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	<title>Netethics &#187; Kulturstaatsminister</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 5 von: Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 5 von: </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen sichernden traditionellen Publikationsformen einzurichten, in Ihrer Weigerung, sich kritisch und konstruktiv mit den Problemen des Urheberrechts und, ja auch, mit den Problemen beim Konzept des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen geschweige denn sich die Mühe zu machen, einmal nachzulesen, was die Piratenpartei bislang zum Umgang mit Wissen und Information geschrieben hat oder wie die Auseinandersetzungen damit intern (aber öffentlich für jeden zugänglich) geführt werden.</p>
<p>Sie arbeiten mit Tabus und mit Vorurteilen. Am meisten aber werfe ich Ihnen vor, dass Sie sich (überwiegend zumindest) weiterhin in dieser bequemen Abhängigkeit von kommerziellen Verwertern einrichten wollen, die Ihnen, ohne weiteres Zutun von Ihrer Seite – natürlich, die Werke produzieren Sie – Ihr Einkommen (mehr oder minder gut oder schlecht) sichern.</p>
<p><strong>Unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen elektronischen Welten</strong></p>
<p>Saper aude!  Hieß es bei Kant. Ausgang von der selbst verschuldeten Unmündigkeit. Und sie bewegen sich unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen Welten, die weitgehend elektronisch bestimmt sind. Nehmen Sie die Herausforderung an, sich selber für das Öffentlichwerden Ihrer Werke zuständig zu fühlen! Die elektronische Welt macht es Ihnen möglich. Und hier – überhaupt keine verkehrte Welt – sind „Piraten“, es muss ja nicht die Piratenpartei sein, Ihre Freunde und Partner, die Sie dabei unterstützen können, praktisch und moralisch.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht weiter vor den Karren derjenigen spannen, die Ihnen nur einen kleinen Teil von dem, was Ihnen auch an Vergütung zustehen kann, zurückgibt. Piraterie ist nicht das Problem – alle Zahlen deuten darauf hin, dass es den weltweiten Copyright-Industrien mit drastischen Zuwachszahlen nie so gut ging wie derzeit. Nicht Freizügigkeit ist die Bedrohung der Kultur, sondern deren kommerzielle Verknappung.</p>
<p>So, dieser „Wutteil“ ist zu Ende. Am Ende gebe ich einige Hinweise, wie Sie sich dieser Herausforderung, das Öffentlichmachen selber in die Hand nehmen, stellen können. Zuerst aber noch einige Anmerkungen zu dem, was bei Ihnen so emphatisch geistiges Eigentum heißt.</p>
<p><strong>Kopf – copyright-geschützt?</strong></p>
<p>Wer sind die Freunde? Wer die Feinde? Nichts ist so schwarz-weiß, wenn es um intellektuelle Produkte und deren Öffentlichmachung oder öffentliche Zugänglichmachung (Urheberrechtsjargon!) geht.</p>
<p>Klar, solange das, was Sie irgendwann einmal in die Öffentlichkeit geben, noch in Ihrem Kopf ist, gehört es Ihnen. Ihr Kopf, nehmen wir mal an, dass das der Ort ist, an dem Ihre, Ideen, Pläne und Textfragmente sich entwickeln und, in welcher chemisch-physikalischen Form auch immer, gespeichert werden, gehört Ihnen. Ob copyright-geschützt, sei dahingestellt, aber doch im Sinne von Eigentum. Sie können jedermann davon abhalten, das einzusehen oder herauszunehmen, was in Ihnen ist. Sie werden nicht gefoltert, um das preiszugeben, was Ihnen gehört. Politiker, Wissenschaftler, Journalisten sind da schon eher bedroht.</p>
<p>Anders wird es, wenn Ihre Gedanken, Ideen, Pläne, Phantasien zu Texten, Musikstücken oder zu anderen medialen Repräsentationen geworden sind. Auch diese sind weiter ihr exklusives Eigentum und sie sind auch urheberrechtlich geschützt, solange Sie diese, sagen wir in Ihrer Schreibtischschublade halten.</p>
<p><strong>Einmal in die Welt gesetzt können intellektuelle Produkte nicht mehr exklusives Eigentum sein.</strong></p>
<p>Aber ganz anders wird es, wenn Sie sich zur Veröffentlichung entschlossen haben. Einmal in die Welt kann dies nicht mehr exklusives Eigentum sein. Das wissen Sie natürlich auch und handeln auch so. Ihre Ideen, wie auch Theorien, Axiome in der Wissenschaft sind frei und können von jedermann frei genutzt werden. Niemand kann gehindert werden, publizierte Ideen in seine eigenen Werke einzubauen (wenn er denn Gelegenheit hat, diese Werke direkt oder vermittelt über Andere einzusehen).</p>
<p>Das mussten schmerzlich die Autoren <a title="Michael Baigent" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_Baigent">Michael Baigent</a>, <a title="Richard Leigh (author)" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Leigh_%28author%29">Richard Leigh</a>, und <a title="Henry Lincoln" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_Lincoln">Henry Lincoln</a> erfahren bzw. genauer ihr Verleger <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Jonathan_Cape">Jonathan Cape</a>, denn der hatte geklagt. Die Klage richtete sich, gegen Dan Brown, dem vorgeworfen wurde, dass er in seinem Buch  „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Da_Vinci_Code">The Da Vinci Code</a>“ unter Verletzung des Urheberrechts aus ihrem Werk „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Holy_Blood_and_the_Holy_Grail">Holy Blood. Holy Grail</a>“ geklaut habe.</p>
