinie selbst näher zu definieren“. Das steht aber weiterhin aus. Ganz anders sieht es z.B. der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in seiner <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_Verwaiste_Werke_2011.pdf">Stellungnahme</a> von August 2011 zum EU-Entwurf. Darin wird eine jeweils nationale Variante der Suche gefordert, welche „die spezifische Quellenlage sowie die historisch gewachsenen Strukturen“ berücksichtigen müsse.</p>
<p><strong>Was ist „reasonably“?</strong></p>
<p>(b) In dem oben referenzierten Report des US Copyright Office heißt es nicht nur „diligent search“ , sondern immer „reasonably diligent search“. Was ist „reasonably“? Die Berichterstatterin für den Rechtausschuss des EU-Parlaments hat zur Klärung (und zur Abschwächung der Anforderungen an diese Suche?) einen Änderungsantrag zum Entwurf der Kommission eingebracht, welcher die „sorgfältige Suche“ spezifizieren soll: „Sie [die Suche] wird vor der Nutzung des Werks gemäß dem Gebot von Treu und Glauben und dem Grundsatz der Zumutbarkeit durchgeführt.“ Das klingt nach „fair use“. Was ist „Treu und Glauben“ und was ist „zumutbar“? Vermutlich in jedem EU-Land etwas anders. Und jedes EU-Land soll ja, wie oben zitiert, die Auswahl der anzuwendenden Quellen selber bestimmen. Aber gültig soll das Resultat dann in der gesamten EU sein (?).</p>
<p><strong>Kann die Suche nach verwaisten Objekten automatisiert werden?</strong></p>
<p>(c) Verwaiste Werke sind ein Massenphänomen. Eine größere Bibliothek oder ein Archiv oder ein Museum werden i.d.R. tausende Kandidaten für verwaiste Werken haben. Die durch eine „sorgfältige Suche“ entstehenden Kosten dürften dem Ziel, dieses kulturelle Erbe öffentlich zugänglich zu machen, entgegen stehen. Es ist ja keineswegs so, dass der gesamte Prozess der Suche automatisiert durchgeführt werden kann. Nehmen wir ein Foto. Die Technologie ist auf absehbare Zeit noch nicht verfügbar, dass das Foto einfach auf einen Scanner gelegt werden kann, der mit einer Vielzahl von Datenbanken dann verbunden ist, so dass in wenige Sekunden das Ergebnis vorläge. Tatsächlich muss vorab für jedes Objekt intellektuell eine Inhaltserschließung, also eine Indexierung vorgenommen werden, die dann in Form einer formalisierten Frageformulierung den Datenbanken übergeben wird. Nebenbei bemerkt, macht eine solche Datenbankrecherche ohnehin so gut wie keinen Sinn, denn gerade mit Blick auf die multimedialen Objekte gibt es diese Datenbanken kaum. Das Ergebnis ist quasi vorprogrammiert, nämlich so gut wie immer negativ. Die vielen negativen Resultate müssen ja nicht schlecht sein. Aber bedarf es dafür eines hohen und teuren technologischen Aufwands, der zudem aus nicht klar erkennbaren Motiven betrieben wird?</p>
<p><strong>Auch nicht-monetäre Kosten</strong></p>
<p>(d) Kosten entstehen den Anwendern aber auch dadurch, dass, entsprechend Art. 4, Abs. 4, über jede einzelne Suche ein „Protokoll über die … angestellten sorgfältigen Nachforschungen“ geführt werden muss und zusätzlich „öffentlich zugängliche Protokolle über die [von den Organisationen vorgenommene – RK] Nutzung verwaister Werke“ vorgehalten werden müssen.</p>
<p><strong>ARROW kostenlos?</strong></p>
<p>(e) Niemand kann derzeit sagen, inwieweit die Arrow-Suche in den öffentlichen Datenbanken auf Dauer kostenlos sein wird bzw. wie hoch die Gebühren dann sein werden, wenn die EU-Förderung nicht mehr gegeben ist. Oder ist davon auszugehen, dass die Verlagsverbände für die Kosten aufkommen werden, auch wenn die Nutzung nur im öffentlichen Interesse sein soll?</p>
<p><strong>Vorabzahlungen unzumutbar und unnötig</strong></p>
<p>(f) Ganz absurd und prohibitiv werden diese vielen Suchen dann sein, wenn in den vielen zu erwartenden negativen Fällen von den „Bibliotheken“ vorab, sozusagen im vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Vergütungsansprüchen, eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden soll. Wenn dann sogar die Suche von den Verwertungsgesellschaften selber durchgeführt werden soll, wie zuweilen gefordert, ist das fast schon ein Selbstbedienungsmechanismus.</p>
<p><strong>Was in öffentlichen Interesse liegt, sollte nicht gegen die öffentlichen Einrichtungen entschieden werden</strong></p>
<p>Nicht zu Unrecht wurde daher 2009 von <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/copyrightinfso/orphanworks/Yeomans_en.pdf">EBLIDA</a> (dem Interessenverband der Bibliotheken gegenüber der EU) bezweifelt, ob die kulturbewahrenden und Massendigitalisierungsprojekte von den öffentlichen Institutionen wie Bibliotheken überhaupt in Angriff genommen werden, wenn die sorgfältige Suche mit hohem Arbeitsaufwand (z.B. für die Inhaltserschließung und Dokumentation) durchgeführt werden muss. Die Vorabvergütung an die Verwertungsgesellschaft wird von EBLIDA und vielen anderen Vertretern aus dem Bibliotheks-, Archiv- und Medienbereich ohnehin abgelehnt.</p>
<p>Auch auf Grund einiger empirischer Erhebungen (Interviews) mit ExpertInnen aus dem Medien- und Museumsbereich im Rahmen der (bislang noch nicht veröffentlichten) Masterarbeit von Dr. Karin Ludewig im Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Humboldt-Universität gibt es deutliche Hinweise, dass sowohl die bislang vorgesehene „sorgfältige Suche“ als auch die Vorabvergütungen an Verwertungsgesellschaften in diesen Bereichen strikt abgelehnt werden. Aber eine Alternative zur sorgfältigen Suche wurde von diesen Seiten bislang auch nicht vorgelegt. Aus dem Bibliothekswesen scheint man sich mit der Suche über ARROWS eher anfreunden zu wollen – ist doch die Aussicht, mit vermeintlich geringem Aufwand ein Ergebnis „ja oder nein“ zu bekommen, verführerisch.</p>
<p><strong>Erweiterte kollektive Lizenzen oder Schranken?</strong></p>
<p>Es gibt allerdings eine Lösung für die verwaisten Werke, die ohne die sorgfältige Suche auskommt, nämlich das Modell der „erweiterten kollektiven Lizenzen“, wie es z.B. schon in Dänemark zur Anwendung kommt. Dieses Modell „geht von der Annahme aus, dass sobald eine Verwertungsgesellschaft einer Bibliothek genehmigt, Bücher auf einer Website zugänglich zu machen, diese Genehmigung entsprechend einer gesetzlichen Ausdehnung für alle Werke dieser Kategorie, einschließlich verwaister Werke (d.h. Bücher, Filme), gilt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verwertungsgesellschaft die Rechte dieser „Außenseiter“ wahrnimmt, unabhängig davon, ob sie eine sorgfältige Suche durchgeführt hat, um den Urheber zu ermitteln oder ausfindig zu machen.“ (EU Richtlinienentwurf von 5/2011, <a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com%282011%290289_/com_com%282011%290289_de.pdf">deutsche Version</a> S. 3).</p>
