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	<title>Netethics &#187; Piraten</title>
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		<title>KünstlerInnen gegen PiratInnen?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 2 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 2 </strong>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich  konzentriere mich in diesem zweiten Teil auf die Aussagen aus der Gruppe der KünstlerInnen, also nicht auf die der ManagerInnen oder PolitikerInnen. Man wird diesen Kreativen wohl kaum bestreiten können, dass sie die Sorge umtreibt, dass ihnen nicht nur ihre ökonomischen Grundlagen entzogen werde, sondern dass auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung kreativer Arbeit überhaupt gefährdet sei, wenn kreative Leistung nicht mehr auch auf monetäre Weise belohnt würde.</p>
<p>Es geht bei diesen Stellungnahmen durchaus differenzierter zu, als es bei dem Anspruch „gegen die politischen Protagonisten: die Piraten“ zu vermuten wäre. Zunächst einige Beispiele, die starke Kritik an (vermeintlichen oder tatsächlichen) Piratenpositionen üben und sich für einen starken Schutz geistigen Eigentums einsetzen. Danach einige Beispiele von Personen, die mit „geistigem Eigentum“ sich schwerer tun und die die aktuellen Konflikte im aktuellen Urheberrecht eher durch dominierende Verwertungsinteressen verursacht sehen.</p>
<p><strong>Zum harten Kern der Kritik an Piraten  &#8211; das Prinzip des geistigen Eigentums muss Grundlage des Urheberrechts bleiben</strong></p>
<p>Katrin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Burseg</a> mag Piraten, die regen ihre „schriftstellerische Fantasie“ an, aber die „Forderung der Piratenpartei nach einer Reform des Urheberrechts bedroht jedoch meine berufliche Existenz“ (wieso eigentlich schon die Reform?). Jan <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Fleischauer</a> beklagt den „Sozialismus im Netz“ der Piraten. Andreas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Föhr</a> vertritt die kühne These, dass „ohne den Schutz geistigen Eigentums es […] wahrscheinlich weder Computer noch Internet [gäbe]“. Hm. <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Alena Gerber</a> sieht strikt den Zusammenhang zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Einnahmen der Urheber. Durch Einnahmen „wird eben auch sichergestellt, dass weitere neue Ideen, Inhalte, Innovationen entstehen. Die Forderung der Piraten würde dagegen dazu führen, dass sich die Urheber komplett aus dem Geschäft zurückziehen.</p>
<p>Durchgängig wird, so von Fred <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Breinersdorfer</a>,  der Schutz „geistiger „Leistung“ mit dem Schutz „geistigen Eigentums“ verwechselt. Pater Anselm Grün fürchtet, dass „ohne Schutz des geistigen Eigentums … es ein Chaos der Gedanken geben [würde]“. Gaby <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hauptmann</a> sieht keine Schriftsteller, Musiker, Filmemacher, Dramaturgen, Komponisten, Texter mehr, wenn sie an ihren Werken nichts mehr verdienen. Helge <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Hesse</a> befürchtet „die Zerstörung der Medienwirtschaft, wie es sie heute gibt“, wenn das „Urheberrecht ausgehöhlt oder aufgegeben“ wird.</p>
<p>Gisa <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Klönne</a> , ähnlich auch Leslie <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Mandoki</a>, hält das Freiheitsverständnis der Piraten für „Kannibalismus“: „Freiheit bedeutet ja wohl nicht, anderen ihr geistiges Eigentum und somit die Existenzgrundlage zu klauen.“</p>
<p>Marcus <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Loeber</a> verteidigt wohl am radikalsten jedes durch das Urheberrecht gewährte Schutzrecht. Auch ein Abschaffen der 70-Jahre-Regelung käme einer „Enteignung der Nachfahren jedes Urhebers“ gleich. Birgit <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-tobias-kuenzel-thomas-letocha-marcus-loeber-markus-luepertz-birgit-lutz/6483554-5.html">Lutz</a> beklagt, dass eine „<strong>Welt der Umsonstkultur” nur eine arme sein würde. Ebenso befürchtet Ingrid </strong><a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Müller-Münch</a><strong>, dass es „</strong>um die Zukunft einer Gesellschaft, die die Schaffer geistiger Güter nicht mehr honoriert, … erbärmlich aussehen [wird].“ Carolin <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-leslie-mandoki-ingrid-mueller-muench-carolin-otto-franka-potente-moritz-rinke/6483554-6.html">Otto</a> sieht bei einer „Abschaffung des „Urheberrechts“ die Gefahr, dass „die deutsche Kultur und das Wissen in unserem Land nur noch ein Hobby seien“ wird. Starke Worte wählt Ulrich <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Schacht</a>. Er sieht in der Piratenbewegung ein „asoziales Kollektiv”, “klassische Demagogie”, „pure Raubzugsphilosophie“, eine „Dschingiskanisierung des Politischen wie Sozialen“. Thomas <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Weymar</a> ganz knapp: „Kostenlose Inhalte  ist Diebstahl am Geist. Deshalb brauchen wir den Schutz des geistigen Eigentums.”</p>
<p><strong>Aber: Auch das Urheberrecht, vor allem kommerzielle Verwertungs-/Nutzungsrechte und das Konzept des  geistiges Eigentums können von Kulturschaffenden problematisiert werden</strong></p>
<p>Florian <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Becker</a> sieht, dass auch das existierende Urheberrecht, genauer das Urheberpersönlichkeitsrecht, niemand zwingen kann, das zu veröffentlichen, was noch in dessen „Kopf“ ist. Das ist sicher unbestritten. Niemand, auch nicht die Piraten, will die Persönlichkeitsrechte des Urheberrechts abschaffen. Auch Becker sieht „geistiges Eigentum“ kritisch als „Kampfbegriff, da es in der Auseinandersetzung in erster Linie um handfeste Interessen im Kampf um Nutzungs- und Verwertungsrechte geht.“ Nadeshda <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Brennicke</a> plädiert, bei aller Sorge um schwindende Ausschüttungen, für freizügige Nutzung digitaler Produkte im Privatbereich. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-joachim-h-faust-jan-fleischhauer-andreas-foehr-julia-franck-julia-friedrichs/6483554-2.html">Franck</a> blickt sehr klar durch: „ Der Händler erhält alles, der Erzeuger nichts, das ist das Prinzip eines modernen Kolonialismus.“ Maria <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-maria-furtwaengler-alena-gerber-pater-anselm-gruen-gaby-hauptmann-helge-hesse/6483554-3.html">Furtwängler</a> ist „gegen den Diebstahl geistigen Eigentums”, sieht die “Balance“ aber vor allem dadurch gefährdet, dass „nur die Plattformen von der Verteilung kreativer Leistung profitieren“.</p>
<p>Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei, kaum „an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnt wie deutsche Schriftsteller“ ,  wünscht sich „dass das File-Sharing mit [seinen] Texten stattfindet“. eTexte seien „Lockmittel“ nicht Ersatz. Julia <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ulrich-schacht-frauke-scheunemann-rayk-wieland-thomas-weymar-juli-zeh/6483554-7.html">Zeh</a> sieht eine gewisse Scheindebatte: Keinesfalls geht es um „alles umsonst für alle“. „Vielmehr muss Ziel des Spiels sein, das Urheberrecht beziehungsweise die Regelung seiner Verwertung an die neuen technischen Bedingungen anzupassen. Ich hoffe sehr, dass die Piraten – wie andere Akteure auch – bemüht sind, in diesem Sinn einen Interessenausgleich zu erarbeiten.“</p>
<p><strong>Eher Unsicherheit oder Angst als fundierte Kritik</strong></p>
<p>Was folgt nun aus all dem? Es ist ja deutlich ersichtlich, dass durch die KünstlerInnen tatsächlich keine Auseinandersetzung mit irgendwelchen programmatischen Positionen der Piratenpartei erfolgt, sondern dass einer großen Unsicherheit, zum Teil auch Angst Ausdruck verliehen wird, dass die Grundlage kreativen Handelns in unserer Gesellschaft gefährdet ist. Es wäre ja an sich für jeden der hier in seinen Ansichten sehr verkürzt wiedergegebenen KünstlerInnen sehr einfach gewesen, sich sachkundig zu machen, was Piraten mit dem Urheberrecht zu tun haben. Die Debatten darüber sind durchweg transparent und offen, auch ergebnisoffen und damit zuweilen auch widersprüchlich. Dazu im <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494">dritten Teil</a>.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:46:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Teil 3 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; In Teil 2 dieser Auseinandersetzung mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Teil 3</strong></em><em><strong> </strong></em>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; <em>In <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> dieser Auseinandersetzung mit der </em>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil dieser Gruppe durchaus eine differenzierte Skepsis ob der kommerziellen Verwertung der Kulturprodukte durch Dritte (Verlage, Label) und ein Verständnis für deren freizügige private Nutzung zu erkennen.</p>
<p>Was hat das nun alles mit den hier einschlägigen politischen Positionen der Piratenpartei zu tun? Dazu in diesem dritten Teil einige Hintergrundinformation.</p>
<p><strong>Grundsatzprogramm der Piratenpartei von 2006 – einige Eckpunkte</strong></p>
<p>Im schon 2006 beschlossenen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/04/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf">Grundsatzprogramm</a> der Piratenpartei gibt es nicht mehr als eine Seite zum Thema „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“. Dort wird die Grundthese vertreten, dass „die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts … das Potential der aktuellen Entwicklung [beschränken], da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.”</p>