<p>Da waren sie aber bei dem Richter <a href="http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html?_r=1">Peter Smith</a> wie auch wohl bei jedem anderen Richter bei dem Falschen. Aus dem <a href="http://www.cesnur.org/2007/mi_davinci_en.htm">Revisionsurteil</a>: “Under British copyright law [aber in Deutschland wird es nicht anders sein – RK], a novelist has the right to use the “information” included in an (alleged) work of history when this information is “differently expressed, collected, selected, arranged and narrated” as is typical of a novel. The judgement confirms both that the ideas of The Da Vinci Code are in large part taken from Holy Blood, Holy Grail, and that ideas per se (what continental copyright law calls the corpus mysticum of a work, as opposed to the corpus mechanicum, i.e. their arrangement) are not copyrightable, and ideas expressed in an (alleged) work of history can be freely borrowed and re-arranged in a work of fiction.”</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler das auch so sehen und wollen, dass Ihre Ideen im Leben und im Handeln anderer fortleben und ein eigenes Leben entwickeln.</p>
<p><strong>Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen</strong></p>
<p>Wird es dann ganz anders, wenn das Interesse der Öffentlichkeit nun an Ihrem Werk auf dem Spiel steht? Und dann werden Sie hoffentlich auch Bedenken bekommen, dass es mit dem exklusiven Eigentum an intellektuellem Werken nicht so ganz stimmen kann. Ihre Werke, alle, ob sie nun von Thomas Mann, Günter Grass oder Gabi Hauptmann stammen, sind zu einem Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen. Wahrgenommen und weitergetragen kann es aber nur über die Werke selber. Es nützt wenig, wenn die Ideen an sich frei sind, wenn der Zugang zu den Werken nicht möglich ist, in denen die Ideen repräsentiert sind.</p>
<p>Daher sorgt die Öffentlichkeit dafür – und ich nehme mal an, dass niemand von Ihnen dagegen einen Einspruch hat -, dass dieses kulturelle Erbe in Bibliotheken, Museen, Archiven für jedermann so gut wie frei (also auch gebührenfrei) zur Verfügung steht. Natürlich wurden Sie dafür nicht enteignet. Die Bibliotheken müssen ja ihre Werke kaufen, und auch die Verwertungsgesellschaften (VG-Wort, Gema etc.) sorgen dafür, dass Einiges an Sie zurückfließt – das meiste allerdings in der Praxis an die Verwerter/Verlage, mit denen Sie vertraglich die Veröffentlichungen vereinbart und dafür Ihre urheberrechtlichen Verwertungsrechte als Nutzungsrechte weitgehend übergeben haben.</p>
<p>Ist es nicht so, so schreiben jedenfalls viele von Ihnen in Ihren Beiträgen zu der Kampagne, dass Sie für Ihre Bücher oft lange und mühsam recherchiert haben (wie auch Dan Brown)? Wo denn eigentlich? Wohl in den Bibliotheken oder Archiven und zunehmend wohl auch in den offenen Ressourcen des Internet. Der eine oder andere wird auch gelegentlich dafür bezahlt haben, aber das dürfte die Ausnahme sein.</p>
<p><strong>Auf den Schultern von Riesen und Zwergen</strong></p>
<p>Sicher sind Sie unabhängiger von dem, was andere vor Ihnen publiziert haben, als es die Kreativen in der Wissenschaft sind, die immer schon auf den Schultern von Riesen gestanden haben, um zu neuen Einsichten zu kommen – natürlich auch auf den Schultern von Zwergen, wie es <a href="http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/bySubjectPH00/ISBN3-527-40595-X/">Jürgen Renn</a> in seiner spannenden Geschichte über Einsteins Entdeckungen so schön herausgearbeitet hat.</p>
<p>Dass das Urheberrecht die in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden nicht zuletzt durch die vom jetzigen Urheberrecht begünstigten kommerziellen Verknappungsstrategien darin immer mehr hindert, freien Zugang zum publizierten Wissen zu bekommen, sogar zu dem mit öffentlich Mitteln finanzierten Wissen, ist Ihnen vielleicht kein bewusstes Problem. Aber Sie können sicher davon ausgehen, dass auch Ihre Werke sehr bald i.d.R. elektronisch publiziert werden und dass es dann den Bibliotheken immer schwerer gemacht werden wird, den freien Zugang auch zu Ihren elektronischen Werken auch für Ihre KollegInnen zu garantieren. Ein 2008 ins Gesetz gekommener Paragraph, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/53a">§ 53a UrhG</a>, untersagt es den Bibliotheken, Werke elektronisch bereitzustellen, wenn Verlage diese Werle selber in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht haben.</p>
<p><strong>Wer sind die Freunde, wer die Feinde?</strong></p>
<p>Werden Sie alle dann vielleicht sehr schnell auch zu Piraten, um Wege zu finden, das elektronisch publizierte Wissen für Ihre Arbeit doch frei zu nutzen?</p>
<p>Wer sind die Freunde, wer die Feinde? Sind nicht gerade die „Piraten“, die Verfechter eines freien Umgangs mit Wissen und Information, die sie nicht bedrohen, sondern die Ihnen den intellektuellen Freiraum bewahren helfen, auf den auch Sie angewiesen sind und den Sie immer wie selbstverständlich genutzt haben.</p>
<p><strong>Umsonstkultur?</strong></p>
<p>Gut, das ist die eine Seite: Sie beschweren sich ja in erster Linie, dass im Internet eine Umsonstkultur entsteht, die von den politischen Protagonisten: den Piraten gefördert werde. In der Tat, die fetten Jahre sind vorbei. Die Publikationsmodelle der analogen Welt sind kaum mehr als Reservatschutz zu bewahren (auch kaum die von Verlagen weiter eingeklagte Buchpreisbindung). In dieser analogen Welt haben Sie alle recht gut gelebt, wenn Sie denn gute, zumindest attraktive Werke angefertigt haben. Mir ist nicht bekannt, dass jemand von Ihnen jemals Piraterie ihrer gedruckten Werke beklagt hat oder eine Verletzung Ihres Anspruchs auf geistiges Eigentum. Sicher, Plagiate und Raubdrucke hat es immer gegeben – auch ich habe Max Webers „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus!“ nur als Raubkopie für fünf DM gekauft und gelesen –, aber das hat das System nicht wirklich gefährdet.</p>
