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	<title>Netethics &#187; Commons</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Piratenpartei muss eine Doppelstrategie für eine Urheberechtskonzeption entwickeln – sonst verliert sie ihre Kernkompetenz</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Sep 2012 13:29:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Analyse einiger grundlegender Papiere aus der Piratenpartei, vom geltenden Parteiprogramm über das beim letzten Bundesparteitag zur Grundlage weiterer Diskussionen erklärte Neumann-Papier bis hin zum aktuellen Vorschlag aus der Berliner Fraktion (Lauer-Papier), zeigt, dass es nach wie vor keine überzeugende konzeptionelle Basis für eine Urheberrechtspolitik der Piratenpartei gibt. Erforderlich ist zweifelllos eine Doppelstrategie:
Zum einen durchaus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Analyse einiger grundlegender Papiere aus der Piratenpartei, vom geltenden <a href="https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung">Parteiprogramm</a> über das beim letzten Bundesparteitag zur Grundlage weiterer Diskussionen erklärte <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Neumann-Papier</a> bis hin zum aktuellen Vorschlag aus der Berliner Fraktion (<a href="http://www.piratenfraktion-berlin.de/2012/09/04/pm-piratenfraktion-berlin-entwurf-urheberrechtsreform-christopher-lauer/">Lauer-Papier</a>), zeigt, dass es nach wie vor keine überzeugende konzeptionelle Basis für eine Urheberrechtspolitik der Piratenpartei gibt. Erforderlich ist zweifelllos eine Doppelstrategie:</p>
<p>Zum einen durchaus an möglich erscheinenden Verbesserungen mitwirken, z.B. alle amtlichen Dokumente urheberrechtsfrei machen. Sinn macht das aber zum andern nur, wenn klare Vorstellungen entwickelt worden sind, in welche Richtung nach Ansicht der Piratenpartei das Urheberrecht (und ob es dann noch Urheberrecht heißen soll?) entwickelt werden sollte. Weder das eine konnte bislang verständlicherweise überzeugend umfassend erarbeitet werden. Noch reicht das bisherige offizielle Dokument im Parteiprogramm als konzeptionelle Basis aus. Eine (keineswegs vollständige) Liste anstehender Auseinandersetzungen mit (17, grundsätzlichen und konkreteren) Themen bzw. Fragen ist dem hier abrufbaren <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/RK-Analyse-urhr-positionen-der-piratenpartei-16092012-PDF.pdf">Volltext </a>zu entnehmen. Ein Beispiel: Ist nicht die Gemeinfreiheit (also das unbeschränkte, nicht weiter festgelegte Nutzungsrecht an gemeinfreien Objekten) der Default-Wert der Nutzungsrechte an immateriellen Objekten und die spezifizierenden proprietären Eigentumsrechte der Verwertung nur die zu rechtfertigende Ausnahme?</p>
<p>Für die weitere Arbeit sollte die Bemerkung von Constanze Kurz beachtet werden, die sie anlässlich eines „Runden Tisch“ Commons im Rahmen des Urheberrechtsdialogs der Piratenpartei gemacht hat: „Es wurde an die Piraten herangetragen, dass sie [sich] viel stärker öffentlich zu bereits entwickelten programmatischen Inhalten zur Urheberrechtsreform äußern und positionieren sollten und zusammen mit Institutionen und Personen, die sich mit verschiedenen Aspekten freier Kultur befassen, weitere Positionen und programmatische Inhalte entwickeln.“ Die Basis muss also viel breiter und kompetenter werden.</p>
<p><a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/RK-Analyse-urhr-positionen-der-piratenpartei-16092012-PDF.pdf">Download zum Volltext</a></p>