<p>Die EU hatte dieses Modell abgelehnt, zum einen wohl, weil die Hürde für eine Außerkraftsetzung von Urheberrechtsrechten als zu niedrig erschien, und zum andern, dass dies nur jeweils nationale Lösungen zulasse, also die angestrebte europaweite Lösung ausschließe. Kritik wird an dieser Lösung auch deshalb geführt, weil durch vertragliche Vereinbarungen das öffentliche Interesse i.d.R. zu kurz kommt. Für verwaiste Werke sei daher eine Schrankenregelung und keine vertragliche Vereinbarung unabdingbar.</p>
<p><strong>Alternative: Befristete öffentliche Ausschreibung</strong></p>
<p>Es gibt aber noch einen anderen (suchunabhängigen) Vorschlag. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte schon im Jahr 2007 einen Vorschlag zur Regelung verwaister Werke vorgelegt und die „sorgfältige Suche“ als Verhinderungsfaktor für die Massendigitalisierung eingeschätzt. Als Alternative dazu wurde erwogen, an zentraler Stelle, z.B. bei der jeweiligen Nationalbibliothek, eine beabsichtige Digitalisierung öffentlich bekannt zu machen. Wenn nach einer Frist von z.B. drei Monaten kein Widerspruch bekannt wird, soll das Werk als verwaist gelten. Interessanterweise hat auch die oben schon erwähnte <a href="http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/hleg/orphan/guidelines.pdf">Copyright Subgroup</a> erwogen, die öffentliche Bekanntmachung (announcement) als Teil (oder sogar als Ersatz?) der Suche anzusehen, indem etwa die folgenden Medien genutzt werden könnten (Para 2.1):</p>
<ul>
<li>on a web-site,</li>
<li>In a relevant publication (trade, professional etc),</li>
<li>In social or professional networks or associations (including newsletters),</li>
<li>In the local or national press</li>
</ul>
<p>Greifen wir das doch auf und verallgemeinern das. Es mag sein, dass mein damaliger über das Aktionsbündnis und auch bei den Anhörungen zu den verwaisten Werken im Rechtsausschuss am 19.9.2011 (vgl. dazu den Bericht bei <a href="http://www.iuwis.de/meldung/rechtsausschuss-bt-19092011-nachgang">IUWIS</a>) ins Spiel gebrachte Vorschlag, die auf 3 Monate befristete öffentliche Ausschreibung alleine als Ersatz für die „sorgfältige Suche“ anzusehen, etwas zu kurz gegriffen war. „Suche“ muss ergänzend wohl sein. Aber wohl kaum über eine standardisierte Datenbankabfrage mit Hilfe von ARROW.</p>
<p><strong>Die Überlegenheit des Web gegenüber dem Matching Paradigma</strong></p>
<p>Mir scheint es angemessener zu sein, die Öffentlichkeit, deren öffentliches Interesse am kulturellen Erbe der verwaisten Werke ja auch für die EU-Kommission im Vordergrund stehen soll, in die Suche einzubinden. Aus informationsmethodischer Sicht sollte die alte Technologie der Datenbanksuche nach dem Matching Paradigma (Abgleich der deskriptor-orientierten Suchfrageformulierung mit den im System vorhandenen Repräsentationsformen der erschlossenen Dokumente) durch mehr Browsing-orientierte Techniken, wie sie in den Hypertextstrukturen des Web vorherrschen, abgelöst werden. Diese gilt vor allem für informationskritische Situationen wie die Suche nach verwaisten Werken, die typischerweise informationell unterbestimmt sind, also nicht über das Matching-Paradigma gesucht werden können. Es sind also eher explorative Verfahren der Informationserarbeitung für verwaiste Werke angebracht (vgl. dazu <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/gutachten/gutachten_kuhlen0500_3.pdf">R. Kuhlen</a> von 2000: „Nicht explizites Wissen“ – aus einer Sicht der Informationswissenschaft“).</p>
<p><strong>Aus der Politik ein Vorschlag für Cloud Computing!</strong></p>
<p>Erstaunlicherweise gibt es für die Beratung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments von Ramon Tremosa i Balcells einen Änderungsantrag 59, mit dem der Erwägungsgrund 10 zur elektronischen Suche des Richtlinienvorschlags erweitert werden soll: „Ferner sollte die Technologie des Cloud Computing entsprechend genutzt werden, um eine umfassende und leicht zugängliche europaweite Datenbank zu schaffen.“</p>
<p>Vielleicht kann sogar die Wikipedia, die sich derzeit bei der UNESCO um die <a href="http://www.focus.de/digital/internet/tid-22429/wikipedia-online-lexikon-will-weltkulturerbe-werden_aid_630200.html">Anerkennung der Wikipedia</a> als immaterielles Kulturerbe bemüht, für dieses Projekt gewonnen werden. Im Web gibt es viele Beispiele für die Überlegenheit kollaborativer Problemlösungen gegenüber standardisierten Datenbanksuchen. Zudem sind diese Verfahren gänzlich transparent und partizipativ im Interesse der von den Problemlösungen Betroffenen. Was träfe mehr dafür zu als die „Jagd“ nach den möglichen Rechteinhabern verwaister Werke, die bei einem positiven Befund an der Entscheidung zur Digitalisierung und öffentlichen Zugänglichmachung dann beteiligt werden können? Gibt es auch durch das Cloud-/Web-Computing kein positives Ergebnis (konnte also kein Rechteinhaber ausfindig gemacht werden), dann sollte das Werk als verwaist angesehen und frei genutzt werden können.</p>
<p><strong>Das Problem ist ein rigides Schutzverständnis des Urheberrechts – die Lösung: ein Paradigmenwechsel</strong></p>
<p>Das Urheberrecht sollte in einem rigiden Verständnis vom Schutzinteresse der Rechteinhaber der Erschließung und Bereitstellung großer Teile des kulturellen Erbes in digitaler Form nicht im Wege stehen. Die Begründung des Urheberrechts ist weiterhin und in erster Linie die Beförderung der Kunst und Wissenschaft. So salopp, wie es Google mit seinem Opt-Out-Ansatz einmal wollte (erst einmal alles digitalisieren und dann herausnehmen, wenn sich jemand mit berechtigtem Widerspruch meldet), sollte es nicht sein. Aber so umständlich, teuer, intransparent, interessenabhängig wie über die ARROW-Verfahren und dann sogar über vorauseilende Vergütungszahlungen an Verwertungsgesellschaften sollte es auch nicht sein. Der sicher noch zu präzisierende Gegenentwurf liegt auf dem Tisch, frei nach Kopernikus: De revolutionibus orbium retiariorum. Frei: Paradigmenwechsel durch das Web.</p>
