Nicht nur „Schnüffelsoftware, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben

Markus Beckedahl hat wieder einmal aufgepasst und bei Netzpolitik.org (einmal am 31.10.2011 und dann noch einmal mit einem Update) auf eine Regelung im “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) hingewiesen, die von ihm zuerst als „Schultrojaner“ und dann, wohl richtiger, als „Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern“ bezeichnet wurde.

Diese skandalös anmutende, erst recht nicht durch irgendein ethisches oder politisches Argument zu rechtfertigende Regelung wird ja schon breit in der Netz- und Medienwelt kritisch diskutiert. Ich will hier nur einen der heutigen Kommentare aufgreifen (von Thomas Stadler) und damit diesen Gesamtvertrag auch noch aus einer anderen Perspektive kritisieren. Er schreibt:

„Der ganze Vorgang zeigt sehr schön, wie wenig bildungsfreundlich unser Urheberrecht immer noch ist. Der Gesetzgeber hat das Urheberrecht in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen vielmehr immer wieder zugunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Allgemeinheit verändert. Und das geht gerade auch auf Kosten von Unterricht und Bildung, deren Bedeutung ansonsten in allen politischen Sonntagsreden gerne betont wird.“ (als Kommentar unter dem Update)

Zulässig nur Analoges

Die Kultusministerkonferenz hat im Anschluss an den Gesamtvertrag zur Verdeutlichung der neuen Kopierregeln für die Lehre eine Broschüre erstellt, die online abgerufen werden kann. Dort heißt es unter (3) bei den Einschränkungen zu den Regeln: „Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.“

Schon wieder ein Jein

Da haben wir wieder einen Fall für das Hoeren´sche Jein. Man hat zwar ein Recht, aber es darf nicht wahrgenommen werden. Schüler dürfen ja für ihren eigenen Gebrauch durchaus Vervielfältigungen auf beliebigen, also auch auf  digitalen Trägern vornehmen (§ 53, 1, Satz UrhG). Und sie dürfen auch andere, z.B. Lehrer, damit beauftragen. Aber hier hat der vorauseilende Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben; denn der dann zur „Vervielfältigung Befugte“ darf das nur über Papier oder einem ähnlichen Träger per Fotokopie machen.

Wegen dieser Einschränkung der Rechte der „Befugten“ kommen die FAQ der Broschüre auf die Frage „”Darf ich ein Bild aus einem Schulbuch einscannen, in ein eigenes Arbeitsblatt integrieren und dieses dann vervielfältigen?” natürlich zu der Antwort: “Nein. Durch das Einscannen entsteht eine digitale Kopie. Eine solche Kopie aus Unterrichtswerken ist nicht zulässig.”

Haben die Länder denn keine Macht gegenüber der Informationswirtschaft?

Warum nutzen die Länder ihre große Macht gegenüber den Verlagen und Verwertungsgesellschaften nicht aus, um brauchbare Lösungen auszuhandeln oder um unbrauchbare Lösungen zu verhindern? Vertragsregelungen gehen ja über die Schrankenregelungen. Warum hat man nicht als Minimum ausgehandelt, dass die Lehrer sehr wohl im Sinne der obigen Frage scannen dürfen, wenn sie das Resultat dann brav als Papierkopie verteilen? Das ist natürlich heute 2011 schon absurd wenig genug.

Fit für das digitale Zeitalter?

Wie sollen Schulen und SchülerInnen für das digitale Zeitalter fit gemacht werden, wenn den Schulen nicht erlaubt ist, den Schülern einer Klasse auch elektronische Materialien zugänglich zu machen? Warum haben die Länder nicht gleich die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen, um die vollkommen unrealistische Regelung in § 52a UrhG, der ja das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, auch für Schulen, regelt, gleich mit in die vertragliche Vereinbarung mit einzubeziehen. Dort heißt es, dass „die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes … stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig“ ist. Der Sinn des Gesamtvertrags war es aber gerade auch, von einer solchen auf jeden Einzelfall bezogenen Einwilligungsverpflichtung loszukommen, und man hat das ja auch im Vertrag sogar für die Werke, die direkt für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind (also die Schulbücher), wegbekommen – natürlich nur bis zu 12% des Umfangs, aber immerhin.