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		<title>Ein plötzlich mögliches „windows of opportunity“ für ein Zweitverwendungsrecht im Urheberrecht für AutorInnen in Bildung und Wissenschaft nutzen</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jun 2012 10:13:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die eigentlichen Verlierer des Urheberrechts sind nicht die KünstlerInnen und Verleger, sondern die lobbyarmen bzw. nicht lobby-agressiven Bereiche von Bildung und Wissenschaft. Dabei könnte es so einfach sein. Es reichte ein Satz: Publizierte Information ist für Bildung und Wissenschaft im Rahmen ihrer Aufgaben ohne jede weitere Einschränkung genehmigungsfrei nutzbar. Die Bundesregierung hat bislang den Auftrag, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die eigentlichen Verlierer des Urheberrechts sind nicht die KünstlerInnen und Verleger, sondern die lobbyarmen bzw. nicht lobby-agressiven Bereiche von Bildung und Wissenschaft. Dabei könnte es so einfach sein. Es reichte ein Satz: Publizierte Information ist für Bildung und Wissenschaft im Rahmen ihrer Aufgaben ohne jede weitere Einschränkung genehmigungsfrei nutzbar. Die Bundesregierung hat bislang den Auftrag, den Dritten Korb als Wissenschaftskorb zu konzipieren, schlicht vergessen oder ausgesessen. Jetzt scheint sich aber unverhofft ein „windows of opportunity“ aufzutun, zumindest doch noch ein Zweitverwendungsrecht als Recht  der UrheberInnen in Bildung und Wissenschaft in das Gesetz aufzunehmen. Das ist unkompliziert machbar und wird zudem getragen von einem breiten Konsens der politischen Parteien.</strong></p>
<p>In den hektischen Debatten der letzten Wochen zum Urheberrecht wurde kaum einmal das thematisiert, was eigentlich der politische Auftrag an die Bundesregierung gewesen war, nämlich über den Dritten Korb der Urheberrechtsreform sich endlich in Richtung eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts zu bewegen. Hier liegen die wirklichen Defizite. Dazu weiter unten mehr.</p>
<p><strong>KünstlerInnen und Verleger haben keinen Anlass, sich über das Urheberrecht zu beklagen</strong></p>
<p>Nur KünstlerInne und Verlage schienen das Ministerium noch zu interessieren. Natürlich sind die Klagen der KünstlerInnen und der sie verlegenden Verlage publikumswirksamer und vielleicht auch wahlenrelevanter.  Dabei haben sich beide Gruppen über die beiden letzten Urheberrechtsreformen 2003 und 2008 nicht zu beklagen. Die im deutschen Recht  ohnehin schon starken Rechte der UrheberInnen wurden nicht vermindert ─ höchstens im Detail der Regelung der Rechte an den bis dahin unbekannten Nutzungsarten. Auf der Strecke geblieben sind die NutzerInnen und erst recht die Besinnung darauf, dass auch Wissen und Information als <a href="http://www.boell.de/publikationen/publikationen-commons-fuer-eine-neue-politik-jenseits-von-markt-und-staat-14395.html">Gemeingüter (Commons)</a> organisiert sein sollten.</p>
<p><strong>Verwöhnte und Bequeme &#8211; sich informationell selbstbestimmt verhalten<br />
</strong></p>
<p>Das deutsche Urheberrecht räumt den UrheberInnen, sprich hier: den KünstlerInnen, über die unaufgebbaren Persönlichkeitsrechte und die ihnen ebenfalls exklusiv zustehenden Verwertungsrechte alle Privilegien und allen Schutz für ihre Werke ein. Nur nutzen sollten sie sie auch. KünstlerInnen werden eher von der Politik und dem Urheberrecht verwöhnt . Sie haben sich in dem Publikationsgeschäft und in dem „subventionierten Literaturbetrieb“  (so Michael <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-michal-hvoreck-christoph-ingenhoven-jette-joop-gisa-kloenne-brigitte-kronauer/6483554-4.html">Hvorecky</a> aus der Slowakei in seinem Beitrag zur <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum-urheberrecht/6484234.html">Kampagne</a> „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“) bequem eingerichtet und verhalten sich brav und loyal und wenig autonomiebewusst gegenüber ihren Verlagen (vgl. auch <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">NETETHICS </a>dazu am 9.4.2012).</p>
<ul>
<li>Warum geben sie in der Regel alle ihre Rechte exklusiv als Nutzungsrechte an die Verlage ab?</li>
<li>Warum drängen sie nicht wenigstens ihre Verlage dazu, zusätzlich zu den gedruckten Büchern eBooks oder andere attraktive elektronische Mehrwertprodukte aus den Ausgangstexten zu erstellen. Natürlich auch, indem sie darauf pochen, dass sie an den durch die stärkere Marktdurchdringung zu erzielenden höhere Einnahmen beteiligt werden.  Die Musikindustrie hat inzwischen einen Teil der Lektion gelernt und flexible Angebotsformen, wie Streamingdienste und Cloud-basierte Videotheken,und Geschäftsmodelle entwickelt, die von den NutzerInnen immer mehr bei akzeptablen Preisen genutzt werden.</li>