<p>Ein Desiderat ist zweifellos, dass es bislang kaum eine stringente Argumentation dafür gibt, warum das Konzept des geistigen Eigentums veraltet sein soll. Das mag den Piraten oder den sie Unterstützenden offensichtlich sein, macht aber den Diskurs darüber nicht überflüssig.</p>
<p>Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk auch von den Piraten in vollem Umfang anerkennt werden (Recht auf Veröffentlichung, Recht auf Nennen der Autorenschaft, Schutz vor Verzerrung des Werks). Probleme haben sie mit der Regelung der Verwertungsrechte. Diese Rechte der Kreativen werden über vertragliche Vereinbarungen oft genug exklusiv als Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter abgetreten, ohne dass dabei „dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur“ angemessen Rechnung getragen wird.</p>
<p>Deutlich erkennbar, dass die Piraten den Primat der kommerziellen Verwertung mit den Verknappungsfolgen ablehnen: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.“</p>
<p>Bezweifelt wird mit Blick auf den „gesamtwirtschaftlichen Nutzen“ die Sinnhaftigkeit starker Kontrolle, z.B. über eine Kopierschutzinfrastruktur,  und durch eine Überwachung der Nutzung bzw. der Nutzer. Die freie  allgemeine Verfügbarkeit von Werken und die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken wird „als natürlich betrachtet“. Man kann es auch technischer sagen, dass die freie Nutzung die Regel und die kommerzielle Verwertung die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein sollte. Das stellte natürlich die Dogmatik des geltenden Urheberrechts auf den Kopf.</p>
<p>Dieses Ziel der freien Verfügbarkeit wird keinesfalls bloß ethisch oder moralisierend begründet. Es wird vielmehr auf innovative Geschäftskonzepte gesetzt, „welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.“ Die Piraten setzen daher auch auf eine frühere „Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum“, als sie im Urheberrecht mit 70 Jahren nach dem Tod des/r Autorin vorgesehen ist, um so die „Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten“ zu sichern.</p>
<p>Klar, dass die Öffentlichkeit, auch die UrheberInnen selber, einen Anspruch darauf hat, dass diesen programmatischen Aussagen eines Grundsatzprogramms differenzierte Ausführungen folgen. Wähler wollen Parteien auch auf der Grundlage klarer Aussagen zu gewichtigen Politikfeldern wählen oder nicht wählen, obschon das gewisse vage sich nicht Festlegen (wollen/können) zur Zeit offenbar mehr den Piraten hilft als es ihnen schadet. Aber sicher ist:</p>
<p>Nirgendwo ist die Rede von einer Abschaffung des Urheberrechts, keine Rede von einer Enteignung von AutorInnen, keinesfalls das Bestreiten kommerzieller Interessen an der Verwertung kreativer Leistungen (allerdings mit der klaren Ablehnung einer primär ökonomischen Sicht auf Wissen und Information), keine Rede vom Internet als rechtsfreiem Raum, …</p>
<p><strong>Was fehlt ist die Umsetzung der programmatischen Ausführungen in praktische politische Leitlinien</strong></p>
<p>Nach wie vor tun sich die Piraten schwer, die programmatischen Ausführungen zum Urheberrecht in praktische politische Leitlinien oder gar  in den Entwurf eines neues Urheberrechts zu überführen. Soweit ich es sehe, liegen, neben vielen verstreuten Diskussionen in den Mailinglisten, im Piratenwiki  oder im einflussreichen Umfrage-Tool Liquid Feedback auf regionalen, landes- und bundesbezogenen Ebenen, drei Ansätze vor, die irgendwann mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 zu Ergebnissen führen müssen.</p>
<p><strong>Macht es wirklich Sinn, sich mit dem bestehenden Urheberrecht im Detail auseinandersetzen? – der Neumann-Vorschlag</strong></p>
<p>Auf dem letzten Bundesparteitag von 2011 wurde zunächst einmal ohne weitere Diskussion beschlossen, den damaligen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Antrag</a> von Daniel Neumann et al. zur Grundlage der weiteren Diskussion in den nächsten zwei Jahren zu machen. Dieser Antrag nahm das bestehende Urheberrecht zum Ausgang und arbeitete sich Stück für Stück  mit Verbesserungsvorschlägen an den einzelnen (überwiegend kritisierten) Paragraphen ab. Der Parteitag wusste sich offenbar zunächst nicht anders zu behelfen, als auf diesen lange vorbereiteten und breit aus Baden-Württemberg durchgearbeiteten Text zurückzugreifen.</p>
<p>Aber ob wirklich der umfassendere Anspruch des Grundsatzprogramms dadurch eingelöst werden kann, dass man sich an dem bestehenden Urheberrecht abarbeitet und es mit einiger Kosmetik zu verbessern versucht? Jeder Urheberrechtsprofi aus der Juristenzunft wird sofort dutzende Widersprüche, Fehler und Unverträglichkeiten mit geltendem Recht finden.</p>
<p><strong>Grundsätzlicheres tut sich nach wie vor schwer</strong></p>
<p>Grundsätzlicher ging ein <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA151">Vorschlag</a> von  <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof </a>vor, durch den ein umfassender programmatischer Neuansatz angestrebt wurde. Der  Bundesparteitag von 2011 machte damit allerdings nicht mehr, als ihn zu den Akten zu nehmen. Für eine konstruktive Auseinandersetzung war auf einem normalen Parteitag keine Zeit. In der programmatischen allgemeinen Einführung zu diesem Text heißt es:</p>
<p>„Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Sicherstellung von ökonomischen und ideellen Anreizen zur kreativen Arbeit. Es dient dabei nicht wie von vielen fälschlicherweise angenommen dem Schutz eines natürlichen &#8220;geistigen Eigentums&#8221; – dies ist lediglich ein Kampfbegriff aus dem analogen Zeitalter –, sondern zur Schaffung von angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für urheberische Tätigkeit und deren Verwertung.</p>
<p>Ein Urheberrecht, wie es sich die Piraten vorstellen, schützt die moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Schaffenden, wie es auch das bestehende Urheberrecht durch die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte tut. Dabei muss die Ausgestaltung so ausfallen, dass die Bürgerrechte maximal geschützt bleiben und der freie Zugang zu Wissen und Kultur weiter ausgebaut statt eingeschränkt wird.“</p>
<p>Gefordert werden weiter: Freie Nutzung, Gemeinfreiheit als Standardfall, Gestaffelte Laufzeit von wirtschaftlichen Rechten, die besondere Stellung von öffentlich finanzierten Werken und der Ausbau bestehender Schranken des Urheberrechts.</p>
<p>Jüngst wurde noch von  <a href="https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2668.html">Peter Thiel</a> versucht, eine in erster Linie auf Laufzeit (Verkürzung der Schutzfrist auf 20 Jahre) und Registrierung abzielende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes auf den Weg zu bringen. Durch diesen neuen Vorschlag würde ein Gutteil der internationalen, auch völkerrechtlich verbindlichen Urheberrechts-/Copyright-Regelungen beiseitegeschoben wird, nicht zuletzt auch durch die Einführung eben jener Registrierungsverpflichtung. Diese, das wurde einmal als großer Erfolg gefeiert und schließlich sogar von den USA akzeptiert, ist nach den internationalen Vereinbarungen explizit nicht mehr erforderlich. Das Recht existiert mit dem Erstellen eines Werks. Thiel will den Schutz an die aktive Registrierung der UrheberInnen binden.</p>
<p>Es mag sein, dass der Thiel-Vorschlag zum Teil auf einem Piratendenken gemäßen Weg war. Der Antrag fand jedoch in Liquid Feedback nicht genug Unterstützer und scheiterte deshalb an dem dafür vorgesehene Quorum. So sind dort die Regeln. Der Text ist somit kein offizielles Dokument und keine  Aussage der Piratenpartei. Das schließt aber nicht aus, dass dieser Versuch oder auch jeder andere erneut als Antrag in Programmparteitage eingebracht werden kann.</p>
<p><strong>Ist es ein Ziel, ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen? – erst einmal sind transparente kollaborative Diskurse angesagt</strong></p>
<p>Die Offenheit, Unsicherheit, weniger in den Zielen als in den Mitteln und den politikrelevanten Maßnahmen lässt Raum für allerlei positive, aber vor allem negative Mystifizierungen und Spekulationen. Es sind gewiss radikale Einschnitte in das Urheberrecht vonnöten (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a>). Aber eine Utopie &#8211; in dem Sinne, dass es vollkommen unrealistisch ist, deren Ziele in mittlerer Perspektive zu erreichen &#8211; wird als Programm einer Partei allerdings auch kaum gebraucht. Erwartet werden kann aber in Fortschreibung des Grundsatzprogramms eine klare Vorstellung, wohin die Piratenpartei in diesem Politikbereich eigentlich will, zunächst mal unbeschadet, ob das in den bestehenden rechtlichen, letztlich doch auch nur gesetzten, also veränderbaren Rahmen passt.</p>
<p>Ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen, wird auch der Piratenpartei kaum möglich sein – vielleicht ist auch das Urheberrecht gar nicht mehr der angemessene Rahmen, um den Umgang mit Wissen und Information zu regulieren. Wie auch bei anderen Politikfeldern, wie z.B. bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik, bleibt den Piraten derzeit offensichtlich kaum etwas anderes übrig,  als auf den Lernprozess von  andauernden transparenten kollaborativen Diskursen zu setzen.</p>
<p>Nach Sichtung der dokumentierten Texte stellt sich aber die Frage: Haben Piraten als Partei  überhaupt  etwas mit Piraterie zu tun?</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 4 von Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Sorge um die Piratenpartei? &#8211; Urheberrecht ist nur eine Stellvertreterdebatte &#8211; Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich jüngst Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.