Warum hat man dies aber nicht auf eine eng begrenzte elektronische Nutzung durch die Mitglieder der Klasse ausgeweitet? Zumindest die 12% wären doch drin gewesen. Es geht ja nicht um die Bereitstellung einer elektronischen Version über einen Webserver im Internet, sondern nur um die elektronische Nutzung für die Mitglieder einer Klasse. Das lässt sich technologisch und über eine Selbstverpflichtung der SchülerInnen kontrollieren.

Aber nein, in § 3,3 des Vertrags hat man sich geeinigt: „Eine digitale Speicherung über den Kopiervorgang hinaus und ein digitales Verteilen sind durch diesen Gesamtvertrag nicht erfasst. An den Schulen dürfen Werke über den nach diesem Gesamtvertrag erlaubten Kopiervorgang hinaus nur digitalisiert werden, soweit die entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt oder die Digitalisierung auf einer gesonderten Rechtsgrundlage möglich ist. Im Rahmen eines Kopiervorgangs ggf. entstehende Digitalisate sind umgehend zu löschen und in keiner Weise digital zu nutzen oder weiterzuleiten.“

Bei 7-9 Millionen wäre mehr drin gewesen

War wirklich nicht mehr drin gewesen? Schließlich haben die Länder den Rechteinhabern eine durchaus großzügige Vergütung mit erheblichen Steigerungsraten von 7.300.000,00 EUR im Jahr 2011 auf 9.000.000,00 EUR im Jahr 2014 zugestanden. Dass das pauschal geschieht, ist schon o.k., aber ein gutes Geschäft für die Verlage (und ein Umsatzgewinn der Verwertungsgesellschaften) ist das allemal. Mehr als zweifelhaft ist, ob dieser Umsatz auf dem traditionellen Verkaufsweg eingespielt worden wäre.

Dem Jein könnte man ja vielleicht noch dadurch entgehen, dass ein Schüler aus der Klasse selber erlaubterweise eine digitale Kopie aus einer Vorlage erstellt und (leicht in einer Grauzone) dem Lehrer davon einen Ausdruck zur Verfügung stellt, auf dass dieser dann das Material in dem maximal erlaubten Umfang von 12% des Gesamtwerkes in sein Unterrichtsmaterial „einklebt“ und durch den Kopierer laufen lässt. Aber das kann es genauso wenig sein, wie man Benutzer einer Bibliothek vorschlagen würde, den Bildschirminhalt an den Lesegeräten der Bibliothek mit dem Smartphone abzufotografieren, da die Bibliothek nach dem Urheberrechtsgesetz (hier nach § 52b) das Ausdrucken oder das Speichern auf einem USB-Stick nicht zulassen darf (so jedenfalls die aktuelle Rechtsprechung).

Chance vertan

Wieder einmal doch wohl eine Chance vertan, wohl zumindest bis 2014. Natürlich schön, dass ein Stück Rechtsunsicherheit den Lehrern genommen wurde. Aber der Preis scheint mir zu hoch. Wir haben das Jahr 2011, und da haben solche Verträge, ganz zu schweigen von solchen Normen des Urheberrechts, nichts mehr zu suchen, die sich an der analogen Papierwelt orientieren. Kein Wunder, dass die Publikationswelt in Deutschland, im Vergleich etwa zu den USA oder Japan, so altväterlich wirkt und ist – im Schutz der Politik und des Rechts gedeihen die obsoleten Modelle weiter.

Und dann erklärt  man sich noch gegenüber den Verlagen bereit, „ jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser [von den Verlagen bereitgestellten - RK] Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen“ zu lassen (§ 6, 4, Satz 2). Aber das wird die Netzwelt schon weiter verfolgen (vgl. auch den Artikel in der taz).

Wer sind die Diener, wer die Herren?