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		<title>Wieder nichts zu Bildung und Wissenschaft – Staatsminister Neumann zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Kulturwirtschaft</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 20:16:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Staatsminister Neumann nimmt in seinem 12-Punkte-Programm zum Schutz des geistigen Eigentums in der Tat erneut stark die Interessen der Kulturwirtschaft wahr und bekommt dafür vielfältige Zustimmung. Natürlich geht ebenfalls um die kreativen Urheber. Daher signalisiert auch der Deutsche Kulturrat Unterstützung (http://bit.ly/gzrO8t). Aber es ist offensichtlich, dass der Schutz der Kreativen in erster Linie dem Schutz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Staatsminister Neumann nimmt in seinem 12-Punkte-Programm zum Schutz des geistigen Eigentums in der Tat erneut stark die Interessen der Kulturwirtschaft wahr und bekommt dafür vielfältige Zustimmung. Natürlich geht ebenfalls um die kreativen Urheber. Daher signalisiert auch der Deutsche Kulturrat Unterstützung (<a href="http://bit.ly/gzrO8t">http://bit.ly/gzrO8t</a>). Aber es ist offensichtlich, dass der Schutz der Kreativen in erster Linie dem Schutz der kommerziellen Copyright-Industrien dienen soll. Nicht umsonst applaudiert der Börsenverein begeistert (http://bit.ly/hjRagV).</p>
<p>Erneut klammert der Staatsminister Bildung und Wissenschaft aus, macht lediglich einige Zugeständnisse an die Bibliotheken, deren Verband sich dann auch gleich ebenfalls erfreut zeigt (<a href="http://bit.ly/hxQ0mQ">http://bit.ly/hxQ0mQ</a>).</p>
<p>An den Staatsminister wird man viele Fragen stellen müssen, z.B.:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>Wäre es nicht endlich an der Zeit, den aus dem 19. Jahrhundert stammenden romantischen Begriff des kreativen, individuellen  Schöpfers und der kreativen Schöpfung zu verabschieden und vor allem sie nicht länger zur ideologischen Überhöhung der kommerziellen Vermarktung von Kultur und Wissen zu verwenden?</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Wäre es nicht ebenfalls an der Zeit, den ökonomischen Tatsachen Rechnung zu tragen und die Vermarktung von Wissen (wie gesagt, die Vermarktung, nicht die Produktion und die Nutzung) entweder ganz dem Markt zu überlassen oder durch das Handelsrecht zu regeln?</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Da war schon die Justizministerin in ihrer Berliner Rede weiter (<a href="http://bit.ly/awfaTI">http://bit.ly/awfaTI</a>): „Wie der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert werden wird, welche neuen Angebote sich durchsetzen, welche traditionellen Vertriebsformen auch in der digitalen Welt eine Zukunft haben, das sind keine Fragen des Urheberrechts. In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.“</p>
<p>Weitere Fragen an einen Kulturstaatsminister:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>Könnte es nicht auch und vorrangig die Aufgabe eines Kulturstaatsministers sein, der allgemeinen Öffentlichkeit, aber auch den im Kulturbereich Tätigen, einschließlich von Bildung und Wissenschaft, zu einem möglichst umfassenden und möglichst freien Zugriff zu den Kulturgütern jeder Art zu verhelfen?“ (<a href="http://bit.ly/yjjtX">http://bit.ly/yjjtX</a>) Ohne Zugriff auf bestehende Kultur- und Wissensobjekte keine neuen Kultur- und Wissensobjekte.</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Könnte sich nicht ein Kulturstaatsminister an die Spitze der Bewegungen für Open Access und Creative Commons stellen und sich um die Wiedergewinnung der informationellen Selbstbestimmung der AutorInnen, auch  in Bildung und Wissenschaft, kümmern?</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Kann ein Kulturstaatsminister nicht nachvollziehen, dass  es im Interesse von Bildung und Wissenschaft liegt, wenn den dort Kreativen ein im Urheberrecht verankertes Zweitverwertungsrecht zugestanden wird, also die Freiheit, neben oder ergänzend zur Publikation in einem auch kommerziell operierenden Verlag, bestimmen zu können, wo und wie das eigene Werk auch frei zugänglich gemacht werden kann?</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Gehört es nicht auch zum Prinzip des geistigen Eigentums, ganz im Sinne von Abs. 2 von Art 14 des Grundgesetzes, „Eigentum verpflichtet“, dass wissenschaftliche Autoren in öffentlicher Anstellung sich dem öffentlichen Interesse verpflichtet fühlen, das mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierte Wissen für jedermann frei zugänglich zu machen? Sollte dieses Gefühl nicht in Recht umgesetzt werden?</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Wenn die freie Zugänglichkeit nicht als möglich angesehen wird, weil dadurch eine kommerzielle Kulturwirtschaft nicht mehr existieren könne, dann liegt der Fehler nicht in der Forderung der freien Zugänglichkeit, sondern im Fehler der Modelle dieser Kulturwirtschaft. Und wenn es dieser tatsächlich nicht möglich sein sollte, solche Modelle zu entwickeln, die gleichermaßen ihnen das Verdienen und der Öffentlichkeit den freien Zugriff sichert, dann muss sich die Kulturwirtschaft aus diesem Bereich verabschieden, nicht aber die Öffentlichkeit von ihrem Recht auf freien Zugang zu diesem Wissen.</p>
<p>Volltext unter [<a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/neumann-071210.pdf">PDF</a>]</p>
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		<title>Freier Zugang zu den verwaisten Werken?</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 09:34:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann der freie Zugang zu einem gewichtigen Teil des kulturellen Erbes, zu den verwaisten Werken und damit zu einem gewichtigen Teil des Commons, in Europa bald Wirklichkeit werden? Vielleicht, aber …
Zusammenfassung: Verwaiste Werke sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes, zu dem Zugang zu haben, ein jeder ein Recht haben sollte. Das ist eine zentrale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann der freie Zugang zu einem gewichtigen Teil des kulturellen Erbes, zu den verwaisten Werken und damit zu einem gewichtigen Teil des Commons, in Europa bald Wirklichkeit werden? Vielleicht, aber …</p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Verwaiste Werke sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes, zu dem Zugang zu haben, ein jeder ein Recht haben sollte. Das ist eine zentrale informationsethische Forderung und in Übereinstimmung mit der UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt. Daher ist der Schritt der EU Kommission zu begrüßen, den Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen Rechtssicherheit bei ihrem Bemühen zu geben, verwaiste Werke aus ihren Beständen zu digitalisieren und der Öffentlichkeit bereitzustellen.</p>
