Brauchen Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht wirklich eine Tea-Party-Bewegung?

Platz machen, Maulwurfshügel räumen, wenn Zwerge sich vergrößern wollen. So hatte es Gottfried Benn empfohlen. Sollte man Wehklagen ob des befürchteten „digitalen Tods des freien Forschers“ einfach als zwergenhaften Unsinn ignorieren? Man sollte es. Man kann es aber doch nicht. Dafür ist der Maulwurfshügel an zu prominenter Stelle in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.11.2010 erschienen.

Man kann Uwe Jochum, Konstanzer Bibliothekar, vermutlich unterstellen, dass ihn wirkliche Sorgen umtreiben – allerdings sind das kaum Sorgen, die man bei einem Bibliothekar erwarten könnte, den ja vor allem umtreiben sollte, wie er die Nutzer seiner Bibliothek mit den Informationen versorgen kann, die diese für ihre Arbeit brauchen. Aber gut, man kann auch über die weitergehenden Rahmenbedingungen sich Gedanken machen, die solche möglichst freie Nutzung ermöglichen können bzw. die, in der apokalyptischen Vision des Bibliothekars, zum „Tod des freien Forschers“ bzw. zum „Tod der freien Wissenschaftsverlage“ führen können.

Dass hier ein gleich zweifacher Tod angesprochen wird, also aus dem Tod des Autors der Tod der Verlage folgt, macht im Zusammenhang des Urheberrechts sogar Sinn:  Wenn im Recht von „Urheber“ die Rede ist, so muss man so gut wie immer eigentlich „Verwerter“ (sprich Verlag) lesen. Das Urheberrecht hat sich seit gut 20 Jahren immer mehr, über internationale, europäische und nationale Regulierungen, zu einem kommerziellen Nutzungsrecht entwickelt. Das gilt auch für Deutschland mit seiner Tradition der starken Betonung der individuellen Autorenrechte. Es macht sich einfach gut, wenn das Recht des freien Forschers zur Legitimation der freien Wissenschaftsverlage verwendet werden kann.

„Freie Wissenschaftsverlage“ – in welcher Welt lebt der Konstanzer Bibliothekar? Natürlich gibt es gerade in Deutschland zum Glück noch die vielen kleinen Verlage und Verleger, die mit viel Liebe und engem Kontakt zu ihren WissenschaftlerInnen schöne Bücher produzieren. Aber der für Wissenschaft zentrale Zeitschriftenmarkt wird zu über 90% von vier großen Verlagskonsortien  (Elsevier, Thomson Springer, Wiley) kontrolliert. Diese werden wie Automobilkonzerne, Banken oder Pharmafirmen von Shareholder-Interessen gesteuert. Natürlich freie Marktwirtschaft, aber „frei“ hat hier eine ganz andere Bedeutung als in „freier Wissenschaft“.

Jochum ärgert offensichtlich vieles: drohendes Verschwinden des Buches in digitalen, von Bibliotheken bürokratisch kontrollierten Kommunikationsnetzen, staatliche Kontrolle der Forschung durch Zielvorgaben in der Drittmittelvergabe der Exzellenzinitiativen. Kommen wir aber zum Kern. Jochum ärgert vor allem, dass die Allianz der Wissenschaftsorganisationen vom Gesetzgeber verlangt, dass im Urheberrecht ein schon von Bundesrat  seit Jahren vertretener Vorschlag gesetzlich verankert wird. Danach soll wissenschaftlichen Autoren nach einer gewissen Frist zur Erstpublikation ihrer Wahl in einem Verlag (die Rede ist von 6-12 Monaten) das Recht an ihren eigenen Werken zurückgegeben werden. Sie dürften dann ihre Werke erneut öffentlich zugänglich machen, wenn auch wohl kaum noch einmal in kommerzieller Absicht und auch nicht in dem Verlagsformat der Erstpublikation. Das dürfen Autoren heute nicht, höchstens als Gnade der Verlage, die in der Rede alle Nutzungsrechte erworben haben, nicht als Recht.

Warum sollte das ein Ärgernis sein? Jochum könnte doch jubilieren, wenn es ihm so sehr um das Selbstbestimmungsrecht des freien Wissenschaftlers ginge. Die Forderung der Allianz könnte doch geradezu Medizin gegen den digitalen Tod des Autors ein. Aber nein, die zurückgewonnene Autonomie der Autoren wird für Jochum zum Ärgernis, weil er unterstellt, dass die nun mögliche Zweitveröffentlichung „auf dem Volltextserver derjenigen Hochschule zu erfolgen hat, der der Wissenschaftsautor angehört“.

Für Allianzvertreter muss diese Interpretation Grund zum Zweifel an der Redlichkeit des FAZ-Autors sein – immer wieder hat die Allianz, allen voran die Deutsche Forschungsgemeinschaft, versichert, dass sie in keiner Weise in die Publikationsrechte der Autoren eingreifen wolle, schon gar nicht in die Rechte bei der Erstpublikation.  Aber auch alle Argumente zugunsten einer Zweitveröffentlichungsverpflichtung zugunsten Open Access, über die man ja auch trefflich streiten könnte, werden von ihr zurückgewiesen. Das „ob, wann, wie und wo“ zu publizieren, bleibt für die Allianz ein unstrittiges Recht und gehöre zur Wissenschaftsfreiheit.

