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	<title>Netethics &#187; Wem gehört Wissen?</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Leistungsschutzrecht – weiter ein dann doch gelungener „Taschenspielertrick“ oder ab in die Mottenkiste?</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jan 2013 10:49:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Anhörung des Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht am 30.1.2013 an. Die erste Hürde der ersten Lesung hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/11470 vom 14.11.2012) routinemäßig überstanden. Nun ist der Rechtsausschuss gefragt. Dessen Vorsitzender, Siegfried Kauder, hatte sich früher schon einmal festgelegt: „Taschenspielertrick“ und „Mogelpackung“. Aber da das LSR nun einmal in der Koalitionsvereinbarung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anhörung des Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht am 30.1.2013 an. Die erste Hürde der ersten Lesung hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/11470 vom 14.11.2012) routinemäßig überstanden. Nun ist der Rechtsausschuss gefragt. Dessen Vorsitzender, Siegfried Kauder, hatte sich früher schon einmal <a href="http://www.gulli.com/news/20058-siegfried-kauder-leistungsschutzrecht-ist-ein-taschenspielertrick-2012-10-25">festgelegt</a>: „Taschenspielertrick“ und „Mogelpackung“. Aber da das LSR nun einmal in der Koalitionsvereinbarung steht, muss die Recht- und Sinnhaftigkeit nun doch geprüft werden.</p>
<p>Wer einmal aktiv oder auch nur zuhörend an solchen Veranstaltungen teilgenommen hat, weiß, dass es leider doch nur Scheinveranstaltungen sind. Die Positionen der Sachverständigen sind im Vorfeld seit langem auszumachen. Vier sind eindeutig (mit unterschiedlichen Gründen) dagegen (Ralf Dewenter,  Gerald <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Spindler.pdf">Spindler</a> [beide Unterzeichner der vom MPI München gegen das LSR <a href="http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf">verfassten Stellungnahme</a>], Till <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2013/01/Stellungnahme-Anhoerung-LSR-Till-Kreutzer_iRightsinfo.pdf">Kreutzer</a> von der <a href="http://leistungsschutzrecht.info/">IGEL</a>-Initiative (unabhängig, wenn auch von Google <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/it-giganten-so-fuehren-microsoft-und-google-ihren-lobbykrieg-a-788810.html">mitfinanziert</a>, was von Verlegerseite <a href="http://www.presseschauder.de/die-funfte-kolonne-des-weltkonzerns-google/">genüßlich kommentiert</a> wird) und Thomas <a href="http://www.internet-law.de/wp-content/uploads/2013/01/leistungsschutzrecht_rechtsausschuss.pdf">Stadler</a>). Ebenso vier sind eindeutig dafür (Jürgen <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Ensthaler.pdf">Ensthaler</a>, Christoph <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Keese.pdf">Keese</a>, Rolf <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Schwartmann.pdf">Schwartmann</a> und wohl auch der Nachnominierte, Holger Paesler, Geschäftsführer Verlagsgruppe Ebner GmbH &amp; Co. KG, Ulm, früher beim BDZV), wobei unangenehm auffällt, dass Schwartmann sich nicht gescheut hat, sein im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (<a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">BDZV</a>)und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (<a href="http://www.vdz.de/medienpolitik-leistungsschutzrecht-singlenews/hash/11e9a947dbc2e3515ba81169b028edb9/news/xuid2769-leistungsschutzrecht-basis-eines-funktionierenden-marktes/">VDZ</a>) erstelltes Gutachten dem Rechtsausschuss als Stellungnahme eines Hochschullehrers zu verkaufen. Allein beim Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes Benno H. <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_P__ppelmann.pdf">Pöppelmann</a> kann man ein gewisses Jein erkennen – ja, aber nur mit erheblichen Nachbesserungen, vor allem zugunsten der eigentlichen Urheber der Presserzeugnisse, der Journalisten.  Dass bei einem Lex Anti-Google <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-lex-google-wird-ohne-google-beraten/">kein Vertreter von Google</a> eingeladen ist, wo doch bei diesem auch Lex Axel Springer zu nennenden Vorhaben Christoph Keese im Namen von<a href="http://"> </a>BDZV und VDZ dabei ist, ist der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln.</p>
<p>Nicht nur die Sachverständigen sondern auch die Parteien haben ihre Meinungen fest gemacht. Deren Vertreter werden ihren Sachverständigen die Fragen stellen, die ihnen die gewünschten Antworten geben. Von Diskussion, z.B. zwischen den Sachverständigen, ist bei solchen hoch-ritualisierten Veranstaltungen nie die Rede. Vielleicht wären doch einmal offenere Verfahren der politischen Meinungsbildung zu entwickeln und anzuwenden. Die Mehrheit im Bundestag ist gesichert. Das Gesetz ist für den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Er kann aber das Verfahren, vielleicht mit der neuen Mehrheit der von den Oppositionsparteien geführten Landesregierungen, verzögern – immerhin und damikt für diese Legislaturperiode kippen. So wird es dann wohl auch ausgehen. CDU/CSU und FDP haben ihren Willen bekundet und müssen keine Schelte der Presseverleger im Wahlkampf befürchten, und eine andere Mehrheit im neuen Bundestag wird dieses weitere Lobbyvorhaben schnell in die Mottenkiste der gescheiterten Gesetzesvorhaben packen. So wie ja wohl auch das Mövenpick-Gesetz zugunsten der Hoteliers.</p>
<p>Trotzdem darf man auf die Anhörung gespannt sein. Vielleicht läuft es doch einmal nicht als rituelle Routine ab. Die Debatte um das LSR für Presseverleger leuchtet eine große Bandbreite an Themen aus, welche von der Öffentlichkeit als wichtiger Teil politischer Bildung wahrgenommen werden sollte. Es werden u.a. verfassungsrechtliche, ordnungspolitische, urheberrechtliche (eher am Rande), kommerzielle, bürgerrechtliche, technische, ökonomische und lobbyistische Perspektiven ausgeleuchtet werden. Zwar ist es gut, dass die Stellungnahmen der Sachverständigen <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/index.html">frei im Netz sind</a> (bzw. sein werden). Aber angesichts des öffentlichen Interesses ist es schade und unverständlich, dass die an sich angekündigte Bereitstellung eines Livestreams, so <a href="http://gruen-digital.de/2013/01/anhoerung-des-rechtsausschusses-zum-leistungsschutzrecht-letzter-stand/">GRÜNDIGITAL</a>, nach Auskunft der Bundestagsverwaltung bzw. des zuständigen Sekretariats des Rechtsausschusses aus Kapazitätsgründen nicht möglich gemacht werden konnte. Vielleicht hätte man doch Google mit Kompetenz und Kapazität in solchen Sachen gefragt!</p>
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		<title>Geistiges Eigentum geht auch Bildung und Wissenschaft an – aber der Welttag des geistigen Eigentums muss anders als bislang begangen werden</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 01:19:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freie Kultur]]></category>
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		<description><![CDATA[Zusammenfassung: Das Urheberrecht sollte sich von dem naturrechtlichen Mythos des geistigen Eigentums befreien. Die kommerzielle Verwertung von Wissen und Information hat mit geistigem Eigentum nichts zu tun und muss keineswegs über das Urheberrecht geschützt werden. Die Rahmenbedingungen für KünstlerInnen sind ganz andere als für die in Bildung und Wissenschaft kreativ Tätigen. Die Einheit des Urheberrechts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zusammenfassung</strong>: <em>Das Urheberrecht sollte sich von dem naturrechtlichen Mythos des geistigen Eigentums befreien. Die kommerzielle Verwertung von Wissen und Information hat mit geistigem Eigentum nichts zu tun und muss keineswegs über das Urheberrecht geschützt werden. Die Rahmenbedingungen für KünstlerInnen sind ganz andere als für die in Bildung und Wissenschaft kreativ Tätigen. Die Einheit des Urheberrechts sollte entsprechend aufgegeben. Ein spezielles Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht ist erforderlich. Als Urheberrechtsschutz für die in öffentlichen Umgebungen Arbeitenden reichen die Persönlichkeitsrechte aus. Eine kommerzielle Verwertung des mit öffentlichen Mitteln erstellten Wissens ist nur dann erlaubt, wenn der freie Zugang zu diesem für jedermann ohne Einschränkung garantiert ist. Die Sicherung der kommerziellen Verwertung hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Auch für die Verlagswirtschaft zeichnet sich ab, dass Open Access die allgemeine Norm auf den Wissenschaftsmärkten sein wird. Dadurch ist auch eine Umverteilung der bislang für Informationsinfrastrukturen wie Bibliotheken vorgesehenen Mittel teilweise zugunsten der Finanzierung elektronischer offener Produktions- und Nutzungsmodelle wahrscheinlich.</em></p>
<p><em><br />
</em></p>
<p>Der 26. April ist auch 2012 der Welttag des geistigen Eigentums. Geschützt sind als geistiges Eigentum in erster Linie nicht-materielle Werke jeder Art, und zwar durch das Urheberrecht, und Erfindungen durch das Patentrecht. An diesem Tag melden sich  Informationswirtschaft (Verlage), die Industrie- und Kulturverbände, aber auch die Politik, um einen starke Schutz des geistigen Eigentums als Grundlage jeder kreativen Tätigkeit und damit als unabdingbar für wirtschaftlichen Wachstum und soziale und kulturelle Entwicklung zu reklamieren.</p>
<p>Der Welttag des geistigen Eigentums darf ein guter Grund zum Feiern sein, wenn dieser der Anerkennung der persönlichen geistigen Leistung dient. Dies gehört zweifellos zu den bedeutenden Errungenschaften moderner Gesellschaften. Aber heute, 2012, scheint es eher an der Zeit zu sein, geistiges Eigentum und den Sinn bzw. das Ausmaß seiner Regulierung nicht einfach quasi als Naturgesetz anzusehen, sondern sich darüber einige Gedanken zu machen. Vor allem sich auch darüber Gedanken zu machen, in welchem Ausmaß und von wem die als geistiges Eigentum reklamierten Werke kommerziell genutzt werden dürfen.</p>
<p>Um es nicht zu komplizieren, beschränke ich mich hier auf das Urheberrecht, obgleich ein starkes und lang andauerndes Patentrecht vielleicht noch größere soziale und ökonomische Folgen hat  – man denke nur an die Patente im Bereiche der Medizin und der Life Sciences insgesamt.</p>
<p>Mir geht es in diesem Beitrag um viererlei, wobei ich später detaillierter nur auf Punkt 4 eingehe:</p>
<p>(1)   Ob es so etwas wie geistiges Eigentum überhaupt geben kann, sei dahingestellt. Das ist nicht mein zentraler Punkt hier. Bemerkenswert aber, dass es in der Rechtswissenschaft bis heute keine überzeugende systematische Begründung für das Konstrukt „geistiges Eigentum“ gibt. Geistiges Eigentum ist offensichtlich etwas sehr weitgehend anderes als „Eigentum“ an sich.  Sehr einleuchtend daher, dass das fachlich zuständige Münchener Max-Planck-Institut seit Anfang 2011 sich in zwei Bereiche aufgeteilt hat und  die Bezeichnung „Geistiges Eigentum“ nicht mehr im Namen führt, sondern für den hier einschlägigen Teil den Titel <a title="Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Max-Planck-Institut_f%C3%BCr_Immaterialg%C3%BCter-_und_Wettbewerbsrecht">Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht</a> gewählt hat (mit den Direktoren <a title="Josef Drexl" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Drexl">Josef Drexl</a> und <a title="Reto M. Hilty" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Reto_M._Hilty">Reto M. Hilty</a>). Das sollte auch zur Entmystifizierung des geistigen Eigentums beitragen. Wie auch immer ─ geistiges Eigentum ist aber zweifellos und in Übereinstimmung mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, und anders als immer von den oben erwähnten Institutionen behauptet, kein absolutes abstraktes Recht, sondern muss in seiner Reichweite bzw. in der Festlegung der damit verbundenen Rechte oder auch ihrer Einschränkungen durch positive Gesetze (wie eben das Urheberrecht) bei sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder neu bestimmt (natürlich nie ganz abgeschafft) werden . Mit der naturrechtlichen Mystifizierung von geistigen Eigentum, welches aber sehr praktisch für die ideologische Rechtfertigung von Verwertungsinteressen ist, sollte über eine etwas andere Interpretation dieses Welttags aufgehört werden.</p>
<p>(2)   Dass der Umgang mit „geistigem Eigentum“ reguliert werden muss und nicht einfach Marktmechanismen überlassen bleiben kann, dürfte klar sein. Bezweifelt werden darf, ob die Regulierung des geistiges Eigentums (hier durch das Urheberrecht) so weitgehend geschehen muss, wie es heute der Fall ist. Noch mehr kann bezweifelt werden, ob der Anspruch auf Schutz der kommerziellen Verwertung der daraus erstellten Werke überhaupt im Urheberrecht geregelt werden muss (nicht umsonst führt das MPI ja jetzt „Wettbewerbsrecht“ im Namen). Nicht zuletzt  kann bezweifelt werden, ob das Urheberrecht so einheitlich sein muss, wie es heute als historische Errungenschaft der Rechtswissenschaft und –politik angesehen wird. Der Regelungsbedarf auf den Unterhaltungs- oder Kulturmärkten ist zweifellos ein anderer als auf den privaten Publikumsmärkten oder in Bildung und Wissenschaften. Letzeres führt zum dritten Problembereich.</p>