<li>Und nicht zuletzt: Warum ergreifen die  AutorInnen nicht stärker selber die Initiative und nutzen die Potenziale der elektronischen Umgebungen selbst  aus – über attraktive Produkte, mit phantasievollen Direkt-Marketing- und Vermarktungsformen und über direkte Ansprache- und Beteiligungsformen mit den LeserInnen.</li>
</ul>
<p><strong>Gerade die Gewinner des Urheberrechts, die Verlage, beklagen sich am intensivsten</strong></p>
<p>Verwöhnt vom Recht werden ohnehin die Verlage. Man muss gar nicht erst die Buchpreisbindung erwähnen, die die Verlage in Deutschland weiterhin als Privileg behaupten. Wenn es Gewinner bei den Urheberrechtsanpassungen der letzten Jahre gegeben hat, dann, nach heftigen Lobbykampagnen vor allem über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, zweifellos die Verleger, und vor allem die Verleger auf den Wissenschaftsmärkten. Und sie beklagen sich am lauthalsten und fordern, dass die kleinen Zugeständnisse, die die Politik Bildung und Wissenschaft gemacht haben, wie den (aber tatsächlich kaum brauchbaren)  <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52a">§ 52a</a>, ganz wieder zurückgenommen werden (s. B<a href="http://bildungsklick.de/pm/83244/boersenverein-fordert-52a-urheberrechtsgesetz-muss-abgeschafft-werden/">örsenverein</a> 12.4.2012).</p>
<p>Entstanden sind unter dem anhaltenden Druck (vor allem des Börsenvereins) Regelungen des Urheberrechts, die für Bildung und Wissenschaft keinesfalls freizügige, sondern in hohem Maße einschränkende, die Verlagswirtschaft begünstigende Schrankenregelungen geschaffen haben. Das muss hier nicht mehr belegt werden. Schaue sich jeder nur die §§ <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52a">52a</a>, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/52b">52b</a>, <a href="http://www.iuwis.de/gesetz/urhg/53">53</a> und <a href="http://">53a</a> an!</p>
<p><strong>Haben die lobby-armen bzw. nicht lobby-agressiven Bereiche von Bildung und Wissenschaft keine Chance in der Politik?</strong></p>
<p>Wenn jemand also wirklich berechtigte Klage ob der Probleme mit dem Urheberrecht führen kann, dann sind es die lobby-armen bzw. nicht lobby-agressiven Bereiche von <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/">Bildung und Wissenschaft</a>, die immer wieder, meist vergeblich, auf die besseren Argumente vertraut haben.</p>
<p>Die Bundesjustizministerin hat in ihrem an vielen Stellen bemerkenswerten <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Namensartikel/20120531_Kein_Grund_zum_Kulturpessimismus.html?nn=1356288">Beitrag </a>„Kein Grund zum Kulturpessimismus“ in der FAZ vom 31.5.2011 selber eingestanden, dass „die letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes“ geführt haben – entstanden unter einem SPD-geführten Justizministerium.</p>
<p><strong>Fatale Auswirkungen des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft</strong></p>
<p>„Verkomplizierungen“ ist eher noch eine Verharmlosung. Tatsächlich haben die komplizierten, für die Betroffenen kaum verständlichen Schrankenregelungen des Urheberrechts</p>
<ul>
<li>zu großer Unsicherheit darüber geführt, was denn erlaubt und was verboten ist. Im Zweifelfall wird publizierte Literatur erst gar nicht genutzt</li>
<li>Einschränkungen der Literaturversorgung in Deutschland zur Folge gehabt</li>
<li>die Studierenden zur Flucht in die „kostenlosen“, aber keinesfalls ausreichend die Fachliteratur bereitstellenden Dienste der Googles getrieben (Googlerisierung der Ausbildung)</li>
<li>verschiedene teure Klagen vor Gerichten mit dann peinlichen und satireverdächtigen Urteilen entstehen lassen,  die immer noch unterwegs zu der letzten Instanz des Bundesgerichtshof sind und</li>
<li>letztlich auch zu einer wenig beachteten faktischen enormen Kostensteigerung (durch direkte und indirekte Belastungen) für den Umgang mit Wissen und Information und</li>
