Der “Fall” Guttenberg

Ein „Fall“ soll es wohl sein – rechtlich eindeutig, ethisch komplex, politisch mit Potenzial für vielleicht überraschende Konsequenzen.  Urheberrechtsverletzungen in der Wissenschaft, vor allem der Persönlichkeitsrechte, sind, wie Alkohol am Steuer, keine Kavaliersdelikte. Die Öffentlichkeit kann erwarten, dass dabei Ertappte, ob nun Bischöfin oder Minister, für eine Zeit sich selber aus ihrem Amt zurückziehen, bevor andere sie dazu zwingen. Im Amt ist jeder ersetzbar. Wer Vertrauen verspielt hat, wird nicht mehr überzeugend politisch handeln können.

Das hat nicht „nur“ eine politische Dimension. Auf diese kommen wir am Ende zurück. Hier, in einem Blog zur Informationsethik mit starkem Fokus auf die urheberrechtlichen Aspekte, interessieren in erster Linie die rechtlichen und ethischen Dimensionen des „Falls“ Guttenberg.

Was bedeutet dem „Mann oder der Frau auf der Straße“ schon korrektes Zitieren! Ist das ein ethisches Problem?

Ob es ethisch problematisch ist, wenn jemand nicht die rechtlichen Verbindlichkeiten einhält, zumal dann, wenn dies nur den engeren Bereich der Wissenschaft angeht, ist mit Blick auf das moralische Verhalten der breiten Öffentlichkeit schwer zu entscheiden. Hier ist es ohnehin immer schwerer zu vermitteln, warum die freie Zugänglichkeit zu Wissens- und Informationsobjekten im Internet durch kaum verständliche und noch weniger einsichtige Urheberrechtsregelungen eingeschränkt werden soll. Das alte Paradigma der privaten Eigentums- und Verwertungsansprüche kann sich gegenüber dem Paradigma des ungehinderten copy&paste  in elektronischen Räumen nur immer mühsamer behaupten.

Daher ist es auch kein Wunder, dass die breite Öffentlichkeit das vermeintliche Vergehen des Guttenberg in der Wissenschaftsdomäne kaum als Problem ansieht.  Darauf setzt offenbar die regierende Politik.  Was bedeutet dem „Mann oder der Frau auf der Straße“ schon korrektes Zitieren! Von Politikern, anders als von der Bischöfin, wird keine Moral verlangt, auch wenn ihnen von der intellektuellen „Elite“ in den Medien und der Kulturträger genauso dies abverlangt wird. Problematisch wird es allerdings, wenn das gestörte Vertrauen in die Redlichkeit auf dem einen Gebiet, der Wissenschaft, herüberschwappt auf den politischen Bereich. Auch Politikern will man vertrauen können. Ob das noch weiter für Guttenberg zutrifft?

Urheberrechtlich ist die Sache klar und wird auch nicht von Bayreuth entschieden

Was das Urheberrechtliche angeht, so kann kein Zweifel daran bestehen, dass in Guttenbergs Dissertation in ungewöhnlichem Umfang gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Dazu bedarf es keiner Prüfung durch die Universität Bayreuth. Diese muss „nur“ über Umfang und die Konsequenzen des Verstoßes entscheiden. Juristisch liegt eindeutig sowohl ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der verschiedenen Urheber (jeder Urheber hat das Recht, dass auf ihn als Urheber bei einer Verwendung seiner Arbeit referenziert wird) als auch ein Verstoß gegen die Verwertungsrechte vor.

Ob eine/e der betroffenen UrheberInnen wegen des ersteren Verstoßes Klage erheben wird, bleibt abzuwarten – wahrscheinlich ist das nicht. Die Autorin des in aller Breite durch Guttenberg verwendeten  NZZ-Artikels hat z.B. schon signalisiert, dass sie das Verhalten zwar empörend findet, aber keine rechtlichen Schritte unternehmen wird. Andere erwarten zumindest eine Entschuldigung (die bislang aussteht). Ob Klagen wegen der Verletzung der Verwertungsrechte mit Erfolg erhoben wird, ist ebenfalls kaum zu erwarten, obgleich hier die Rechteinhaber angesichts der gängigen Publikationspraxis i.d.R. nicht die UrheberInnen selber, sondern die publizierenden Verlage sind. Aber vielleicht mag es ja jemand auf einen Musterprozess ankommen lassen. Offenbar sind schon Anzeigen bei der Hofer Staatsanwaltschaft eingegangen.