<p>(3)   Die öffentliche Diskussion über geistiges Eigentum wird überwiegend mit Blick auf die KünstlerInnen (welche in der Regel mit den Kulturschaffenden gleichgesetzt werden) geführt. Dass Künstler einen Anspruch darauf haben, für die Nutzung ihrer erstellten Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten, findet allgemeine Zustimmung und soll hier nicht weiter problematisiert werden. Vielleicht nur der hier bei<a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486"> NETETHICS weiter ausgeführte Hinweis</a>, dass heute Künstler stärker als je zuvor, die Vermarktung ihrer Produkte selber in die Hand nehmen könnten oder dass heute auch andere Vergütungsformen in elektronischen Umgebungen möglich werden (Beispiel Kultur-Flatrate) als über vertragliche Vereinbarungen mit den traditionellen Verlagen oder über die verschiedenen Verwertungsgesellschaften. Aber das ist wohl weiter ihre Entscheidung. Aber ob sie dafür den Schutz des Urheberrechts verlangen können sollen?</p>
<p>(4)   Natürlich, und das wird oft genug übersehen (so auch von der <a href="http://www.youtube.com/watch?v=WGNpisE1G4c">Bundeskanzlerin bei ihrer Rede zum Welttag 2008</a>), sind auch die in Bildung und Wissenschaft Tätigen kreative Kulturschaffende. Mein Punkt ist hier, dass die Rahmenbedingungen, welche die Regulierungsanstrengungen für geistiges Eigentum beeinflussen, grundsätzlich andere sind als bei den Kreativen der Kunst. Daher sollte es unbedingt ein eigenes Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft geben. Darauf gehe ich für den Rest dieses Beitrags etwas näher ein.</p>
<p>Ich  beziehe mich im Folgenden in erster Linie auf Bildung und Wissenschaft in öffentlicher Umgebung, nicht in der Wirtschaft – obgleich, ganz verschieden ist das auch nicht. Wissenschaftsfreiheit sollte auch in privaten Umgebungen gelten.</p>
<p>a)      Ganz als bei auf „eigene Rechnung“ arbeitenden KünstlerInnen, trägt die Öffentlichkeit hier in hohem Maße dazu bei, dass Werke und Ausbildungsleistungen überhaupt geschaffen werden können, bis zu hin zu eher trivial anmutenden Regelungen, dass eigene Aufwendungen dafür auch von der individuellen Steuer abgesetzt werden können. Aber gemeint ist natürlich die über das Gehalt schon geschehene Alimentierung der Leistungen sowie die Bereitstellung einer umfänglichen institutionellen, personellen und technischen, informationellen Infrastruktur, in den letzten Jahren immer mehr auch für die Drittmittelfinanzierung. Die erbrachte Leistung, so sehr sie von der Kreativität und Energie der einzelnen Personen abhängt, sollte vor allem mit Blick auf eine (kommerzielle) Verwertung nicht alleine individuell zugerechnet werden. Das ist mit Blick auf das Patentrecht entsprechend  geregelt. Nicht der Wissenschaftler, sondern die ihn tragenden Institution haben zunächst das Recht zur Patentierung an einer Erfindung.</p>
<p>b)      Sicher ist  auch Kunst immer in den Zusammenhang vergangener Kulturleistungen eingebettet, aber für Bildung und Wissenschaft ist das grundlegend. Jeder Autor hier ist immer auch Nutzer von schon publiziertem Wissen. Und jeder Wissenschaftler erwartet auch, dass dieses Wissen ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dafür, bislang über die Bibliotheken, aber auch über Fachinformationseinrichtungen und Dokumentlieferdienste, gibt die Öffentlichkeit jedes Jahr Milliardenbeträge aus. Sollte es nicht im Interesse der Wissenschaftler liegen, eine Symmetrie zwischen der eigenen Nutzung der Werke Anderer und der freien Nutzung des eigenes Werks bzw. des Verzichts auf zusätzliche Einnahmen aus dessen kommerziellen Verwertung anzustreben. Ich halte es nicht für angebracht, bei wissenschaftlichen Leistungen von Eigentum zu spreche. Es reicht m.E. aus, das Recht der Anerkennung der Leistungen so stark wie möglich zu machen. Die reputative Anerkennung ist die treibende Kraft für wissenschaftliche Tätigkeit. Wenn doch von Eigentum die Rede sein soll, dann müsste hier Art. 14, Absatz 2 besonders zum Tragen kommen: „Eigentum verpflichtet“. Jeder Wissenschaftler (wie gesagt in öffentlichen Umgebungen) sollte sich verpflichtet fühlen, keine exklusiven Verträge über die Nutzung seiner Werke abzuschließen, wie es heute i.d.R. noch der Fall ist. Und sie sollten sich verpflichtet fühlen, ihr dann gegebenes Zweitverwertungsrecht zugunsten einer freien Verfügbarkeit im Sinne des Open-Access-Paradigmas zu verwenden.</p>
<p>Es spricht nichts dagegen, dass Verlage auf den Wissenschaftsmärkten weiter tätig bleiben. Aber mit geistigem Eigentum oder dem Recht auf Schutz dieses Eigentums hat dies nichts zu tun. Werke produzieren Urheber, die Wirtschaft sorgt dafür, dass sie auf den Märkten sichtbar werden und genutzt werden können. Das ist eine wichtige und anzuerkennende Leistung. Möglich wird sie aber nur dadurch, dass Urheber per Vertrag die ihnen exklusiv zustehenden Verwertungsrechte als exklusive Nutzungsrechte an die Informationswirtschaft, Verlage, abtreten. Sogar in der Regel mit der Konsequenz, dass sie selber gar nicht ihre Werke auf eigene Faust weiter sekundär verwerten können. Das sollte nicht länger möglich sein.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler sich nicht zu einer Einschränkung ihrer Vertragsfreiheit bzw. nicht für eine freie Zugänglichkeit zu ihren Werken verpflichtet fühlen, sollte hier die staatliche Regulierung eingreifen. Wenn es nicht gewollt sein soll, dass der Welttag des geistigen Eigentums im Grunde als Welttag der Vertragsfreiheit oder als Welttags eines umfassenden Handelsrecht gefeiert wird, dann muss etwas geschehen. Das wird ein langer und komplizierter Prozess. Die Grundzüge bzw. die Ziele, die erreicht werden sollten, liegen aber auf der Hand.</p>
<p>(i)                 Um das fundamentale Interesse der in Bildung und Wissenschaft Tätigen zu wahren, reichen die auch schon im jetzigen Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte aus. Im Wesentlichen: Recht auf Anerkennung der Autorschaft, Recht auf Veröffentlichen, Recht des Schutz vor Verfälschung des Werks.</p>
<p>(ii)               Eine kommerzielle Verwertung der Werke ist nur möglich, wenn der freie (gemeint ist auch „gebührenfreie“) Zugang zu dem mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissen garantiert ist. Es kann nicht, wie bislang, die Aufgabe des Gesetzgebers sein, die <em>bisherigen</em>, aus dem analogen Umfeld stammenden Organisations- und Geschäftsmodelle der Verlagswirtschaft zu finanzieren. Es ist die Herausforderung an die Informationswirtschaft, entsprechende Modelle zu entwickeln. Wenn ihnen das nicht möglich sein sollte, wird die lange Tradition kommerziellen Publizierens zu einem Ende kommen. Aber dazu muss es nicht kommen. Genauso wie die Öffentlichkeit die informationelle Absicherung von Bildung und Wissenschaft über die Bibliotheken finanziert hat, so kann sie es heute für das elektronische Publizieren tun, das kein Vorhalten in vielen Speichern mehr nötig macht.</p>
<p>(iii)             Die vielen Schrankenbestimmungen, die ja dafür gedacht sind, die Nutzung publizierter Materialien auch im elektronischen Medium zu ermöglichen, die aber tatsächlich durch die vielen Einschränkungen dieser Bestimmungen, welche die Verlagswirtschaft erfolgreich gegenüber der  Politik durchgesetzt hat, unbrauchbar sind, sind dann überflüssig. Das mit öffentlichen Mitteln produzierte Mittel ist frei nutzbar. Wer sich dennoch eher an den (Parallel-)Produkten der Verlagswirtschaft orientieren will und darin Mehrwerteffekte sieht, kann das natürlich tun und wird dann dafür bezahlen müssen. Das muss aber nicht mehr über das Urheberrecht geregelt werden.</p>
<p>(iv)              Ein Wissenschaftsurheberrecht kann sehr einfach werden: Im Grunde reichte die Garantie der Persönlichkeitsrechte aus, und als Nutzungsklausel reichte aus, was ja auch schon im <a href="http://www.copyrightcode.eu/">European Copyright Code der Wittem-Gruppe</a> formuliert: die Nutzung publizierten Wissens ist in Bildung und Wissenschaft ohne weitere Einschränkung genehmigungsfrei. Diese letzere Regelung wird dann überflüssig sein, wenn, wie zu erwarten, die Open-Access-Publikation die Norm in Bildung und Wissenschaft sein wird.</p>
<p>Ein langer Weg ­─ aber der Welttag des geistigen Eigentums wird nur dann noch weiter Sinn machen, wenn er, zumindest für Bildung und Wissenschaft, den Weg zur freien Nutzung von Wissen und Information öffnet. Das dürfte, in welcher Form  auch immer, auch  Auswirkungen auf die anderen Publikationsmärkte haben.</p>
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		<title>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Nur ein neuer Akt im altbekannten Verwirrspiel um geistiges Eigentum</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“ „gegen die Umsonstkultur im Internet und deren politischen Protagonisten: die Piratenpartei“ &#8211; Mit einem zwar rhetorisch als Katachrese missglückten, aber trotzdem (vielleicht gerade deshalb?) Wirkung erzeugendem Plakat (übrigens auch mit dem © markiert – deshalb kopiere ich das Bild mal lieber nicht hier herein, den Text zitieren werde ich derzeit noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“ „gegen die Umsonstkultur im Internet und deren politischen Protagonisten: die Piratenpartei“ &#8211; Mit einem zwar rhetorisch als Katachrese missglückten, aber trotzdem (vielleicht gerade deshalb?) Wirkung erzeugendem Plakat (übrigens auch mit dem © markiert – deshalb kopiere ich das Bild mal lieber nicht hier herein, den Text zitieren werde ich derzeit noch dürfen) melden sich im <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-von-kuenstlern/6483554.html">Handelsblatt</a> mehr als hundert Vertreter aus Kunst, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu Wort. Geht es wirklich um den Kopf (was hat der Kopf mit dem © &#8211; was ja das Copyright ist, nicht das Urheberrecht – zu tun?) oder doch nur um das in die Welt gesetzte Werk, also letztlich, wie meist, um kommerzielle Interessen? Und was hat das alles mit der Urheberrechtspolitik der Piratenpartei zu tun? Und hat Sven Regener in seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede</a> mit seiner These „Die Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, ist nichts wert“ vielleicht recht – aber ganz anders, als es Regener meint?</p>
<p>Ich versuche eine Antwort in fünf Blogbeiträgen zu geben:</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a> Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> KünstlerInnen gegen PiratInnen?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494">Teil 3</a> Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a> Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes  Urheberrecht als Handelsrecht  zumuten?</p>
<p><a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 1 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 1 z</strong>ur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-<a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum-urheberrecht/6484234.html">Kampagne</a> eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren konsequent in Richtung eines Handelsrechts entwickelt. Und so geschieht das schon lange gespielte Spiel auch hier, dass von  Urheberrecht und geistigem Eigentum gesprochen wird, aber Verwerterrecht und Sicherung der Rendite gemeint sind.</p>
<p>Interessen der UrheberInnen an ihrem geistiges Eigentum werden in den Vordergrund gespielt, um nicht zuletzt gegen diejenigen Kampagnen zu führen, die dagegen aufbegehren, dass der Umgang mit Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, insgesamt mit Kultur, in erster Linie  unter kommerziellen Gesichtspunkten gesehen wird.</p>
<p><strong>Kulturelles Erbe &#8211; Commons</strong></p>
<p>Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, Kultur sind, wenn überhaupt Eigentum, Eigentum aller. Sie gehören zu dem, was in der UNESCO-Sprache das kulturelle Erbe und in der internationalen Fachliteratur zunehmend die Commons genannt wird. Das heißt natürlich nicht, dass die produzierenden Commoners keine Rechte an ihren Produkten, die Kreativen keinen Anspruch auf eine auch materielle Anerkennung ihrer Leistung hätten. Commons sind nicht vogelfrei.</p>
<p><strong>Kreative vor den Karren der Verwerter</strong></p>
<p>Auf alle Statements der „100“ einzugehen, ist hier kaum möglich und macht in den Wiederholungen auch keinen Sinn. In diesem Zusammenhang bleiben die von <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-der-politik/6484084.html">Seiten der Politik geäußerten Meinungen</a>, z.B. von Peter Altmaier, Hans-Peter Friedrich, Renate Künast, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und die <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-kulturbetrieben/6483342.html">Statements</a> aus den Kulturbetrieben ausgeklammert. Obschon – es ist schon interessant, wie Verlagsprominente, z.B. Philip Welte (Burda Media), Bernd Buchholz (Gruner+Jahr), und natürlich der Vorsteher des Börsenvereins Gottfried Honnefelder, sich für das <em>Urheber</em>recht und das geistige Eigentum engagieren, obwohl sie gar keine UrheberInnen sind und auch kein geistiges Eigentum generiert haben. Aber natürlich, ohne AutorInnen auch keine Verlage.</p>
<p>Es geht mir in diesem Beitrag vor allem um die Einschätzung der kreativ Tätigen selber (dazu näher in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a>). Wie schon so oft, lassen sich erneut viele (auch hier bei weitem nicht alle)  Kreativen vor den Karren der Verwerter  spannen, wie es spektakulär vor einiger Zeit auch mit dem Heidelberger Appell gegen Open Access geschehen ist (wohl zu Recht eher als <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html">Open Excess</a> bezeichnet). Oft genug treten die Verwerter auch selber im Pelz des Autors auf. <a href="http://www.neunetz.com/2012/04/05/unter-den-100-handelsblatt-kreativen-sind-47-manager-nur-26-kreativschaffende/">Wie zu erwarten</a>,  sind von den ersten 100 AutorInnen der aktuellen Handelsblatt-Kampagne knapp die Hälfte ManagerInnen, kaum kreative KünstlerInnen. Aber die Überschrift „Kreative gegen Umsonstkultur“ schafft eher breite Zustimmung als „Verlagswirtschaft gegen Umsonstkultur“.</p>