<p>Ein Buch kann man vielleicht zwei, drei Freunden ausleihen. Im Internet hat man für dessen elektronische Version gleich einige Millionen Freunde. Das ausgeliehene Buch aus der Bibliothek ist für drei, vier Wochen aus dem Verkehr gezogen. Von einem elektronischen Master im Server der Bibliothek könnten gleichzeitig beliebig viele Nutzer bedient werden – tatsächlich ist Letzteres durch einen anderen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes, hier <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52b">§ 52b</a>, explizit verboten worden. Schauen Sie mal in das Urheberrecht. Da werden sie manches Erstaunliche finden, die Sie an dem Schutz Ihrer informationellen Autonomie zweifeln lässt. Hat eine/r von Ihnen protestiert, als 2008 Ihnen in <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/31a">§ 31a</a> das Recht genommen wurde, über eine Neupublikation Ihres Werkes in einer anderen medialen Form als die ursprünglich gedruckte mitzubestimmen?</p>
<p>Nur einige von Ihnen publizieren bislang elektronisch. Ihre Sorge antizipiert etwas, was tatsächlich eintreten wird, wenn Sie Ihre Erwartungen, Einstellungen und Handlungen nicht an das neue mediale Umfeld anpassen. Nur wird das eben nicht die Umsonstkultur sein, sondern die durchgängige urheberrechtsgeschützte Kommerzialisierung aller Kulturgüter.</p>
<p><strong>Es sind die Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Noch einmal, die fetten Jahre der analogen Welt sind in elektronischen Welten nicht zu reproduzieren. Elektronisches Material lässt sich nicht so verknappen, wie es mit den materiellen Produkten wie Büchern leicht möglich ist. Die Geschäfts- und Einnahme-/Abrechnungsmodelle, die in erster Linie auf der Anzahl der verkauften Exemplare (Kopien) beruhten, machen in elektronischen Räumen keinen Sinn. Hier gibt es keine Kopien. Hier kann, wenn überhaupt, nur über die aktuelle Nutzung abgerechnet werden. Aber auch hier sollten Sie sich fragen, ob jede aktuelle Nutzung über technische Schutzmaßnahmen des Digital Rights Management kontrolliert werden soll – wie es auch das aktuelle Urheberrecht in den<a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/95a"> 95er-Paragraphen</a> vorsieht bzw. diese Maßnahmen selber schützt. Haben Sie Vorstellungen darüber, ob eine Kultur-Flatrate einiges der Probleme, auch der angemessenen Vergütung, löst?</p>
<p><strong>Auch die Politik gibt keine Freischeine mehr für obsolete Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Die Bundesjustizministerin hatte in ihrer <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Berliner Rede</a> zum Urheberrecht vom 20. Juni 2010, durch die sie den Startschuss für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform geben wollte (wird dann aber wohl ein Fehlschuss gewesen sein), ihre Absicht deutlich gemacht, die Rechte der AutorInnen zu stärken, ohne die Interessen der kommerziellen Verwertung klein reden. Aber Freischeine dafür hat sie nicht mehr gegeben:</p>
<p>„Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.“</p>
<p><strong>Das Vorlegen der Verlage ist kein „muss“ mehr</strong></p>
<p>Neue Geschäftsmodelle für das Öffentlichmachen von Wissen und Information fordert auch die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm. Aber sie fallen nicht vom Himmel. Sind Sie, die Kunstschaffenden, nicht auch gefragt? Ist es noch länger nur die Aufgabe der Verlagswirtschaft, für solche Modelle zu sorgen, die dann natürlich auch Ihnen weiterhin ohne Ihr Zutun die Einnahmen sichern könnten?</p>
<p>„Verlag“, so heißt es, kommt von „vorlegen“. Verlage legen das Know how vor und tätigen vorab die Investitionen, die nötig sind, um Werke zu publizieren. Sie als AutorInnen hatten weder das Know how (und wohl kaum die Lust dazu) noch das Geld, um diesen Prozess in all seinen ausdifferenzierten Stufen (Auswahl, Qualitätssicherung, Lektorat, Textaufbereitung, Druck, Marketing, Werbung, Versand, Abrechnung …) zu stemmen. Und daher mussten Sie auch freiwillig, aber sicher oft auch zähneknirschend nicht nur alle ihre im Urheberrecht garantierten Verwertungsrechte als Nutzungsrechte abtreten, sondern auch akzeptieren, dass an Sie, die eigentlichen UrheberInnen, am Ende nur ein kleiner Teil des Gewinns weitergegeben wird. Natürlich gibt es die Gewinner, die Günter Grass´s oder die Gabi Kaufmanns. Aber im Durchschnitt bleibt bei den Kreativen kaum mehr als 5% des Gewinns. Muss das heute noch sein?</p>
<p>Das mit dem Vorlegen stimmt in elektronischen Umgebungen kaum noch, und das mit dem Rechteabtreten und den Gewinnverzichten muss auch nicht mehr sein. Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei  hatte in der Handelsblatt-Kampagne von den an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnten deutschen Schriftstellern gesprochen. Vielleicht waren Sie nicht nur daran gewöhnt, sondern auch in hohem Maß verwöhnt, haben ihr künstlerisches Gärtchen gepflegt und sich kaum darum gekümmert, ob die Verlage das ihnen von Ihnen anvertraute Gut nicht nur als  kommerzielle Güter sehen, sondern auch um die Rechte der Öffentlichkeit an einer freizügigen Nutzung dieser Objekte besorgt sind.</p>