An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich <a href="http://bit.ly/vSshL8">jüngst</a> Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.</p>
<p>An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde wohl erwartet, dass ein Parteiexperte die Stimme erhebt und verkündet, was denn Sache in Sachen Urheberrecht ist – so wie es etwa die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger getan hatte, als sie in ihrer Berliner Grundsatzrede vom 16.6.2010 den Startschuss zum sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform gab (<a href="http://bit.ly/uSjmRH">Video</a>) (nebenbei mit dem Erfolg, dass bis heute kein Referentenentwurf zu diesem Dritten Korb vorliegt).</p>
<p><strong>Transparenz, Diskussionen und Kollaboration</strong></p>
<p>Prozesse in Parteien, solange sie noch nicht fest im System etabliert sind, laufen anders ab: Transparenz, Diskussionen und Kollaboration sind angesagt, natürlich auch, wie zuweilen in den Mailinglisten, Chaos. Auch die SZ wird LiquidFeedback kennen, die Plattform, auf der gerade jetzt, ca. einen Monat vor dem Bundesparteitag der Piratenpartei in Offenbach, intensiv Positionspapiere und Bestandteile des zukünftigen Wahlprogramms eingespeist und noch intensiver diskutiert werden. Und da geht es natürlich auch ums Urheberrecht, und gleich auf mehrfache Weise.</p>
<p><strong>Zentrale Aussagen aus dem noch geltenden </strong><strong>Grundsatzprogramm</strong></p>
<p>Es liegt dafür ein Antrag vor (<a href="http://bit.ly/iYprv">Programmänderung </a>156), den Text aus dem bisherigen Grundsatzprogramm mit dem Titel „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ redaktionell zu überarbeiten, z.B. „Gefahren“ durch „Risiken“ zu ersetzen.</p>
<p>Erhalten geblieben sind die zentralen Aussagen, dass das jetzige Urheberrecht die Potenziale elektronischer Umgebungen für alle Lebensbereiche eher beschränkt als befördert und dass es auf einem veralteten Verständnis von geistigem Eigentum beruhe. Technische Schutzmaßnahmen werden für Informationsobjekte weiter mit vielfältigen Begründungen abgelehnt. Entsprechend sollte freies, nichtkommerzielles Kopieren nicht verfolgt, sondern gefördert werden. Persönlichkeitsrechte der Urheber werden in vollem Umfang anerkannt. Allerdings sei eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke erforderlich, damit immer mehr Werke rascher als bislang in den öffentlichen Raum eingebracht werden können (wobei das Programm irrtümlich von „Rückführung“ spricht, als ob die „privaten“ Werke schon einmal im öffentlichen Raum waren).</p>
<p><strong>Urheberrecht – Stellvertreterdebatte mit gewichtigen Konsequenzen</strong></p>
<p>Die SZ hat aber wohl recht, dass es bei diesem Grundsatztext nicht länger bleiben kann. Die Regulierung des Umgangs mit Wissen und Information kann sich nicht auf Themen wie „nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ beschränken. Mit dem Urheberrecht werden ja <em>stellvertretend</em> am Beispiel Wissen und Information Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung sehr unterschiedliche Konsequenzen haben könnte: Zum einen, ob sich Menschen und in der Gesamtheit Gesellschaften durch eine weitgehend freie Nutzung <em>materieller und immaterieller Güter</em> auf nachhaltige Weise entwickeln können. Oder zum andern, ob sie behindert und in ihren Möglichkeiten dadurch beschränkt werden, dass sich einige das als private Güter mit Eigentums- und Schutzanspruch aneignen, was im Grunde in der Verfügung aller sein sollte. Ob Drittes weiter möglich ist, nämlich dass es zum Nutzen der Mehrheit ist, wenn einige Wenige den primären Vorteil haben, wird immer weniger als richtig angenommen. Das gilt für die Banker gleichermaßen wie für die Verleger von Wissen.</p>
<p>Im größeren Rahmen sind damit nicht zuletzt auch gemeint Luft, Wasser, die natürlichen Ressourcen, das Meer, die Wälder, aber auch das Finanz- und Gesundheitssystem, der öffentliche Raum und eben auch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, … Die für das Urheberrecht grundlegende Debatte, in welchem Umfang für immaterielle Objekte geistiges Eigentum und damit Schutzansprüche der diese Objekte produzierenden Urheber bzw. diese Objekte verwertenden Akteure des Marktes reklamiert werden dürfen, ist sicher zunächst Gegenstand eines speziellen Politik- und Rechtsbereichs, aber sie ist auch eine Stellvertreterdebatte dafür, wie in allen Politik-, Rechts- und Lebensbereichen die Verfügung über das, wovon alle Menschen abhängen, organisiert werden soll.</p>
<p>Daher wurde z.B. in der Berliner Öffentlichkeit gefordert, die Verträge der Politik mit der Wasserwirtschaft nicht nur offenzulegen, sondern auch neu zu verhandeln. Daher müssen Fangquoten für die Fische in den Meeren formuliert und durchgesetzt werden. Daher wird kein Finanzsystem mehr toleriert, das nicht mehr dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern sich auf den Vorteil der 1% konzentriert, ….. Und deshalb – und hier wird die Strukturähnlichkeit hoffentlich deutlich – wird immer mehr die Forderung aufgeworfen, dass das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen für jeden frei zugänglich und nutzbar sein soll und nicht durch Urheberrechtsbegünstigungen privat mit den entsprechenden Verknappungsfolgen angeeignet wird.</p>
<p><strong>Gutes Leben &#8211; ja, aber nicht nur für Pfeffersäcke</strong></p>
<p>Das ist wohl das Image von Piraten, dass sie keine Einwände gegen ein gutes Leben, aber alle Einwände dagegen haben, dass dieses gute Leben nur einigen wenigen, den „Pfeffersäcken“, zustehen solle. Wird das so gesehen (und man möge berücksichtigen, dass dies hier ein informationsethischer Blog ist) , dann ist die programmatische Basis einer Piratenpartei eben nicht nur die von Rick <a href="http://falkvinge.net/2011/11/07/origins-of-the-pirate-party-privacy-sharing-innovation/">Falkvinge</a>, Begründer der Piratenpartei in Schweden, immer wieder beschworene Trias &#8211; freie Software, File-Sharing und Anti-Big-Brother-Politik -, sondern die diesen Themen zugrundeliegenden Prinzipien wie Kollaboration, Teilen, Transparenz, Partizipation, Gerechtigkeit und offene Freizügigkeit, die dann auch auf alle, ja vermutlich alle anderen Politik- und Lebensbereiche übertragen werden können.</p>
<p>Zurück zum Urheberrecht: Der Antrag zur (redaktionellen) Änderung des entsprechenden Abschnitts im Grundsatzprogramm der Piratenpartei ist nicht die einzige Initiative. Es liegend derzeit zumindest zwei sehr verschiedene Anträge vor, die zur Positionierung oder zum offiziellen Programm beitragen sollen. Es wird also durchaus versucht mitzumischen, denn, da hat die SZ recht, die Öffentlichkeit erwartet das.</p>
<p><strong>Urheberrecht kaum mehr die Domäne spezialisierter JuristInnen</strong></p>
<p>Das Urheberrecht wird allerdings immer noch als eine Domäne sehr spezialisierter JuristInnen angesehen, bei dem es nur sehr ungern gesehen wird, wenn sich etwa SoziologInnen, ÖkonomInnen, InformationswissenschaftlerInnen oder gar das allgemeine Publikum einmischen, die, so die Expertenannahme, ja keine Ahnung von der komplizierten Dogmatik, der internationalen Verflechtung geschweige denn von der Fachliteratur oder den richtungsweisenden Urteilen bis zum Verfassungsgericht haben können. Aber die „Laien“ müssen sich einmischen, demonstriert doch das Urheberrecht der Rechtsprofessionellen, vor allem auch der überwiegenden Mehrheit des Rechtsspezialisten im gesetzgebenden Bundestag, wie total dieses Recht neben der Realität des Umgangs mit elektronischen Objekten (ich spreche von Wissen und Information) steht. Kein Wunder – der Bundestag wird weiter von netz- ignoranten Politikern dominiert. Das muss sich ändern.</p>