<p>Positiv auch, dass die Einschätzung einer Bibliothek, ein Werk als verwaistes behandeln zu dürfen, dann EU-weit gelten soll. Die Hürden allerdings, um diese Rechtssicherheit zu erlangen, sind aber bislang wohl mit zu strengen Anforderungen an eine sorgfältige Suche (diligent search) nach den Urhebern gebunden. Die nicht zuletzt im Rahmen von Europeana politisch gewollte Massen-Digitalisierung (auch als Gegengewicht zu Google) dürfte so kaum gefördert werden.</p>
<p>Die Bibliotheken brauchen aber über eine Schrankenregelung in erster Linie eine sehr weitgehende Genehmigungsfreiheit (also die Freiheit, nicht um Erlaubnis für eine Verwertung im Sinne des Urheberrechts anfragen zu müssen). Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte schon 2007 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Urheber von verwaisten Werken werden durch eine breite weltweite Sichtbarkeit dieser nun digitalisierten Werke sicherlich eher bekannt als durch eine noch so sorgfältige Suche nach den Urhebern. Dass die Öffentlichkeit, realisiert über welche Organisationen auch immer, die Garantie geben muss, dass den dann doch noch auftauchenden Urheber dieser (dann nicht mehr) verwaisten Werke ihre Rechte zurückgegeben werden, versteht sich. Allerdings darf das auch nicht dazu führen, dass diese Werke dann wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.</p>
<p>Falls die EU auch vorhat, den Interessen der kommerziellen Verwertung verwaiste Werke entgegenzukommen (vielleicht unter schärferen Bedingungen an die Suche nach den Urhebern als bei den öffentlichen Bibliotheken), muss unbedingt darauf geachtet werden, dass dadurch keine neuen exklusiven Rechte entstehen. Die kommerzielle Verwertung verwaister Werke darf nur über einfache Nutzungsrechte möglich sein. Dieses Ziel, das ja allgemein für Objekte gilt, die als Teil des Commons angesehen werden sollen, muss unbedingt im Blick behalten werden.</p>
<p>Der vollständige Artikel, auch mit englischem Abstract, kann abgerufen werden: [<a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/RK-orphan-works-EU291110.pdf">Link</a>]</p>
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		<title>Mit Strafrecht gegen Google Book Search? Cui bonum? Wie wäre es mit einem genehmigungsfreien Zugriff auf vergriffene und verwaiste Werke?</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Nov 2009 16:32:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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Ein Direktor eines Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht weiß natürlich fundierte Ratschläge zu geben, wie man bestehendes Recht, hier das Urheberrecht, auch international durchsetzen kann. Am besten über Klagen. Und da macht Burkhard Hess gleich einige mögliche Kläger und Angeklagte aus, um gegen das vorzugehen, was er das von Google betriebene „Geschäftsmodell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 		A:link { so-language: zxx } --></p>
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<p>Ein Direktor eines Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht weiß natürlich fundierte Ratschläge zu geben, wie man bestehendes Recht, hier das Urheberrecht, auch international durchsetzen kann. Am besten über Klagen. Und da macht Burkhard Hess gleich einige mögliche Kläger und Angeklagte aus, um gegen das vorzugehen, was er das von Google betriebene „Geschäftsmodell des Rechtsbruchs“ nennt (FAZ 20.11.2009, S. 33). Nur das helfe, um den bisherigen und vermutlich auch weiterlaufenden „Einscannvorgang gerichtlich zu stoppen“.</p>
<p>[ähnlich auch schon: Bernhard Hess:  Das Google Book Search Settlement. Gefahr einer weltweiten Amerikanisierung und Monopolisierung des Urheberrechts? In: Roland Reuß; Volker Rieble (Hrsg.): Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit. Symposium Frankfurt 15. Juli 2009; als Buch bei  Vittorio Klostermann  2009, S 67ff; ebenso als <a href="http://www.klostermann.de/autorschaft.pdf">download</a>]</p>
<p><strong>Eine trickreiche Retourkutsche</strong></p>
<p>Der Vorschlag ist durchaus trickreich: Gegen Google soll in einer Retourkutsche das Mittel der Sammelklage in den Vereinigten Staaten genutzt werden, um im Namen aller ausländischen Autoren Google zu zwingen, das Scannen zu unterlassen bzw. im Sinne des Opt-out-Prinzips alle bislang vorhandenen, ohne explizite Erlaubnis der Rechteinhaber entstandenen Digitisate wieder zu entfernen. Google hatte ja selber beim ersten Settlement versucht, sich durch eine im amerikanischen Recht mögliche class action die Rechtmäßigkeit des Opt-out zu sichern, also erst einmal alles einzuscannen und dann auf Aufforderung von Rechteinhabern die entsprechenden Digitisate wieder zu entfernen.</p>
<p>Burkhard Hess empfiehlt auch gegen die Bibliotheken zu klagen, die, quasi als Rädelsführer, Google bereitwillig das Recht zum Digitalisieren ihrer Bestände erlaubt haben. Ist Hess bewusst, dass von der Präsidentin der (GBS unterstützenden) University of Michigan das Vorgehen von Google als  „legal, ethical, nobel“ bezeichnet wurde (<a href="http://battellemedia.com/archives/002317.php">http://battellemedia.com/archives/002317.php</a>) und dass die Bibliotheken zwar eine Kopie des gesamten eingescannten Materials kostenlos von Google bekommen, aber dass z.B. Michigan aus „deep respect for intellectual property“ rechtsgeschützte Werke dann nicht öffentlich zugänglich macht?  Will Burkhard Hess die Bibliotheken zu Hehlern machen?</p>
<p>Kläger aus Deutschland sollten Autorenverbände und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sein. Ziel einer solchen Klage soll es sein, Google an den Verhandlungstisch zu zwingen, um von Google die ausdrückliche Zustimmung zum Opt-in-Prinzip zu bekommen. Nach dem für das Urheberrecht verbindlichen Opt-in-Prinzip darf nur mit ausdrücklicher Billigung des jeweiligen Rechteinhabers digitalisiert werden. Auch ein Digitalisieren ist ja eine Vervielfältigung des rechtsgeschützten Objekts, und das Recht der Vervielfältigung ist nach deutschem und auch internationalem Urheberrecht bzw. Copyright eines der exklusiven Rechte, die Urhebern bzw. den Verwertern/Verlagen zustehen, die die Verwertungsrechte per Vertrag als Nutzungsrechte erworben haben.</p>
<p><strong>Ist ein Suchindex als eine Vervielfältigung von Werken anzusehen?</strong></p>