<p>Sapere aude! war die Forderung. Niemand wird bestreiten, dass KünstlerInnen den  Anspruch haben, von ihren Werken auch wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu können. KünstlerInnen können diesen Anspruch aber in elektronischen Umgebungen nun selber in die Hand nehmen. Nutzen Sie selber die Potenziale, die Ihnen das Internet bietet, und greifen Sie dazu auf die Hilfe der „Piraten“ zurück. Vielleicht ist das besser und wird mehr Erfolg haben, als auf eine Umverteilung durch eine Kultur-Flatrate zu setzen (?). Aber auch damit sollte experimentiert werden.</p>
<p><strong>Experimentieren, auch zur Nachahmung empfohlen</strong></p>
<p>Natürlich, Gabi Hauptmann, Sie verdienen wohl genug über Ihren Piper-Verlag, sowohl mit Büchern als auch mit (meist DRM-geschützten) e-Books. Aber deshalb könnten gerade Sie mit neuen Publikationsformen experimentieren, die dann auch vielleicht für andere Vorbilder werden können:</p>
<p>Warum nicht gleich, unter Nutzung verfügbarer und leicht handhabbarer Software, die Werke erstellen und ins Netz stellen. Warum bedarf es weiter der Mittler? Warum nicht ein attraktives erstes Kapitel elektronisch frei geben, um dann schrittweise gegen Entgelt die weiteren Folgen auszuliefern. Die <a href="http://www.handyroman.net/stimmen.html">Handyromane</a>, in Deutschland, in der Nachfolge des japanischen Erfolgs, propagiert und praktiziert von Oliver Bendel, haben es vorgemacht. Warum nicht ein Buch ankündigen und im Internet versteigern? Wenn der angestrebte Betrag erreicht ist, wird das ganze Buch frei ins Netz gestellt. Ganz ähnlich: Können/sollten nicht Werke ganz frei an die Öffentlichkeit gegeben werden, sozusagen als Tilgung für die freie Nutzung des kulturellen Erbes der vielen Vorgänger, wenn  das Werk schon einen großen finanziellen Ertrag z.B. in den ersten 10 Jahren erzielt hat? Müssen Werke wirklich 70 Jahre nach dem Tod des Produzenten geschützt sein? Gehören sie nicht viel eher in die „public domain“?</p>
<p><strong>Kreative haben das größere Ideen- und Innovationspotenzial</strong></p>
<p>Das sind nur einige wenige Hinweise. Sie als Kreative haben ein größeres Ideenpotenzial, um neue Formen des Öffentlichmachens Ihrer Werke entweder selber auszuprobieren oder die Verlage mit ihrem Know how zu ermuntern, innovative freizügigere Publikations- und Nutzungsformen zu entwickeln.</p>
<p>Die Musikindustrie hat es nach einigen Jahren der bloßen Piraterieanklage und -abwehr allmählich geschafft, auch im elektronischen Umfeld kommerziellen Erfolg zu erzielen. Keine Rede von Umsonstkultur. Es zeigt sich deutlich, dass Menschen bereit sind, bei fairen Preisen und guten Angeboten für diese auch zu zahlen. Aber müssen nur die Gewinne der Copyright-Industrien weiter und so enorm steigen? (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a>)</p>
<p>In dieser Situation wirkt die ganze „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne doch arg peinlich, zumal sie zweifellos ganz im Sinne der Kritik der Bundesjustizministerin wesentlich dazu dient, die Unfähigkeit der Verlagswirtschaft zu verschleiern, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Modelle zu entwickeln. Hören Sie auf, von geistigem Eigentum zu reden. Nicht aufs Eigentum kommt es an, sondern darauf, welche Rechte Sie mit welchen Gründen an Ihren Werken behaupten und durchsetzen können. Wird dafür das Urheberrecht über die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte hinaus überhaupt gebraucht?</p>
<p>Wenn Sie sich einmal die Mühe geben, ein wenig <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg">in dieses Gesetz zu schauen</a>, z.B. in die Schrankenregelungen (§§ 44a – 63a) oder in das Urhebervertragsrecht (z.B. in die 30-er Paragraphen), dann werden Sie sehr schnell selber sehen, dass moderne Gesellschaften damit nicht wirklich leben können. Suchen Sie also Ihre Interessenvertretung eher bei denjenigen, die den Umgang mit Wissen und Information transparent, fair und offen gestalten wollen.</p>
<p>Zweifellos sind die fetten Jahre der großen Umsätze in analogen Umgebungen vorbei. Gute AutorInnen mit attraktiven Produkten haben hier gut verdient. Aber es kann ja kein Zweifel darüber bestehen, dass die Zukunft auch der sogenannten schönen Literatur wie auch der Musik jede Ausprägung in den elektronischen Medien liegt.</p>
<p>Auch hier gelten die Persönlichkeitsrechte der Kreativen, also auch das nach wie vor exklusive Recht, darüber zu entscheiden, wie und wo sie publizieren wollen. Und auch mit diesen im Rücken werden Sie weiter reputative und monetäre Anerkennung erzielen können – auf dass wir Sie alle weiter lesen können.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wieder nichts zu Bildung und Wissenschaft – Staatsminister Neumann zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Kulturwirtschaft</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=314</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 20:16:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Staatsminister Neumann nimmt in seinem 12-Punkte-Programm zum Schutz des geistigen Eigentums in der Tat erneut stark die Interessen der Kulturwirtschaft wahr und bekommt dafür vielfältige Zustimmung. Natürlich geht ebenfalls um die kreativen Urheber. Daher signalisiert auch der Deutsche Kulturrat Unterstützung (http://bit.ly/gzrO8t). Aber es ist offensichtlich, dass der Schutz der Kreativen in erster Linie dem Schutz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Staatsminister Neumann nimmt in seinem 12-Punkte-Programm zum Schutz des geistigen Eigentums in der Tat erneut stark die Interessen der Kulturwirtschaft wahr und bekommt dafür vielfältige Zustimmung. Natürlich geht ebenfalls um die kreativen Urheber. Daher signalisiert auch der Deutsche Kulturrat Unterstützung (<a href="http://bit.ly/gzrO8t">http://bit.ly/gzrO8t</a>). Aber es ist offensichtlich, dass der Schutz der Kreativen in erster Linie dem Schutz der kommerziellen Copyright-Industrien dienen soll. Nicht umsonst applaudiert der Börsenverein begeistert (http://bit.ly/hjRagV).</p>