<p>Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit den beiden bislang vorliegenden Urheberrechtspapieren aus der Piratenpartei ist hier und jetzt kein Platz. Nur kurz- Beide Vorschläge dürften es schwer haben, eine Mehrheit der breiten Basis zu finden. Der eine ist (nicht immer, aber in weiten Teilen) zu allgemein; der andere viel zu speziell und im Urheberrechtssystem selber verhaftet bleibend, das aber doch gerade durch einen programmatischen Neuansatz überwunden werden soll.</p>
<p><strong>Jeden Paragraphen des Urheberrechts kritisch und konstruktiv durchgehen?</strong></p>
<p>Das <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA148">letztere Papier</a> wurde von <a title="Benutzer:DanielSan" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DanielSan">Daniel Neumann</a> nach enormen Einsatz eingebracht, wobei er sich umfangreicher Unterstützung viele PiratInnen aus dem Baden-Württemberger Umfeld versichern konnte. Er macht tatsächlich den Versuch, so gut wie jeden einzelnen Paragraphen des geltenden Urheberrechtsgesetzes kritisch durchzugehen und dafür, jeweils ihm piratenkonform erscheinende Vorschläge vorzulegen.</p>
<p>Das muss nicht nur diejenigen überfordern, die darüber auf einem Parteitag zu befinden haben und diejenigen, die das dann später als Position der Piraten lesen und verstehen sollen, sondern m.E. auch die AutorInnen des Papiers selber. Da ist dann vieles angreifbar und ist überwiegend auch nicht auf dem aktuellen Stand der öffentlichen geschweige denn der fachjuristischen Diskussion (der Literatur und der Gerichtsentscheidungen). Das ist auch kaum zu vermeiden. Kein direkt einschlägiger Jurist würde sich gar getrauen, einen Parforceritt durch das gesamte Urheberrecht zu unternehmen, es sei denn lediglich interpretierend wie in den vielen Kommentaren, aber kaum in konstruktiver Veränderungsabsicht. Vielleicht ist es ja gut, dass es dennoch ein Nicht-Jurist versucht. Aber muss man sich dafür an den doch gewiss fatalen Vorgaben des geltenden Urheberrechts orientieren, ohne dessen Prinzipien grundsätzlich in Frage zu stellen? Pragmatismus ist, zumindest jetzt in der Anfangsphase, das Letzte, was von Piraten erwartet wird.</p>
<p><strong>Kein Durchbruch, solange die heiligen Kühe des Urheberrechts nicht geschlachtet werden</strong></p>
<p>Ich habe das mühsam in den letzten 7 Jahren immer wieder erfahren: es macht keinen Sinn, immer wieder sich an den einzelnen Formulierungen des Urheberrechtsgesetzes abzuarbeiten, solange die Grundsätze des Urheberrechts wie heilige Kühe gelten und von den ressourcenkräftigeren Lobbyisten aus der Verlagswirtschaft, nicht zuletzt vor Gericht, geltend gemacht werden, z.B.</p>
<ul>
<li>die Rigidität des die kommerzielle Verwertung in den Vordergrund stellenden <em>Dreistufentests</em></li>
<li>die Absolutheit des Anspruchs auf <em>Rechtsschutz für geistiges Eigentum</em> (sowohl der Urheber als auch, absurd, der Verwerter)</li>
<li>der Anspruch, die doch ganz <em>heterogenen Objektbereiche</em> (z.B. Bildung und Wissenschaft einerseits und Konsum-/Publikumsmärkte andererseits) durch das Recht einheitlich zu behandeln bzw. über einen Kamm zu scheren</li>
<li>das Beharren auf in der Dauer kaum nachvollziehbare, ebenso <em>unangebracht einheitliche Schutzfristen</em> (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!!)</li>
<li>die seit langem vollzogene Aufgabe des dem Urheberrecht an sich zugrundeliegenden Balanceprinzips zugunsten des <em>Primats der kommerziellen Verwertung</em> und zu Lasten der UrheberInnen selber und ganz besonders der NutzerInnen</li>
<li>die fortwährende Unterstützung der aus der <em>analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle</em> der Informationswirtschaft, die zum Teil durch eigene Leistungsschutzrechte weiter verfestigt werden sollen</li>
<li>das <em>Negieren der Entwicklung eröffnenden Potenziale der Netzwelt</em></li>
</ul>
<p><strong>Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</strong></p>
<p>Ich halte daher einen anderen, radikalen, also an die Wurzeln gehenden konzeptionellen Ansatz insgesamt für erforderlich und für eine politische Partei für zielführender, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser ihr in aktuellen Entscheidungssituationen die Richtung vorgibt, aber auch Spielraum für reales politisches Handeln lässt. Natürlich wird sich ja eine Partei, die ja auch reale Politik machen will, sich nicht alleine auf das Schlachten heiliger Kühe beschränken können, sondern Handlungsoptionen mit Perspektiven vorlegen müssen, die aber anders begründet werden müssen, als über die kritische und zuweilen konstruktive Auslegung bestehender Gesetze. Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden.</p>
<p><strong>„Für ein modernes Urheberrecht“ -  im Geiste des &#8220;Copyright Code&#8221;</strong></p>
<p>Der andere Antrag, von Personen, die sich unter den Namen <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof</a> einbringen, erhebt in der Tat mit dem Titel „Für ein modernes Urheberrecht“ einen umfassenden konzeptionellen Anspruch. Die VerfasserInnen haben sich stark an dem European Copyright-Code des Wittem-Projekts orientiert (vgl. <a href="../?p=261">hier im NETETHICS-Blog</a>), der ja von führenden europäischen Juristen im Frühjahr 2010 vorgelegt wurde. Die Piraten haben ihn aber durchaus an einigen Stellen weiterentwickelt, da sie sich nicht, wie die professionellen Juristen, dem <em>aqcuis communautaire</em> der sieben EU-Richtlinien seit 1991 und damit dem derzeit geltenden Urheberrechtsparadigma so stark verpflichtet gefühlt haben.</p>
<p><strong>Gemeinfreiheit der Standard – kommerzielle Verwertung die anzuzeigende Ausnahme</strong></p>
<p>In diesem „modernen Urheberrecht“ ist der Ansatz, dass Gemeinfreiheit der Standardfall für zu veröffentlichende Werke sein soll, wegweisend und in der Konsequenz zumindest originell (und wider die bislang geltende Urheberrechtssystematik), nämlich dass jeder, der für sich (kommerzielle) Verwertungsrechte reklamiert, dies explizit ankündigen muss. Und das soll dann Folgen für die Dauer der Schutzrechte haben. Z.B. soll der Normalfall des Schutzes von 25 Jahren dann um 5 Jahre verkürzt werden, wenn die kommerzielle Verwertung gewählt wird, oder um 10 Jahre, wenn sich AutorInnen nicht verpflichten, die dem jeweiligen Werk zugrundliegenden Rohdaten zu veröffentlichen. Wie letzteres geschehen soll, bleibt allerdings unklar. Auch wird Position bezogen, das „Werke, die im öffentlichen Auftrag erstellt oder durch öffentliche Gelder finanziert sind, von wirtschaftlichen Rechten ausgeschlossen bleiben“. Einige der oben erwähnten heiligen Kühe würden geschlachtet. Und das wäre gut so.</p>
<p>Trotzdem – der erwartete große Wurf einer gleichermaßen programmatisch überzeugenden Konzeption und konkreten Handlungsoptionen, die auch in den internationalen Kontext gesehen werden müssen, steht weiter aus.</p>