<p><strong>Transformationen</strong></p>
<p>Das Muster der Transformation von kreativen Autoreninteressen auf kommerzielle Nutzungsinteressen ist ja seit Jahren bekannt: Man braucht nur Aktionen von einigermaßen bekannten Menschen zu starten oder zu ermuntern, die das, was sie geistiges Eigentum nennen, bedroht sehen und deshalb in der Öffentlichkeit gegen die Bedroher protestieren.</p>
<p>Plattformen finden sich schnell dafür. Die FAZ ist da immer ein Kandidat dafür, der Börsenverein sowieso, auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren mit dem <a href="http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0">Offenen  Brief von 51 Tatort-Autoren</a> oder der <a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger</a> mit seinen Aktionen für ein Leistungsschutzrecht, das <a href="http://www.das-syndikat.com/das-syndikat/das-syndikat-sagt-ja/">Syndikat</a> „Autorengruppe deutschsprachige Kriminalliteratur“ mit der „<a href="http://www.ja-zum-urheberrecht.com/">Initiative Ja zum Urheberrecht</a>“ -  und jetzt eben auch das Handelsblatt (<a href="http://netzpolitik.org/2012/%E2%80%9Emein-kopf-gehort-mir-kampagnen%E2%80%9Ejournalismus-vom-feinsten/">Kampagnen„journalismus“</a>).</p>
<p>Abnehmer finden sich ebenso schnell, der <a href="http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012032818/3/">Kulturstaatsminister</a> ist immer schnell dabei („begrüßt Regener-Wutrede zum Urheberrecht“), ebenso der Bayerische Innenminister <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-auf-konfrontationskurs-herrmann-attackiert-die-piraten-1.1325531">Herrmann</a> von der CSU.</p>
<p><strong>Geistiges Eigentum – ein Tabu-Thema. Mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</strong></p>
<p>„Geistiges Eigentum“ ist in der medialen und politischen Öffentlichkeit ein Tabu-Thema (dazu ausführlicher im<a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491"> vierten </a>und <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">fünften </a>Teil dieser Auseinandersetzung mit der Kampagne). Wer dieses in Frage stellt oder auch nur darüber kritisch reflektiert, wird außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses gestellt, zumindest der Ignoranz bezichtigt.</p>
<p>Bedroher des geistigen Eigentums lassen sich immer finden: Beim Heidelberger Appell war es die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der (hanebüchen) vorgeworfen wurde,  WissenschaftlerInnen zur Open-Access-Publikation zu zwingen. Bei der Forderung nach einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Presseverleger ist es Google Inc., welches durch Referenzieren auf Presseerzeugnisse die Pressefreiheit bedrohe. Bei den Tatortautoren waren es die <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geistiges-eigentum-jeder-mensch-hat-ein-urheberrecht-11706822.html">Hacker</a>, die „Jünger des Netzes“ – und jetzt bei den 100 Autoren sind es die Piraten.</p>
<p>Aktionen mit Appellen für das geistige Eigentum geraten in der Regel zu einem Erfolg, zumindest was die <a href="http://www.mediabiz.de/musik/news/vote-und-quote-branche-stellt-sich-hinter-sven-regener/317879">mediale</a> und politische Resonanz angeht. Alle (na ja, alle Konsens-Alle) sind sich einig: eine Relativierung des geistigen Eigentums käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Erst recht sind dann diejenigen der Sargnagel der Kultur, die sich tatsächlich mit dem Konzept des geistigen Eigentums kritisch auseinandersetzen oder diesen als „Kampfbegriff“ in ein anderes Licht zu rücken suchen. Letzteres tun ja nicht nur die Piraten, sondern durchaus auch angesehene Urheberrechtler wie Thomas <a href="http://www.elektrischer-reporter.de/rohstoff/video/143/">Hoeren</a>. Die UrheberrechtlerInnnen haben bis heute keine überzeugende systematische Begründung für ein Konzept des geistigen Eigentums im Urheberrecht entwickelt.</p>
<p>Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Initiativen wie die oben erwähnten sind zweifellos auch Ausdruck einer funktionierenden Öffentlichkeit, in der Interessen vertreten und ausgehandelt werden. Sie sind keinesfalls als plumper Lobbyismus abzutun. Viele der dort, z.B. bei der <a href="http://www.das-syndikat.com/wp-content/uploads/jpg/www_Urheber_Button_klein.jpg">Initiative</a> „Ja zum Urheberrecht“ aufgestellten Forderungen machen ja zweifellos Sinn: „Schutz des Urheberrechtes nicht zuletzt auch als Persönlichkeitsrecht“, „gegenseitiges Wohlverhalten zwischen Kulturschaffenden und Kulturnutzern“, „faire Anpassung der Nutzungsrechte in der digitalen Welt unter demokratischen Prinzipien“, „Anerkennung und Honorierung der Leistungen der Kulturschaffenden“.</p>
<p><strong>„Kampfwort“ „geistiges Eigentum“</strong></p>
<p>Aber muss das alles mit dem „Kampfwort“ „geistiges Eigentum“ begründet werden? Geht es nicht einfach um Rechte, die nicht quasi naturrechtlich wie „geistiges Eigentum“ reklamiert werden können, sondern nicht zuletzt unter veränderten medialen und technischen Rahmenbedingungen (wie jetzt durch das Internet) immer wieder neu verhandelt und dann in positive Gesetz gegossen werden müssen?</p>
<p>Ist es nicht mehr als durchsichtig, dass viele der medial inszenierten Kampagnen (wie jetzt die des Handelsblatts) zugunsten des geistigen Eigentum der Absicherung der kommerziellen Verwertung durch zunehmend große, global agierende Konzerne dienen, obgleich das Urheberrecht ihnen natürlich keine (geistigen) Eigentums- oder auch nur Verwertungsrechte, sondern nur Nutzungsrechte einräumt. Solche Rechte sind in jeder gesellschaftlichen und auch in jeder neuen politischen Konstellation neu auszuhandeln. Aber mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</p>
<p><strong>Klagen bei anhaltenden Gewinnen der Copyright-Industrien</strong></p>
<p>Kaum jemand wird der Informationswirtschaft oder wie es derzeit wohl treffender heißt: der Copyright-Industrie ihren Anspruch bestreiten können, auch in elektronischen Umgebungen einen gewichtigen Anteil an der Erzeugung des jeweiligen Bruttoinlandprodukts zu haben und dabei auch für Arbeitsplätze zu sorgen, zumal meist für überdurchschnittlich gut bezahlte. Dieser Industrie geht es weiter sehr gut. Deren Klagen, dass Produktpiraterie ihr übermäßig stark schade und daher das Copyright/Urheberrecht weiter intensiviert werden müsse, hat kaum einen realen Hintergrund. Tatsächlich <a href="http://arstechnica.com/tech-policy/news/2011/11/piracy-problems-us-copyright-industries-show-terrific-health.ars">deuten alle Zahlen, zumindest in den USA</a>, deutlich daraufhin, dass „Piraterie“ keineswegs den starken Zuwachs der Copyright-Industrien bremst. Nichts deutet darauf hin, dass die Copyright-Industrien eine Verstärkung der ohnehin starken, sie begünstigenden Copyright-Gesetzgebung brauchen.</p>
<p>Für Deutschland kann das nur bedeuten, dass sich die deutsche Informations- und Verlagswirtschaft dringend dran machen muss, ähnlich innovative Produkte zu entwickeln, wie es der USA-Copyright-Industry weiterhin möglich ist. Das verkehrteste Mittel dazu wäre eine stärkere Urheberrechtsregelung von der Politik zu fordern, wie es immer wieder der Börsenverein verlangt oder die Presseverleger mit der Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht im Urheberrecht.</p>
<p>Daher ist die Initiative des Handelsblatts, unter dem Vorwand der Stärkung der Urheberrechte der Kreativen, gänzlich fehl am Platz. Die Kampagne ist schiere partikulare Protektionismuspolitik. Trotzdem ist es interessant, auf die Stimmen der KünstlerInnen selber zu hören, was jetzt in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> geschehen soll.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Was hat die Piraterie-Kritik der Kulturschaffenden mit der Urheberrechtsprogrammatik der Piratenpartei zu tun?</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=494</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 3 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; In Teil 2 dieser Auseinandersetzung mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Teil 3</strong></em><em><strong> </strong></em>zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; <em>In <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> dieser Auseinandersetzung mit der </em>„MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wurde dargelegt, dass die KünstlerInnen-Gruppe keineswegs einheitlich contra „Piraten“ Position bezogen hat. Neben der „harten“ Gruppe, die bedingungslos das Prinzip des geistigen Eigentums verteidigen und als dessen Feinde protagonistisch die Piratenpartei ausmachen, ist bei einem Teil dieser Gruppe durchaus eine differenzierte Skepsis ob der kommerziellen Verwertung der Kulturprodukte durch Dritte (Verlage, Label) und ein Verständnis für deren freizügige private Nutzung zu erkennen.</p>
<p>Was hat das nun alles mit den hier einschlägigen politischen Positionen der Piratenpartei zu tun? Dazu in diesem dritten Teil einige Hintergrundinformation.</p>
<p><strong>Grundsatzprogramm der Piratenpartei von 2006 – einige Eckpunkte</strong></p>
<p>Im schon 2006 beschlossenen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/04/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf">Grundsatzprogramm</a> der Piratenpartei gibt es nicht mehr als eine Seite zum Thema „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“. Dort wird die Grundthese vertreten, dass „die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts … das Potential der aktuellen Entwicklung [beschränken], da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.”</p>
<p>Ein Desiderat ist zweifellos, dass es bislang kaum eine stringente Argumentation dafür gibt, warum das Konzept des geistigen Eigentums veraltet sein soll. Das mag den Piraten oder den sie Unterstützenden offensichtlich sein, macht aber den Diskurs darüber nicht überflüssig.</p>
<p>Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk auch von den Piraten in vollem Umfang anerkennt werden (Recht auf Veröffentlichung, Recht auf Nennen der Autorenschaft, Schutz vor Verzerrung des Werks). Probleme haben sie mit der Regelung der Verwertungsrechte. Diese Rechte der Kreativen werden über vertragliche Vereinbarungen oft genug exklusiv als Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter abgetreten, ohne dass dabei „dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur“ angemessen Rechnung getragen wird.</p>
<p>Deutlich erkennbar, dass die Piraten den Primat der kommerziellen Verwertung mit den Verknappungsfolgen ablehnen: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.“</p>
<p>Bezweifelt wird mit Blick auf den „gesamtwirtschaftlichen Nutzen“ die Sinnhaftigkeit starker Kontrolle, z.B. über eine Kopierschutzinfrastruktur,  und durch eine Überwachung der Nutzung bzw. der Nutzer. Die freie  allgemeine Verfügbarkeit von Werken und die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken wird „als natürlich betrachtet“. Man kann es auch technischer sagen, dass die freie Nutzung die Regel und die kommerzielle Verwertung die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein sollte. Das stellte natürlich die Dogmatik des geltenden Urheberrechts auf den Kopf.</p>
<p>Dieses Ziel der freien Verfügbarkeit wird keinesfalls bloß ethisch oder moralisierend begründet. Es wird vielmehr auf innovative Geschäftskonzepte gesetzt, „welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.“ Die Piraten setzen daher auch auf eine frühere „Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum“, als sie im Urheberrecht mit 70 Jahren nach dem Tod des/r Autorin vorgesehen ist, um so die „Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten“ zu sichern.</p>
<p>Klar, dass die Öffentlichkeit, auch die UrheberInnen selber, einen Anspruch darauf hat, dass diesen programmatischen Aussagen eines Grundsatzprogramms differenzierte Ausführungen folgen. Wähler wollen Parteien auch auf der Grundlage klarer Aussagen zu gewichtigen Politikfeldern wählen oder nicht wählen, obschon das gewisse vage sich nicht Festlegen (wollen/können) zur Zeit offenbar mehr den Piraten hilft als es ihnen schadet. Aber sicher ist:</p>
<p>Nirgendwo ist die Rede von einer Abschaffung des Urheberrechts, keine Rede von einer Enteignung von AutorInnen, keinesfalls das Bestreiten kommerzieller Interessen an der Verwertung kreativer Leistungen (allerdings mit der klaren Ablehnung einer primär ökonomischen Sicht auf Wissen und Information), keine Rede vom Internet als rechtsfreiem Raum, …</p>
<p><strong>Was fehlt ist die Umsetzung der programmatischen Ausführungen in praktische politische Leitlinien</strong></p>
<p>Nach wie vor tun sich die Piraten schwer, die programmatischen Ausführungen zum Urheberrecht in praktische politische Leitlinien oder gar  in den Entwurf eines neues Urheberrechts zu überführen. Soweit ich es sehe, liegen, neben vielen verstreuten Diskussionen in den Mailinglisten, im Piratenwiki  oder im einflussreichen Umfrage-Tool Liquid Feedback auf regionalen, landes- und bundesbezogenen Ebenen, drei Ansätze vor, die irgendwann mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 zu Ergebnissen führen müssen.</p>
<p><strong>Macht es wirklich Sinn, sich mit dem bestehenden Urheberrecht im Detail auseinandersetzen? – der Neumann-Vorschlag</strong></p>