Das Ethos in der Wissenschaft ist anderes als der Code des Rechts

Die Anforderungen in der Wissenschaft an korrektes Zitier- bzw. Referenzierungsverhalten sind viel weitergehend, als es das Urheberrecht regelt. Anders als bei letzterem schützen die wissenschaftlichen Verhaltens-Codices nicht nur den direkten Wortlaut, sondern auch die zugrundeliegenden Ideen. Auch wenn man also nicht direkt zitiert, ist man gehalten, auf geeignete Weise darauf hinzuweisen, dass die Übernahme oder Weiterentwicklung einer Idee oder eines Ergebnisses der Person xyz verpflichtet ist. Verstöße dagegen sind natürlich sehr viel schwieriger zu entdecken bzw. dann zu sanktionieren.

Dass in der juristischen Fakultät der Universität Bayreuth ein gewichtiges DFG-finanziertes Graduiertenkolleg mit dem Titel „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit “ besteht, macht die Sache für Bayreuth vermutlich nicht leichter. Ob Gemeinfreiheit da jemand als res nullius interpretiert, also Wissen als vogelfreies Gut verstanden hat? Die Öffentlichkeit darf gespannt sein, ob der zweifellos gegebene Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis und gegen das Urheberrecht als so gravierend angesehen wird, dass eine mit den höchsten Prädikaten ausgezeichnete Arbeit gänzlich zurückgewiesen werden muss oder ob es bei einigen Nachbesserungsauflagen bleibt.

Wie oft in solchen Fällen mit ethischer und politischer Relevanz ist nicht die Sache an sich entscheidend, sondern die Reaktion des Betroffenen auf diese. Nach der ersten, wohl doch als fatal zu bezeichnenden  Reaktion von Gutenberg, die Vorwürfe als „abstrus“ zu bezeichnen, hat es in der Erklärung am 18.2.2011 einen geschickten und wohl auch vorderhand ehrenhaften Schachzug gegeben. Guttenberg verzichtet bis zur Prüfung in Bayreuth auf das Führen des Doktortitels. Ob das den Schaden heilen kann?

Konsequenzen

Aber ganz gleich, wie die formalen Verfahren ausgehen werden – Guttenberg sollte sich, zumindest für eine Weile, aus der politischen Öffentlichkeit zurückziehen. Das wäre ohne Zweifel die sofortige Reaktion eines Ministers, vielleicht nicht im derzeitigen Italien, aber doch wohl in Ländern wie Frankreich gewesen, wo Kultur und Wissenschaft hohen Status haben. Eine Urheberrechtsverletzung – das haben nicht nur die Verleger, sondern auch die Politiker immer wieder betont – ist kein Kavaliersdelikt (auch wenn das die breite Öffentlichkeit das so sehen mag), genauso wenig wie Alkohol am Steuer. Die Bischöfin Margot Käßmann hatte die Konsequenzen gezogen – dank des gewonnenen Respekts für diese Entscheidung wird es ihr möglich sein, nach einiger Zeit zurückzukehren.

In Richtung Open Access – Akademische Schriften gehören in die elektronische Öffentlichkeit

Am Fall Guttenberg interessiert nicht nur Guttenberg. Ist die jetzt begonnene Diskussion nicht  Wasser auf die Mühlen der Verfechter von Open Access? Darauf hat mich Kollege Steinhauer hingewiesen. So wie Software im Open-Source-Paradigma nicht zuletzt deshalb gegenüber der proprietären Software überlegen ist, weil Fehler schneller erkannt und korrigiert werden, so kann die durchgängige Offenlegung von wissenschaftlichen Werken in der elektronischen Version sehr schnell Plagiate erkennen lassen. Wenn Autoren davon ausgehen müssen, dass ihre Arbeiten offen für jedermann sein werden, wird größere Sorgfalt geübt werden. Zunächst einmal alle akademischen Schriften sollten verpflichtend elektronisch sofort öffentlich gemacht werden. Dazu bedarf es keiner Änderung im Urheberrecht.

„Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess“? Politik wider Willen?

Zum Schluss noch etwas vielleicht überraschend Politisches: Kommt es zu einem Paradigmenwechsel im Urheberrecht, wenn die Bundesregierung Guttenberg weiter als Minister akzeptiert? Wird in Zukunft nicht mehr so stark das Interesse der Urheber (oft genug nur das der kommerziellen Rechteverwerter) im Vordergrund stehen, sondern stärker das der Nutzer?

Das wird wohl kaum so weit gehen, wie es für einen Augenblick die TAZ Guttenberg unterstellte, „dass der Entstehungsprozess mit diesem Jahrzehnt und den Vorgehensweisen dieses Jahrzehnts zu tun hat, also mit der Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation“ (TAZ 17.2.2011, S. 14). Aber dann war es doch nur Satire, denn das Zitat war natürlich von Helene Hegemann in ihrer Erklärung für den freizügigen Umgang mit Materialien Dritter in ihrem Roman Axolol Roadkill.

Aber trotzdem, wenn Guttenberg in der Politik bleibt, wie es derzeit aussieht,  dann können Äußerungen z.B. von der Kanzlerin oder der Justizministerin zum geistigen Eigentum kaum mehr als Grundlage für die politische Regulierung des Urheberrechts ernst genommen werden: „Es kommt darauf an, die Freiheit und die Innovationskraft der Wissenschaft zu fördern, in geistiges Eigentum zu investieren und auch die politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um dieses geistige Eigentum zu schützen.“ (Merkel am 27.5.2010 ) oder: „für den wirksamen Schutz des geistigen Eigentums müssen wir weiterhin alle gemeinsam arbeiten“ (Leutheusser-Schnarrenberger).

Wie ernst kann das noch genommen werden, wenn das Fehlverhalten von Guttenberg marginalisiert oder als politisch irrelevant eingeschätzt wird? Das Urheberrecht, so wird man dann schließen müssen, gilt nur für die anderen, aber nicht für die Klasse der Politiker selber. Das wird sie sich nicht leisten können.

Ein starkes Urheberrecht könnte, Guttenberg sei Dank, ein offenes Urheberrecht werden

Keineswegs wird von Seiten der Wissenschaft die Berechtigung der Anerkennung der schöpferischen Leistung in Frage gestellt. Ob das als geistiges Eigentum mit den entsprechenden Ausschließungsrechten reklamiert werden kann, wird immer mehr fraglich. Die Öffentlichkeit, zumindest bei den überwiegend mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken, hat einen Anspruch darauf, dass erzeugtes Wissen so schnell wie möglich für jedermann frei zugänglich ist. Darüber dürfen auch nicht die Autoren alleine und schon gar nicht die Verwerter entscheiden. Das muss der Gesetzgeber garantierend regeln. In diesem Sinne könnte man sich eigentlich nur wünschen, dass Guttenberg im Amt bleibt. Die Politik wird dann kaum noch für ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums werben können. Ein starkes Urheberrecht könnte, Guttenberg sei Dank, ein offenes Urheberrecht werden.

Comments (20)

 

  1. So sehr ich Ihnen in der Sache zustimme, so wenig gefällt es mir, dass Sie Archivalia nicht zum ersten Mal ignorieren, wo ich ausführlich zu Guttenberg berichtete und auch Open Access ansprach http://archiv.twoday.net/stories/14642555/

    • Lieber Herr Graf
      wer könnte Archivalia ignorieren! Aber in der Tat ist mir Ihr Hinweis auf Open Access entgangen. Wollen Sie mir den Guttenberg´schen Vorwurf zurückgeben, dass ich nicht auf Sie referenziert hätte? Aber im Ernst, ich werde mich bessern und Sie hoffentlich Ihren Grad an Selbstbewusstsein heben. Qualität und Akzeptanz von Blog steigen aber sicher auch durch Referenzieren und Anerkennen der Arbeiten in anderen Blogs. Und dass Sie ein guter Rechercheur und Analyst mit scharfer Zunge sind, weiss ja auch ein jeder.

