Bewahrung, Nutzung und Förderung der Gemeingüter
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat nach intensiven Diskussionen in der Vollversammlung 2010 und dann im Vorstand im April 2011 die folgende Resolution verabschiedet (hier auch als PDF)
B ewahrung, Nutzung und Förderung der Gemeingüter
Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die weltweite Diskussion um die Bewahrung, Nutzung und Förderung der Gemeingüter. Materielle, soziale und kulturelle Gemeingüter sind Voraussetzungen für das Leben, Zusammenleben und Wirtschaften, auf allen Ebenen gesellschaftlicher Organisation. Die weltweite Diskussion über Gemeingüter kann zu neuen, inklusiven und nachhaltigen Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens führen, die im Ergebnis Gemeingüter stärken und mehren. Dieses Ziel entspricht der im Grundgesetz festgelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art 14.2 GG) und steht im Einklang zu dem ebenfalls grundgesetzlich garantierten Schutz der Immaterialgüter (Art 14.1 GG).
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstreicht die Bedeutung der Nachhaltigkeit der Nutzung und Weiterentwicklung der für die Menschenwürde, für soziale Gerechtigkeit und Demokratisierung notwendigen Gemeingüter und warnt vor den verknappenden, verbrauchenden und zerstörerischen Nutzungsformen sowohl der materiellen als auch der immateriellen Gemeingüter, die in der Vergangenheit zu ökologischen und ökonomischen Krisen geführt haben.
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist überzeugt, dass allen Menschen die Nutzung und Weiterentwicklung jener materiellen und immateriellen Gemeingüter ermöglicht werden muss, die für ein Leben in Würde und Gerechtigkeit notwendig sind.
Die Deutsche UNESCO-Kommission erkennt die Vielfalt der Gemeingüter an. Sie unterstreicht die daher erforderliche Vielfalt der Lösungsansätze zu deren Bewahrung, Nutzung und Förderung, die unter Beteiligung der Wirtschaft, der staatlichen Instanzen und der Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden müssen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission wird sich mit ihren Gremien und Mitgliedern, an der weltweiten Debatte über die Gemeingüter und deren Bewahrung, nachhaltiger Nutzung und Förderung beteiligen. Diese Resolution konzentriert sich auf den Bereich Kommunikation und Information.
II
Die Deutsche UNESCO-Kommission appelliert
- an alle staatliche Instanzen, den Zugang zu für die Menschenwürde notwendigen Gemeingütern im Zuge von Regulierungsvorhaben sicherzustellen. Im Kontext kultureller Gemeingüter ist den Nutzungsansprüchen aller ebenso Rechnung zu tragen wie dem Schutz der Interessen der Kreativen und Verwerter;
- an alle staatliche Instanzen, die Wirtschaft, die Wissenschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie alle weiteren betroffenen Akteure an bewährte, nachhaltige Formen der Nutzung und Weiterentwicklung der Gemeingüter neu anzuknüpfen und neue, innovative und nachhaltige Modelle zu entwickeln;
- an die UNESCO, sich für die Bewahrung, Nutzung und Förderung der Gemeingüter einzusetzen.
III
Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem ein für
- den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen;
- die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den freien Zugriff auf dieses;
- die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die „Creative Commons“ Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich vorbildlich handeln.
Vorliegende Resolution knüpft an frühere Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission an, wie „Sicherung des öffentlichen Zugangs zu Kultur-, Wissens- und Informationsgütern“ (61. Hauptversammlung, 2001); „Die Ergebnisse des Weltgipfels von Johannesburg“ (62. Hauptversammlung, 2002); „Verabschiedung des ‚UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen’ und Arbeit der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt“ (65. Hauptversammlung, 2005); „UNESCO-Welterbe in Deutschland“ (66. Hauptversammlung, 2006); „Open Access – Chancen für den Zugang zum Wissen für alle“ und „Das UNESCO-Programm ‚Der Mensch und die Biosphäre’ in Deutschland“ (67. Hauptversammlung, 2007); „Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Information durch neue Medien“ (68. Hauptversammlung, 2008); „Verwaiste Werke – Verfahren für den digitalen Zugang zu einem bedeutenden Teil des kulturellen Erbes erforderlich“ (Deutsche UNESCO-Kommission, 2008); „Globalen Mentalitätswandel vorantreiben – UN-Dekade ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung’ weiter aktiv umsetzen“ (69. Hauptversammlung, 2009).