52a im Bundestag – eine protokollarische „Sternstunde“ und eine Ohrfeige für die Bundesjustizministerin

Der Deutsche Bundestag hatte am 8.11.2012 kurz vor Mitternacht in erster Lesung der Verlängerung von § 52a UrhG um weitere zwei Jahre zugestimmt. 2003 wurde die Norm als eine Umsetzung der EU-Richtlinie von 2001 eingeführt und auf Ende 2006 befristet, dann erneut bis 2008 verlängert, dann noch einmal bis 2012 und jetzt bis Ende 2014. Kaum eine Erfolgsgeschichte – höchstens insofern, als es über einen Zeitraum von fast 10 Jahren bei wohl keiner anderen Norm oder keinem anderen Gesetzentwurf  so viele protokollarisch hinterlegte und dokumentierte Reden aller Parteien gibt. Ein Stück Wissenschaftsgeschichte der Bundesrepublik! Es wurde auch jetzt im Parlament nicht darüber diskutiert, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Man sollte sie sich anschauen.

Dass Grüne, Linke und auch SPD den blamablen Vorgang der Bundesregierung mit starken Worten („Armutszeugnis“„Leichtfertigkeit“, „peinlich“, „verstolpern“ , „kein Mumm in den Knochen“, „keine solide Gesetzge­bung und verlässliches Regierungshandeln“) kritisieren, dass nun zum dritten Mal nur verlängert wurde, aber keine dauerhafte Lösung vorgelegt wurde, konnte man annehmen. Hier nur ein Zitat von Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Es besteht Anlass, zu erwarten, dass von dieser Bundesregierung rein gar nichts mehr zum Wissen­schaftskorb kommen wird – außer der heute diskutierten erneuten Befristung des § 52 a Urheberrechtsgesetz. Das ist erbärmlich angesichts des drängenden Reformbe­darfs“.

Die Kritik artikulierte sich aber auch aus der CDU/CSU-Fraktion, die ja zusammen mit der FDP, und wohl auch in Absprache mit den anderen Parteien, die Verlängerung durch eine eigene Vorlage für den Bundestag sozusagen gerettet hatte. Das Justizministerium hatte aus welchen Gründen auch immer selbst keinen Gesetzentwurf für eine Verlängerung zustande gebracht. Die zu Protokoll  gegebene Rede von Ansgar Heveling  aus eben dieser Fraktion liest sich wie eine schallende Ohrfeige: „Das Bundesjustizministerium ist leider auch in sei­nem dritten Evaluierungsbericht zu keinem Ergebnis ge­kommen und hat – außer einer weiteren Befristung der Schranke – ebenso wenig einen Lösungsvorschlag unter­breitet. … Das Bundesjustizministerium hätte jedenfalls lange Zeit gehabt – drei Jahre, um genau zu sein –, eine Lö­sung vorzulegen. Da dies immer noch nicht geschehen ist, haben wir nun aus der Mitte des Parlaments heraus einen Gesetzentwurf eingebracht.“ Wäre das eine Steilvorlage für einen Rücktritt der Justizministerin ob anhaltender Konzeptionslosigkeit und Untätigkeit im Urheberrechtsgesetzgebungsverfahren? Aber das wagt ja nun niemand wirklich zu fordern. Das Vertrauen von Bildung und Wissenschaft hat sie erst einmal verspielt.

Dass CDU/CSU und FDP zusammen mit der Verabschiedung die Bundesregierung auffordern, „ bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der erneuten Be­fristung einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem die Norm in eine dauerhafte Urheberrechtsschranke über­führt werden kann“,  könnte durchaus eine Perspektive sein, wenn man nur wüsste, welche Regierung es dann Mitte 2014 geben wird. Hoffentlich ein anderes Justizministerium. Aber auch alle anderen Parteien sehen die Notwendigkeit, sich in Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke zu bewegen, wie es das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ seit 2010 gefordert und einen (inzwischen überarbeiteten) Entwurf dafür vorgelegt hatte. Die jetzige Forderung von Seiten CDU/CSU und FDP sollte also auch in anderen Regierungskonstellationen aufgegriffen werde können  – vielleicht sogar noch zeitnäher. Also vorsichtiger Optimismus, dass sich etwas bewegen wird.

Wie schon in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ gibt es eine parteiübergreifende große Koalition in Sachen Wissenschaftsurheberrecht und allgemeine Wissenschaftsklausel/-schranke – jedenfalls im Prinzip, was das Ziel angeht. Dieses zu realisieren, wird nicht einfach sein und kontroverse Debatten produzieren. Dafür sind zwischen den Parteien die Vorstellungen z.B. von geistigem Eigentum, Sozialpflichtigkeit von Eigentum, Förderung oder sogar Mandatierung von Open-Access-Publikation, Sicherung und Grenzen von Wissenschafts- bzw. positiver Publikationsfreiheit, auch der Rolle der Verlagswirtschaft und der Nutzerrechte in zunehmend offenen Informationsmärkten zu unterschiedlich und sicher auch die Bereitschaft zu unterschiedlich, die EU-Vorgaben im Urheberrecht kreativ und zeitgemäß zu interpretieren oder diese gar zu ändern.

Aber wann konnte ein Justizministerium sich jemals auf einen solch großen Konsens der Parteien, hier für das anzustrebende Ziel der umfassenden Wissenschaftsschranke, abstützen, und wann wurde jemals ein so großer Kredit aus welchen Gründen auch immer verspielt?

Comments (2)

 

  1. Manuel sagt:

    Hallo, das angegebene Datum “8.12.2012″ kann nicht stimmen. :-)