<li>last not least zu einer nicht unerheblichen Innovationseinschränkung der deutschen Wirtschaft geführt .</li>
</ul>
<p>Die Missstände sind offensichtlich. Trotzdem hat es lange so ausgesehen, dass die jetzige Bundesregierung mit Blick auf das Urheberrecht unter dem Druck des liberalen Partners nur  Lobbypolitik betreiben will und den Auftrag des damaligen Bundestags für einen <a href="http://www.iuwis.de/publikation/sollte-nicht-der-dritte-korb-der-urheberrechtsreform-ein-wissenschaftskorb-sein">Wissenschaftskorb </a>einfach vergessen oder aussitzen will.</p>
<p><strong>Kein Superreformgesetz ─ gebraucht wird ein verständliches, schlankes, praktikables und jedermann einleuchtendes Wissenschaftsurheberrecht </strong></p>
<p>Und dabei wäre es doch einfach und auch verträglich mit den Vorgaben der veralteten EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 zu machen. Regelungen für ein Wissenschaftsurheberrecht  könnten  so einfach verständlich und so praktisch sein, dass der größte Teil der Bildung und Wissenschaft betreffenden komplizierten Schrankenregelungen einfach aus dem Gesetz gelöscht werden könnte. Entstehen müsste kein „Superreformgesetz“ (<a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Namensartikel/20120531_Kein_Grund_zum_Kulturpessimismus.html?nn=1356288">Leutheusser-Schnarrenberger </a>in der FAZ), sondern ein verständliches, schlankes, praktikables und jedermann einleuchtendes Wissenschaftsurheberrecht (vgl. <a href="http://www.jusmeum.de/blog/internet-und-recht-2/openaccess-teil-3-das-1434">JusMeum</a> dazu).</p>
<p>Bildung und Wissenschaft brauchen nichts anders als den einfachen Satz: <strong>Publizierte Information ist für Bildung und Wissenschaft im Rahmen ihrer Aufgaben ohne jede weitere Einschränkung genehmigungsfrei nutzbar.</strong> Das ist natürlich nur das Ziel. Aber Juristen sollten Wege finden, das als Code im Gesetz zu formulieren.</p>
<p><strong>Genehmigungsfrei in jedem Fall – Vergütung müssen die Träger regeln</strong></p>
<p>Und wenn doch als  „muss“ im Gesetz auf Vergütung bestanden werden soll, dann sollte aber zumindest das mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierte Wissen nicht vergütungspflichtig sein. Wenn Vergütungen an die Rechteinhaber in allen anderen Fällen doch unverzichtbar sein sollten, dann sollten sich die Träger der entsprechenden Einrichtungen in Bund und in den Ländern doch bitte auf eine ausreichende Finanzierung verständigen, so wie sie es ja auch (jahrhundertelang) über die Bibliotheken getan haben, auch wenn dafür möglicherweise Umschichtungen vorgenommen werden müssen.</p>
<p><strong>Ein kleines „Window of opportunity“ ?</strong></p>
<p>Wie gesagt, lange sah es so aus, als ob sich in der Bundesregierung, ausgehend vom Bundesjustizministerium, gar nichts mehr zugunsten eines wissenschafts- und bildungsfreundlichen Urheberrechts tun würde.  Jetzt aber – wer auch immer dafür verantwortlich sein mag: vielleicht sogar das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder der öffentliche Druck der <a href="http://www.piratenpartei.de/2012/04/15/vorstellung-der-urheberrechtspositionen-der-piratenpartei-und-aufklarung-von-mythen/">Piratenpartei </a>(??) ─ scheint sich doch ein kleines „Window of oppertunity“ aufzutun. Vielleicht ist zumindest eine Regelung für ein Zweitverwendungsrecht von UrheberInnen in Bildung und Wissenschaft möglich (zuweilen auch Zweitverwertungs- oder Zweiveröffentlichungsrecht genannt).</p>
<p>Mit „<a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2011/RK-zweitpublikation-final-261210.pdf">Zweitverwendungsrecht</a>“ ist gemeint, dass UrheberInnen nach einer gewissen Frist zu der frei entscheidbaren Erstpublikation das Recht bekommen, ihre Werke selber zusätzlich öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Recht, und das ist entscheidend, darf auch nicht durch anderslautende Verlagsverträge ausgesetzt werden.</p>
<p><strong>Einige Essentials für das Zweitverwendungsrecht</strong></p>