Wie hatte es jüngst Eric W. Steinhauer in seinem Buch „Das Recht auf Sichtbarkeit“ (2010) formuliert: „Im Wissenschaftsurheberrecht stehen die Wissenschaftler und ihre Bedürfnisse, nicht die kommerziellen Verwerter an erster Stelle. Die Verwerter sind nicht Herren, sie sind Diener der Wissenschaft. Jede andere Schwerpunktsetzung verzerrte die grundrechtliche Situation.“ Das gilt gleichermaßen für den gesamten Bildungsbereich. Dafür brauchen wir ganz andere Politiker und ganz andere Publikationsformen.

Comments (14)

 

  1. [...] aus dem Vertrag, den ich nicht so hervorgehoben habe, bloggt Professor Rainer Kuhlen bei netethics: Nicht nur „Schnüffelsoftware”, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen so… Er findet es nicht minder skandalös, dass sich die Länder in dem Gesamtvertrag von den Verlegern [...]

  2. VoiceDialogue_ sagt:

    Entweder wir bleiben Menschen, d.h. weitere Entwicklung durch lernen, abschreiben, kopieren, assimilieren, integrieren, so wie wir immer Wissen gegeben und genommen haben, oder wir benachteiligen uns durch wuchernde Rechte für Eigentümer.

  3. Herr, schmeiß Hirn vom Himmel sagt:

    Hier kommen gewaltige Kosten auf die ohnehin meist klammen Schulträger zu:
    1. Es werden sehr viel mehr verschiedene Lehrbücher benötigt, um der 12%-Kopier-Klausel zu entgehen, da die meisten Lehrbücher nicht mit den Curricula der Schulen übereinstimmen, somit nicht alle enthaltenen Kapitel das im Unterricht Geforderte abdecken.
    Nebenbei: Das kann sich auch für die Verlage schnell zum Bumerang entwickeln. Für ein Unterrichtsjahr werden 6-8 Themen benötigt. Macht 6-8 verschiedene Schulbücher je Jahrgang. Dann wird aus jedem Buch der passende Teil (nicht mehr als 12 % natürlich) kopiert und an die Schüler verteilt. Warum dann noch Klassensätze anschaffen?!
    2. Die Politik verspricht den Eltern individualisierten Unterricht und optimale Förderung der Schüler. Dazu gehören aber auch individualisierte Lehrmaterialien. Diese alle selbst zu entwickeln – dafür reicht ein Lehrerleben nicht aus.
    3. Für Lehrer erhöht sich der Verwaltungsaufwand, weil nun auch noch Buch darüber geführt werden muss, wieviele Seiten aus welchem Lehrwerk für welche Klasse kopiert worden sind. Zeit, die dem Unterricht nicht zur Verfügung steht.
    4. Wenn dann die Kopiermaschine der Schule defekt ist, gibt es eben keine Arbeitsblätter, die Lehrer sonst zu Hause ausgedruckt hätten.
    Hab einfach keinen Bock mehr auf solchen Unfug. Macht doch euren Mist alleine!

    • Jo sagt:

      Mittel zum Aufbau einer Bildungsplattform nutzten!

      Für 7 Millionen € pro Jahr könnten die Bund-Länder-Bildungsträger elektronische Lehrmaterialien in Auftrag geben und dann auch open access über den schulischen Bereich hinaus zur Verfügung stellen. Schulbuchautoren werden überwiegend aus den Reihen der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten / Beamteten rekrutiert, die ihre Autorentätigkeit für ein kommerzielles Buchprojekt als Nebentätigkeit genehmigen lassen müssen. Diese Autoren könnten auch für die Mitarbeit an einer “Bund-Länder-Bildungsplattform” gewonnen werden.
      Pro Fach muss nur ein “Schulbuch” geschrieben werden, wenn sich die Länder auf einheitliche Lehrpläne und Lernziele einigen würden. Wenigstens ein gemeinsamer Kern von 80 % gemeinsamer Lernziele sollte erreicht werden. Wenn das jeweilige Bundesland für seine 20 % besonderen Lerninhalte die Mittel selbst bereit stellt, können auch diese Lehrinhalte in die Lernplattform aufgenommen werden.