<p>Auf dem letzten Bundesparteitag von 2011 wurde zunächst einmal ohne weitere Diskussion beschlossen, den damaligen <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Antrag</a> von Daniel Neumann et al. zur Grundlage der weiteren Diskussion in den nächsten zwei Jahren zu machen. Dieser Antrag nahm das bestehende Urheberrecht zum Ausgang und arbeitete sich Stück für Stück  mit Verbesserungsvorschlägen an den einzelnen (überwiegend kritisierten) Paragraphen ab. Der Parteitag wusste sich offenbar zunächst nicht anders zu behelfen, als auf diesen lange vorbereiteten und breit aus Baden-Württemberg durchgearbeiteten Text zurückzugreifen.</p>
<p>Aber ob wirklich der umfassendere Anspruch des Grundsatzprogramms dadurch eingelöst werden kann, dass man sich an dem bestehenden Urheberrecht abarbeitet und es mit einiger Kosmetik zu verbessern versucht? Jeder Urheberrechtsprofi aus der Juristenzunft wird sofort dutzende Widersprüche, Fehler und Unverträglichkeiten mit geltendem Recht finden.</p>
<p><strong>Grundsätzlicheres tut sich nach wie vor schwer</strong></p>
<p>Grundsätzlicher ging ein <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA151">Vorschlag</a> von  <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof </a>vor, durch den ein umfassender programmatischer Neuansatz angestrebt wurde. Der  Bundesparteitag von 2011 machte damit allerdings nicht mehr, als ihn zu den Akten zu nehmen. Für eine konstruktive Auseinandersetzung war auf einem normalen Parteitag keine Zeit. In der programmatischen allgemeinen Einführung zu diesem Text heißt es:</p>
<p>„Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Sicherstellung von ökonomischen und ideellen Anreizen zur kreativen Arbeit. Es dient dabei nicht wie von vielen fälschlicherweise angenommen dem Schutz eines natürlichen &#8220;geistigen Eigentums&#8221; – dies ist lediglich ein Kampfbegriff aus dem analogen Zeitalter –, sondern zur Schaffung von angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für urheberische Tätigkeit und deren Verwertung.</p>
<p>Ein Urheberrecht, wie es sich die Piraten vorstellen, schützt die moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Schaffenden, wie es auch das bestehende Urheberrecht durch die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte tut. Dabei muss die Ausgestaltung so ausfallen, dass die Bürgerrechte maximal geschützt bleiben und der freie Zugang zu Wissen und Kultur weiter ausgebaut statt eingeschränkt wird.“</p>
<p>Gefordert werden weiter: Freie Nutzung, Gemeinfreiheit als Standardfall, Gestaffelte Laufzeit von wirtschaftlichen Rechten, die besondere Stellung von öffentlich finanzierten Werken und der Ausbau bestehender Schranken des Urheberrechts.</p>
<p>Jüngst wurde noch von  <a href="https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2668.html">Peter Thiel</a> versucht, eine in erster Linie auf Laufzeit (Verkürzung der Schutzfrist auf 20 Jahre) und Registrierung abzielende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes auf den Weg zu bringen. Durch diesen neuen Vorschlag würde ein Gutteil der internationalen, auch völkerrechtlich verbindlichen Urheberrechts-/Copyright-Regelungen beiseitegeschoben wird, nicht zuletzt auch durch die Einführung eben jener Registrierungsverpflichtung. Diese, das wurde einmal als großer Erfolg gefeiert und schließlich sogar von den USA akzeptiert, ist nach den internationalen Vereinbarungen explizit nicht mehr erforderlich. Das Recht existiert mit dem Erstellen eines Werks. Thiel will den Schutz an die aktive Registrierung der UrheberInnen binden.</p>
<p>Es mag sein, dass der Thiel-Vorschlag zum Teil auf einem Piratendenken gemäßen Weg war. Der Antrag fand jedoch in Liquid Feedback nicht genug Unterstützer und scheiterte deshalb an dem dafür vorgesehene Quorum. So sind dort die Regeln. Der Text ist somit kein offizielles Dokument und keine  Aussage der Piratenpartei. Das schließt aber nicht aus, dass dieser Versuch oder auch jeder andere erneut als Antrag in Programmparteitage eingebracht werden kann.</p>
<p><strong>Ist es ein Ziel, ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen? – erst einmal sind transparente kollaborative Diskurse angesagt</strong></p>
<p>Die Offenheit, Unsicherheit, weniger in den Zielen als in den Mitteln und den politikrelevanten Maßnahmen lässt Raum für allerlei positive, aber vor allem negative Mystifizierungen und Spekulationen. Es sind gewiss radikale Einschnitte in das Urheberrecht vonnöten (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491">Teil 4</a>). Aber eine Utopie &#8211; in dem Sinne, dass es vollkommen unrealistisch ist, deren Ziele in mittlerer Perspektive zu erreichen &#8211; wird als Programm einer Partei allerdings auch kaum gebraucht. Erwartet werden kann aber in Fortschreibung des Grundsatzprogramms eine klare Vorstellung, wohin die Piratenpartei in diesem Politikbereich eigentlich will, zunächst mal unbeschadet, ob das in den bestehenden rechtlichen, letztlich doch auch nur gesetzten, also veränderbaren Rahmen passt.</p>
<p>Ein alternatives Urheberrechtsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen, wird auch der Piratenpartei kaum möglich sein – vielleicht ist auch das Urheberrecht gar nicht mehr der angemessene Rahmen, um den Umgang mit Wissen und Information zu regulieren. Wie auch bei anderen Politikfeldern, wie z.B. bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik, bleibt den Piraten derzeit offensichtlich kaum etwas anderes übrig,  als auf den Lernprozess von  andauernden transparenten kollaborativen Diskursen zu setzen.</p>
<p>Nach Sichtung der dokumentierten Texte stellt sich aber die Frage: Haben Piraten als Partei  überhaupt  etwas mit Piraterie zu tun?</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<item>
		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 4 von Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Die fetten Jahre sind vorbei. Sapere aude! – auch KünstlerInnen ist informationelle Autonomie in elektronischen Umgebungen möglich</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 5 von: Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 5 von: </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; Ich erlaube mir in diesem letzten Teil Sie, die KünstlerInnen, direkt anzureden. Der  Abschluss der Auseinandersetzung mit der  „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne wird nicht gerade eine „Wutrede“ werden, aber doch eine massive Beschwerde ob Ihrer – doch im Wutrede-Jargon &#8211;  Bequemlichkeit, sich weiter in den Einnahmen sichernden traditionellen Publikationsformen einzurichten, in Ihrer Weigerung, sich kritisch und konstruktiv mit den Problemen des Urheberrechts und, ja auch, mit den Problemen beim Konzept des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen geschweige denn sich die Mühe zu machen, einmal nachzulesen, was die Piratenpartei bislang zum Umgang mit Wissen und Information geschrieben hat oder wie die Auseinandersetzungen damit intern (aber öffentlich für jeden zugänglich) geführt werden.</p>
<p>Sie arbeiten mit Tabus und mit Vorurteilen. Am meisten aber werfe ich Ihnen vor, dass Sie sich (überwiegend zumindest) weiterhin in dieser bequemen Abhängigkeit von kommerziellen Verwertern einrichten wollen, die Ihnen, ohne weiteres Zutun von Ihrer Seite – natürlich, die Werke produzieren Sie – Ihr Einkommen (mehr oder minder gut oder schlecht) sichern.</p>
<p><strong>Unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen elektronischen Welten</strong></p>
<p>Saper aude!  Hieß es bei Kant. Ausgang von der selbst verschuldeten Unmündigkeit. Und sie bewegen sich unmündig und unaufgeklärt in den intellektuellen Welten, die weitgehend elektronisch bestimmt sind. Nehmen Sie die Herausforderung an, sich selber für das Öffentlichwerden Ihrer Werke zuständig zu fühlen! Die elektronische Welt macht es Ihnen möglich. Und hier – überhaupt keine verkehrte Welt – sind „Piraten“, es muss ja nicht die Piratenpartei sein, Ihre Freunde und Partner, die Sie dabei unterstützen können, praktisch und moralisch.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht weiter vor den Karren derjenigen spannen, die Ihnen nur einen kleinen Teil von dem, was Ihnen auch an Vergütung zustehen kann, zurückgibt. Piraterie ist nicht das Problem – alle Zahlen deuten darauf hin, dass es den weltweiten Copyright-Industrien mit drastischen Zuwachszahlen nie so gut ging wie derzeit. Nicht Freizügigkeit ist die Bedrohung der Kultur, sondern deren kommerzielle Verknappung.</p>
<p>So, dieser „Wutteil“ ist zu Ende. Am Ende gebe ich einige Hinweise, wie Sie sich dieser Herausforderung, das Öffentlichmachen selber in die Hand nehmen, stellen können. Zuerst aber noch einige Anmerkungen zu dem, was bei Ihnen so emphatisch geistiges Eigentum heißt.</p>
<p><strong>Kopf – copyright-geschützt?</strong></p>
<p>Wer sind die Freunde? Wer die Feinde? Nichts ist so schwarz-weiß, wenn es um intellektuelle Produkte und deren Öffentlichmachung oder öffentliche Zugänglichmachung (Urheberrechtsjargon!) geht.</p>
<p>Klar, solange das, was Sie irgendwann einmal in die Öffentlichkeit geben, noch in Ihrem Kopf ist, gehört es Ihnen. Ihr Kopf, nehmen wir mal an, dass das der Ort ist, an dem Ihre, Ideen, Pläne und Textfragmente sich entwickeln und, in welcher chemisch-physikalischen Form auch immer, gespeichert werden, gehört Ihnen. Ob copyright-geschützt, sei dahingestellt, aber doch im Sinne von Eigentum. Sie können jedermann davon abhalten, das einzusehen oder herauszunehmen, was in Ihnen ist. Sie werden nicht gefoltert, um das preiszugeben, was Ihnen gehört. Politiker, Wissenschaftler, Journalisten sind da schon eher bedroht.</p>
<p>Anders wird es, wenn Ihre Gedanken, Ideen, Pläne, Phantasien zu Texten, Musikstücken oder zu anderen medialen Repräsentationen geworden sind. Auch diese sind weiter ihr exklusives Eigentum und sie sind auch urheberrechtlich geschützt, solange Sie diese, sagen wir in Ihrer Schreibtischschublade halten.</p>
<p><strong>Einmal in die Welt gesetzt können intellektuelle Produkte nicht mehr exklusives Eigentum sein.</strong></p>
<p>Aber ganz anders wird es, wenn Sie sich zur Veröffentlichung entschlossen haben. Einmal in die Welt kann dies nicht mehr exklusives Eigentum sein. Das wissen Sie natürlich auch und handeln auch so. Ihre Ideen, wie auch Theorien, Axiome in der Wissenschaft sind frei und können von jedermann frei genutzt werden. Niemand kann gehindert werden, publizierte Ideen in seine eigenen Werke einzubauen (wenn er denn Gelegenheit hat, diese Werke direkt oder vermittelt über Andere einzusehen).</p>
<p>Das mussten schmerzlich die Autoren <a title="Michael Baigent" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_Baigent">Michael Baigent</a>, <a title="Richard Leigh (author)" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Leigh_%28author%29">Richard Leigh</a>, und <a title="Henry Lincoln" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_Lincoln">Henry Lincoln</a> erfahren bzw. genauer ihr Verleger <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Jonathan_Cape">Jonathan Cape</a>, denn der hatte geklagt. Die Klage richtete sich, gegen Dan Brown, dem vorgeworfen wurde, dass er in seinem Buch  „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Da_Vinci_Code">The Da Vinci Code</a>“ unter Verletzung des Urheberrechts aus ihrem Werk „<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Holy_Blood_and_the_Holy_Grail">Holy Blood. Holy Grail</a>“ geklaut habe.</p>
<p>Da waren sie aber bei dem Richter <a href="http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html?_r=1">Peter Smith</a> wie auch wohl bei jedem anderen Richter bei dem Falschen. Aus dem <a href="http://www.cesnur.org/2007/mi_davinci_en.htm">Revisionsurteil</a>: “Under British copyright law [aber in Deutschland wird es nicht anders sein – RK], a novelist has the right to use the “information” included in an (alleged) work of history when this information is “differently expressed, collected, selected, arranged and narrated” as is typical of a novel. The judgement confirms both that the ideas of The Da Vinci Code are in large part taken from Holy Blood, Holy Grail, and that ideas per se (what continental copyright law calls the corpus mysticum of a work, as opposed to the corpus mechanicum, i.e. their arrangement) are not copyrightable, and ideas expressed in an (alleged) work of history can be freely borrowed and re-arranged in a work of fiction.”</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler das auch so sehen und wollen, dass Ihre Ideen im Leben und im Handeln anderer fortleben und ein eigenes Leben entwickeln.</p>
<p><strong>Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen</strong></p>
<p>Wird es dann ganz anders, wenn das Interesse der Öffentlichkeit nun an Ihrem Werk auf dem Spiel steht? Und dann werden Sie hoffentlich auch Bedenken bekommen, dass es mit dem exklusiven Eigentum an intellektuellem Werken nicht so ganz stimmen kann. Ihre Werke, alle, ob sie nun von Thomas Mann, Günter Grass oder Gabi Hauptmann stammen, sind zu einem Teil des kulturellen Erbes geworden, das unser Bewusstsein von Welt mit prägt. Dieses gehört allen. Wahrgenommen und weitergetragen kann es aber nur über die Werke selber. Es nützt wenig, wenn die Ideen an sich frei sind, wenn der Zugang zu den Werken nicht möglich ist, in denen die Ideen repräsentiert sind.</p>
<p>Daher sorgt die Öffentlichkeit dafür – und ich nehme mal an, dass niemand von Ihnen dagegen einen Einspruch hat -, dass dieses kulturelle Erbe in Bibliotheken, Museen, Archiven für jedermann so gut wie frei (also auch gebührenfrei) zur Verfügung steht. Natürlich wurden Sie dafür nicht enteignet. Die Bibliotheken müssen ja ihre Werke kaufen, und auch die Verwertungsgesellschaften (VG-Wort, Gema etc.) sorgen dafür, dass Einiges an Sie zurückfließt – das meiste allerdings in der Praxis an die Verwerter/Verlage, mit denen Sie vertraglich die Veröffentlichungen vereinbart und dafür Ihre urheberrechtlichen Verwertungsrechte als Nutzungsrechte weitgehend übergeben haben.</p>