<p>Die Bundesregierung sollte diesen überfälligen Schritt nun endlich machen. Auch die Projektgruppe „Bildung und Forschung“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat am 21.5.2012 parteiübergreifend eine <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Bildung_und_Forschung/PGBuF_2012-05-21/PGBuF_2012-05-21_Bericht/index.jsp">Handlungsempfehlung</a> zum Thema „Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht“ abgegeben.</p>
<ul>
<li>Ein Zweitverwendungsrecht hat mit Open Access zunächst nichts zu tun und kann daher auch ohne Regelung der Art der darauf folgenden tatsächlichen Verwendung in das Gesetz eingebracht werden.</li>
<li>Das sollte über eine kleinere Änderung in § 38 UrhG erreichbar sein.</li>
<li>Dieses Recht beeinträchtigt in keiner Weise Wissenschaftsfreiheit. Vielmehr erhöhte es die auch politisch zweifellos erwünschte Stärkung der Rechte der UrheberInnen in Bildung und Wissenschaft.</li>
<li>Das Zweitverwendungsrecht sollte Arbeiten betreffen, die z.B. in Periodika, Sammelbänden, Festschriften und Proceedings erscheinen, aber zu erwägen wäre in mittlerer Perspektive auch die Berücksichtigung von Monographien.</li>
<li>Zwischen wissenschaftlicher Erstpublikation in einem Organ der freien Wahl der WissenschaftlerInnen und der Zweitveröffentlichung sollte eine Embargofrist vereinbart werden.</li>
<li> Die Frage der Regelung der Formatierung der Zweitverwertung hält das Aktionsbündnis für zweitrangig, wenn auch in den Rechts-, Geistes- und Sozialwissenschaftlichen weiterhin der verbindliche referenzierbare Zitatnachweis wichtig ist.</li>
</ul>
<p><strong>Zweitverwendungsrecht hat mit Open Access zunächst nichts zu tun, aber …</strong></p>
<p>Wie gesagt, das Zweitverwendungsrecht hat mit Open Access zunächst nichts zu tun und kann sofort als Recht der UrheberInnen implementiert werden. Das Aktionsbündnis empfiehlt jedoch dem Gesetzgeber, ergänzend zur jetzt anstehenden Regelung des Zweitverwertungsrechts, durch ein Bündel von Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Interesse der Öffentlichkeit an einer freien und offenen Nutzung zumindest des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens Formen der Verbindlichkeit gefunden werden. Optionen, dieser Herausforderung Rechnung zu tragen, werden ja in der Literatur diskutiert, z.B.</p>
<ul>
<li>freiwillige Bereitschaft der AutorInnen, ihr neues Recht zugunsten Open Access zu nutzen</li>
<li>Zwangslizenzen gegenüber den Rechtinhabern</li>
<li>vertragliche Vereinbarungen bei der Drittmittelförderung</li>
<li>entsprechende Formulierungen bei den Arbeitsverträgen zugunsten eines einfachen Zweitnutzungsrechts der Organisationen der UrheberInnen (im Sinne eines institutionellen Mandats) oder</li>
<li>weitestgehend, die Verankerung des institutionellen Mandats als Schrankenregelung  im Urheberrecht selber.</li>
</ul>
<p>Aber sie alle müssen sicher noch weiter in ihren Konsequenzen und in rechtlicher Verträglichkeit überprüft werden.</p>
<p><strong>Spatzen und Tauben</strong></p>
<p>Aber das muss nicht jetzt geregelt werden. Jetzt sollte dieses kleine Fenster der Zweitverwendungs<strong>recht</strong> genutzt werden. Dass es damit nicht insgesamt mit dem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht getan ist, weiß jeder in Bildung und Wissenschaft. Nach wie vor, wie oben ausgeführt, steht die grundlegende Forderung nach einer uneingeschränkten genehmigungsfreien Nutzung publizierter Information in Bildung und Wissenschaften zu deren Zwecken im Raum.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zur Legitimationsfunktion des geistigen Eigentums – eine Chimäre?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:47:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Teil 1 zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 1 z</strong>ur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne  &#8211; Wie kommt das Handelsblatt dazu, mit der „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-<a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum-urheberrecht/6484234.html">Kampagne</a> eine Plattform nicht zuletzt für die Interessen der KünstlerInnen/UrheberInnen und für ein starkes Urheberrecht bzw. den Schutz des geistigen Eigentums anzubieten? Es macht natürlich Sinn – hat sich doch das Urheberrecht in den letzten 20 Jahren konsequent in Richtung eines Handelsrechts entwickelt. Und so geschieht das schon lange gespielte Spiel auch hier, dass von  Urheberrecht und geistigem Eigentum gesprochen wird, aber Verwerterrecht und Sicherung der Rendite gemeint sind.</p>