<p>Ganz so einfach scheint es allerdings nicht zu sein. Unabhängig davon, dass es mehr als fraglich ist, ob Verbände und der Börsenverein sich noch einmal auf eine Klage gegen Google einlassen wollen &#8211; entschieden ist zudem keinesfalls, ob die bisherige Praxis von Google rechtswidrig war bzw. sie es weiter ist. Hier könnte das normative oder auch teleologische Verständnis von Recht zum Tragen kommen, wie es in der utilitaristischen Tradition in den USA stärker ausgeprägt ist. Das Einscannen durch Google diente ja bislang nicht dem Erstellen von  neuen Kopien, sondern dem Erstellen des Suchindex für die Google-Suchmaschine.</p>
<p>Eine invertierte Datei ist keine Vervielfältigung des Ausgangsobjekts. Und die Anzeige kleiner Ausschnitte (snippets) war in den USA offensichtlich durch das Fair-use-Prinzip gedeckt. Das wäre doch eine nützliche Retourkutsche, wenn in das verkrustete deutsche Urheberrecht etwas ähnlich Flexibles wie das fair use eingeführt würde, anstatt darauf zu setzen, neuen Wirklichkeiten mit den Buchstaben des alten Gesetzes Rechnung tragen zu wollen.</p>
<p><strong>Klagen gegen etwas, was gar nicht existiert?</strong></p>
<p>Das mit der Retourkutsche der Sammelklage ist ja ganz pfiffig, aber etwas albern wird es, wenn Burkhard Hess auch eine Klage in Deutschland selber zu erwägen gibt, um Google daran zu hindern, unauthorisiert eingescannte Bücher auch in den deutschen Markt einzuspielen. Es mag ja so etwas wie eine vorbeugende Feststellungsklage geben, aber die Kriterien dafür dürften hier wohl kaum zutreffen. Der Google Book Bibliotheksdienst ist gar nicht für Deutschland geöffnet. Hess merkt ja selber an, dass der Zugriff auf GBS von Google nur vom USA-Markt aus freigegeben ist. Auch das neue Settlement sieht nichts anderes vor. Dass kundige Interessierte sich über Proxy-Server dennoch Zugriff zu den USA-Beständen verschaffen können, wird man Google kaum anlasten können. Oder möchte Hess gerne sehen, wenn Google per internationalem Recht die technische Möglichkeit eingeräumt würde, solche Proxy-Server zu verbieten?</p>
<p>Wenn Burkhard Hess anmerkt, dass zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit der GBS-Dienste „die geschäftsmäßige Verbreitung im europäischen Binnenmarkt“ das Kriterium sei, dann müsste er doch jetzt zufrieden ist. Aber offenbar geht es ihm ums Prinzip. Zwar hat die Digitalisierung deutscher Bücher in den USA tatsächlich keinen Einfluss auf den europäischen Binnenmarkt. Aber Digitalisierung in den USA bleibt nach Hess Rechtsbruch, und dieser muss geahndet werden. Man weiß ja auch nie, was Google dann wirklich tut.</p>
<p><strong>Der Marketingserfolg des Verlags-/Partner-Programms</strong></p>
<p>Allerdings sind  auch jetzt schon der Binnenmarkt der EU und in Deutschland von GBS betroffen, denn natürlich sind in der Tat jede Menge Bücher von deutschen Autoren über das Google Partner-, auch Verlagsprogramm genannt, zugänglich. Ganz legal und entsprechend dem Opt-in-Prinzip. Mehr als 20.000 Verlage haben sich mittlerweile mit Google darauf geeinigt, dass Google deren Bücher einscannt und in einem vom Verlag festzulegendem Ausmaß dann auch zur freien Nutzung bereitstellt, natürlich mit dem Verweis, wer die Rechte an dem Buch hat (hier der Verlag, in der Regel nicht der Autor) und von welchen Quellen, wie amazon, das Buch erworben werden kann. Der Link auf Bibliotheken, aus denen man das nachgewiesene Buch ausleihen könnte, scheint nicht zu funktionieren.</p>
<p>Dieses Programm wird ganz offensichtlich als ein vorzügliches Marketing-Mittel für die Verlage akzeptiert, zumal Google den Verlagen nichts für das Digitalisieren in Rechnung stellt – anders als z.B. bei libreka, dem entsprechenden Dienst des Börsenvereins in Deutschland (immerhin mit ca. 1.200 Verlagen und ca. 100.000 Büchern), wo von den Verlagen für das Einscannen ein Entgelt (ab 15 Euro) zu entrichten ist.</p>
<p><strong>Wer hat Interesse an einem Urheberrechtsschutz für vergriffene und verwaiste Werken?</strong></p>
<p>Bei dem, was Hess beklagt (aber nicht benennt) und wogegen er Klagen empfiehlt, handelt es sich um das schon oben erwähnte Google Book Bibliotheksprogramm. Unproblematisch sind hier natürlich die ohnehin gemeinfreien Werke (die bislang einzige deutsche Bibliothek, die an dem Programm teilnimmt, nämlich die Bayerische Staatsbibliothek, erlaubt übrigens  lediglich das Einscannen dieser Werke). Zur Debatte stehen durch das Bibliotheksprogramm die vergriffenen Werke, also Bücher, die noch unter Urheberrechtsschutz stehen, aber nicht mehr auf dem Markt käuflich erhältlich sind, und verwaiste Werke, also Werke, die zeitlich ebenfalls noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen, für die aber keine Rechteinhaber bislang ausgemacht werden können.</p>
<p>Wer hat Interesse an einem Urheberrechtsschutz bei vergriffenen und verwaisten Werken, und welche Rechte werden bei einer Digitalisierung und der geringfügigen Anzeige von kleinen Teilen aus diesen Werken (so wie die snippets bei Google) verletzt? Persönlichkeitsrechte wohl kaum. Veröffentlicht sind diese Werke ja schon. Diese Entscheidung hatten die Urheber schon getroffen. Niemand bezweifelt oder verletzt das Attributionsrecht, also das Recht auf Nennen des Autornamens, und von einer Entstellung des Werkes kann auch bei GBS nicht die Rede sein, auch wenn leider die Scann-Ergebnisse oft zu wünschen übrig lassen.</p>
<p><strong>Erlaubnisfrei, nicht unbedingt entgeltfrei</strong></p>
<p>Was die Verwertungsrechte der Urheber angeht – diese sind, auch entsprechend eindeutigen obersten Gerichtsentscheidungen, nicht grenzenlos. Sie sind in ihrem Ausmaß auch in Relation zum Interesse der Öffentlichkeit, zum Gemeinwohlinteresse, zu stellen. Vergriffene und verwaiste Werke sind schon veröffentlicht und sind damit Teil der Kultur geworden, die von jedermann genutzt werden kann. Das muss nicht kostenlos sein; aber es muss erlaubnisfrei sein.</p>
<p>Könnte es nicht eine Herausforderung an die Rechtswissenschaft sein, sich an der Ausgestaltung eines Rechts zu beteiligen, das z.B. die erlaubnisfreie (nicht unbedingt entgeltfreie) Nutzung von vergriffenen und verwaisten Werken möglich machte und das den gewandelten normativen Erwartungen für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen Rechnung tragen kann, anstatt nur das bestehende Recht zu interpretieren?</p>
<p><strong>Google – etwa auch List der Vernunft?</strong></p>