<p>S<strong>oll es weiter „Urheberrecht“ heißen?</strong></p>
<p>Die Herausforderung, die ja letztlich für alle Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen besteht, scheint mir darin zu liegen, dass das Urheberrecht aus seiner engen Domänenperspektive befreit und in eben der Stellvertreterrolle für einen breiteren Horizont gesehen wird: Wie wollen wir mit materiellen und immateriellen Objekten umgehen, von denen alle Menschen abhängen und die deshalb nicht in die exklusive private Verfügung Weniger gestellt werden dürfen?  Ist dieser Horizont einmal gewonnen, sollte es auch sehr konkrete Vorschläge für ein spezielles Recht, eben das Urheberrecht geben, dass dann allerdings eher das „Recht an Wissen und Information“ heißen sollte. Aber dafür wird es noch bessere Vorschläge geben.</p>
<p>All das wird noch einige Zeit brauchen, aber spätestens zur Bundestagswahl werden die Piraten um ein umfassendes Programm nicht umhin kommen. Dafür sind die jetzigen Anträge für die Partei verdienstvolle Bausteine, aber noch nicht das Gebäude selber.</p>
<p>Urheberrecht ist Bundesrecht. Man muss also nicht erwarten, dass das Urheberrecht in allen Bundesländern laufend zum zentralen Thema wird. Um die Wissensbasis kompetent zu  erweitern, sollte der Dialog mit den hier einschlägigen Akteuren, natürlich nicht nur den JuristInnenen, gesucht werden und vielleicht über Workshops, Fachkonferenzen und elektronische Foren transparent gemacht und Konsense dann gefunden werden.</p>
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		<title>Spinnen II – zurück zu Gutenberg &#8211; kaufen, kaufen, was man nicht braucht – Exzerpte vom Bildschirm machen</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beim 52a-Urteil des Landgericht Stuttgart sollte man nicht locker lassen, es nicht einfach schlucken und auch nicht auf eine höhere Rationalität des BGH hoffen. Ziviler Ungehorsam ist angesagt. Es kann nicht akzeptiert werden, dass auch die Richter, die damals zuständigen Gesetzgeber sowieso, weiterhin ihr Denken und Handeln aus der analogen Welt bestimmen lassen, so also [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim 52a-Urteil des Landgericht Stuttgart sollte man nicht locker lassen, es nicht einfach schlucken und auch nicht auf eine höhere Rationalität des BGH hoffen. Ziviler Ungehorsam ist angesagt. Es kann nicht akzeptiert werden, dass auch die Richter, die damals zuständigen Gesetzgeber sowieso, weiterhin ihr Denken und Handeln aus der analogen Welt bestimmen lassen, so also ob es nicht längst selbstverständlich geworden ist, dass es, zumindest beim Umgang mit Wissen und Information, die elektronischen Räume sind, in denen wir alle agieren. Was nicht elektronisch verfügbar ist, hat kaum noch eine Chance wahrgenommen zu werden. Für viele existiert das einfach nicht. Das gilt vor allem auch für die Studierenden, die wieder einmal mehr gezwungen werden sollen, entweder ganze gedruckte Bücher zu kaufen, obgleich nur ein kleiner Teil davon gebraucht wird, oder aber sich handschriftliche Notizen beim Lesen am Computer zu machen.</p>
<p><strong>Nicht PDF, sondern Flash soll die Lösung sein</strong></p>
<p>Zuerst eine Korrektur: Nach dem jetzt veröffentlichten <a href="../?p=447">Urteil</a> muss mein <a href="../?p=447">letzter Beitrag</a> hier in NETETHICS an einer Stelle korrigiert werden. Ich hatte in satirischer Absicht darauf hingewiesen, dass das Gericht zwar erlaubt, 48 Seiten auszudrucken, dass das aber nicht ginge, weil auf der anderen Seite es ja nur für 3 Seiten erlaubt sein soll, diese herunterzuladen und zu speichern. Wie also aus einem PDF, so meine Unterstellung, ausdrucken, wenn man nicht speichern darf? Aber meine Annahme war falsch. Das Gericht hat, wie es jetzt deutlich wird, Hagen vor allem deshalb verurteilt, weil die Fernuni zwei Semester lang (WS 08/09 und für das SS 09) ihr Angebot von 91, dann 68 Seiten über einen PDF bereitgestellt hatte. Das, so das Gericht, war rechtswidrig. Hagen hätte ein anderes Format wählen müssen, &#8220;das im Rahmen des Online-Abrufverfahrens die Einrichtung funktionierender Schutzmechanismen erlaubt, um die Speicherung der Werkteile&#8230; auf den Computern der Studenten unmöglich zu machen.&#8221; (S. 14 des Urteils)</p>
<p>Hagen hatte in der Tat dann im Herbst 2009 &#8220;die Nutzung des Werkes für die Teilnehmer des Semesters &#8220;Modul 1&#8243; durch das Programm &#8220;FlashPlayer&#8221; der Firma Macromedia so um[gestellt], dass ein Abspeichern und in Umlaufbringen des digitalisierten Auszuges unmöglich wurde.&#8221; (S. 5 des Urteils) Offenbar zu spät.</p>
<p>Natürlich könnte man jetzt eine langwierige technische Diskussion darüber führen, ob bzw. warum es schon eine Zumutung ist, den Studierenden „Flash“ aufzuzwingen. Oder ob auch hier nicht auch von Speichern die Rede ist. Gestreamte Inhalte werden wohl doch im lokalen Cache und im Flash-Cache gespeichert, wenn auch nach dem Abspielen wieder gelöscht, es sei denn, man verschiebt die Datei vorher woanders hin. Auch das Schreiben in einen flüchtigen Speicher ist Speichern, und mit Können kann man den flüchtigen Speicher in einen dauerhaften verwandeln. Aber praktisch wird das für die meisten NutzerInnen keine Bedeutung haben. Akzeptiere ich also mal die Interpretation des Gerichts, dass Speichern das Ablegen auf einem Trägermedium zum Zweck der Nutzung in anderen Anwendungen bedeutet. Das ist nach dem Urteil nur für 3 Seiten maximal erlaubt. Weitergehendes Drucken (max. 10% des Werkes) ist nur erlaubt, wenn der Anbieter solche softwaretechnische Maßnahmen getroffen hat, die Herunterladen und Abspeichern nicht möglich machen.</p>
<p><strong>Rechte haben die Studierenden, aber die Hochschulen und Bibliotheken werden gezwungen, ihnen diese Rechte vorzuenthalten</strong></p>
<p>Interessant ist aber die Begründung, und hier bleibt es bei dem Satireverdacht. Das im vorherigen NETETHICS-Beitrag angesprochene Paradox aus dem anderen Gerichtsurteil zu § 52b wiederholt sich auch hier:</p>
<p>Das Gericht anerkennt durchaus, dass die Studierenden an sich, und zwar nach § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UrhG, das Recht haben, die zur Verfügung gestellten kleinen Teile des Werkes zu vervielfältigen, also bei sich zu speichern, auszudrucken bzw. Kopien davon zum eigenen Gebrauch zu machen.</p>
<p>Aber aus diesem Recht der Studierenden dürfe die Universität nicht ableiten, dass sie das auch möglich machen dürfe oder gar müsse: &#8220;Für die Rechte der Beklagten aus § 52a UrhG ist aber grundsätzlich nicht maßgeblich, ob von den Nutzern der elektronischen Lernplattform angefertigte Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 2 S1 Nr. 1 UrhG gestattet sind, sondern es ist zu prüfen, ob die Beklagte eine solche Anschlussnutzung überhaupt schaffen durfte&#8221; (s. 14).</p>
<p><strong>Zurück zu Gutenberg: Die analoge Welt soll das Vorbild sein &#8211; nur ja keine &#8220;einfachere und qualitativ höherwertige&#8221; Nutzung</strong></p>