  2. Tim sagt:

    Es wundert mich schon sehr, dass die Urheber keine Anzeige stellen wollen. heute sah ich bei Amazon Guttenbergs Dissertation für sage und schreibe 88,00 €. Davon ausgehend, dass zu Guttenberg dabei nicht leer ausgeht (ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen), entsteht den Urhebern hier doch auch ein Schaden!

    Desweiteren wundert mich auch, dass ich in den Medien lesen musste,die Staatsanwaltschaft wolle in Sachen Urheberrechtsverletzung zunächst die Entscheidung der Uni Bayreuth abwarten. Ist das der übliche Weg???

    Neben den ganzen rechtlichen und ethisch wissenschaftlichen Aspekten des Falles zu Guttenberg, möchte ich den Augenmerk auch einmal auf die katastrophalen Auswirkungen in Bezug auf die Wertigkeit eines abgelieferten Leistungsnachweises lenken. Die Bewertung ist schließlich auch meist ausschlaggebend für die weitere Berufsperspektive eines Doktoranden. Sollte die Uni Bayreuth hier “spezielle” Maßstäbe zugunsten Guttenbergs bei der neuerlichen Bewertung anlegen, könnte dies einen ausgesprochen unangenehmen Beigeschmack hinterlassen.

    Die Entscheidung aus Bayreuth erwarte ich mit interessierter Aufmerksamkeit! Eine mögliche Option, Herrn zu Guttenberg eine Überarbeitung seiner Dissertation einzuräumen, wie in den Medien bereits spekuliert wird, wäre eine fatale und für alle anderen Doktoranden äusserst ungerechte Entscheidung! Schauen wir, wie weise die Uni Bayreuth entscheiden wird.

    • Timo Ehmann sagt:

      von den 88 Euro sieht Guttenberg nichts. Er wird ca. 4000 Euro Druckkostenzuschuss gezahlt haben, damit es gedruckt wird. ein entsprechendes “Angebot” liegt gerade neben mir, wenn auch von einem anderen Verlag.

  3. scupnet sagt:

    [ironie] Warum die Rechteinhaber nicht klagen ist doch offensichtlich, der oberste Dienstherr der Bundeswehr hat jedem ein Auto von den Feldjägern vor die Tür gestellt. Zusätzlich kam gestern Morgen bei allen ein KSK durchs Schlafzimmerfenster und hat alle, mit einem roten Punkt auf der Stirn auf die Konsequenzen einer Anzeige gegen den GRÖKOPAZ hingewiesen. [/ironie]

  4. Danke für diesen so unaufgeregten, sachlichen Beitrag.

    Wie schreibt die NZZ von heute auf S. 7 so schön zur aufgeregten Diskussion rund um Guttenbergs Diss: “Dabei zählt stets nur, dass etwas geschieht, und zwar schnell und möglichst publikumswirksam. Fast alles ist glänzende Oberfläche. Für ruhiges, prüfendes Abwägen bleibt keine Zeit.” – Das nennt man dann wohl Politik in der Mediengesellschaft.

  5. leschlange sagt:

    jetzt wirds richtig spannend, und zwar auf der meta-ebene:
    ist die ganze vorstellung vom “geistigen eigentum” möglicherweise von der geschichte überholt?
    seit einigen jahrzehnten ist die rede vom “global brain”, das internet und seine explosionsartige verbreitung mögen als prototyp für diese metapher dienen. dann könnte es doch auch möglich sein, dass wir als individuen lediglich auf etwas stossen, was ohnehin gesellschaftlich “in der luft liegt”, dh gewissermassen gefunden werden will, weil eine grössere zahl von menschen (”partitionen” des “global brain”) über einen gewissen zeitraum hinweg synchron darüber nachdenken… wie die geschichte zeigt, sind einige bahnbrechende erfindungen der menschheit zur gleichen zeit an verschiedenen orten auf der erde gemacht worden…
    besteht der grundlegende denkfehler vielleicht darin, dass wir glauben, alles und jedes habe nur einen wert, wenn es sich appropriieren lässt? und hier schliesst sich der kreis zur grassierenden ökonomisierung unseres planeten: ohne eigentum kein wert und folglich auch keine verantwortung für allfällige folgeschäden…
    die folgen stehen uns allen klar vor augen: “humanity is facing ecocide” (zitat ecological internet”)

  6. Claudia Waldthurn sagt:

    Dass es sich hier aus wissenschaftlicher Sicht um Fehlverhalten handelt, scheint klar. Das zu gewichten – auch in Bezug auf eine Person, die nicht die wissenschaftliche Karriere eingeschlagen hat – bleibt den zuständigen Stellen überlassen.