      Der Vorteil für die Schulen, Lehrer, Schüler: Genehmigungsfrei und Gebürhenfrei nutzbare, überwiegend bundesweit einheitliche Lehr- und Lernmaterialien.

      Vorteil für Schüler und Eltern: Schulwechsel über Bundesländergrenzen hinweg können (intellektuell und finanziell) leichter als bisher verkraftet werden.

      Vorteil für die Bildungspolitik: Sie bleibt selbst Herr des Verfahrens und der Inhalte; Vertragsverhandlungen gibt es nur mit einem Dienstleister, dem selbst keine Urheberrechte zustehen. Verlage können sich auf die Ausschreibung der Dienste für die neue Bildungsplattform bewerben (wenige, aber einheitliche Installationen in Deutschland).

      Eine zentrale Bildungsplattform bietet auch Chancen für Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung der schulischen Bildung.

      Für den Berieb, die kontinuierliche Weiterentwicklung von Inhalten und Benutzeroberflächen würden wohl weniger als 7 Mio € pro Jahr genügen.

      Dieser fragwürdige Gesamtvertrag sollte daher der Anstoß zu ernsthaftem Umdenken sein!

      • Kuhlen sagt:

        Lieber Jo

        ob Sie an Ihrem interessanten Vorschlag noch weiterarbeiten und mit weiteren quantitativen Daten anreichern können? Z.B. was der jetzige Umsatz der Schulbuchverlage ist, welche Mehrwerte die Verlage bei den Schulwerken erbringen, welche Honorare Schulbuchautoren zu erwarten haben, wieviel Schulen jetzt schon für Schulmaterialien ausgeben. welche Initiativen zu freien, auch verlagsfreien, also in Eigenproduktion erstellten Schulwerken es schon gibt, welche Chancen für private-public-partnership Sie sehen (unter der Prämisse, dass diese per default unter OA stehen), …..

        Ist eher schon ein ganzes Projekt, aber auch kleinere Bausteine wären nützlich.

        • Jo sagt:

          Lieber Herr Kuhlen,

          Sie haben da ein Projekt skzziert, das man den Ministerialen der für Schulen zuständigen Ministerien in ihr Hausaufgabenheft schreiben sollte. (Vielleicht liegen die Daten dort auch schon vor, nur wir wissen es nicht.)
          Dort sollte im Interesse der nachwachsenden Generation der “Bildungsprozess” optimiert und nicht auch noch durch urheberrechtliche Fußangeln erschwert werden.
          Ich fürchte, dass selbst wenn von den Ministerialen die Chancen einer oder einiger weniger Bildungsplattform(en) erkannt und positiv bewertet würde, die (föderalen und sonstigen) Vorbehalte und falschen Rücksichtnahmen wieder größer sind. Das wird sich erst ändern, wenn in den Ministerien und Schulaufsichtsbehörden als leitende MitarbeiterIn nur eingesetzt werden kann, wer mit Kindern im Schulalter mindestens drei Umzüge durch verschiedene Bundesländer hinter sich hat ;-)

          Ich kann leider nicht mit den von Ihnen abgefragten Daten aufwarten und habe trotzdem gewagt, den Gedankenanstoß zu geben.

  4. [...] Nete­thics » Nicht nur „Schnüf­fel­soft­ware, son­dern im Gesamt­ver­trag über den Tisch… [...]

  5. aufgewacht sagt:

    Naja, gerade das Urheberrecht in der Wissenschaft heranzuziehen… da läuft es ja nochmal um einige Potenzen schlechter. Da sind die Verlage von angesehenen Fachmagazinen, die sich dafür bezahlen lassen, einen Artikel überhaupt aufzunehmen, ihn dann von freiwilligen Wissenschaftlern im “peer review” prüfen lassen und anschließend das ganze in Form von toten Bäumen an die Universitätsbibliotheken für horrende Preise zurückverkaufen. Wohlgemerkt mit Forschungsarbeit, die vom Steuerzahler bezahlt wurde, und durch Bibliotheken und Universitäten, die ebenfalls durch den Steuerzahler bezahlt werden.