<p>Das Landgericht Stuttgart verneint diese Berechtigung, so wie das Landgericht Frankfurt es den Bibliotheken untersagt hatte, Vorkehrungen zu treffen, die es den Studierenden erlauben würde, die ihnen ebenfalls nach § 53 UrhG zustehenden Rechte wahrzunehmen. Das Landgericht Stuttgart hielt jetzt dafür, dass der Gesetzgeber durch § 52a intendiert habe, &#8220;eine Nutzung zu ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar ist&#8221; (15). Die Speicherung auf den Rechnern der Studierenden stelle aber eine &#8220;einfachere und qualitativ höherwertige Vervielfältigung als die analoge Nutzung dar&#8221; (S. 15 aus dem Urteil), da die Texte dann z.B. direkt in die eigene Textverarbeitung übernommen werden könnten.</p>
<p>Das ist jetzt der Punkt, der die Netzwelt auf die Barrikaden gehen lassen sollte. Wir sollen uns auch im Jahr 2011 beim Umgang mit Wissen und Information so verhalten, wie es ganz offensichtlich die Juristen aus ihrer Ausbildung gewohnt waren. Ich erinnere mich gut an die Antwort auf meine Frage an Frau Zypries, damals zuständig für das Justizministerium und damit entscheidend verantwortlich für Paragraphen wie 52b, ob es denn zeitgemäß sei, sich am Bildschirm handschriftliche Notizen machen zu müssen: „Was wollen Sie denn, ich habe mein ganzes Studium in der Bibliothek gesessen und fleißig exzerpiert. Und Sie sehen ja, was aus mir geworden ist.“</p>
<p>„Einfachere und qualitativ höherwertige“ Nutzungsformen, informationelle Mehrwerte, wie ich sie nenne und wie sie im elektronischen Umfeld möglich sind, sind nicht erwünscht. Elektronisch erlaubt soll nur sein, wenn es nur das erlaubt, was auch im analogen Medium möglich war. So wollte es der Gesetzgeber, und so will es der Großteil der Verlagswirtschaft.</p>
<p><strong>Es kann nicht die Aufgabe des Urheberrechts sein, obsolete Geschäftsmodelle der Verlage zu schützen</strong></p>
<p>Man kann und muss es auch anders ausdrücken: Der Gesetzgeber schützt durch neue Normen des Urheberrechts nicht etwa die AutorInnen (die habe in den letzten beiden Reformen keine neuen Rechte bekommen, ganz im Gegenteil), sondern die aus der analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle der Verlage. Der Gesetzgeber schützt damit die Verlage vor der Versuchung, innovative Modelle zu entwickeln. Der <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Politikbrief_Mai_2011.pdf">Börsenverein</a> spricht zwar das im 52a-Verfahren strittige Buch als „neuartiges Psychologie-Lehrbuch“ an, aber diese Neuartigkeit hätte methodisch auch vor hundert Jahren realisiert werden können. Wo bleiben die genuin elektronischen, flexiblen, offenen, vielfach verlinkten und gezielt nutzbaren „Bücher“?</p>
<p>Die Verlagswirtschaft möge doch bitte den Lernprozess der Musikwirtschaft nachvollziehen. Die Dienste wie das alte Napster wurden nicht zuletzt deshalb attraktiv, weil die NutzerInnen, wenn sie brav kaufen wollten, gezwungen waren, eine ganze CD für 20-30 Euro zu kaufen, auch wenn sie vielleicht nur an einem einzigen Song interessiert waren. Heute gibt es preiswerte Flatrate-Angebote zu Millionen Songs für weit unter 10 Euro/Monat.</p>
<p><strong>36.400 Euro für &#8220;kleine Teile&#8221; oder der Verkauf von 1.456 Bücher </strong></p>
<p>In der Ausbildung aber sollen Studierende gezwungen werden, das ganze Lehrbuch zu kaufen, obgleich darin für ihre Ausbildung nur die besagten 91, später 68 Seiten relevant waren. Oder aber die anbietende Uni sollte sich einverstanden erklären, so damals das Angebot von Kröner, für jede genutzte Seite und pro NutzerIn 0,10 Euro zu bezahlen. Damit wären für Hagen 36.400 Euro fällig geworden – für die Nutzung “kleiner Teile”. Um diese Summe auf dem „normalen“ Weg einnehmen zu können, hätte Kröner 1.456 Exemplare an Studierende von Hagen verkaufen müssen.</p>
<p><strong>Wirklich? „Bund, Länder und Gemeinden werden [durch das Urheberrecht] nicht mit Kosten belastet.“</strong></p>
<p>War das das anvisierte Geschäftsmodell? Und sind die Träger der Universitäten bereit, deren Haushalte mit den entsprechenden zusätzlichen Mitteln zu versorgen? Bislang steht stereotyp bei den Gesetzesvorlagen zum Urheberrecht „Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.“ Dass Studierenden und WissenschaftlerInnen Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen, wenn sie auf die analogen Verfahren verwiesen werden, am Bildschirm abzuschreiben und das Geschriebene dann wieder einzutippen, interessiert ohnehin niemanden.</p>
<p><strong>Geht der Rektor für 6 Monate ins Gefängnis?</strong></p>
<p>Was sollen Hochschulen tun, wenn die Mittel zur Nutzung und Vergütung elektronischer Medien nicht ausreichen? Sind dann Organisationen wie Hagen nicht gezwungen, andere Wege zu gehen? Sie werden es sich überlegen – stellte doch das Gericht fest, dass Hagen 250.000.- Euro zu bezahlen habe, wenn es das Urteil nicht beachte. Ersatzweise müsse der Rektor für sechs Monate in Ordnungshaft.</p>
<p>Also wird man auf die Nutzung solcher Werke verzichten müssen. Wird das vielleicht nicht eher der Grund für die Klage des Börsenvereins werden: „Das Lehr- und Fachbuchgeschäft der Wissenschaftsverlage hat sich seit dem Inkrafttreten von § 52a Urheberrechtsgesetz im Jahr 2003 in dramatischer Weise verschlechtert“?</p>
<p><strong>Streichen ja, aber nicht ersatzlos. Erforderlich ist eine allgemeine privilegierte Bildungs- und Wissenschaftsklausel im Urheberecht</strong></p>
<p>Der Börsenverein fordert den Gesetzgeber immer wieder auf, Paragraphen wie 52a oder 52b im Rahmen des Dritten Korbs zu streichen, ersatzlos. Für das Streichen könnte man schon sein, angesichts der Absurditäten, die der Gesetzgeber formuliert hat und die die Gerichte zwingen, satireverdächtige Urteile zu erlassen. Aber nicht ersatzlos. Die Lösung kann im Rahmen des bestehenden Systems nur eine allgemeine privilegierte Bildungs- und Wissenschaftsklausel im Urheberecht sein. Sie soll grundsätzlich die genehmigungsfreie Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien vorsehen und, solange es noch kommerzielle Angebote gibt, eine Vergütung an die Rechteinhaber sicherstellen, die die Hochschulen bzw. die Träger der Hochschulen auch willens und in der Lage sind, zu bezahlen.</p>
<p><strong>Panik in der Politik?</strong></p>
<p>Ob sich etwas in diese Richtung bewegt? Es gibt einige Hinweise darauf, dass angesichts des jüngsten Erfolgs der Piratenpartei in Berlin im Hause des BMBF und des BMJ bis in die Spitze hinein eine Art Panik entsteht (die politische Lage habe sich auch seit dem Erscheinen der Piraten verändert), die, konstruktiv umgedeutet, in der Regierung zu einer stärkeren Beachtung des Wissenschaftsurheberrechts führen könnte. Mal abwarten. Von nichts geschieht nichts. Also nicht locker lassen und im individuell zumutbaren Ausmaß zivilen Ungehorsam selbst gegenüber den Autoritäten der Gerichte praktizieren!</p>
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		<title>Ökonomische Kompetenz der Piraten: &#8220;Fehlanzeige&#8221;oder doch eher &#8220;Paradigmenwechsel&#8221;?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 13:55:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Commons (Gemeingüter)]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Sicherlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung recht, wenn sie das wirtschaftspolitische Profil der Piratenpartei nun zum interessanten Objekt erklärt. Sehr schnell antwortet der Parteienforscher Uwe Jun von der Universität Trier auf die Frage nach dem ökonomischen Konzept der Piratenpartei mit „Fehlanzeige“. Die Partei habe sich in dieser Hinsicht nicht weiterentwickelt (vgl. FAZ 20.9.2011, S. 15; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung recht, wenn sie das wirtschaftspolitische Profil der Piratenpartei nun zum interessanten Objekt erklärt. Sehr schnell antwortet der Parteienforscher Uwe Jun von der Universität Trier auf die Frage nach dem ökonomischen Konzept der Piratenpartei mit „Fehlanzeige“. Die Partei habe sich in dieser Hinsicht nicht weiterentwickelt (vgl. FAZ 20.9.2011, S. 15; vgl. auch den Kommentar auf S. 20, wo darauf hingewiesen wird, dass der geforderte politische Dialog mit der „Netzgemeinde“ sich auch als interessant und gewichtserhöhend für die IT-Unternehmen erweisen könnte).</p>