<p>In einer späteren Rückschau werden wir Google möglicherweise dankbar sein – und diese Vermutung hat immerhin der Direktor des Max-Planck-Instituts für  Geistiges Eigentum .. in München, Prof. Reto Hilty, öffentlich auf einer vom Justizministerium veranstalteten Tagung im sommer 2009 in Berlin geäußert – , dass Google mit einem dogmatisch vielleicht bedenklichen, aber vom Nutzen her sinnvollen Verständnis von Urheberrecht Bewegung in die verkrusteten Rechtsstrukturen gebracht hat. Man kann diesen Google-Effekt schon jetzt erkennen.</p>
<p>Aus der EU, anders als aus Deutschland, kommen deutliche Zeichen (z.B. von Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien), dass man durchaus einiges Verständnis für das Google´sche Modell hat und dass es höchste Zeit wird, z.B. mit Blick auf verwaiste Werke, in Europa ein elektronischen Umgebungen angemessenes Urheberrecht zu schaffen.</p>
<p>Ebenso stehen jetzt die Zeichen für den Aufbau von großen, von der öffentlichen Hand getragenen digitalen Bibliotheken günstiger als noch vor wenigen Jahren. Auch hier wäre es sogar besser, nach Kooperationsformen mit einem kapitalintensiven Google zu suchen. Man kann nur noch mal die Michigan-University-Präsidentin zitieren: „We are allowing Google to scan all of our books – those in the public domain and those still in copyright – and they provide our library with a digital copy. We insisted on this for one very important reason: Our library must be able to do what great research libraries do – make it possible to discover knowledge. &#8230;“</p>
<p>Die jetzige Rechtssituation legt  es aber derzeit den hiesigen Bibliotheken nahe, allen voran dem europäischen Vorhaben der Europeana, auf die Digitalisierung der vergriffenen und vor allem der verwaisten Werke, die sich in den Bibliotheksbeständen befinden, zu verzichten. Man kann ihnen kaum vorwerfen, dass sie nicht den Mut haben, zumindest die verwaisten Werke elektronisch verfügbar zu machen – auch wenn die Gefahr, dass sie sich möglichen Sanktionen aussetzen, recht gering ist.</p>
<p><strong>Use it or loose it – oder wie umfassend sollen Rechtspositionen des geistigen Eigentums sein?</strong></p>
<p>Die amerikanische Formel „use it or loose it“ mag  zu flapsig sein; aber dass ein von Rechteinhabern nicht wahrgenommenes Recht – bei vergriffenen Werken sind es bekannte, bei den verwaisten ist es schwierig oder unmöglich, diese auszumachen – es unmöglich macht, die Werke nun auch elektronisch nutzbar zu machen, ist schwer zu vermitteln.  Das Verständnis von (geistigem) Eigentum als einer „umfassendsten Rechtsposition“  zu einer Person (einem Rechteinhaber)  wird an diesem Beispiel besonders fraglich (cf. Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts, Band I, 2009, 648-652).</p>
<p>Die elektronische Sichtbarkeit der vergriffenen und verwaisten Werke liegt vor allem im Interesse der Wissenschaft. Zwar war der Mehrwerteffekt beim bisherigen GBS mit der Anzeige von kleinen Textausschnitten in der Umgebung der gewählten Suchargumente nicht übermäßig groß, aber doch schon nützlich. Das erweiterte Angebot, wie es im Settlement-1 vorgesehen war und wie es nun im Settlement-2 durch die Begrenzung auf den engeren Markt von USA, Australien, England und Kanada wieder ausgeschlossen ist, wäre aus der Sicht von Bildung und Wissenschaft attraktiv und nützlich für die Öffentlichkeit gewesen.</p>
<p><strong>Was sind in der Wissenschaft direkte finanzielle Entgelte gegenüber Reputationsgewinne?</strong></p>
<p>Ist es denn so schwer zu vermitteln, dass die Mehrzahl der  Wissenschaftler nicht an einer kommerziellen Verwertung ihrer Werke interessiert ist  bzw. dass in den meisten Fällen ohnehin kein oder nur sehr geringer direkter finanzieller Ertrag aus den Werken für die Urheber selber erwartet werden kann? Zählen  nicht vielmehr Sichtbarkeit, Zitierung und Weiterentwicklung der  Arbeiten und die damit verbundenen Reputationsgewinne als entscheidende Kriterien? Die Reputation ist es, die letztlich die Karriere des Wissenschaftlers befördert. Man muss also gar nicht den Idealismus der Forscher bemühen, dass sie sowieso intrinsisch motiviert sind und Neugier ihr Antrieb ist. Sichtbarkeit und Reputation sind die besseren Garanten auch für die materielle Absicherung. Wissenschaftler werden dadurch in der Konsequenz angemessen entgolten.</p>
<p>Daher sind Klagen wie die von Burkhard Hess empfohlenen als ein weiteres Mittel zu Verknappung des Zugriffs auf Wissen abzulehnen. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auch auf die elektronische Verfügbarkeit des schon publizierten Wissens (wie gesagt: Zugriffsfreiheit, nicht unbedingt Vergütungsfreiheit). Die elektronische Nutzung ist heute nicht mehr ein Sonderfall, sondern der Normalfall geworden. Diesen Normalfall können öffentliche Institutionen wie Bibliotheken wegen anhaltender Rechtsunsicherheit  nur unzureichend einlösen. Der Verweis auf die Verfügbarkeit des analogen Materials (und sei es nur über die Fernleihe) ist keineswegs mehr zu akzeptieren. Bestehende Rechtsansprüche können und dürfen natürlich nicht einfach ins Belieben gestellt und „frei“ kann nicht in jedem Fall wie in „Freibier“ verstanden werden.  Darauf achten schon unsere Gerichte und Juristen wie Burkhard Hess.</p>
<p><strong>In der Tat – Europa kann den Spieß umdrehen. </strong></p>
<p>Das war die Überschrift des Artikels von Burkhard Hess in der FAZ.  Das kann aber nicht bedeuten, eine weitere Verschärfung des europäischen Urheberrechts einzufordern oder sich  auf besitzstandswahrende Klagen einzulassen. Den Spieß umdrehen, könnte auch heißen, im Urheberrecht wieder die Balance zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern herzustellen. Oder anders: den Spieß, der seit gut 20 Jahren immer mehr in Richtung kommerzieller Verwertung zeigt, nun wieder mehr auf die Interessen der Öffentlichkeit an einem freien Zugang zu Wissen und Information zu richten.</p>
<p>Es kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein, dass einem vergleichsweise doch kleinen Teil der Wirtschaft, wie der Verlagswirtschaft, umfassende Privilegien zugestanden werden, die für den großen Teil der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Bildungswesen und der Öffentlichkeit eher Nachteile mit sich bringen. Die Wirtschaft zieht Nutzen aus einem freien Zugriff auf publiziertes Wissen, indem das Reservoir für Innovationen geöffnet bleibt. Wissenschaft und Bildung können ohne die freie Verfügbarkeit über das publizierte Wissen ohnehin nicht leben. Und dass der Öffentlichkeit der Zugriff zu dem Wissen verschlossen sein soll, dessen Produktion  sie selber mit Steuermitteln unterstützt hat, kann ohnehin niemand plausibel machen.</p>