<p>Erneut klammert der Staatsminister Bildung und Wissenschaft aus, macht lediglich einige Zugeständnisse an die Bibliotheken, deren Verband sich dann auch gleich ebenfalls erfreut zeigt (<a href="http://bit.ly/hxQ0mQ">http://bit.ly/hxQ0mQ</a>).</p>
<p>An den Staatsminister wird man viele Fragen stellen müssen, z.B.:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>Wäre es nicht endlich an der Zeit, den aus dem 19. Jahrhundert stammenden romantischen Begriff des kreativen, individuellen  Schöpfers und der kreativen Schöpfung zu verabschieden und vor allem sie nicht länger zur ideologischen Überhöhung der kommerziellen Vermarktung von Kultur und Wissen zu verwenden?</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Wäre es nicht ebenfalls an der Zeit, den ökonomischen Tatsachen Rechnung zu tragen und die Vermarktung von Wissen (wie gesagt, die Vermarktung, nicht die Produktion und die Nutzung) entweder ganz dem Markt zu überlassen oder durch das Handelsrecht zu regeln?</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Da war schon die Justizministerin in ihrer Berliner Rede weiter (<a href="http://bit.ly/awfaTI">http://bit.ly/awfaTI</a>): „Wie der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert werden wird, welche neuen Angebote sich durchsetzen, welche traditionellen Vertriebsformen auch in der digitalen Welt eine Zukunft haben, das sind keine Fragen des Urheberrechts. In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.“</p>
<p>Weitere Fragen an einen Kulturstaatsminister:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>Könnte es nicht auch und vorrangig die Aufgabe eines Kulturstaatsministers sein, der allgemeinen Öffentlichkeit, aber auch den im Kulturbereich Tätigen, einschließlich von Bildung und Wissenschaft, zu einem möglichst umfassenden und möglichst freien Zugriff zu den Kulturgütern jeder Art zu verhelfen?“ (<a href="http://bit.ly/yjjtX">http://bit.ly/yjjtX</a>) Ohne Zugriff auf bestehende Kultur- und Wissensobjekte keine neuen Kultur- und Wissensobjekte.</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Könnte sich nicht ein Kulturstaatsminister an die Spitze der Bewegungen für Open Access und Creative Commons stellen und sich um die Wiedergewinnung der informationellen Selbstbestimmung der AutorInnen, auch  in Bildung und Wissenschaft, kümmern?</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Kann ein Kulturstaatsminister nicht nachvollziehen, dass  es im Interesse von Bildung und Wissenschaft liegt, wenn den dort Kreativen ein im Urheberrecht verankertes Zweitverwertungsrecht zugestanden wird, also die Freiheit, neben oder ergänzend zur Publikation in einem auch kommerziell operierenden Verlag, bestimmen zu können, wo und wie das eigene Werk auch frei zugänglich gemacht werden kann?</li>
</ul>
</blockquote>
<blockquote>
<ul>
<li>Gehört es nicht auch zum Prinzip des geistigen Eigentums, ganz im Sinne von Abs. 2 von Art 14 des Grundgesetzes, „Eigentum verpflichtet“, dass wissenschaftliche Autoren in öffentlicher Anstellung sich dem öffentlichen Interesse verpflichtet fühlen, das mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierte Wissen für jedermann frei zugänglich zu machen? Sollte dieses Gefühl nicht in Recht umgesetzt werden?</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Wenn die freie Zugänglichkeit nicht als möglich angesehen wird, weil dadurch eine kommerzielle Kulturwirtschaft nicht mehr existieren könne, dann liegt der Fehler nicht in der Forderung der freien Zugänglichkeit, sondern im Fehler der Modelle dieser Kulturwirtschaft. Und wenn es dieser tatsächlich nicht möglich sein sollte, solche Modelle zu entwickeln, die gleichermaßen ihnen das Verdienen und der Öffentlichkeit den freien Zugriff sichert, dann muss sich die Kulturwirtschaft aus diesem Bereich verabschieden, nicht aber die Öffentlichkeit von ihrem Recht auf freien Zugang zu diesem Wissen.</p>
<p>Volltext unter [<a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/neumann-071210.pdf">PDF</a>]</p>
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		<title>Google Book Search und das Settlement  – eine Herausforderung für Kultur- und Wissenschaftspolitik</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Aug 2009 20:50:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wäre es nicht besser, als Maxime der Kulturpolitik, den möglichst freien Zugang zu Kulturobjekten jeder Art zu befördern, nicht nur, aber vor allem in den Bereichen von Bildung und Wissenschaft, anstatt auf eine Intensivierung der Verwertungsrechte im Urheberrecht zu setzen? Open Access und Creative Commons stellen die Mittel dazu bereit. Sollte gegenüber Google Book Search und dem Settlement nicht eher eine Politik des konstruktiven Ver- und Aushandelns eingenommen werden als eine auf Prinzipien beharrende Abwehrpolitik zu betreiben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wäre es nicht besser, als Maxime der Kulturpolitik, den möglichst freien Zugang zu Kulturobjekten jeder Art zu befördern, nicht nur, aber vor allem in den Bereichen von Bildung und Wissenschaft, anstatt auf eine Intensivierung der Verwertungsrechte im Urheberrecht zu setzen? <em>Open Access</em> und <em>Creative Commons</em> stellen die Mittel dazu bereit. Sollte gegenüber <em>Google Book Search</em> und dem <em>Settlement</em> nicht eher eine Politik des konstruktiven Ver- und Aushandelns eingenommen werden als eine auf Prinzipien beharrende Abwehrpolitik zu betreiben?</p>