  6. sammy sagt:

    So ein unsinn, gerade in der Bildung sollte der Staat nur alles mögliche versuchen unsern Kindern die bestmögliche Bildung zu bieten. Wieso werden keine OpenScource Lwhrmaterialien erstellt und verwendet? Ich hoffe, dass sich das mit Piraten in Regierungsverantwortung ändert
    .

  7. radierer sagt:

    Zitat:

    “Wegen dieser Einschränkung der Rechte der „Befugten“ kommen die FAQ der Broschüre auf die Frage ‘Darf ich ein Bild aus einem Schulbuch einscannen, in ein eigenes Arbeitsblatt integrieren und dieses dann vervielfältigen?’ natürlich zu der Antwort: ‘Nein. Durch das Einscannen entsteht eine digitale Kopie. Eine solche Kopie aus Unterrichtswerken ist nicht zulässig.’”

    Man sollte also tunlichst die Schulbuchseite auf einem analogen Gerät kopieren, das Bild ausschneiden, mit Klebestift in das Arbeitsblatt einfügen und dieses dann vervielfältigen. Dabei entsteht dann ja schließlich keine “digitale Kopie”.

    Der Einfachheit halber kann man das gewünschte Ergebnis übrigens auch erzielen, indem man den Schulen einfach untersagt, Technologie einzusetzen, die nach dem 31.12. 1999 hergestellt wurde.

  8. [...] Netethics » Nicht nur „Schnüffelsoftware, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schu… Nicht nur „Schnüffelsoftware, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben. Markus Beckedahl hat wieder einmal aufgepasst und bei Netzpolitik.org (einmal am 31.10.201… [...]

  9. [...] & DIGITALIEN Nicht nur „Schnüffelsoftware, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schul…: Das ist Bildung im 3. Jahrtausend. Von Experten – Für Experten: "Die [...]

  10. Hartmut Simon sagt:

    Die Einen (Lehrer und Schüler) , die an der “Penne” schon immer gepennt haben, nichts davon halten, ihre “Schüler fit für das Informationszeitalter” zu machen und lieber in der analogen Medienwelt verharren, werden natürlich weiter pennen.
    Die Anderen (Lehrer und Schüler), die die Zeichen und Medien der Zeit erkannt haben und im Unterricht mutig und aktiv nutzen, sollen jetzt per “Gesamtvertrag” trojanisch überwacht und disziplinarisch verfolgt werden, wenn sie digitale Kopien nutzen.
    Welch ein Skandal in der angeblichen “Bildungsrepublik Deutschland”!

    Genauso skandalös und schizophren ist die Situation auch in den Hochschulen: eLearning gehört zwar überall an den Hochschulen zu den Vorzeigeprojekten und wurde mit Hunderten von Millionen Euro aus öffentlicher Hand intensiv gefördert. Sein sinnvoller Einsatz ist aber rechtlich praktisch unmöglich – und daran ändert dieselbe “öffentliche Hand” bis heute nichts.

    Es wird Zeit, dass Lehrer und Schüler, Professoren und Studierende massiv gegen diese Zumutungen protestieren!
    Es wird Zeit für eine Allgemeine Wissenschafts- und Bildungsklausel im UrhG, die auch in Bildung und Wissenschaft die barrierefreie Nutzung der digitalen Medien ermöglicht, statt die Nutzer zu kriminalisieren und mit Staatstrojanern zu beschnüffeln!

    Auf zu einer “occupy schools”-Bewegung” gegen diesen Irrsinn an Schulen und Hochschulen! Unterlauft das UrhG und diesen “Gesamtvertrag” mit massenhaftem zivilen Ungehorsam!

    Hartmut Simon

  11. [...] hinaus erklärt Rainer Kuhlen im netethics-Portal der Uni Konstanz einige Grundlagen zu den Vereinbarungen der [...]