    Ich denke, die Wissenschaft sollte aber aufpassen, dass sie sich nicht für Parteipolitik instrumentalisieren läßt. Denn wie ethisch ist es, einer Person “gezielt” am Zeug flicken zu wollen? Auch die Umstände der “Entdeckung” der Plagiate und ihrer Veröffentlichung sollten transparent gemacht werden.

    Wie anderweitig zu lesen war, würde man bei vielen Personen fündig werden, wenn man nachschauen würde.

  7. Harald Müller sagt:

    Interessante Diskussion. Ich möchte aber auf einen kleinen Aspekt hinweisen, der bisher noch nie erwähnt wurde: Ist eigentlich die Druckfassung der Dissertation wortidentisch mit dem Prüfungsexemplar? Manchmal werden Dissertationen für die Druckveröffentlichung noch mehr oder weniger stark überarbeitet. Steht dann so im Vorwort.
    Das hat nichts zu tun mit den Plagiatsvorwürfen.

  8. Hartmut Simon sagt:

    Lt. de.GuttenPlag.wikia waren gestern (18.2.-15:20 h) auf 114 Seiten (29,1%) Plagiate nachgewiesen, heute (19.2. – 14:40 h) sind schon 238 Seiten (60,56%) der Diss. voller Plagiate.
    Werden schließlich über 90% der Diss. als Plagiate festgestellt sein?
    Für mich ist klar, dass die Arbeit nicht KTG selbst verfasst hat, sondern ein Ghostwriter – siehe dazu auch die Diskussion im Guttenplag Wiki. Anders sind das Verhalten und die Erklärungen von KTG auch kaum zu erklären:
    Bis gestern hatte er offensichtlich keine Ahnung davon, aus wieviel Plagiat-Schnipseln sein Ghostwriter die Arbeit tatsächlich zusammengeschustert hat. Und er war sich sicher, dass der sich nicht outen würde und er in seiner Presseerklärung die paar “Fehler” als lässlich hinstellen könnte, über die er selbst “am unglücklichsten” sei. Umso tiefer hat er sich damit in die Patsche geritten – statt sich durch ein ehrliches Eingeständnis à la Käßmann noch einen Rest Glaubwürdigkeit zu erhalten.
    Wenn die Arbeit also hauptsächlich von einem Ghostwriter stammt, hat KTG die Öffentlichkeit in seinen bisherigen Erklärungen bewusst dreist belogen. Wird er so auch vor dem Bundestag weitermachen? Dann hat er alle Chancen als Politiker für immer verspielt.
    Eine Frage an unsere Urheberrechtler:
    Wer hat denn in diesem Fall gegen das UrhG verstoßen und kann dafür belangt werden? Der (Nicht-)Autor KTG oder sein – bisher unbekannter – Ghostwriter?

    Werden sich die Universitäten jetzt offensiv für Open Access und cc-Lizenzen in der Wissenschaft stark machen?