Aber ist diese Auseinandersetzung um Zweitpublikationsrecht oder Zweitpublikationsverpflichtung nicht eher ein Scheingefecht?  Jochum geht es um anderes. Er bindet die freie Wissenschaft, Wissenschaftsfreiheit, Publikationsfreiheit , an die Existenz der „freien Wissenschaftsverlage“, die er in ihrer jetzigen Organisationsform und in ihrem Leistungsangebot für unerlässlich für die Wissenschaft hält. Stimmte diese Annahme, so könnte man sich Sorgen machen. Denn in der Tat, würde jede wissenschaftliche Publikation 6 Monate nach ihrer Verlagspublikation oder sogar zeitgleich, wie es viele mit guten Argumenten fordern, verpflichtend oder nur durch Druck quasi erzwungen nach Open-Access Prinzipien öffentlich zugänglich gemacht, so kann die immer wieder vorgetragene Klage z.B. des Börsenvereins nicht als abwegig abgetan werden, dass damit das bisherige Geschäftsmodell der Verlage ernsthaft bedroht, wenn nicht gar am Ende sei.

Aber wäre das schlimm? Oder ist es etwa Aufgabe des Gesetzgebers, bestehende Geschäftsmodelle zu schützen, die ja nicht zuletzt darauf beruhen, dass sich Verlage die Rechte an den mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierten Werken zur weiteren Verwertung ohne direkte Vergütungen an die Autoren oder ohne andere Kompensationsleitungen zugunsten der Öffentlichkeit aneignen dürfen?

Der von Jochum gesehene „Kampf um Urheberrecht und Wissenschaft“ mag tatsächlich stattfinden, und es wäre auch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden dritten Urheberrechtsreform (des Dritten Korbs) das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht verankerte. Aber der „Kampf“ wird an einer anderen „Front“ entschieden.

Man braucht nicht mehr darüber zu diskutieren, dass die Idee von Open Access, nicht nur, sondern vor allem in der Wissenschaft, nicht aufzuhalten ist. Das wissen auch die Verlage, auch wenn sie noch versuchen, so lange wie möglich, mit ihren alten Modellen der Verknappung des Zugriffs und der Nutzung Geld zu verdienen (und das ja nicht schlecht). Sehr wohl wird man aber darüber diskutieren müssen, wie die Idee in welcher Form umzusetzen und wie das zu finanzieren ist. Auch hier gilt natürlich Clintons “It’s the economy, stupid“.

Weltweit gibt es eine ständig wachsende Allianz, die es nicht länger akzeptieren will, dass das mit öffentlichen Mitteln (Steuer-)Mitteln unterstützt produzierte Wissen den kommerziellen Verwertungsumweg mit all den in der Warenwirtschaft nötigen Verknappungsformen (über Gebühren, technische und rechtliche Einschränkungen) nehmen soll. Die USA, wo die von SPARC (Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition) gesponserte, einflussreiche Alliance for Taxpayer Access (http://bit.ly/vK4SL/)  Open Access mit Erfolg anmahnt, ist nur ein prominentes Beispiel. In Deutschland hat es im letzten Jahr eine entsprechende, von etwa 23.600 Personen unterzeichnete Petition an den Bundestag gegeben.

Die freie persönliche Nutzung in der Wissenschaft stand lange nicht im Widerspruch zu den kommerziellen Verlagsangeboten. Aber die Bibliotheken, die in der analogen Welt den WissenschaftlerInnen diesen Zugang ermöglicht hatten, können dies immer weniger. Nicht nur wegen der unverhältnismäßig stark angestiegenen Subskriptionsgebühren für die Zeitschriftenabonnements, sondern auch deshalb, weil Verlage mit ihren zunehmend digitalen Angeboten die Lizenzbedingungen für die Nutzung immer mehr einschränken: hier darf man nicht kopieren, dort nicht abspeichern, dort nicht öffentlich zugänglich machen, hier nur für angemeldete Kursteilnehmer nutzbar machen, dort nur in einer lokalen Forschungsgruppe etc. etc.. Zudem hat das Urheberrecht dafür gesorgt, dass die Arbeit der Bibliotheken fortschreitend zugunsten der Marktangebote eingeschränkt wird. Entsprechend  zielen die Verlage immer mehr auf die Endnutzer ab. Und nur in den „betuchten“ Wissenschaften können die Endnutzer Gebühren für einen Artikel zwischen 20 und 40 Euro aufbringen. Eine freie Nutzung wird immer mehr zur Fiktion. Sollte das nicht die Sorge des Bibliothekars sein?