<p>Interessen der UrheberInnen an ihrem geistiges Eigentum werden in den Vordergrund gespielt, um nicht zuletzt gegen diejenigen Kampagnen zu führen, die dagegen aufbegehren, dass der Umgang mit Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, insgesamt mit Kultur, in erster Linie  unter kommerziellen Gesichtspunkten gesehen wird.</p>
<p><strong>Kulturelles Erbe &#8211; Commons</strong></p>
<p>Kunst, Bildung und Wissenschaft, Wissenschaft, Kultur sind, wenn überhaupt Eigentum, Eigentum aller. Sie gehören zu dem, was in der UNESCO-Sprache das kulturelle Erbe und in der internationalen Fachliteratur zunehmend die Commons genannt wird. Das heißt natürlich nicht, dass die produzierenden Commoners keine Rechte an ihren Produkten, die Kreativen keinen Anspruch auf eine auch materielle Anerkennung ihrer Leistung hätten. Commons sind nicht vogelfrei.</p>
<p><strong>Kreative vor den Karren der Verwerter</strong></p>
<p>Auf alle Statements der „100“ einzugehen, ist hier kaum möglich und macht in den Wiederholungen auch keinen Sinn. In diesem Zusammenhang bleiben die von <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-der-politik/6484084.html">Seiten der Politik geäußerten Meinungen</a>, z.B. von Peter Altmaier, Hans-Peter Friedrich, Renate Künast, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und die <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-statements-aus-kulturbetrieben/6483342.html">Statements</a> aus den Kulturbetrieben ausgeklammert. Obschon – es ist schon interessant, wie Verlagsprominente, z.B. Philip Welte (Burda Media), Bernd Buchholz (Gruner+Jahr), und natürlich der Vorsteher des Börsenvereins Gottfried Honnefelder, sich für das <em>Urheber</em>recht und das geistige Eigentum engagieren, obwohl sie gar keine UrheberInnen sind und auch kein geistiges Eigentum generiert haben. Aber natürlich, ohne AutorInnen auch keine Verlage.</p>
<p>Es geht mir in diesem Beitrag vor allem um die Einschätzung der kreativ Tätigen selber (dazu näher in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a>). Wie schon so oft, lassen sich erneut viele (auch hier bei weitem nicht alle)  Kreativen vor den Karren der Verwerter  spannen, wie es spektakulär vor einiger Zeit auch mit dem Heidelberger Appell gegen Open Access geschehen ist (wohl zu Recht eher als <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html">Open Excess</a> bezeichnet). Oft genug treten die Verwerter auch selber im Pelz des Autors auf. <a href="http://www.neunetz.com/2012/04/05/unter-den-100-handelsblatt-kreativen-sind-47-manager-nur-26-kreativschaffende/">Wie zu erwarten</a>,  sind von den ersten 100 AutorInnen der aktuellen Handelsblatt-Kampagne knapp die Hälfte ManagerInnen, kaum kreative KünstlerInnen. Aber die Überschrift „Kreative gegen Umsonstkultur“ schafft eher breite Zustimmung als „Verlagswirtschaft gegen Umsonstkultur“.</p>
<p><strong>Transformationen</strong></p>
<p>Das Muster der Transformation von kreativen Autoreninteressen auf kommerzielle Nutzungsinteressen ist ja seit Jahren bekannt: Man braucht nur Aktionen von einigermaßen bekannten Menschen zu starten oder zu ermuntern, die das, was sie geistiges Eigentum nennen, bedroht sehen und deshalb in der Öffentlichkeit gegen die Bedroher protestieren.</p>