    • Leider kann man doch nicht so sachlich bleiben, wie es mir Hans-Dieter-Zimmermann mit dem Ausgangsbeitrag hier bescheinigte. Lassen wir ethische, rechtliche oder auch politische Argumentationen besser außen vor.
      Es ist einfach wirklich erschütternd, was aus GuttenPlag Wiki immer mehr offenbar wird. Hier, man kann es nicht anders sagen, wurde mehr kriminelle Energie verbraucht als wissenschaftliche Arbeit geleistet. Es wurde ja an vielen Stellen nicht einfach mit copy&paste etwas in den Text eingebaut (wobei ja immer passieren kann, dass vergessen wurde, woher der Text stammt), sondern bewusst aus der Literatur geklaut, leicht abgeändert, teils in Fußnoten gepackt, was Teil des Textes war, etc. etc. und das alles oft ohne jede Referenzierung.
      Die Arbeit ist ohne jeden Zweifel eine Schande (dafür braucht es keine Kommission in Bayreuth mehr), und eine Schande für das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren und auch für das wissenschaftliche (offenbar unlektorierte) Verlagswesen.
      Und es wird auch eine Schande für die Politik. Wie kann sich die Kanzlerin mit der Erklärung Guttenbergs zufrieden geben? Informiert sie denn niemand, was da tatsächlich als Dissertation verkauft wurde.
      Guttenberg bleibt offenbar nur noch, sich zu entscheiden, ob er zugeben will, dass jemand anders im Wesentlichen für den Text zuständig war (wenn es denn so war) oder zuzugeben, dass er es selber war, der geklaut, gekrückt und manipuliert hat (”mit bestem Wissen und Gewissen”).
      Trotzdem – auch ein Politiker kann da in längerer Perspektive herauskommen. Edward (”Teddy”) Kennedy hatte wohl nie eine Chance, Präsident der USA zu werden. Sicher auch, weil er wegen Fahrerflucht zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen der Chappaquiddick-Affäre verurteil wurde, sondern auch – und vielleicht für die Amerikaner gravierender – weil er vom Studium für eine Weile suspendiert wurde, weil jemand anders für ihn eine Klausur für Spanisch übernommen hatte, und das aufflog. Aber Kennedy hat für beides gebüßt und mit seinem langen politischen Leben dann höchste Anerkennung erlangt. Also Pause für Guttenberg – in 5 Jahren sieht alles anders aus – vielleicht.
      Für wissenschaftliche Werke – um dann doch noch die Kurve von dem “Fall” weg zu bekommen – kann das nur bedeuten – alles so früh wie möglich und so vollständig wie möglich öffentlich und für jedermann frei zugänglich zu machen.

  9. Open Access und Transparenz sind im Hochschulbereich und Wissenschaftsbetrieb Verbündete. Weiterführende Hinweise dazu:

    http://archiv.twoday.net/stories/14645329/

  10. leschlange sagt:

    das zurückhalten von “neuem” wissen durch urheberrechte verhindert dessen verbreitung und damit auch die chance seiner raschen inwertsetzung. wie der fall KTG zeigt, hat es zudem einen “unintended side effect” (P. Senge, 5th Discipline), indem es kriminelle machenschaften erst auslöst. denn was einen appropriierbaren wert darstellt, provoziert auch zum diebstahl (volkstümlich: “gelegenheit macht diebe”).

    bin übrigens mittlerweile auch davon überzeugt, dass KTG keinerlei ahnung davon haben dürfte, was in seiner “diss” eigentlich drin steht, und unterstütze daher auch die hier von hartmut simon geäusserte these des ghostwriting. (er hätte vielleicht doch etwas mehr honorar zahlen sollen, dann wäre vielleicht zumindest noch etwas gescheites draus geworden… )

    es wäre jetzt vielleicht auch mal an der zeit, die promotionskommission namentlich zu benennen… sind bayreuther professoren so leicht von blauem blut zu beeinflussen? wie funktioniert in bayreuth das rigorosum? gehen die bei der disputation einer diss womöglich alle nett zusammen kaffee trinken?

  11. Marc B. sagt:

    FzG hat diese Arbeit über einen Zeitraum von sieben Jahren nebenbei geschrieben. Natürlich ist da kein Ghostwriter beteiligt, kein Ghostwriter arbeitet so schlampig. Das ist das Ergebnis einer lange liegen gebliebenen und auf sanften(?) Druck der Familie (siehe Vorrede zur Arbeit) dann doch noch abgeschlossenen Quälerei.

    So sind zumindest seine eigenen Einlassungen zu verstehen.

    Der wirkliche Skandal ist, dass Einleitung und die Zwischenzusammenfassung aus fremden Texten übernommen wurden – also genau jene Teile, bei denen es darauf ankommt, die eigene Arbeit zu reflektieren und einzuordnen.