Aber die fetten Jahre der kommerziellen Verwertung sind vorbei. Das muss kein Ende der Verlagswirtschaft sein. Aber sie kann nur weiter existieren, wenn sie Modelle findet, wie Dienstleistungen zu erbringen sind, die entsprechend dem Open-Access-Prinzip die Nutzung der Informationsobjekte selber frei stellt. Alles deutet darauf hin, dass zumindest der Zeitschriftenmarkt ein Markt der Open-Access-Zeitschriften werden wird. Der elektronische Buchmarkt in der Wissenschaft wird folgen. SpringerOpen, nachdem Springer PubMed Central (PMC), den größten Open-Access-Anbieter, gekauft hat, ist nur der Frontrunner. Das Open-Modell beruht darauf, dass irgendjemand den Verlagen die Kosten für die Zeitschrift bezahlt, nicht bloß die Kosten für einen einzelnen Artikel, und dass der Verlag dann die gesamte Zeitschrift für die ganze Welt Open Access stellt.

Ob sich dieses Open-Modell nun dadurch finanziert, das der „irgendjemand“ wissenschaftliche Gesellschaften, Forschungsinstitute oder Fachverbände sind, die den Verlagen die Zeitschriften teilweise oder ganz finanzieren, ob das (private oder öffentliche) Wissenschaftsförderorganisationen wie die DFG oder Stiftungen wie Volkswagen sind oder ob das Geld aus den öffentlichen Haushalten der Länder kommt – all das ist noch nicht entschieden. Ist das kommerzielle Open-Modell vielleicht sogar für die Länder attraktiv, weil die Beschaffungsetats der Bibliotheken so gen Null gehen könnten?

Ganz offen ist zudem, ob es Sinn macht, den Verlagen, die ja nicht nur auf den Return of Investment abzielen, sondern auch Gewinne erzielen müssen, das öffentliche produzierte Wissen entgeltfrei zu überlassen und zudem die Veröffentlichungen voll zu subventionieren. Können nicht neue Wissenschafts“verlage“ aus der Wissenschaft oder den Bibliotheken entstehen, die mit den gleichen Qualitätssicherungsverfahren (die Qualitätseinschätzung wird ja auch jetzt schon von der Wissenschaft selber geleistet und dies gilt auch für Open Access) vergleichbare Leistungen zu niedrigeren Kosten erbringen. Modelle dafür gibt es genug. Oder sollte es für Open Access hybride Modelle in der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Organisationen geben, z.B. die Verlage für die Erstellung der Produkte und die öffentliche Zugänglichmachung und die Bibliotheken für die Aufbereitung und Erschließung der Objekte? Oder können Verlage gar ohne Subventionen durch die Öffentlichkeit ihre Kosten decken und Gewinne erzielen, wenn sie die Information selber freigeben, aber Einnahmen durch Mehrwertleistungen erbringen? Mehrwertleistungen z.B. durch Übersetzungen, durch Zusatzinformationen, durch Bereitstellen der Basisdaten mit Auswertungssoftware, durch Verknüpfungen mit thematisch verwandten Artikeln, durch Einspeisen in Wissensbanken, etc. etc. All das ist offen und muss auf breiter Front erprobt werden.

Die Zeiten, in denen der Staat über das Urheberrecht die Wissenschaftsmärkte regulieren soll, könnten bald vorbei sein. Zur Sicherung der Rechte der Autoren reichte der Schutz der Persönlichkeitsrechte aus (Zurechnung der Autorenschaft, Publikationsrecht, Schutz vor Entstellung des Werks). Alle einschränkenden, zurzeit kaum noch nachvollziehbaren und die Anwaltskanzleien und die Gerichte immer mehr beschäftigenden Ausnahmebestimmungen (Schranken) des Urheberrechts, die auf Bildung und Wissenschaft bezogen sind, können wegfallen bzw. sich nur noch auf die Werke aus der Pre-Open-Welt beziehen. Die für das Gemeingut Wissen zuständigen Personen und Institutionen regeln die Aufgabe der Veröffentlichung des produzierten Wissens selber und/oder schließen entsprechende Verträge mit den kommerziellen Marktteilnehmern ab.

Open Access steht Wissenschaftsfreiheit in keiner Weise entgegen. Derzeit gibt es weltweit gut 5500 Open Access-Zeitschriften. Allein in den letzten 4 Monaten sind 500 dazugekommen. Auch Science und Nature, da bin ich mir ganz sicher, werden in absehbarer Zeit Open Access publizieren. Wenn durch die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens auch die Wirtschaft in allen Branchen Nutzen zieht, umso besser. Diesen Nebeneffekt wird man gerne in Kauf nehmen. Der Haupteffekt ist aber die Beförderung von Wissenschaft selber und deren Verpflichtung, allen die Aneignung des produzierten Wissens zu ermöglichen. Auf eine Tea-Party ähnliche Rolle rückwärts können wir gerne verzichten.

Comments (2)

 

  1. Lars Fischer sagt:

    Volle Zustimmung (natürlich) von mir zu diesem Beitrag. Eine kleine Korrektur habe ich allerdings: Meine Petition haben nicht “über 25000″ Leute gezeichnet, sondern IIRC etwa 23600. Was natürlich an der Kernbotschaft nichts ändert.