<hr />
<p align="left">
<p align="left">Nicht zum ersten Mal hat sich der Kulturstaatsminister Bernd Neumann für eine Intensivierung des Urheberrechts zugunsten der Verwertungsrechte, in erster Linie der kommerziellen Verlage, aber auch der wirtschaftlichen Interessen der Urheber und deren Nachkommen, eingesetzt (vgl. aktuell: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1250084266756.shtml).</p>
<p align="left">Es mag nachvollziehbar, dass der Kulturstaatsminister seit geraumer Zeit eine enge Koordination mit dem Wirtschaftsministerium bezüglich des Umgangs mit auch öffentlichem Kulturgut sucht. Der doppelte Charakter von Kultur im weiteren Sinne als Ware und damit als Gegenstand der Warenwirtschaft einerseits, aber auch als Teil des Commons, also als Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes, ist kaum zu bestreiten. Er wird ja auch in dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen betont (http://www.unesco.de/konvention_kulturelle_vielfalt.html?&amp;L=0).</p>
<p align="left">Wäre es aber nicht zunächst die Aufgabe eines Kulturstaatsministers, der allgemeinen Öffentlichkeit, aber auch den im Kulturbereich, einschließlich von Bildung und Wissenschaft, Tätigen zu einem möglichst umfassenden und möglichst freien Zugriff zu den Kulturgütern jeder Art zu verhelfen?</p>
<p align="left">Es wirkte schon sehr befremdlich, als von Seiten des Kulturstaatsministers eine Unterstützung des Heidelberger Appells wiederholt erfolgte (vgl. http://www.boersenblatt.net/318188/). Wie kann es sein, dass sich ein Kulturstaatsminister einer gänzlich unbegründeten Kritik an der Open-Access-Politik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (vor allem der Deutschen Forschungsgemeinschaft) anschließt?</p>
<p align="left">Hätte nicht ein Kulturstaatsminister der erste in Deutschland sein sollen, der die Berliner Open-Access-Erklärung wenn schon nicht unterzeichnet, so sie sich doch als politische Zielrichtung zu eigen macht? Open Access ist nicht nur eine Angelegenheit der Wissenschaft (Wissenschaft gehört aber zweifellos auch zur Kultur), sondern auch des weiteren Kulturbereichs vgl. http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html). Hat man je eine Äußerung, gar eine unterstützende, des Kulturstaatsministers zu Creative Commons gehört, wodurch die Autonomie der Kreativen bezüglich ihrer Werke erhöht und der Öffentlichkeit Nutzungssicherheit gegeben wird?</p>
<p align="left">Es passt auch ganz ins Bild, dass der Kulturstaatsminister, erneut in Unterstützung des Heidelberger Appells, immer wieder seine Absicht erklärt, über die deutsche Bundesregierung und die EU, politischen und rechtlichen Druck auf Google auszuüben. Es soll hier nicht bewertet werden, inwieweit der Vorwurf der Verletzung des Urheberrechts durch die bisherigen Praktiken im Rahmen von <em>Google Book Search</em> (GBS) berechtigt ist. Ebenfalls sollen die gravierenden Argumente bezüglich der Gefahr einer faktischen Monopolisierung bei vielen gewichtigen Bereichen des Internet durch die Google-Dienste keineswegs verharmlost werden.</p>
<p align="left">Es soll im Folgenden – aus der Sicht des öffentlichen Wissenschafts- und Bildungsbereichs (in der Belletristik und anderen Kulturbereichen kann das durchaus anders sein) &#8211; auf einige Aspekte hingewiesen werden, die die Politik veranlassen könnten/sollten, die Strategie der Abwehr und der Sicherung des rechtlichen und wirtschaftlichen Bestandes zugunsten konstruktiver Verhandlungen mit Google einerseits und des intensivierten Aufbau öffentlicher digitaler Bibliotheken zu ändern</p>
<p align="left">Es darf keineswegs übersehen werden, dass in den meisten Teilen der Wissenschaft, jenseits der Geisteswissenschaften, aus deren Umfeld der Heidelberger Appell entstanden war, der bisherige GBS-Dienst dankbar oder sogar enthusiastisch aufgenommen wurde. GBS hat es zweifellos auf umfassende, aber auch durchaus je nach Rechtelage differenzierte Weise unternommen, den Zugriff auf einen Großteil des weltweit publizierten, aber teilweise verschütteten, teilweise verknappten Wissens wieder zu eröffnen. Das liegt im doppelten Interesse der Wissenschaft:</p>
<p align="left">(1)   Wissenschaftliche Autoren sind nicht in erster Linie an der kommerziellen Verwertung ihrer Werke interessiert, obgleich zweifellos die zumeist kleineren Einnahmen aus den publizierten Werken auch gerne, sei es direkt oder über einen Antrag bei der VG Wort in Deutschland, mitgenommen werden. Aus Urheberrechtssicht wollen sie ihre Persönlichkeitsrechte gesichert sehen, z.B. die Anerkennung als Autor. Aber vor allem streben sie eine größtmögliche Sichtbarkeit ihrer Werke und die Aufnahme ihre Ideen und Resultate durch andere an. Das erhöht die Reputation der Autoren, weniger die Anzahl der verkauften Werke oder der erteilten kommerziellen Lizenzen. Reputation hat Auswirkungen auf die Karriere der Autoren und damit auch – als wichtiger „Nebeneffekt“ – auf deren wirtschaftliche Absicherung.</p>