<p>Freien Zugriff zum Wissen der Welt hat Google bislang in dem konsequent verfolgten Freeconomics-Modell verfolgt, auch wenn wir mehr und mehr mit anderer Währung (unseren Daten) für die Google-Dienste bezahlen. Es wäre besser, mit Google in Verhandlungen einzutreten, um das Freeconomics-Modell z.B. für Bildung und Wissenschaft weiter garantiert zu bekommen. Anders: Google kann auch mit Werken aus Bildung und Wissenschaft  Geld verdienen (wie auch immer), solange der Zugriff auf diese Publikationen nach Open-Access-Prinzipien und unter einer Creative-Commons-Lizenz weiter möglich ist. Ist das nicht ein besserer Weg als zu versuchen, über Klagen Zugeständnisse zu erreichen?</p>
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		<title>Kultur &#8211; kein Schlaraffenland, aber offen und frei</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 08:52:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freie Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Wem gehört Wissen?]]></category>
		<category><![CDATA[Barcelona Charter]]></category>
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		<category><![CDATA[Commons]]></category>
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		<description><![CDATA[Auf dem &#8220;First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action&#8221;, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die &#8220;Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age&#8221; verabschiedet. Dazu gibt es auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem &#8220;First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action&#8221;, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die &#8220;<a href="http://fcforum.net/files/CHARTER_short.pdf">Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age</a>&#8221; verabschiedet. Dazu gibt es auch eine <a href="http://fcforum.net/charter_extended">Langversion</a>.</p>
<p>Die Kultur ist dabei, sich von der Umklammerung der Verwertungs- und Copyright-Industrien zu lösen. Die digitale Technologie und die durch das Internet gegebenen und sich ständig weiter entwickelnden Kommunikationsformen  haben es möglich gemacht – und das ist der Ausgangspunkt der Charter –,  dass neue partizipative und teilende Formen von Kultur entstehen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Citizens, artists and consumers are no longer powerless and isolated in the face of the content-providing industries: now individuals across many different spheres collaborate, participate and decide. Digital technology has bridged the gap, allowing ideas and knowledge to flow. It has done away with many of the geographic and technological barriers to sharing. It has provided new educational tools and stimulated new possibilities for forms of social, economic and political organisation. This revolution is comparable to the far reaching changes brought about as a result of the printing press.”</p>
<p>So wie Software-Entwicklung nicht mehr ohne den Anspruch &#8220;free and open&#8221; zu denken ist, so wie das Publikationsgeschehen in der Wissenschaft sich unaufhaltsam in Richtung Open Access entwickelt (was den Industrien nur noch Raum lässt, wenn sie das Open-Access-Prinzip des freien Zugangs und der freien Nutzung von Wissen zu ihrer Geschäftsgrundlage machen), so deuten alle Zeichen darauf hin, dass immer mehr Menschen &#8211; die Charter zählt auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;citizens, users, consumers, organizations, artists, hackers, members<br />
of the free culture movement, economists, lawyers, teachers, students,<br />
researchers, scientists, activists, workers, unemployed, entrepreneurs,<br />
creators,&#8230;&#8221;</p>
<p>sich darauf besinnen und das auch reklamieren, dass Kulturobjekte das gemeinsame menschliche Erbe ausmachen.</p>
<p>Was oft übersehen wird &#8211; auch schon die <a href="http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html">Berliner Open Access Erklärung</a> von 2003 hatte &#8220;scientific knowledge and cultural heritage&#8221; zusammen gesehen. Die gemeinsame Klammer für Wissens- und Kulturobjekte ist das, was im Englischen treffend Commons genannt wird &#8211; was im Deutschen, neben Begriffen wie Allmende, überwiegend (wenn auch nicht ganz zufriedenstellend) mit &#8220;Gemeingüter&#8221; wiedergegeben wird.</p>
<p>Kulturobjekte sind besondere Gemeingüter. Anders als die natürlichen Gemeingüter (Luft, Wasser, die Rohstoffe, die Fische &#8230;.) sind sie nicht von der Natur gegeben, sondern von Menschen geschaffen und entwickelt, immer im Rückgriff auf die schon geschaffene Kultur.</p>
<p>Kulturobjekte jeder medialen Art (wir vermeiden den Ausdruck &#8220;Kulturgüter&#8221;), einmal in die Welt gesetzt, sind das gemeinsame Eigentum aller. Dem trägt z.B. auch die in Mexiko 1982 verabschiedete Bestimmung von Kultur durch die <a href="http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=12762&amp;URL_DO=DO_TOPIC&amp;URL_SECTION=201.html">UNESCO</a> Rechnung:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Culture&#8230; is &#8230; the whole complex of distinctive spiritual, material, intellectual and emotional features that characterize a society or social group. It includes not only arts and letters, but also modes of life, the fundamental rights of the human being, value systems, traditions and beliefs.&#8221;</p>
<p>Wer wollte bezweifeln, dass diese Kultur nicht privat angeeignet werden kann, sondern allen gehört. Wem gehören die Menschenrechte? Wem die Sprache? Wem Regierungsformen? Wem das Gesetz? Aber die Charter bleibt nicht bei diesem weiten (und damit eher unverbindlichen) Verständnis von Kultur stehen, sondern bezieht in den Anspruch der freien Kultur auch explizit die kulturellen Objekte mit ein – die Bilder, die Musikstücke, die Filme, die Skulpturen, die  Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, die Romane und Gedichte, … –, für die kreative Personen oder Gruppen direkt ausgemacht werden können.</p>
<p>Kultur muss freie Kultur sein, wobei die Charter das aufgreift, was schon für freie Software gilt: free as in „freedom“, not as „for free“. Freie Kultur schließt daher keineswegs aus, dass Kreative, die Kulturobjekte geschaffen haben, Rechte an ihnen haben und zwar nicht nur persönliche Anerkennungsrechte, sondern durchaus auch Anspruch auf eine Vergütung für ihre Leistung. Freie Kultur bedeutet zunächst einmal die Freiheit von der Genehmigung, sie zu nutzen, nicht zwangsläufig die Befreiung von dem Recht auf Vergütung. Dieser Vergütungsanspruch darf aber nicht durch solche Verwertungsformen durchgesetzt werden, die den Zugriff auf die Kulturobjekte unbillig verknappt oder gar unmöglich machen.</p>