<p>Ist es nicht so, so schreiben jedenfalls viele von Ihnen in Ihren Beiträgen zu der Kampagne, dass Sie für Ihre Bücher oft lange und mühsam recherchiert haben (wie auch Dan Brown)? Wo denn eigentlich? Wohl in den Bibliotheken oder Archiven und zunehmend wohl auch in den offenen Ressourcen des Internet. Der eine oder andere wird auch gelegentlich dafür bezahlt haben, aber das dürfte die Ausnahme sein.</p>
<p><strong>Auf den Schultern von Riesen und Zwergen</strong></p>
<p>Sicher sind Sie unabhängiger von dem, was andere vor Ihnen publiziert haben, als es die Kreativen in der Wissenschaft sind, die immer schon auf den Schultern von Riesen gestanden haben, um zu neuen Einsichten zu kommen – natürlich auch auf den Schultern von Zwergen, wie es <a href="http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/bySubjectPH00/ISBN3-527-40595-X/">Jürgen Renn</a> in seiner spannenden Geschichte über Einsteins Entdeckungen so schön herausgearbeitet hat.</p>
<p>Dass das Urheberrecht die in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden nicht zuletzt durch die vom jetzigen Urheberrecht begünstigten kommerziellen Verknappungsstrategien darin immer mehr hindert, freien Zugang zum publizierten Wissen zu bekommen, sogar zu dem mit öffentlich Mitteln finanzierten Wissen, ist Ihnen vielleicht kein bewusstes Problem. Aber Sie können sicher davon ausgehen, dass auch Ihre Werke sehr bald i.d.R. elektronisch publiziert werden und dass es dann den Bibliotheken immer schwerer gemacht werden wird, den freien Zugang auch zu Ihren elektronischen Werken auch für Ihre KollegInnen zu garantieren. Ein 2008 ins Gesetz gekommener Paragraph, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/53a">§ 53a UrhG</a>, untersagt es den Bibliotheken, Werke elektronisch bereitzustellen, wenn Verlage diese Werle selber in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht haben.</p>
<p><strong>Wer sind die Freunde, wer die Feinde?</strong></p>
<p>Werden Sie alle dann vielleicht sehr schnell auch zu Piraten, um Wege zu finden, das elektronisch publizierte Wissen für Ihre Arbeit doch frei zu nutzen?</p>
<p>Wer sind die Freunde, wer die Feinde? Sind nicht gerade die „Piraten“, die Verfechter eines freien Umgangs mit Wissen und Information, die sie nicht bedrohen, sondern die Ihnen den intellektuellen Freiraum bewahren helfen, auf den auch Sie angewiesen sind und den Sie immer wie selbstverständlich genutzt haben.</p>
<p><strong>Umsonstkultur?</strong></p>
<p>Gut, das ist die eine Seite: Sie beschweren sich ja in erster Linie, dass im Internet eine Umsonstkultur entsteht, die von den politischen Protagonisten: den Piraten gefördert werde. In der Tat, die fetten Jahre sind vorbei. Die Publikationsmodelle der analogen Welt sind kaum mehr als Reservatschutz zu bewahren (auch kaum die von Verlagen weiter eingeklagte Buchpreisbindung). In dieser analogen Welt haben Sie alle recht gut gelebt, wenn Sie denn gute, zumindest attraktive Werke angefertigt haben. Mir ist nicht bekannt, dass jemand von Ihnen jemals Piraterie ihrer gedruckten Werke beklagt hat oder eine Verletzung Ihres Anspruchs auf geistiges Eigentum. Sicher, Plagiate und Raubdrucke hat es immer gegeben – auch ich habe Max Webers „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus!“ nur als Raubkopie für fünf DM gekauft und gelesen –, aber das hat das System nicht wirklich gefährdet.</p>
<p>Ein Buch kann man vielleicht zwei, drei Freunden ausleihen. Im Internet hat man für dessen elektronische Version gleich einige Millionen Freunde. Das ausgeliehene Buch aus der Bibliothek ist für drei, vier Wochen aus dem Verkehr gezogen. Von einem elektronischen Master im Server der Bibliothek könnten gleichzeitig beliebig viele Nutzer bedient werden – tatsächlich ist Letzteres durch einen anderen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes, hier <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52b">§ 52b</a>, explizit verboten worden. Schauen Sie mal in das Urheberrecht. Da werden sie manches Erstaunliche finden, die Sie an dem Schutz Ihrer informationellen Autonomie zweifeln lässt. Hat eine/r von Ihnen protestiert, als 2008 Ihnen in <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/31a">§ 31a</a> das Recht genommen wurde, über eine Neupublikation Ihres Werkes in einer anderen medialen Form als die ursprünglich gedruckte mitzubestimmen?</p>
<p>Nur einige von Ihnen publizieren bislang elektronisch. Ihre Sorge antizipiert etwas, was tatsächlich eintreten wird, wenn Sie Ihre Erwartungen, Einstellungen und Handlungen nicht an das neue mediale Umfeld anpassen. Nur wird das eben nicht die Umsonstkultur sein, sondern die durchgängige urheberrechtsgeschützte Kommerzialisierung aller Kulturgüter.</p>
<p><strong>Es sind die Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Noch einmal, die fetten Jahre der analogen Welt sind in elektronischen Welten nicht zu reproduzieren. Elektronisches Material lässt sich nicht so verknappen, wie es mit den materiellen Produkten wie Büchern leicht möglich ist. Die Geschäfts- und Einnahme-/Abrechnungsmodelle, die in erster Linie auf der Anzahl der verkauften Exemplare (Kopien) beruhten, machen in elektronischen Räumen keinen Sinn. Hier gibt es keine Kopien. Hier kann, wenn überhaupt, nur über die aktuelle Nutzung abgerechnet werden. Aber auch hier sollten Sie sich fragen, ob jede aktuelle Nutzung über technische Schutzmaßnahmen des Digital Rights Management kontrolliert werden soll – wie es auch das aktuelle Urheberrecht in den<a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/95a"> 95er-Paragraphen</a> vorsieht bzw. diese Maßnahmen selber schützt. Haben Sie Vorstellungen darüber, ob eine Kultur-Flatrate einiges der Probleme, auch der angemessenen Vergütung, löst?</p>
<p><strong>Auch die Politik gibt keine Freischeine mehr für obsolete Geschäftsmodelle</strong></p>
<p>Die Bundesjustizministerin hatte in ihrer <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Berliner Rede</a> zum Urheberrecht vom 20. Juni 2010, durch die sie den Startschuss für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform geben wollte (wird dann aber wohl ein Fehlschuss gewesen sein), ihre Absicht deutlich gemacht, die Rechte der AutorInnen zu stärken, ohne die Interessen der kommerziellen Verwertung klein reden. Aber Freischeine dafür hat sie nicht mehr gegeben:</p>
<p>„Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.“</p>
<p><strong>Das Vorlegen der Verlage ist kein „muss“ mehr</strong></p>
<p>Neue Geschäftsmodelle für das Öffentlichmachen von Wissen und Information fordert auch die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm. Aber sie fallen nicht vom Himmel. Sind Sie, die Kunstschaffenden, nicht auch gefragt? Ist es noch länger nur die Aufgabe der Verlagswirtschaft, für solche Modelle zu sorgen, die dann natürlich auch Ihnen weiterhin ohne Ihr Zutun die Einnahmen sichern könnten?</p>
<p>„Verlag“, so heißt es, kommt von „vorlegen“. Verlage legen das Know how vor und tätigen vorab die Investitionen, die nötig sind, um Werke zu publizieren. Sie als AutorInnen hatten weder das Know how (und wohl kaum die Lust dazu) noch das Geld, um diesen Prozess in all seinen ausdifferenzierten Stufen (Auswahl, Qualitätssicherung, Lektorat, Textaufbereitung, Druck, Marketing, Werbung, Versand, Abrechnung …) zu stemmen. Und daher mussten Sie auch freiwillig, aber sicher oft auch zähneknirschend nicht nur alle ihre im Urheberrecht garantierten Verwertungsrechte als Nutzungsrechte abtreten, sondern auch akzeptieren, dass an Sie, die eigentlichen UrheberInnen, am Ende nur ein kleiner Teil des Gewinns weitergegeben wird. Natürlich gibt es die Gewinner, die Günter Grass´s oder die Gabi Kaufmanns. Aber im Durchschnitt bleibt bei den Kreativen kaum mehr als 5% des Gewinns. Muss das heute noch sein?</p>
<p>Das mit dem Vorlegen stimmt in elektronischen Umgebungen kaum noch, und das mit dem Rechteabtreten und den Gewinnverzichten muss auch nicht mehr sein. Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei  hatte in der Handelsblatt-Kampagne von den an den subventionierten Literaturbetrieb gewöhnten deutschen Schriftstellern gesprochen. Vielleicht waren Sie nicht nur daran gewöhnt, sondern auch in hohem Maß verwöhnt, haben ihr künstlerisches Gärtchen gepflegt und sich kaum darum gekümmert, ob die Verlage das ihnen von Ihnen anvertraute Gut nicht nur als  kommerzielle Güter sehen, sondern auch um die Rechte der Öffentlichkeit an einer freizügigen Nutzung dieser Objekte besorgt sind.</p>
<p>Sapere aude! war die Forderung. Niemand wird bestreiten, dass KünstlerInnen den  Anspruch haben, von ihren Werken auch wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu können. KünstlerInnen können diesen Anspruch aber in elektronischen Umgebungen nun selber in die Hand nehmen. Nutzen Sie selber die Potenziale, die Ihnen das Internet bietet, und greifen Sie dazu auf die Hilfe der „Piraten“ zurück. Vielleicht ist das besser und wird mehr Erfolg haben, als auf eine Umverteilung durch eine Kultur-Flatrate zu setzen (?). Aber auch damit sollte experimentiert werden.</p>
<p><strong>Experimentieren, auch zur Nachahmung empfohlen</strong></p>
<p>Natürlich, Gabi Hauptmann, Sie verdienen wohl genug über Ihren Piper-Verlag, sowohl mit Büchern als auch mit (meist DRM-geschützten) e-Books. Aber deshalb könnten gerade Sie mit neuen Publikationsformen experimentieren, die dann auch vielleicht für andere Vorbilder werden können:</p>
<p>Warum nicht gleich, unter Nutzung verfügbarer und leicht handhabbarer Software, die Werke erstellen und ins Netz stellen. Warum bedarf es weiter der Mittler? Warum nicht ein attraktives erstes Kapitel elektronisch frei geben, um dann schrittweise gegen Entgelt die weiteren Folgen auszuliefern. Die <a href="http://www.handyroman.net/stimmen.html">Handyromane</a>, in Deutschland, in der Nachfolge des japanischen Erfolgs, propagiert und praktiziert von Oliver Bendel, haben es vorgemacht. Warum nicht ein Buch ankündigen und im Internet versteigern? Wenn der angestrebte Betrag erreicht ist, wird das ganze Buch frei ins Netz gestellt. Ganz ähnlich: Können/sollten nicht Werke ganz frei an die Öffentlichkeit gegeben werden, sozusagen als Tilgung für die freie Nutzung des kulturellen Erbes der vielen Vorgänger, wenn  das Werk schon einen großen finanziellen Ertrag z.B. in den ersten 10 Jahren erzielt hat? Müssen Werke wirklich 70 Jahre nach dem Tod des Produzenten geschützt sein? Gehören sie nicht viel eher in die „public domain“?</p>
<p><strong>Kreative haben das größere Ideen- und Innovationspotenzial</strong></p>
<p>Das sind nur einige wenige Hinweise. Sie als Kreative haben ein größeres Ideenpotenzial, um neue Formen des Öffentlichmachens Ihrer Werke entweder selber auszuprobieren oder die Verlage mit ihrem Know how zu ermuntern, innovative freizügigere Publikations- und Nutzungsformen zu entwickeln.</p>
<p>Die Musikindustrie hat es nach einigen Jahren der bloßen Piraterieanklage und -abwehr allmählich geschafft, auch im elektronischen Umfeld kommerziellen Erfolg zu erzielen. Keine Rede von Umsonstkultur. Es zeigt sich deutlich, dass Menschen bereit sind, bei fairen Preisen und guten Angeboten für diese auch zu zahlen. Aber müssen nur die Gewinne der Copyright-Industrien weiter und so enorm steigen? (vgl. <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=499">Teil 1</a>)</p>
<p>In dieser Situation wirkt die ganze „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne doch arg peinlich, zumal sie zweifellos ganz im Sinne der Kritik der Bundesjustizministerin wesentlich dazu dient, die Unfähigkeit der Verlagswirtschaft zu verschleiern, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Modelle zu entwickeln. Hören Sie auf, von geistigem Eigentum zu reden. Nicht aufs Eigentum kommt es an, sondern darauf, welche Rechte Sie mit welchen Gründen an Ihren Werken behaupten und durchsetzen können. Wird dafür das Urheberrecht über die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte hinaus überhaupt gebraucht?</p>
<p>Wenn Sie sich einmal die Mühe geben, ein wenig <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg">in dieses Gesetz zu schauen</a>, z.B. in die Schrankenregelungen (§§ 44a – 63a) oder in das Urhebervertragsrecht (z.B. in die 30-er Paragraphen), dann werden Sie sehr schnell selber sehen, dass moderne Gesellschaften damit nicht wirklich leben können. Suchen Sie also Ihre Interessenvertretung eher bei denjenigen, die den Umgang mit Wissen und Information transparent, fair und offen gestalten wollen.</p>
<p>Zweifellos sind die fetten Jahre der großen Umsätze in analogen Umgebungen vorbei. Gute AutorInnen mit attraktiven Produkten haben hier gut verdient. Aber es kann ja kein Zweifel darüber bestehen, dass die Zukunft auch der sogenannten schönen Literatur wie auch der Musik jede Ausprägung in den elektronischen Medien liegt.</p>
<p>Auch hier gelten die Persönlichkeitsrechte der Kreativen, also auch das nach wie vor exklusive Recht, darüber zu entscheiden, wie und wo sie publizieren wollen. Und auch mit diesen im Rücken werden Sie weiter reputative und monetäre Anerkennung erzielen können – auf dass wir Sie alle weiter lesen können.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sorge um die Piratenpartei? &#8211; Urheberrecht ist nur eine Stellvertreterdebatte &#8211; Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=470</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich jüngst Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.