<p align="left">(2)   Autoren in der Wissenschaft sind immer auch Nutzer. Als Nutzer wollen sie zu möglichst vielen Werken umfassenden und ungehinderten Zugriff auf publizierte Werke haben. Sie wollen auch das Recht haben, mit diesen Werken ganz im Sinne der Berliner <em>Open-Access-</em>Deklaration oder einer weitgehenden <em>Creative-Commons-</em>Lizenz freizügig zu arbeiten.</p>
<p align="left">Beiden Interessen wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausreichend Rechnung getragen. Es ist mehr als offensichtlich, dass weder die kommerzielle Informationswirtschaft noch die Gesamtheit der Bibliotheken in der Lage sind, den umfassenden und schon gar nicht freien Zugang zu verfügbaren oder vergriffenen geschweige denn zu den verwaisten Werken in elektronischer Form zu garantieren.</p>
<p align="left">Die einen, die Informations- bzw. Verlagswirtschaft, verknappen diesen freien Zugriff immer mehr und immer erfolgreicher, weil sie es bis in die jüngste Gegenwart hinein verstanden haben, unterstützt durch das Urheberrecht, sich die Verwertungsrechte der Urheber als exklusive kommerzielle Nutzungsrechte zu sichern.</p>
<p align="left">Die anderen, die Bibliotheken können ihren Aufgaben gegenüber der Wissenschaft nur noch sehr unzureichend wahrnehmen. Das liegt zum einen an den (aus verschiedenen Gründen) zunehmend eingeschränkten Beschaffungsetats. Zum andern werden sie aber durch unzureichende Erweiterungen des Urheberrechts (z.B. in den §§ 52b und 53a) daran gehindert werden, Wissenschaftler, Lehrer und Ausbildende, erst recht nicht die allgemeinen Öffentlichkeit, ausreichend mit (voll)elektronischer Information zu versorgen. Die Politik hat der Verlagswirtschaft dafür ein weitgehendes Monopol zugesichert, das diese durch Klagen vor Gericht weiter auszubreiten unternimmt (vgl. die entsprechenden Vorhaltungen gegenüber der TU Darmstadt bzw. dem Deutschen Bibliotheksverband – http://www.boersenblatt.net/324967/).</p>
<p align="left">In diese Lücke – auch entstanden durch die unzureichende Bereitschaft oder Fähigkeit der Politik, ihre Ziele von umfassenden öffentlichen digitalen Bibliotheken in die Praxis umzusetzen – ist nicht zuletzt Google mit Investitionsvermögen und –bereitschaft gesprungen.</p>
<p align="left">Dass bei Fehlen oder Aussteigen potenter anderer privater oder öffentlicher Konkurrenten Monopole mit überzogenen Ansprüchen entstehen, liegt auf der Hand. Hier müssen zivilgesellschaftliche, aber auch politische Institutionen einzugreifen versuchen, um Missstände bei diesen Monopolen aufzudecken und auf Änderungen einzuwirken.</p>
<p align="left">Google, so kann man den dessen verschiedenen Reaktionen und Verlautbarungen entnehmen, scheint die Lektion wohl gelernt zu haben, dass gegen ein breites normative Verständnis der Internetöffentlichkeit keine Geschäftspolitik auf Dauer durchzuhalten ist. Gerade aktuell ist bekannt geworden (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/5878756/ ), dass Google durchaus eine <em>Creative-Commons-</em>Lizenzierung bei den in GBS eingestellten Werken für möglich hält. Z.B. dadurch, dass Autoren bzw. die verlegenden Rechteinhaber den Preis für ihre Werke im aufzubauenden <em>Registry</em> auf Null setzen.</p>
<p align="left">Sicherlich sind dazu noch viele Details zu klären, aber im Prinzip könnte damit einer der zentralen, z.B. vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft erhobenen Forderungen an Google bzw. an die Regelungen im Settlement (s. unten) entsprochen werden. Dazu gehören u.a. die folgenden Prinzipien:</p>
<p align="left">a)      Die von den Autoren für GBS freigestellten Werke dürfen nicht durch eine kommerzielle Vermarktung (<em>pay-per-view</em>-Dienste) der freien Verfügbarkeit entzogen werden. D.h. auch gegen <em>pay-per-view</em>-Dienste bestünden keine Einwände, wenn parallel die freie Verfügbarkeit garantiert bliebe.</p>
<p align="left">b)      Gegen eine kommerzielle Verwertung, z.B. über Werbeeinnahmen, die weiterhin die „freie Verfügbarkeit“ sicherstellt, gibt es keine Einwände. Dies entspricht auch dem bislang von Google verfolgten <em>freeconomics</em>-Modell.</p>
<p align="left">c)      Durch die Digitalisierung und Anzeige in GBS dürfen keine exklusiven Rechte in dem Sinne entstehen, dass eine weitere öffentliche Zugänglichmachung der ursprünglichen Werke (in digitaler Form) ausgeschlossen wäre. D.h. Wissenschaftler dürfen weiterhin ihre Werke selber digitalisieren (und auf der eigenen Website bereitstellen) oder dies anderen nicht-kommerziellen Anbietern (z.B. Bibliotheken) erlauben.</p>
<p align="left">d)     Diese Forderung der nicht-exklusiven Rechte muss unbedingt auch auf die Digitalisierung der verwaisten Werke ausgeweitet werden.</p>
<p align="left">Vieles wird durch das noch nicht vor Gericht entschiedene Settlement zwischen Google Inc. einerseits und der <em>Association of American Publishers</em> und der <em>Authors Guild</em> anderrseits entstehen. Hier besteht einiger Nachbesserungsbedarf. Hier sind ebenfalls zivilgesellschaftliche Gruppierungen und die Politik gefragt, um über das zuständige Gericht Änderungen zu erreichen. Aus dem us-amerikanischen Bibliotheksbereich gibt es ja auch schon entsprechende Stellungnahmen, wobei zugestanden wird, dass GBS bzw. das Settlement „has the potential to provide unprecedented public access to a digital library containing millions of books. Thus, the Settlement could advance the core mission of the Library Associations and their members: providing patrons with access to information in all forms, including books. However …“ ( <a href="http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf">http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf</a>).</p>