<p>Plattformen finden sich schnell dafür. Die FAZ ist da immer ein Kandidat dafür, der Börsenverein sowieso, auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren mit dem <a href="http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0">Offenen  Brief von 51 Tatort-Autoren</a> oder der <a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger</a> mit seinen Aktionen für ein Leistungsschutzrecht, das <a href="http://www.das-syndikat.com/das-syndikat/das-syndikat-sagt-ja/">Syndikat</a> „Autorengruppe deutschsprachige Kriminalliteratur“ mit der „<a href="http://www.ja-zum-urheberrecht.com/">Initiative Ja zum Urheberrecht</a>“ -  und jetzt eben auch das Handelsblatt (<a href="http://netzpolitik.org/2012/%E2%80%9Emein-kopf-gehort-mir-kampagnen%E2%80%9Ejournalismus-vom-feinsten/">Kampagnen„journalismus“</a>).</p>
<p>Abnehmer finden sich ebenso schnell, der <a href="http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012032818/3/">Kulturstaatsminister</a> ist immer schnell dabei („begrüßt Regener-Wutrede zum Urheberrecht“), ebenso der Bayerische Innenminister <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-auf-konfrontationskurs-herrmann-attackiert-die-piraten-1.1325531">Herrmann</a> von der CSU.</p>
<p><strong>Geistiges Eigentum – ein Tabu-Thema. Mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</strong></p>
<p>„Geistiges Eigentum“ ist in der medialen und politischen Öffentlichkeit ein Tabu-Thema (dazu ausführlicher im<a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=491"> vierten </a>und <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">fünften </a>Teil dieser Auseinandersetzung mit der Kampagne). Wer dieses in Frage stellt oder auch nur darüber kritisch reflektiert, wird außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses gestellt, zumindest der Ignoranz bezichtigt.</p>
<p>Bedroher des geistigen Eigentums lassen sich immer finden: Beim Heidelberger Appell war es die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der (hanebüchen) vorgeworfen wurde,  WissenschaftlerInnen zur Open-Access-Publikation zu zwingen. Bei der Forderung nach einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Presseverleger ist es Google Inc., welches durch Referenzieren auf Presseerzeugnisse die Pressefreiheit bedrohe. Bei den Tatortautoren waren es die <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geistiges-eigentum-jeder-mensch-hat-ein-urheberrecht-11706822.html">Hacker</a>, die „Jünger des Netzes“ – und jetzt bei den 100 Autoren sind es die Piraten.</p>
<p>Aktionen mit Appellen für das geistige Eigentum geraten in der Regel zu einem Erfolg, zumindest was die <a href="http://www.mediabiz.de/musik/news/vote-und-quote-branche-stellt-sich-hinter-sven-regener/317879">mediale</a> und politische Resonanz angeht. Alle (na ja, alle Konsens-Alle) sind sich einig: eine Relativierung des geistigen Eigentums käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Erst recht sind dann diejenigen der Sargnagel der Kultur, die sich tatsächlich mit dem Konzept des geistigen Eigentums kritisch auseinandersetzen oder diesen als „Kampfbegriff“ in ein anderes Licht zu rücken suchen. Letzteres tun ja nicht nur die Piraten, sondern durchaus auch angesehene Urheberrechtler wie Thomas <a href="http://www.elektrischer-reporter.de/rohstoff/video/143/">Hoeren</a>. Die UrheberrechtlerInnnen haben bis heute keine überzeugende systematische Begründung für ein Konzept des geistigen Eigentums im Urheberrecht entwickelt.</p>
<p>Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Initiativen wie die oben erwähnten sind zweifellos auch Ausdruck einer funktionierenden Öffentlichkeit, in der Interessen vertreten und ausgehandelt werden. Sie sind keinesfalls als plumper Lobbyismus abzutun. Viele der dort, z.B. bei der <a href="http://www.das-syndikat.com/wp-content/uploads/jpg/www_Urheber_Button_klein.jpg">Initiative</a> „Ja zum Urheberrecht“ aufgestellten Forderungen machen ja zweifellos Sinn: „Schutz des Urheberrechtes nicht zuletzt auch als Persönlichkeitsrecht“, „gegenseitiges Wohlverhalten zwischen Kulturschaffenden und Kulturnutzern“, „faire Anpassung der Nutzungsrechte in der digitalen Welt unter demokratischen Prinzipien“, „Anerkennung und Honorierung der Leistungen der Kulturschaffenden“.</p>
<p><strong>„Kampfwort“ „geistiges Eigentum“</strong></p>