An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich <a href="http://bit.ly/vSshL8">jüngst</a> Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.</p>
<p>An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde wohl erwartet, dass ein Parteiexperte die Stimme erhebt und verkündet, was denn Sache in Sachen Urheberrecht ist – so wie es etwa die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger getan hatte, als sie in ihrer Berliner Grundsatzrede vom 16.6.2010 den Startschuss zum sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform gab (<a href="http://bit.ly/uSjmRH">Video</a>) (nebenbei mit dem Erfolg, dass bis heute kein Referentenentwurf zu diesem Dritten Korb vorliegt).</p>
<p><strong>Transparenz, Diskussionen und Kollaboration</strong></p>
<p>Prozesse in Parteien, solange sie noch nicht fest im System etabliert sind, laufen anders ab: Transparenz, Diskussionen und Kollaboration sind angesagt, natürlich auch, wie zuweilen in den Mailinglisten, Chaos. Auch die SZ wird LiquidFeedback kennen, die Plattform, auf der gerade jetzt, ca. einen Monat vor dem Bundesparteitag der Piratenpartei in Offenbach, intensiv Positionspapiere und Bestandteile des zukünftigen Wahlprogramms eingespeist und noch intensiver diskutiert werden. Und da geht es natürlich auch ums Urheberrecht, und gleich auf mehrfache Weise.</p>
<p><strong>Zentrale Aussagen aus dem noch geltenden </strong><strong>Grundsatzprogramm</strong></p>
<p>Es liegt dafür ein Antrag vor (<a href="http://bit.ly/iYprv">Programmänderung </a>156), den Text aus dem bisherigen Grundsatzprogramm mit dem Titel „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ redaktionell zu überarbeiten, z.B. „Gefahren“ durch „Risiken“ zu ersetzen.</p>
<p>Erhalten geblieben sind die zentralen Aussagen, dass das jetzige Urheberrecht die Potenziale elektronischer Umgebungen für alle Lebensbereiche eher beschränkt als befördert und dass es auf einem veralteten Verständnis von geistigem Eigentum beruhe. Technische Schutzmaßnahmen werden für Informationsobjekte weiter mit vielfältigen Begründungen abgelehnt. Entsprechend sollte freies, nichtkommerzielles Kopieren nicht verfolgt, sondern gefördert werden. Persönlichkeitsrechte der Urheber werden in vollem Umfang anerkannt. Allerdings sei eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke erforderlich, damit immer mehr Werke rascher als bislang in den öffentlichen Raum eingebracht werden können (wobei das Programm irrtümlich von „Rückführung“ spricht, als ob die „privaten“ Werke schon einmal im öffentlichen Raum waren).</p>
<p><strong>Urheberrecht – Stellvertreterdebatte mit gewichtigen Konsequenzen</strong></p>
<p>Die SZ hat aber wohl recht, dass es bei diesem Grundsatztext nicht länger bleiben kann. Die Regulierung des Umgangs mit Wissen und Information kann sich nicht auf Themen wie „nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ beschränken. Mit dem Urheberrecht werden ja <em>stellvertretend</em> am Beispiel Wissen und Information Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung sehr unterschiedliche Konsequenzen haben könnte: Zum einen, ob sich Menschen und in der Gesamtheit Gesellschaften durch eine weitgehend freie Nutzung <em>materieller und immaterieller Güter</em> auf nachhaltige Weise entwickeln können. Oder zum andern, ob sie behindert und in ihren Möglichkeiten dadurch beschränkt werden, dass sich einige das als private Güter mit Eigentums- und Schutzanspruch aneignen, was im Grunde in der Verfügung aller sein sollte. Ob Drittes weiter möglich ist, nämlich dass es zum Nutzen der Mehrheit ist, wenn einige Wenige den primären Vorteil haben, wird immer weniger als richtig angenommen. Das gilt für die Banker gleichermaßen wie für die Verleger von Wissen.</p>
<p>Im größeren Rahmen sind damit nicht zuletzt auch gemeint Luft, Wasser, die natürlichen Ressourcen, das Meer, die Wälder, aber auch das Finanz- und Gesundheitssystem, der öffentliche Raum und eben auch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, … Die für das Urheberrecht grundlegende Debatte, in welchem Umfang für immaterielle Objekte geistiges Eigentum und damit Schutzansprüche der diese Objekte produzierenden Urheber bzw. diese Objekte verwertenden Akteure des Marktes reklamiert werden dürfen, ist sicher zunächst Gegenstand eines speziellen Politik- und Rechtsbereichs, aber sie ist auch eine Stellvertreterdebatte dafür, wie in allen Politik-, Rechts- und Lebensbereichen die Verfügung über das, wovon alle Menschen abhängen, organisiert werden soll.</p>
<p>Daher wurde z.B. in der Berliner Öffentlichkeit gefordert, die Verträge der Politik mit der Wasserwirtschaft nicht nur offenzulegen, sondern auch neu zu verhandeln. Daher müssen Fangquoten für die Fische in den Meeren formuliert und durchgesetzt werden. Daher wird kein Finanzsystem mehr toleriert, das nicht mehr dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern sich auf den Vorteil der 1% konzentriert, ….. Und deshalb – und hier wird die Strukturähnlichkeit hoffentlich deutlich – wird immer mehr die Forderung aufgeworfen, dass das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen für jeden frei zugänglich und nutzbar sein soll und nicht durch Urheberrechtsbegünstigungen privat mit den entsprechenden Verknappungsfolgen angeeignet wird.</p>
<p><strong>Gutes Leben &#8211; ja, aber nicht nur für Pfeffersäcke</strong></p>
<p>Das ist wohl das Image von Piraten, dass sie keine Einwände gegen ein gutes Leben, aber alle Einwände dagegen haben, dass dieses gute Leben nur einigen wenigen, den „Pfeffersäcken“, zustehen solle. Wird das so gesehen (und man möge berücksichtigen, dass dies hier ein informationsethischer Blog ist) , dann ist die programmatische Basis einer Piratenpartei eben nicht nur die von Rick <a href="http://falkvinge.net/2011/11/07/origins-of-the-pirate-party-privacy-sharing-innovation/">Falkvinge</a>, Begründer der Piratenpartei in Schweden, immer wieder beschworene Trias &#8211; freie Software, File-Sharing und Anti-Big-Brother-Politik -, sondern die diesen Themen zugrundeliegenden Prinzipien wie Kollaboration, Teilen, Transparenz, Partizipation, Gerechtigkeit und offene Freizügigkeit, die dann auch auf alle, ja vermutlich alle anderen Politik- und Lebensbereiche übertragen werden können.</p>
<p>Zurück zum Urheberrecht: Der Antrag zur (redaktionellen) Änderung des entsprechenden Abschnitts im Grundsatzprogramm der Piratenpartei ist nicht die einzige Initiative. Es liegend derzeit zumindest zwei sehr verschiedene Anträge vor, die zur Positionierung oder zum offiziellen Programm beitragen sollen. Es wird also durchaus versucht mitzumischen, denn, da hat die SZ recht, die Öffentlichkeit erwartet das.</p>
<p><strong>Urheberrecht kaum mehr die Domäne spezialisierter JuristInnen</strong></p>
<p>Das Urheberrecht wird allerdings immer noch als eine Domäne sehr spezialisierter JuristInnen angesehen, bei dem es nur sehr ungern gesehen wird, wenn sich etwa SoziologInnen, ÖkonomInnen, InformationswissenschaftlerInnen oder gar das allgemeine Publikum einmischen, die, so die Expertenannahme, ja keine Ahnung von der komplizierten Dogmatik, der internationalen Verflechtung geschweige denn von der Fachliteratur oder den richtungsweisenden Urteilen bis zum Verfassungsgericht haben können. Aber die „Laien“ müssen sich einmischen, demonstriert doch das Urheberrecht der Rechtsprofessionellen, vor allem auch der überwiegenden Mehrheit des Rechtsspezialisten im gesetzgebenden Bundestag, wie total dieses Recht neben der Realität des Umgangs mit elektronischen Objekten (ich spreche von Wissen und Information) steht. Kein Wunder – der Bundestag wird weiter von netz- ignoranten Politikern dominiert. Das muss sich ändern.</p>
<p>Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit den beiden bislang vorliegenden Urheberrechtspapieren aus der Piratenpartei ist hier und jetzt kein Platz. Nur kurz- Beide Vorschläge dürften es schwer haben, eine Mehrheit der breiten Basis zu finden. Der eine ist (nicht immer, aber in weiten Teilen) zu allgemein; der andere viel zu speziell und im Urheberrechtssystem selber verhaftet bleibend, das aber doch gerade durch einen programmatischen Neuansatz überwunden werden soll.</p>
<p><strong>Jeden Paragraphen des Urheberrechts kritisch und konstruktiv durchgehen?</strong></p>
<p>Das <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA148">letztere Papier</a> wurde von <a title="Benutzer:DanielSan" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DanielSan">Daniel Neumann</a> nach enormen Einsatz eingebracht, wobei er sich umfangreicher Unterstützung viele PiratInnen aus dem Baden-Württemberger Umfeld versichern konnte. Er macht tatsächlich den Versuch, so gut wie jeden einzelnen Paragraphen des geltenden Urheberrechtsgesetzes kritisch durchzugehen und dafür, jeweils ihm piratenkonform erscheinende Vorschläge vorzulegen.</p>
<p>Das muss nicht nur diejenigen überfordern, die darüber auf einem Parteitag zu befinden haben und diejenigen, die das dann später als Position der Piraten lesen und verstehen sollen, sondern m.E. auch die AutorInnen des Papiers selber. Da ist dann vieles angreifbar und ist überwiegend auch nicht auf dem aktuellen Stand der öffentlichen geschweige denn der fachjuristischen Diskussion (der Literatur und der Gerichtsentscheidungen). Das ist auch kaum zu vermeiden. Kein direkt einschlägiger Jurist würde sich gar getrauen, einen Parforceritt durch das gesamte Urheberrecht zu unternehmen, es sei denn lediglich interpretierend wie in den vielen Kommentaren, aber kaum in konstruktiver Veränderungsabsicht. Vielleicht ist es ja gut, dass es dennoch ein Nicht-Jurist versucht. Aber muss man sich dafür an den doch gewiss fatalen Vorgaben des geltenden Urheberrechts orientieren, ohne dessen Prinzipien grundsätzlich in Frage zu stellen? Pragmatismus ist, zumindest jetzt in der Anfangsphase, das Letzte, was von Piraten erwartet wird.</p>
<p><strong>Kein Durchbruch, solange die heiligen Kühe des Urheberrechts nicht geschlachtet werden</strong></p>
<p>Ich habe das mühsam in den letzten 7 Jahren immer wieder erfahren: es macht keinen Sinn, immer wieder sich an den einzelnen Formulierungen des Urheberrechtsgesetzes abzuarbeiten, solange die Grundsätze des Urheberrechts wie heilige Kühe gelten und von den ressourcenkräftigeren Lobbyisten aus der Verlagswirtschaft, nicht zuletzt vor Gericht, geltend gemacht werden, z.B.</p>
<ul>
<li>die Rigidität des die kommerzielle Verwertung in den Vordergrund stellenden <em>Dreistufentests</em></li>
<li>die Absolutheit des Anspruchs auf <em>Rechtsschutz für geistiges Eigentum</em> (sowohl der Urheber als auch, absurd, der Verwerter)</li>
<li>der Anspruch, die doch ganz <em>heterogenen Objektbereiche</em> (z.B. Bildung und Wissenschaft einerseits und Konsum-/Publikumsmärkte andererseits) durch das Recht einheitlich zu behandeln bzw. über einen Kamm zu scheren</li>
<li>das Beharren auf in der Dauer kaum nachvollziehbare, ebenso <em>unangebracht einheitliche Schutzfristen</em> (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!!)</li>
<li>die seit langem vollzogene Aufgabe des dem Urheberrecht an sich zugrundeliegenden Balanceprinzips zugunsten des <em>Primats der kommerziellen Verwertung</em> und zu Lasten der UrheberInnen selber und ganz besonders der NutzerInnen</li>
<li>die fortwährende Unterstützung der aus der <em>analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle</em> der Informationswirtschaft, die zum Teil durch eigene Leistungsschutzrechte weiter verfestigt werden sollen</li>
<li>das <em>Negieren der Entwicklung eröffnenden Potenziale der Netzwelt</em></li>
</ul>
<p><strong>Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</strong></p>
<p>Ich halte daher einen anderen, radikalen, also an die Wurzeln gehenden konzeptionellen Ansatz insgesamt für erforderlich und für eine politische Partei für zielführender, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser ihr in aktuellen Entscheidungssituationen die Richtung vorgibt, aber auch Spielraum für reales politisches Handeln lässt. Natürlich wird sich ja eine Partei, die ja auch reale Politik machen will, sich nicht alleine auf das Schlachten heiliger Kühe beschränken können, sondern Handlungsoptionen mit Perspektiven vorlegen müssen, die aber anders begründet werden müssen, als über die kritische und zuweilen konstruktive Auslegung bestehender Gesetze. Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden.</p>