<p align="left">Zu dem „however“ aus meiner Sicht einige Hinweise. Es mag sein, dass nicht alle diese Hinweise vor dem für Anfang Oktober angesetzten Hearing als einschlägig angesehen werden – aber eine solche Einigung mit weltweiten Konsequenzen sollte nicht nur rechtsimmanent entschieden werden :</p>
<ul>
<li>Problematisch ist, dass im Settlement den durchaus unterschiedlichen Interessen von Autoren-und Nutzergruppen im elektronischen Umfeld unzureichend Rechnung getragen wird.</li>
<li>Mehr als fraglich ist, ob der <em>Association of American Publishers</em> und der <em>Authors Guild</em> das angestrebte umfassende Mandat zugestanden werden soll. Können diese wirklich für die weltweit aktiven Kreativen oder Verwerter sprechen und zu handeln, geschweige denn für die vielfältigen Nutzer- und Verbrauchergruppen oder die freien Austauschmärkte im <em>Open-Access-</em>Paradigma? Muss daher nicht das Prinzip der <em>class action </em>auf den Prüfstand gestellt werden?</li>
<li>Im Settlement sind bislang kaum Möglichkeiten für eine konditionierte Zustimmung zu den vereinbarten Rechten für Google bzw. den Verteilmechanismen im Rahmen des <em>Book Rights Registry</em> (BRR) vorgesehen (entsprechend a und b oben).</li>
<li>Das einzurichtende BRR versteht sich durchaus als eine, dem elektronischen Umfeld möglicherweise angemessene Form der Verwertungsgesellschaft (<em>collecting society</em>). Mit Blick auf Deutschland sollte von Seiten der Politik bzw. der Dienstaufsicht der Verwertungsgesellschaften deren Rolle gegenüber GBS aber allgemein auch deren Funktion (oder Berechtigung?) in zunehmend globalen Informationsmärkten geklärt werden.</li>
<li>Ob dieses in den USA angesiedelte BRR angesichts der global verteilten Informationsmärkte tatsächlich mit breiter Akzeptanz funktionieren oder auch nur die Transaktionskosten bei der Ausschüttung an Rechteinhaber erheblich reduzieren kann, kann mit guten Gründen bezweifelt werden. Auf einer anderen „Baustelle“, ICANN als die Regulierungsinstanz für die Funktionsfähigkeit des Internet, wird eine solche zentrale Zuständigkeit unter USA-Einfluss immer mehr in Frage gestellt.</li>
<li>Die institutionelle Basis zum Betrieb des BRR ist in der Zuständigkeit der <em>Association of American Publishers</em> und der <em>Authors Guild</em> nicht zuletzt deshalb viel zu schmal. Dem Interesse der Öffentlichkeit und der Berücksichtigung neutraler Instanzen wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Hier könnte sich ein Betätigungsfeld für die UNESCO als die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation eröffnen.</li>
<li>Den Bedenken vieler zivilgesellschaftlicher Gruppierungen muss Rechnung getragen werden, dass sowohl durch die Verwertung der Nutzungs- und Interaktionsdaten in GBS als auch über die Abrechnungsformen durch BRR erhebliche Einschränkungen der Privatheit beim Umgang mit Wissen und Information bzw. Kulturobjekten jeder Art nicht auszuschließen sind. Auch hier sind Kontrollmechanismen durch vertrauenssichernde Instanzen erforderlich.</li>
</ul>
<p align="left">Wie wird es auf den elektronischen Informationsmärkten weitergehen? So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.</p>
<p align="left">Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.</p>
<p align="left">Dass auch das nicht zum Nulltarif zu haben sein wird, ist klar. Aber ist das nicht eine öffentliche Aufgabe? Wofür wären unsere Steuermittel besser eingesetzt als für den freien Umgang mit Information? Nicht zuletzt die allgemeine Wirtschaft würde davon Nutzung ziehen. „Normale Verwertung“ heißt nicht „ausschließlich möglich Verwertung“. Dass die zunehmend normal werdende „Verwertung“ keineswegs eine kommerzielle Wissenswirtschaft ausschließen muss, hat in ersten Ansätzen ebenfalls Google vorgemacht, und das Springer <em>Open-Choice-</em>Programm deutet an, wie die Informationswirtschaft auch unter diesen normalen Verwertung „an Bord“ bleiben kann.</p>
<p align="left">Kreative kommerzielle Geschäfts- und Organisationsmodelle im elektronischen Umfeld. Sind gefragt. Entwickeln werden sich diese allerdings nicht, wenn die Politik weiter auf ein starkes Urheberrecht im Sinne einer kommerziellen Verwertungssicherheit setzt. Genau das Gegenteil eröffnet den nötigen Innovationsspielraum, nicht eine Politik der Besitzstandswahrung und Verknappung.</p>
<p>Wie wäre es, wenn der Kulturstaatsminister seine Koalitionen mit der Wirtschaft und dem Wirtschaftsministerium um Koalitionen mit den Wissenschafts- und Bildungsorganisationen erweiterte. „La science, c&#8217;est aussi de la culture“, so hatte es Pierre Baruch, Franck Laloë und Françoise Praderie 2006 in einem Artikel in der Le Monde konstatiert und an die Politik gefragt: „le ministère de la culture n&#8217;a-t-il d&#8217;autre tâche que de protéger des intérêts commerciaux?“ Das sollte niemand dem deutschen Kulturstaatsminister in der Gänze unterstellen, aber ein wenig mehr Engagement für offene, freie, uneingeschränkte Zugriffsformen zu den publizierten Wissens- und Kulturobjekten, weniger Ängstlichkeit gegenüber neuen Publikations- und Nutzungsformen im elektronischen Umfeld (auch wenn sie aus den USA kommen) und stärkerer Einsatz zur Entwicklung der <em>Commons</em> <em>Wissen</em> und <em>Kultur</em> könnte gewiss nicht schaden.</p>
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