    Damit ist klar, dass es sich nicht um eine akademische Arbeit in irgend einem Sinne handelt, es mangelte dem vorgeblichen Verfasser an jedem Interesse und auch nur geringsten Zügen von intellektueller Neugier bezüglich seines Themas. Die Arbeit an dem Text war eine Qual und sie war irgendwann zu Ende und er hoffte, nie wieder damit belästigt zu werden.

    Wir dürfen davon ausgehen, dass diese Arbeit so entstanden ist wie vielleicht 75% aller akademischen Pflichtaufgaben. Was sagt das über unsere Universitäten und über unseren akademisches Personal?

  12. ruebmar sagt:

    Ja, nun ist guter Rat womöglich doch teuer! Die vom Öffentlich Rechtlichen Fernsehen übertragene Prunksitzung des Aachener Karnevall-Vereins zur Verleihung des “Ordens wider den tierischen Ernst” an den Freiherren von und zu Guttenberg in Abwesenheit geriet zu einem großen Fiasko, auch wenn sich Guttenbergs jüngerer Bruder alle Mühe gab, dicke Tünche über die öffentliche Schelte für das Plagiieren zu versprühen.
    Der Freiherr ist gravierend beschädigt, ob er sich das eingesteht und öffentlich bekennt, ist dabei nicht relevant. Ich frage mich, wie man an einer seriösen, wissenschaftlichen Universität eine Dissertation vorlegen kann, die in so einem Umfang abgekupferte Textpassagen enthält? Wes Geistes Kind muß man da eigentlich sein? Und hat der Mann denn überhaupt kein Gespür dafür gehabt, was er da seinem greisen Doktorvater antut? Er zieht den alten Herrn ohne Skrupel mit in den Sumpf öffentlicher Schelte und kritischer Betrachtung und ruiniert auch dessen Ruf.

    Und die Kanzlerin? Sie hat noch in der DDR ihre Dissertation an der Uni vorgelegt, und dort waren die Regeln wahrlich streng und eindeutig. Alleine schon der Weg zu einer Aspirantur war von verschiedenen Steinen gepflastert. Manche sind dabei schon an der Forderung nach zwei verbindlichen Fremdsprachen, die es zu beherrschen galt, bis hin zu eigenständigen Übersetzungen, gescheitert. Für Diplomarbeiten an jener Hochschuleinrichtung, an der ich studierte, galt alleine schon in Bezug auf die Rechtschreibfehler in einer Diplomarbeit der Maßstab, daß in der ganzen Diplomarbeit nicht mehr als drei Tip- bzw. Orthographiefehler geduldet wurden. Wer das Maß über-schritt, hatte Pech: Seine Arbeit wurde verworfen, und er war aus dem Rennen.

    Daß sich viele Menschen den Freiherren auch weiterhin als Spitzenpolitiker auf dem ersten Platz in der Beliebtheitsskala unserer Politiker wünschen, wer würde das nicht verstehen? Nur so, wie es Frau Holmeier, die Tochter des großen Franz Josef Strauß, in ihrer schnoddrigen Art neulich bei Sandra Maischberger mit großem Engagement in den Raum schob, so, glaube ich, darf und kann man die ganze Misere des Karl Theodor von und zu Guttenberg nicht in den Raum stellen; denn das beschädigt ihn mehr als nötig. Insofern hätten auch die Aachener Karnevalisten gut daran getan, ihr Vorhaben abzublasen und einen anderen Kandidaten zu küren, zumal es doch zahlreiche gibt, wie der gefüllte Saal der Veranstaltung erkennen ließ.
    KTzG’s Doktorarbeit aber, sie bleibt, was sie ist: Eine total fatale Geschichte, an der er lange zu knabbern haben wird, wenn sie überhaupt jemals vergessen werden wird.

  13. [...] Netethics » Der “Fall” Guttenberg [...]

  14. Wir haben uns erlaubt, Ihren sehr interessanten Beitrag zu verlinken: http://www.wordup.de/public-relations-muenchen/zum-fall-frhr-zu-guttenberg/

  15. [...] bekannte Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen jedenfalls schlägt in dem Artikel Der „Fall“ Guttenberg die Brücke zwischen der durchaus selbstverständlichen und notwendigen akademischen Aberkennung [...]

  16. [...] Schlussfolgerung zieht der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen im Zusammenhang mit der [...]