<p><strong>„Für ein modernes Urheberrecht“ -  im Geiste des &#8220;Copyright Code&#8221;</strong></p>
<p>Der andere Antrag, von Personen, die sich unter den Namen <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof</a> einbringen, erhebt in der Tat mit dem Titel „Für ein modernes Urheberrecht“ einen umfassenden konzeptionellen Anspruch. Die VerfasserInnen haben sich stark an dem European Copyright-Code des Wittem-Projekts orientiert (vgl. <a href="../?p=261">hier im NETETHICS-Blog</a>), der ja von führenden europäischen Juristen im Frühjahr 2010 vorgelegt wurde. Die Piraten haben ihn aber durchaus an einigen Stellen weiterentwickelt, da sie sich nicht, wie die professionellen Juristen, dem <em>aqcuis communautaire</em> der sieben EU-Richtlinien seit 1991 und damit dem derzeit geltenden Urheberrechtsparadigma so stark verpflichtet gefühlt haben.</p>
<p><strong>Gemeinfreiheit der Standard – kommerzielle Verwertung die anzuzeigende Ausnahme</strong></p>
<p>In diesem „modernen Urheberrecht“ ist der Ansatz, dass Gemeinfreiheit der Standardfall für zu veröffentlichende Werke sein soll, wegweisend und in der Konsequenz zumindest originell (und wider die bislang geltende Urheberrechtssystematik), nämlich dass jeder, der für sich (kommerzielle) Verwertungsrechte reklamiert, dies explizit ankündigen muss. Und das soll dann Folgen für die Dauer der Schutzrechte haben. Z.B. soll der Normalfall des Schutzes von 25 Jahren dann um 5 Jahre verkürzt werden, wenn die kommerzielle Verwertung gewählt wird, oder um 10 Jahre, wenn sich AutorInnen nicht verpflichten, die dem jeweiligen Werk zugrundliegenden Rohdaten zu veröffentlichen. Wie letzteres geschehen soll, bleibt allerdings unklar. Auch wird Position bezogen, das „Werke, die im öffentlichen Auftrag erstellt oder durch öffentliche Gelder finanziert sind, von wirtschaftlichen Rechten ausgeschlossen bleiben“. Einige der oben erwähnten heiligen Kühe würden geschlachtet. Und das wäre gut so.</p>
<p>Trotzdem – der erwartete große Wurf einer gleichermaßen programmatisch überzeugenden Konzeption und konkreten Handlungsoptionen, die auch in den internationalen Kontext gesehen werden müssen, steht weiter aus.</p>
<p>S<strong>oll es weiter „Urheberrecht“ heißen?</strong></p>
<p>Die Herausforderung, die ja letztlich für alle Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen besteht, scheint mir darin zu liegen, dass das Urheberrecht aus seiner engen Domänenperspektive befreit und in eben der Stellvertreterrolle für einen breiteren Horizont gesehen wird: Wie wollen wir mit materiellen und immateriellen Objekten umgehen, von denen alle Menschen abhängen und die deshalb nicht in die exklusive private Verfügung Weniger gestellt werden dürfen?  Ist dieser Horizont einmal gewonnen, sollte es auch sehr konkrete Vorschläge für ein spezielles Recht, eben das Urheberrecht geben, dass dann allerdings eher das „Recht an Wissen und Information“ heißen sollte. Aber dafür wird es noch bessere Vorschläge geben.</p>
<p>All das wird noch einige Zeit brauchen, aber spätestens zur Bundestagswahl werden die Piraten um ein umfassendes Programm nicht umhin kommen. Dafür sind die jetzigen Anträge für die Partei verdienstvolle Bausteine, aber noch nicht das Gebäude selber.</p>
<p>Urheberrecht ist Bundesrecht. Man muss also nicht erwarten, dass das Urheberrecht in allen Bundesländern laufend zum zentralen Thema wird. Um die Wissensbasis kompetent zu  erweitern, sollte der Dialog mit den hier einschlägigen Akteuren, natürlich nicht nur den JuristInnenen, gesucht werden und vielleicht über Workshops, Fachkonferenzen und elektronische Foren transparent gemacht und Konsense dann gefunden werden.</p>
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		<title>Ob sie nicht doch spinnen, die Gerichte?  – aber auf jeden Fall braucht das Land andere Gesetzgeber</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 19:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>In 10 oder 20 Jahren werden wir, die einen mit Scham, die anderen mit der unguten Erinnerung an die damaligen grotesken Einschränkungen des Umgangs mit Wissen und Information, die meisten, die Jüngeren, wohl mit ungläubiger Verwunderung,  uns daran erinnern, was damals zwischen 2000 und 2015 so alles möglich war. Vielleicht geschieht es auch früher. Konstantin von Notz prognostizierte jüngst, dass in fünf bis zehn Jahren alle Menschen ständig online sein werden: “Es wird keinen Unterschied zwischen Sein und Onlinesein mehr geben“ (DIE ZEIT 29.09.2011,<a href="http://www.zeit.de/2011/40/Interview-Nerz"> S.7</a>).</p>
<p><strong>Kröner vs. Fernuni Hagen &#8211; nun ein erstes Urteil</strong></p>
<p>Jetzt ist 2011. Am 27.09.2011 hat der 17. Zivilsenat des Landgerichts Stuttgart sein Schlussurteil im Musterprozess zu § 52a UrhG gefällt.  Es ging um eine Klage des Alfred Kröner Verlags gegen die Fernuniversität Hagen. Stein des Anstoßes  war die elektronische Nutzung des Buches „Meilensteine der Psychologie“, das die Fernuniversität in gedruckter Form in ihren Beständen hat.</p>
<p>Im Dezember 2010 hatte der Verlag, unterstützt vom Börsenverein, <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/MUNDMS-%23113626-v1-Alfred_Kr%F6ner_Verlag_Fernuni_Hagen_Klage_101203.pdf?backend_call=true">Klage </a>gegen die Fernuniversität Hagen eingereicht, weil diese den Teilnehmern an einem Psychologie-Kurs im Fernstudium den Zugriff und die Speichermöglichkeit von 91 Seiten, ca. 20% des erwähnten Buches möglich gemacht hatte. Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins,  hat  von  einer „Enteignung geistigen Eigentums unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit“  <a href="http://www.buchreport.de/nachrichten/nachrichten_detail/datum/2011/01/11/enteignung-geistigen-eigentums.htm?no_cache=1&amp;cHash=8cd9e5cd36">gesprochen</a>.</p>
<p><strong>Wer hat eigentlich geistiges Eigentum an den Werken?</strong></p>
<p>Das ist die übliche Masche. Es wird die Keule „geistiges Eigentum“  geschwungen – das sichert i.d.R. große Zustimmung in der Öffentlichkeit – obgleich das geistige Eigentum alleine das der Autoren Galliker, Klein und  Rykart ist. Diese waren aber nicht die Kläger gegen die Fernuniversität. Können sie ja auch kaum, denn sie haben ja wohl alle ihre Verwertungsrechte als Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten. Sonst könnte Kröner auch nicht klagen. Aber dagegen ist auch nichts einzuwenden. Der Verlag hat sicher das Recht, seine Interessen über den Klageweg wahrzunehmen.</p>
<p>Das Landgericht hat der Klage offenbar nicht gänzlich, aber doch weitgehend entsprochen, obgleich  man das im Detail noch nicht weiß. Die  Urteilsbegründung liegt  m.W. noch nicht vor. [Nachtrag: <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/urteil-kroener-hagen-04102011.pdf">das Urteil liegt jetzt vor</a>]Aber einige  Details der Erlaubnis bzw. der Einschränkung der Nutzung sind u.a. über <a href="http://www.iuwis.de/meldung/erstinstanz-hat-zu-e-learning-%C2%A7-52a-urhg-geurteilt">IUWIS </a> durch Thomas Hartmann bekannt geworden.</p>
<p><strong>Was soll nach § 52a UrhG erlaubt sein?</strong></p>
<p>Dass in einem Kurs im Fernstudium oft mehrere tausend Kursteilnehmer eingeschrieben sind, ist an sich kein Argument gegen diese Nutzung. Die gesamte Internetwelt hatte keinen Zugriff. Streitpunkt ist  vielmehr die im Gesetz angegebene Menge der erlaubten Nutzung als „veröffentlichte kleine Teile eines Werkes“  und vor allem, ob die Erlaubnis der „öffentlichen Zugänglichmachung“  auch das Herunterladen, Speichern und Ausdrucken und wenn ja in welchem  Umfang mit einschließt.</p>
<p>Danach darf die Fernuni  zum <em>Herunterladen und Speichern</em> für die Kursteilnehmer nur drei Seiten bereitstellen. Insgesamt darf sie  zum <em>Ausdruck</em> 48 Seiten bereitstellen. Das entspricht in etwa den 10%, die in der Literatur  oft als (untere) Grenze für die Interpretation der „kleinen Teile“ angesehen werden  (so etwa <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/hoeren_veroeffentlichungen/KleineWerke.pdf">Hoeren, </a>der im übrigen eine bloße quantitativ begründete Beschränkung ablehnt , auch das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.3.2011 anlässlich der Klage der Verwertungsgesellschaft VG-Wort gegen die KMK hält 10% für angemessen). Andere Juristen, z.B. Christian Berger in: GRUR 2010/12. S. 1058-1064, setzen die Hürde viel niedriger an, andere wiederum auch erheblich höher. 10% sollen dann auch ausgedruckt, allerdings (s. oben) nicht gespeichert werden dürfen.</p>
<p><strong>Etwa ein neues Satirekapitel?</strong></p>
<p>Klingt zwar nicht vernünftig, aber doch stimmig. Bei näherem Hinsehen scheint sich aber doch ein neues Satirekapitel auf zu tun, zumindest haben wir offenbar einen neuen Fall des Hoeren´schen „Jein“: Man darf, aber kann nicht.</p>
<p>Waren sich die Richter bewusst, was sie da beschlossen haben? Im Grunde, so wurde es laut IUWIS (s. oben) aus der Pressestelle des Landgerichts bekannt, war man im Gericht der Ansicht, &#8220;dass überhaupt nichts als pdf zum Speichern bereitgestellt werden dürfe, sondern nur zum Streaming&#8221; . Aber das hat man dann doch nicht beschlossen, oder? Jedenfalls wäre das, was jetzt erlaubt ist, nämlich drei Seiten Herunterladen und Speichern oder 48 Seiten Ausdrucken, beim Streaming technisch nicht oder nur sehr kompliziert oder mit Verstoß gegen DRM-Maßnahmen  möglich. Zugegeben, das wird jetzt alles etwas technisch. Aber dennoch: Wie aber kann man die Erlaubnis, die 48 Seiten auszudrucken, umsetzen, wenn man aus einem PDF nicht direkt online ausdrucken kann. Normalerweise muss man den File erst bei sich speichern bzw. wird das automatisch (ohne dass es der  Benutzer oft weiss oder merkt) auf dem lokalen Rechner, z.B. in einem Ordner &#8220;Download&#8221;,  gespeichert, und man kann dann ausdrucken, falls die entsprechenden Rechte freigegeben sind. Aber das bewusste oder unbewusste Speichern von 48 Seiten darf man ja nicht, erlaubt sind nur 3 Seiten Herunterladen und Speichern. Wie also? Dürfen, aber nicht können.</p>
<p><strong>Eine kleine Erinnerung an die Satire um § 52b</strong></p>
<p>Das Ganze erinnert an das Verbot  des Landgerichts Frankfurt, ebenfalls von diesem Jahr, im Zusammenhang von § 52b UrhG. Dort ging es um die Nutzung von Materialien, die Bibliotheken aus ihren Beständen digitalisiert haben und nun ihren NutzerInnen zur Verfügung stellen. Dafür muss man in die Bibliotheken gehen und kann sich dann die Objekte  an „Lesegeräten“ anschauen.  Es darf nicht möglich sein, und das die Entsprechung zu dem aktuellen 52a-Urteil, dass die NutzerInnen das Gelesene z.B. auf einem USB-Stick speichern, damit sie es  zu Hause nacharbeiten können.</p>
<p>Wie gesagt, es  darf <em>nicht möglich sein</em>. <em>Erlaubt</em> ist das ja nach einem anderen Paragraphen des Gesetzes durchaus, nämlich § 53, wo das Speichern zum Zwecke der Privatkopie zugelassen  ist. Man darf es, aber man kann es nicht, weil das Gericht entschieden hat, dass die Bibliotheken dafür sorgen müssen, dass es an den „Lesegeräten“ keinen Slot für die USB-Sticks gibt oder dass dieser Slot überklebt wird. Auch für den  nicht ganz praktikablen Weg, nämlich Seite für Seite mit  seinem mitgebrachten Smartphone zu fotografieren und dann später mit Acrobat in eine digitale Datei zu verwandeln, wird man sicher auch einen Verbotsweg finden.</p>
<p><strong>In welcher Welt leben eigentlich die Juristen?</strong></p>
<p>Natürlich, Richter machen keine Gesetze, sondern legen die Gesetze im Konfliktfall aus. Es ist also müßig zu fragen, ob die Richter des BGH Regelungen wie die des § 52a oder des § 52b UrhG für vernünftig halten oder ob sie ihren Kindern zumuten wollen, eine akademische Ausbildung oder eine wissenschaftliche Karriere unter den Bedingungen der jetzt geltenden Urheberrechtsregelungen  auf sich zu nehmen (§ 52a und § 52b sind ja nur Beispiele neben anderen für solche, in wenigen Jahren kaum noch begreifliche Normen). Aber kann man nicht doch erwarten, dass Gerichte auch den Zweck einer Schrankenregelung in Rechnung stellen?</p>
<p>Der Zweck von § 52a bei dessen Einführung 2003 war doch sicher, Bildung und Wissenschaft die  Nutzung von elektronischem Material  über deren öffentliche Zugänglichmachung zu erlauben. Das war nach dem älteren Stand des Gesetzes nicht möglich, da das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (gemeint ist die Online-Veröffentlichung im bzw. der Zugriff aus dem Internet) vorher noch nicht existierte.</p>