<p><strong>Millionen oder Milliarden oder Brutto und Netto</strong></p>
<p>Natürlich kann man, wenn man will, die Einschätzung von Andreas Baum (Piraten Berlin), die Schulden in Berlin betrage viele, viele Millionen, als ökonomisch ignorant bezeichnen, weniger, dass kurze Zeit später eine App bereitgestellt wurde, die sekundengenau den Schuldenstand anzeigt. Und hatte nicht unsere Bundeskanzlerin 2005 in gleich zwei Interviews Brutto und Netto verwechselt!</p>
<p><strong>Kein Vertrauen mehr in professionelle systemstabilisierende Ökonomen</strong></p>
<p>Aber das sind nur lustige Kleinigkeiten. Wichtiger ist abzuklären, was denn heute ökonomische Kompetenz und ökonomisches Konzept bedeuten soll und welcher Kompetenz und welchem Konzept heute gefolgt werden soll. Das ist sicher ein zu großes Thema für einen Blogeintrag. Dennoch: Getraut wird wohl immer weniger der klassischen Kompetenz der professionellen Ökonomen, sowohl der aus der wissenschaftlichen Nationalökonomie als auch, und dies vor allem, der der Chefökonomen aus den großen Finanzinstituten, denen ja nach wie vor die herrschende Politik zuhört und folgt. Dabei wird  es für jeden immer mehr ersichtlich, dass sowohl die theoretischen Modelle als auch die Ratschläge, es sind ja eigentlich immer nur Forderungen, uns in die Sackgassen geführt haben, die die Lebensqualität der meisten von uns weltweit (bis auf die happy few) immer mehr einschränken. Dann ist es gut zu erfahren, wenn und warum diese klassische Kompetenz grundlegend bezweifelt wird, auch ohne dass ein wirtschaftswissenschaftliches Studium vorab absolviert wurde.</p>
<p><strong>Wieder eine Kopernikanische Wende</strong></p>
<p>Im bestehenden Wirtschafts-/Finanz- und Theoriesystem wird es keine Lösungen für die für jedermann ersichtlichen Probleme geben. Was erforderlich ist, und das deutet sich bei der Piratenpartei an, ist das, was die Philosophen (Kant) eine  kopernikanische Wende genannt haben, und was schlichter „Paradigmenwechsel“ heißt. Also mal ausprobieren, wenn man annimmt, dass sich nicht mehr die Sonne um die Erde dreht, sondern die Erde um die Sonne.</p>
<p>Wenden wir das auf den Umgang mit Wissen und Information an – sicher einer der entscheidenden Gegenstandsbereiche für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft. Man kann es auch noch allgemeiner als Netzpolitik bezeichnen, als die Form, wie die elektronischen Räume gestaltet werden sollen. Welche Wende, welcher Wechsel sollten hier ausprobiert werden? Das Dogma, die heilige Kuh in dem gegenwärtigen System, ist die Priorität des privaten individuellen Interesses und des privaten Eigentums vor dem Interesse der Allgemeinheit und dem öffentlichen, gemeinschaftlichen Eigentum.</p>
<p><strong>Was soll der Default sein: frei oder proprietär?</strong></p>
<p>Versuche man einmal, das umzudrehen: Nicht die kommerzielle Verwertung von Wissen und Information sei der Default der Regulierung, sondern der freizügige Umgang mit Wissen und Information. Nicht die freie Nutzung müsste sich rechtfertigen, sondern die kommerzielle Nutzung als Sonderfall, die nur dann erlaubt sein sollte, wenn der freie Zugang gesichert ist. Entstehen kann dann auch eine Wirtschaft, die ja längst unter dem Stichwort „commons-based economy“ weltweit diskutiert und als mögliches neues Modell des Wirtschaftens und der sozialen Kultur auch breit empirisch belegt ist.</p>
<p><strong>Paradox?</strong></p>
<p>Dann entstehen, wie bei allen Paradigmenwechseln, zunächst einmal Aussagen, die im bisherigen Modell als paradox erscheinen, z.B.: „Die Informationswirtschaft wird auch in ökonomischer Hinsicht mit Wissen und Information umso erfolgreicher sein, je freier sie den Umgang mit Wissen und Information macht“. Undenkbar? Nein, man muss nur aufhören, sich zu weigern, in die Ferngläser zu schauen, nur damit man nicht die Jupitermonde sehen muss.</p>
<p><strong>„commons-based“</strong></p>
<p>Aber nicht nur beim Urheberrecht oder beim Patentrecht ergeben sich dann neue, innovationsfördernde Modelle, neues Denken gegenüber den besitzstandswahrenden Verkrustungen. Die politische und ökonomische Sprengkraft aus diesem Ansatz des „commons-based“ erweist sich auch auf allen anderen Politikfeldern. Dann muss man über eine neue Geld- und Finanzpolitik und Banksysteme nachdenken, neue Ordnungen für den öffentlichen Raum und das Gesundheits- und Verkehrssystem finden, …; bei der Energie- und Umweltpolitik werden diese Weg schon tastend, immer noch viel zu zögerlich betreten.</p>
<p>Gesellschaft und Politik haben sich längst darauf verständig, dass Ökonomie und Ökologie keinen Gegensatz darstellen. Das war die historische Leistung der GRÜNEN. Das war ein lange Zeit belächelter und als gefährlich angesehener Paradigmenwechsel. Heute deutet sich in der Tat ein neuer an, der ebenfalls zunächst marginalisiert wird, dann aber seine Relevanz für alle Lebensbereiche deutlich machen wird.</p>
<p><strong>Transparenz und Diskurs &#8211; der eigentliche Paradigmenwechsel</strong></p>
<p>Sicherlich wird sehr schnell versucht werden, die Ideen für eine „commons-based society/economy“, einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung im Interesse aller, in die Ecke eines obsoleten Kommunismus oder einer unverbindlichen folgenlosen Ethik zu rücken. Der Etiketten-Vorschlag für einen Commonismus mag auch nicht sehr überzeugend sein, aber die Idee ist richtig: die Interessen der vielen an dem, was ihnen allen eigentlich gehört – das Wissen, die Luft, das Wasser, der öffentliche Raum, …. – können nicht länger durch die private Aneignung durch einige Wenige ignoriert und oft genug sogar zerstört werden. Allgemeinverbindliche Lösungen gibt es nicht, schon gar nicht schnelle. Möglich werden sie nur durch freie transparente Diskurse im öffentlichen Raum. Das ist die Grundlage für auch ökonomische Kompetenz und ökonomische Konzepte. Diese Transparenz- und Diskursforderung ist vermutlich dann der eigentliche Paradigmenwechsel, den die elektronischen Räume erst umfassend möglich machen.</p>
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		<title>Gott, Merkel, nun noch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger – wie kann man die Netzwelt nur so missverstehen!</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 07:07:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freie Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsethik]]></category>
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		<category><![CDATA[Presseverlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Die elektronischen Räume können nicht über Partikularinteressen gestaltet werden.
Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Bundeskanzlerin auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger auftritt (so am 19.9.2011 in Berlin &#8211; die Rede), vermutlich auf Einladung seines Chef-Lobbyisten und Präsidenten Helmut Leinen. Aus Merkels Sicht ist das vermutlich sogar unverzichtbar. Im Vorfeld wird man Frau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die elektronischen Räume können nicht über Partikularinteressen gestaltet werden.</strong></p>
<p>Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Bundeskanzlerin auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger auftritt (so am 19.9.2011 in Berlin &#8211; <a href="http://www.bundesregierung.de/nn_1498/Content/DE/Rede/2011/09/2011-09-19-bkin-zeitung.html">die Rede</a>), vermutlich auf Einladung seines Chef-Lobbyisten und Präsidenten Helmut Leinen. Aus Merkels Sicht ist das vermutlich sogar unverzichtbar. Im Vorfeld wird man Frau Merkel wohl geraten haben, den Zeitungsverlegern bei dieser Gelegenheit ihre Sympathie für ein Leistungsschutzrecht für eben deren Produkte zu versichern ( Vgl. Bericht in der der FAZ vom 20.9.2011. S. 39; vgl. auch den Bericht von <a href="http://meedia.de/print/merkel-leistungsschutz-kein-allheilmittel/2011/09/19.html">Meedia</a> und den interessanten <a href="http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/presseartikel/merkel-leistungsschutz-kein-allheilmittel">Update </a>dazu von IGEL)</p>
<p><strong>Nicht alles, was im Koalitionsvertrag steht, muss umgesetzt werden</strong></p>
<p>Gute Ratgeber scheint sie dabei nicht gehabt zu haben. Zwar stimmt es, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen war, „ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet“ als neues Recht im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Aber hat sich nicht längst herumgesprochen, dass dieses Lobbyrecht von der Öffentlichkeit in die gleiche Schublade gesteckt werden wird, wie zu Beginn der Schwarz-Gelben-Regierung die steuerliche Entlastung für Beherbergungsleistungen von Gastwirten und Hoteliers? Man wird kaum fehlgehen mit der Prognose, dass auch ein Leistungsschutzrecht, sollte es denn je wirklich beschlossen werden, ebenso als empörend, lächerlich, überflüssig und schädlich &#8211; kurz: als Fehlleistung, beurteilt werden wird (vgl. dazu den <a href="http://www.iuwis.de/blog/presse_lsr_kuhlen_2011">Blogeintrag </a>bei IUWIS vom 16.6.2011).</p>
<p><strong>Warum nicht an die Spitze der Entwicklung in elektronischen Räumen? Warum innovationsfeindlich?</strong></p>
<p>Besonders befremdlich wird es, wenn diese Lobbypolitik zugleich mit der Mahnung der Kanzlerin an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbunden wird, ihre digitalen Angebote, vor allem die „<a href="http://www.tagesschau.de/app/index.html">Tagesschau“-App</a>, zu überprüfen – wohl in der Erwartung, dass von einer Apps Abstand genommen wird, welches die Nachrichten im Web raum- und zeitversetzt jedermann über die Smartphones zur Verfügung stellt.</p>
<p>Anstatt sich innovationsunterstützend auf die vordere Front der Entwicklung im Web zu begeben (und  anstatt sich darüber zu freuen, dass öffentliche Rundfunkanstalten die Potenziale und die Transparenzchancen des Internet kreativ nutzen), unterstützt die Kanzlerin ein rückwärtsgewandtes Leistungsschutzrecht, dass die Verleger letztlich von der Verpflichtung entlastet, selber neue attraktive elektronische Produkte für das Web zu entwickeln.</p>
<p>Denn darum geht es ja den Verlegern: an den (Werbe-)Einnahmen der Internetakteure wie Google mitzuverdienen, die diese auch dadurch erzielen, dass sie auf ihren Suchmaschinen nutzerintensive Treffer zu Seiten der Zeitungen anzeigen. Natürlich könnten die Verleger es den Suchmaschinen einfach und mit Erfolg verbieten, dass deren Roboter die Zeitungsseiten durchkämmen und indexieren. Aber das wollen sie natürlich auch nicht. Denn die Google-Sichtbarkeit ist ja auch die Sichtbarkeit der Zeitungen.</p>
<p><strong>Nichts gegen Geldverdienen, aber alles gegen Beschränkung der Informationsfreiheit oder der Innovationskraft der Wirtschaft</strong></p>
<p>Sollen Gesetzen nun dafür sorgen, dass ohne weitere Mehrwertleistungen abkassiert werden kann? Das Geld mag den Verlegern ja noch gegönnt sein, aber nicht, dass eine Online-Presseabgabe ordnungspolitisch inakzeptabel ist, dass Informationsfreiheit beschränkt wird, dass die Innovationskraft im digitalen Wandel gefährdet wird und dass durch diese willkürliche Besserstellung kein Vorteil für den Urheberschutz entsteht.</p>
<p>Das sind keine Zitate aus dem Programm der Piraten oder meine eigenen Formulierungen. Vielmehr stammen sie aus einer <a href="http://pressesprecherverband.de/_files/downloads/Leistungsschutzrecht_Presseverleger_Verbaendeerklaerung.pdf">gemeinsamen Erklärung </a>des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI). Unterzeichnet hat das ein Gutteil der Elite der deutschen Industrie. Diese Erklärung schließt: „Wir, die unterzeichnenden Verbände, sprechen uns gegen das Vorhaben der Politik zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus. Erforderlich ist dagegen eine offene Diskussion über verbesserte Marktbedingungen der Medienwirtschaft, die innovative und zukunftsfähige Geschäftsmodelle in der digitalen Welt vorantreiben und damit auch die Grundlagen für einen unabhängigen Qualitätsjournalismus der Zukunft sichern.“</p>
<p><strong>Gewinnen immer die, die die besseren Lobbyisten haben?</strong></p>
<p>Kann es sein, dass die Politik, z.B. über das Urheberrecht, bequeme, um nicht zu sagen obsolete Geschäftsmodelle einer zwar wichtigen, aber dennoch einer Partikulargruppe am Leben erhält und so nebenbei die Dynamik der technologisch-methodischen Entwicklung behindert. Hätte man nicht Merkel mitteilen können, dass auch schon früher so gut wie alle TeilnehmerInnen (natürlich nicht Herr Heinen) an der am 26.6.2010 vom BMJ veranstalteten Anhörung zum Leistungsschutzrecht sich gegen ein solches ausgesprochen haben? Alle Argumente dagegen finden sich zudem auf der Website von <a href="http://leistungsschutzrecht.info/">IGEL</a>. Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags Siegfried Kauder schätzt das Leistungsschutzrecht als politisch <a href="http://netzpolitik.org/2010/leistungsschutzrecht-politisch-bereits-halbtot/">bereits halbtot</a> ein. Am 25. Februar 2011 auf Einladung des Providerverbandes Eco wies er den Axel Springer Verlag zurück: “Fühlen Sie sich bitte nicht zu sehr auf der sicheren Seite, nur weil es im Koalitionsvertrag steht.” Es sei nicht so, dass derjenige schon gewonnen habe, der die besseren Lobbyisten ins Feld führe.</p>
<p><strong>Steht das Justizministerium noch hinter dem Leistungsschutzrecht?</strong></p>
<p>Für die Vorlage eines Vorschlags, das Leistungsschutzrecht im Urheberrecht zu verankern, ist ja zunächst das Justizministerium zuständig. Dort tut man sich seit geraumer Zeit schwer (genau seit dem  14. Juni 2010, an dem die Ministerin den Startschuss dafür gegeben hatte &#8211; <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Livestream</a>), den längst fälligen Dritten Korb zur Urheberrechtsreform vorzulegen, der ja mal das Leistungsschutzrecht enthalten sollte. Geht man fehl in der Einschätzung, dass die Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu der Einsicht gekommen ist, dass mit einem solchen Leistungsschutzrecht die Urheberrechtsform keine Substanz gewinnen und sich keinesfalls als zukunftsweisend erweisen kann? Oder dass es dabei keinesfalls um Pressefreiheit geht, sondern klar erkennbar um Besitzstandswahrung? Hat man die Kanzlerin von wem auch immer auflaufen lassen?</p>
<p><strong>Was das Urheberrecht wirklich braucht</strong></p>
<p>Das Urheberrecht braucht ganz anderes, als Privilegien zu verteilen, nämlich z.B. die Rechte der Kreativen gegenüber den Verwertungsinteressen Dritter zu stärken, Vorkehrungen zu treffen, dass die Allgemeinheit, einschließlich der Wirtschaft, das publizierte Wissen und das gesamte kulturelle Erbe freizügig und zu fairen Bedingungen besser als bislang nutzen kann. Dazu müsste es vor allem vermeiden, obsolet gewordene Publikations- und Verwertungsmodelle zu vermeiden. Keine Urheberrechtsreform ist durch Interessen von Partikulargruppen gerechtfertigt, wie wichtig deren Wohlwollen auch für die herrschende Politik eingeschätzt wird.</p>
<p><strong>Was passiert der Politik, wenn sie die ökonomische und soziale Sprengkraft des Web nicht sieht?</strong></p>
<p>Nicht Verknappung, nicht der Vorrang der kommerziellen Verwertung von Wissen, kein lediglich auf exklusive individuelle Rechte pochendes Eigentumsverständnis – sondern Transparenz, Offenheit, offene Diskussionen, Nachhaltigkeit, Verantwortung für die Gemeinschaft, Freizügigkeit, Teilen, Innovation – bestimmen den durch das Internet bestimmten Paradigmenwechsel. Sollte Politik dies als bloße ethische Postulate abtun, dann wird nicht zuletzt die aus diesen Werten sich ableitende ökonomische und soziale Sprengkraft dafür sorgen, dass die gegenwärtige politische, auch parteipolitische Landschaft bald ganz anders aussehen wird. Die BürgerInnen werden diese Partikularinteressen begünstigende Politik nicht mehr lange dulden. Die elektronischen Räume sind keine Partikularräume. Ihre Gestaltung geht uns alle an.</p>
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