<p>Das scheinen zunächst nur Forderungen zu sein. Es kommt darauf an, Organisationsmodelle zu entwickeln, die dieses Postulat der freien Kultur umsetzen können. Dass dies möglich ist, ist sogar in die öffentliche Diskussion dadurch gekommen, dass der Nobelpreis für Wirtschaft in diesem Jahr an Elinor Ostrom (zusammen mit Oliver Williamson) verliehen wurde.  Ostrom konnte durch zahlreiche weltweit durchgeführte Feldstudien nachweisen, dass Gemeingüter am besten bewahrt und befördert werden, wenn Institutionalisierungsformen von den Betroffenen selber im Konsens (allerdings durchaus auch mit Sanktionen bei Verstoß gegen die vereinbarten Regeln) entwickelt werden.</p>
<p>Nicht zuletzt in dem Buch von Peter Barnes (<a href="capitalism3.com/downloadbuy">Capitalism</a> 3.0) sind zudem konkrete Vorschläge enthalten, wie von den betroffenen Menschen neue Modelle für den Umgang mit den Gemeingütern, nicht gegen, aber unabhängig von Staat und Markt entwickelt werden können (vgl. auch den Sammelband „<a href="http://www.boell.de/downloads/economysocial/Netzausgabe_Wem_gehoert_die_Welt.pdf">Wem gehört die Welt?</a> Zur Wiederentdeckung der Gemeingüter, hrsg. von Silke Helfrich und der Heinrich-Böll-Stiftung 2009).</p>
<p>Dieses „jenseits von Staat und Markt“ greift die Charter auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„The philosophy of Free Culture … is the empirical proof that a new kind of ethics and a new way of doing business are possible. It has already created a new and workable form of production, based on crafts or trades, where the author-producer doesn&#8217;t lose control of the production process and doesn&#8217;t need the mediation of big monopolies. This form of production is based on autonomous initiative in solidarity with others, on exchange according to each person’s abilities and opportunities, on the democratisation of knowledge, education and the means of production and on a fair distribution of earnings according to the work carried out.”</p>
<p align="left">Die Charter erklärt Kultur keineswegs zum Freibier. Dem Anspruch der Kreativen auf Vergütung (sofern sie nicht ohnehin wie in der Wissenschaft schon durch ihr Gehalt honoriert werden) wird durch konkrete Modelle Rechnung getragen:</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">„Community-driven social economy models are already providing a number of increasingly viable options for sustaining cultural production. These include: non-monetary donations and exchange (I.e. gift, time banking and barter); Direct financing (I.e.: Subscriptions and donations); Shared capital (I.e.: Matching Funds, Cooperatives of producers, interfinancing / social economy, P2P Banking, Coining virtual Money, Crowd funding, Open Capital, Community based investment cooperatives and Consumer Coops); Foundations guaranteeing infrastructure for the projects; Public funding (I.e.: basic incomes, grants, awards, subsidies, public contracts and commissions); Private funding (I.e.: venture investment, shares, private patronage, business investment infrastructure pools); commercial activities (including goods and services) and combination of P2P distribution and low cost streaming. The combination of these options are increasingly viability both for independent creators and the industry.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">We do not support the way that commercial enterprises use volunteer labour as a strategy for making profits from collectively and voluntarily generated value. We also believe that conglomerates should not be allowed to dominate a substantial part of any section of the market.“</p>
<p align="left">Die Charter endet mit einem umfassenden Forderungskatalog, nicht zuletzt gerichtet auch an die Gesetzgebungsinstanzen. Einige Beispiele:</p>
<ul>
<li>The expansion of the public domain and contraction of the copyright term (less then 50 years).</li>
<li>Publicly funded research, and intellectual and cultural work should be made available freely to the general public.</li>
<li>Citizens are entitled to an Internet connection that is free of any kind of discrimination – whether blocking, limiting or prioritizing &#8211; with regard to type of application, service or content or based on sender or receiver address.</li>
<li>the right to access and use copyrighted works without the rights holders permission for</li>
<li>the purpose of education, teaching, scientific research, information, satirical or incidental to the principal creative objective, as long there is attribution and all moral rights are respected.</li>
<li>No collecting society should be allowed to create monopoly or to prevent artists or authors from using free licenses.</li>
</ul>
<p align="left">Es wird derzeit an vielen Orten der Welt an solchen Deklarationen zu den Commons, den Gemeingütern, gearbeitet. In die öffentliche Diskussion ist angekommen, dass es mit der privaten Aneignung der natürlichen Gemeingüter nicht so weiter gehen kann wie in den letzten 200 Jahren, wo die industrielle Expansion mit den Gewinnansprüchen des Marktsystems die Erde in Umweltkatastrophen geführt hat. Die Welt beginnt sich darum zu kümmern, auch wenn die staatlichen Vereinbarungen noch immer durch Zögern bestimmt sind und weiterhin Wachstum gegenüber Nachhaltigkeit zum primären Steuerungsziel erklärt wird.</p>
<p align="left">Charten wie die jetzige von Barcelona machen deutlich, dass die Sorge um die immateriellen Commons genauso wichtig ist. Können Menschen ohne intakte natürliche Ressourcen nicht leben, so können Menschen ohne Zugriff auf und Nutzen der kulturellen Objekte, einschließlich der Wissensobjekte, sich nicht entwickeln und nicht teilhaben am öffentlichen Leben. Entsprechend den Normen einer Umweltethik  (z.B. Nachhaltigkeit und intergenerationelle Gerechtigkeit), müssen neue Normen und Verhaltensformen für eine freie Kultur (in dem weitest möglichen Sinn) entwickelt werden.</p>
<p align="left">Noch einmal: Freie Kultur bedeutet kein Schlaraffenland. Wie freie Software gezeigt hat und wie es sich bei Open Access andeutet – freie Kultur schließt ökonomisches Handeln nicht aus, wenn anerkannt ist, dass Kultur nicht exklusiv als privater Verwertungsgegenstand reklamiert  werden kann.</p>
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