<p>Oder war der Zweck des Paragraphen doch, wie es scheint, die Interessen der Verlage, die das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen publizieren, so weit wie irgend möglich zu wahren (und das dann auch noch unter dem Deckmantel des geistigen Eigentums).  Und das Wenige, was noch als Erlaubnis übrigbleibt, muss, so will es das Gesetz,  dann auch noch an die Rechteinhaber vergütet werden und die pochen auch darauf, dass das für jede Nutzung geschehen soll. Was soll denn drei Seiten herunterladen und speichern kosten? Und wie soll das dann bei  den vielen tausend solcher  Nutzungen abgerechnet werden? Die bisherige Rechtsprechung (so das erwähnte Oberlandesgericht München) beharrt auf einer individuellen Abrechnung.</p>
<p><strong>Erneut wider die „Selbstbedienungsmentalität“ der Wissenschaft?</strong></p>
<p>Man müsste also die Hauptüberschrift dieses Beitrags ändern, zumal es vermutlich unziemlich ist, Gerichten Spinnerei vorzuwerfen. Was das Land aber dringend braucht, sind  neue Gesetzgeber, denn diese sind es ja, die im Bundestag den Ton auch für Urheberrechtsgesetze angeben. Oder besser es müsste verhindert werden, dass überwiegend Juristen solche Gesetze machen.</p>
<p>Aber das geht derzeit wohl kaum. Im gleichen Artikel, aus dem das obige von-Notz-Zitat stammt, heißt es am Ende,  dass im Bundestag etwa fünf Abgeordnete sitzen, die etwas von Netzpolitik verstünden. Dominieren tun das  weiter die Juristen und ganz besonders solche wie der berüchtigte Herr Krings, der damals solche Paragraphen als Sieg gegenüber der „Selbstbedienungsmentalität“ der Wissenschaft  feierte. Vielleicht ändert sich das 2013.</p>
<p>Zuerst aber müssen die in Bildung und Wissenschaft Tätigen sich selber stärker gegen solche Gesetze, solche Gerichtsentscheidungen und solche Geschäftsgebahren der Verlage wehren und ihren Interessen Geltung verschaffen.</p>
<p><strong>Politik gegen 77, 92 und 93?</strong></p>
<p>DDas Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat dazu in einer umfassenden Online-Erhebung die  in Bildung und Wissenschaft Tätigen zum Stand und der Zukunft des Urheberrechts befragt. Über 2.500 Antworten sind zurückgekommen.  Die  <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/befragung2011-auswertung1.pdf">erste Auswertung</a> liegt jetzt gerade vor; vgl. auch die entsprechende <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0711.html">Pressemitteilung </a>.</p>
<p>In dieser Umfrage  wurde u.a. auch nach § 52a gefragt: 92% der Befragten finden, dass die Regelungen in § 52a UrhG zu restriktiv formuliert sind. Und 93% der Befragten meinen, dass urheberrechtsgeschützte Werke in Bildung und Wissenschaft nicht nur genehmigungsfrei, sondern angesichts der in der Norm eng gefassten Nutzungsbedingungen auch gebührenfrei genutzt werden sollten. Zudem: Eine klare Mehrheit (77%) votiert für die pauschale Abrechnung der Vergütung (wenn diese denn nicht zu vermeiden ist) und damit gegen individuelle Abrechnungsverfahren.</p>
<p>Natürlich kann man nicht erwarten, dass die Sicht einer Akteursgruppe, auch wenn diese wie Bildung und Wissenschaft sicherlich keine Partikularinteressen verfolgt, sondern der Allgemeinheit dient, sich gänzlich dann im Gesetz wiederfindet. Kompromisse und Balancen der Interessen müssen im demokratischen Verfahren sein. Aber dass durch solche Gesetze (einschließlich der Kommentare mancher Gesetzgeber dazu)  nicht zuletzt die Würde von Bildung und Wissenschaft mit Füßen getreten wird und dass wissenschaftliches Arbeiten behindert und mögliche Innovationen der Wirtschaft behindert werden, sollte immer wieder öffentlich beklagt werden. Irgendwann werden die richtigen Leute dann auch darauf reagieren.</p>
<p><strong>Gegen (Informations)Ethik kann dauerhaft keine Politik gemacht werden</strong></p>
<p>Denn:Gegen das informationsethische Bewusstsein und gegen das normative Verhalten, wie es sich in den elektronischen Räumen des Internet entwickelt, kann nicht dauerhaft über Gesetze Politik mit Aussicht auf Akzeptanz gemacht werden. Tun sie es doch, dann werden die dafür Verantwortlichen langsam, aber dann doch unaufhaltsam aus dem Verkehr gezogen, bis (s. oben) in 10 oder 20 Jahren die Welt dann doch ganz anders aussehen wird.</p>
<p><strong>Auf die höhere Rationalität des BGH setzen<br />
</strong></p>
<p>Aber auch jetzt mögen wir mit Entscheidungen wie denen der Landgerichte  nicht leben. Für die Gegenwart bleibt nur die Hoffnung auf eine  schließlich höhere Instanz mit höherer Rationalität wie die des  Bundesgerichtshofs. Darmstadt mit Blick auf 52b und Hagen mit Blick auf  52a mögen bitte standhaft bleiben und ihr Anliegen weiter klären lassen.  Es wäre schon ein Erfolg, wenn vom BGH ein Appell an den Gesetzgeber  erfolgte, doch bitte bessere und zeitgemäße  Gesetze zu machen.</p>
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		<item>
		<title>Ökonomische Kompetenz der Piraten: &#8220;Fehlanzeige&#8221;oder doch eher &#8220;Paradigmenwechsel&#8221;?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 13:55:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sicherlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung recht, wenn sie das wirtschaftspolitische Profil der Piratenpartei nun zum interessanten Objekt erklärt. Sehr schnell antwortet der Parteienforscher Uwe Jun von der Universität Trier auf die Frage nach dem ökonomischen Konzept der Piratenpartei mit „Fehlanzeige“. Die Partei habe sich in dieser Hinsicht nicht weiterentwickelt (vgl. FAZ 20.9.2011, S. 15; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung recht, wenn sie das wirtschaftspolitische Profil der Piratenpartei nun zum interessanten Objekt erklärt. Sehr schnell antwortet der Parteienforscher Uwe Jun von der Universität Trier auf die Frage nach dem ökonomischen Konzept der Piratenpartei mit „Fehlanzeige“. Die Partei habe sich in dieser Hinsicht nicht weiterentwickelt (vgl. FAZ 20.9.2011, S. 15; vgl. auch den Kommentar auf S. 20, wo darauf hingewiesen wird, dass der geforderte politische Dialog mit der „Netzgemeinde“ sich auch als interessant und gewichtserhöhend für die IT-Unternehmen erweisen könnte).</p>
<p><strong>Millionen oder Milliarden oder Brutto und Netto</strong></p>
<p>Natürlich kann man, wenn man will, die Einschätzung von Andreas Baum (Piraten Berlin), die Schulden in Berlin betrage viele, viele Millionen, als ökonomisch ignorant bezeichnen, weniger, dass kurze Zeit später eine App bereitgestellt wurde, die sekundengenau den Schuldenstand anzeigt. Und hatte nicht unsere Bundeskanzlerin 2005 in gleich zwei Interviews Brutto und Netto verwechselt!</p>
<p><strong>Kein Vertrauen mehr in professionelle systemstabilisierende Ökonomen</strong></p>
<p>Aber das sind nur lustige Kleinigkeiten. Wichtiger ist abzuklären, was denn heute ökonomische Kompetenz und ökonomisches Konzept bedeuten soll und welcher Kompetenz und welchem Konzept heute gefolgt werden soll. Das ist sicher ein zu großes Thema für einen Blogeintrag. Dennoch: Getraut wird wohl immer weniger der klassischen Kompetenz der professionellen Ökonomen, sowohl der aus der wissenschaftlichen Nationalökonomie als auch, und dies vor allem, der der Chefökonomen aus den großen Finanzinstituten, denen ja nach wie vor die herrschende Politik zuhört und folgt. Dabei wird  es für jeden immer mehr ersichtlich, dass sowohl die theoretischen Modelle als auch die Ratschläge, es sind ja eigentlich immer nur Forderungen, uns in die Sackgassen geführt haben, die die Lebensqualität der meisten von uns weltweit (bis auf die happy few) immer mehr einschränken. Dann ist es gut zu erfahren, wenn und warum diese klassische Kompetenz grundlegend bezweifelt wird, auch ohne dass ein wirtschaftswissenschaftliches Studium vorab absolviert wurde.</p>
<p><strong>Wieder eine Kopernikanische Wende</strong></p>
<p>Im bestehenden Wirtschafts-/Finanz- und Theoriesystem wird es keine Lösungen für die für jedermann ersichtlichen Probleme geben. Was erforderlich ist, und das deutet sich bei der Piratenpartei an, ist das, was die Philosophen (Kant) eine  kopernikanische Wende genannt haben, und was schlichter „Paradigmenwechsel“ heißt. Also mal ausprobieren, wenn man annimmt, dass sich nicht mehr die Sonne um die Erde dreht, sondern die Erde um die Sonne.</p>
<p>Wenden wir das auf den Umgang mit Wissen und Information an – sicher einer der entscheidenden Gegenstandsbereiche für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft. Man kann es auch noch allgemeiner als Netzpolitik bezeichnen, als die Form, wie die elektronischen Räume gestaltet werden sollen. Welche Wende, welcher Wechsel sollten hier ausprobiert werden? Das Dogma, die heilige Kuh in dem gegenwärtigen System, ist die Priorität des privaten individuellen Interesses und des privaten Eigentums vor dem Interesse der Allgemeinheit und dem öffentlichen, gemeinschaftlichen Eigentum.</p>
<p><strong>Was soll der Default sein: frei oder proprietär?</strong></p>
<p>Versuche man einmal, das umzudrehen: Nicht die kommerzielle Verwertung von Wissen und Information sei der Default der Regulierung, sondern der freizügige Umgang mit Wissen und Information. Nicht die freie Nutzung müsste sich rechtfertigen, sondern die kommerzielle Nutzung als Sonderfall, die nur dann erlaubt sein sollte, wenn der freie Zugang gesichert ist. Entstehen kann dann auch eine Wirtschaft, die ja längst unter dem Stichwort „commons-based economy“ weltweit diskutiert und als mögliches neues Modell des Wirtschaftens und der sozialen Kultur auch breit empirisch belegt ist.</p>
<p><strong>Paradox?</strong></p>
<p>Dann entstehen, wie bei allen Paradigmenwechseln, zunächst einmal Aussagen, die im bisherigen Modell als paradox erscheinen, z.B.: „Die Informationswirtschaft wird auch in ökonomischer Hinsicht mit Wissen und Information umso erfolgreicher sein, je freier sie den Umgang mit Wissen und Information macht“. Undenkbar? Nein, man muss nur aufhören, sich zu weigern, in die Ferngläser zu schauen, nur damit man nicht die Jupitermonde sehen muss.</p>
<p><strong>„commons-based“</strong></p>
<p>Aber nicht nur beim Urheberrecht oder beim Patentrecht ergeben sich dann neue, innovationsfördernde Modelle, neues Denken gegenüber den besitzstandswahrenden Verkrustungen. Die politische und ökonomische Sprengkraft aus diesem Ansatz des „commons-based“ erweist sich auch auf allen anderen Politikfeldern. Dann muss man über eine neue Geld- und Finanzpolitik und Banksysteme nachdenken, neue Ordnungen für den öffentlichen Raum und das Gesundheits- und Verkehrssystem finden, …; bei der Energie- und Umweltpolitik werden diese Weg schon tastend, immer noch viel zu zögerlich betreten.</p>
<p>Gesellschaft und Politik haben sich längst darauf verständig, dass Ökonomie und Ökologie keinen Gegensatz darstellen. Das war die historische Leistung der GRÜNEN. Das war ein lange Zeit belächelter und als gefährlich angesehener Paradigmenwechsel. Heute deutet sich in der Tat ein neuer an, der ebenfalls zunächst marginalisiert wird, dann aber seine Relevanz für alle Lebensbereiche deutlich machen wird.</p>
<p><strong>Transparenz und Diskurs &#8211; der eigentliche Paradigmenwechsel</strong></p>
<p>Sicherlich wird sehr schnell versucht werden, die Ideen für eine „commons-based society/economy“, einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung im Interesse aller, in die Ecke eines obsoleten Kommunismus oder einer unverbindlichen folgenlosen Ethik zu rücken. Der Etiketten-Vorschlag für einen Commonismus mag auch nicht sehr überzeugend sein, aber die Idee ist richtig: die Interessen der vielen an dem, was ihnen allen eigentlich gehört – das Wissen, die Luft, das Wasser, der öffentliche Raum, …. – können nicht länger durch die private Aneignung durch einige Wenige ignoriert und oft genug sogar zerstört werden. Allgemeinverbindliche Lösungen gibt es nicht, schon gar nicht schnelle. Möglich werden sie nur durch freie transparente Diskurse im öffentlichen Raum. Das ist die Grundlage für auch ökonomische Kompetenz und ökonomische Konzepte. Diese Transparenz- und Diskursforderung ist vermutlich dann der eigentliche Paradigmenwechsel, den die elektronischen Räume erst umfassend möglich machen.</p>
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