<p>Aber muss das alles mit dem „Kampfwort“ „geistiges Eigentum“ begründet werden? Geht es nicht einfach um Rechte, die nicht quasi naturrechtlich wie „geistiges Eigentum“ reklamiert werden können, sondern nicht zuletzt unter veränderten medialen und technischen Rahmenbedingungen (wie jetzt durch das Internet) immer wieder neu verhandelt und dann in positive Gesetz gegossen werden müssen?</p>
<p>Ist es nicht mehr als durchsichtig, dass viele der medial inszenierten Kampagnen (wie jetzt die des Handelsblatts) zugunsten des geistigen Eigentum der Absicherung der kommerziellen Verwertung durch zunehmend große, global agierende Konzerne dienen, obgleich das Urheberrecht ihnen natürlich keine (geistigen) Eigentums- oder auch nur Verwertungsrechte, sondern nur Nutzungsrechte einräumt. Solche Rechte sind in jeder gesellschaftlichen und auch in jeder neuen politischen Konstellation neu auszuhandeln. Aber mit „geistigem Eigentum“ lässt sich gut Politik machen.</p>
<p><strong>Klagen bei anhaltenden Gewinnen der Copyright-Industrien</strong></p>
<p>Kaum jemand wird der Informationswirtschaft oder wie es derzeit wohl treffender heißt: der Copyright-Industrie ihren Anspruch bestreiten können, auch in elektronischen Umgebungen einen gewichtigen Anteil an der Erzeugung des jeweiligen Bruttoinlandprodukts zu haben und dabei auch für Arbeitsplätze zu sorgen, zumal meist für überdurchschnittlich gut bezahlte. Dieser Industrie geht es weiter sehr gut. Deren Klagen, dass Produktpiraterie ihr übermäßig stark schade und daher das Copyright/Urheberrecht weiter intensiviert werden müsse, hat kaum einen realen Hintergrund. Tatsächlich <a href="http://arstechnica.com/tech-policy/news/2011/11/piracy-problems-us-copyright-industries-show-terrific-health.ars">deuten alle Zahlen, zumindest in den USA</a>, deutlich daraufhin, dass „Piraterie“ keineswegs den starken Zuwachs der Copyright-Industrien bremst. Nichts deutet darauf hin, dass die Copyright-Industrien eine Verstärkung der ohnehin starken, sie begünstigenden Copyright-Gesetzgebung brauchen.</p>
<p>Für Deutschland kann das nur bedeuten, dass sich die deutsche Informations- und Verlagswirtschaft dringend dran machen muss, ähnlich innovative Produkte zu entwickeln, wie es der USA-Copyright-Industry weiterhin möglich ist. Das verkehrteste Mittel dazu wäre eine stärkere Urheberrechtsregelung von der Politik zu fordern, wie es immer wieder der Börsenverein verlangt oder die Presseverleger mit der Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht im Urheberrecht.</p>
<p>Daher ist die Initiative des Handelsblatts, unter dem Vorwand der Stärkung der Urheberrechte der Kreativen, gänzlich fehl am Platz. Die Kampagne ist schiere partikulare Protektionismuspolitik. Trotzdem ist es interessant, auf die Stimmen der KünstlerInnen selber zu hören, was jetzt in <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=497">Teil 2</a> geschehen soll.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Darf die Gesellschaft den KünstlerInnen ein derzeit starkes Urheberrecht als Handelsrecht zumuten?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 16:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teil 4 von </strong>Zur „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne &#8211; So schief die „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagne auch ist – dass damit eine breite Diskussion eröffnet wurde,  kann man nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Zweifellos fühlt sich ein Gutteil der medialen, politischen und allgemein gesellschaftlichen Öffentlichkeit durch die zwar erst noch vage ausformulierten, aber gerade in der Vagheit als bedrohlich empfundenen Vorstellungen der Piratenpartei herausgefordert.  Ist es aber wirklich eine Bedrohung durch die Piratenpartei oder doch eher eine  durch das existierende Urheberrecht? Jedenfalls scheint eine breitere öffentliche Diskussion über Ziele und Regulierungen des Urheberrechts zu entstehen. Dazu einige Ausführungen in diesem vierten Teil.</p>
<p><strong>Kann der Gesellschaft das derzeitige Urheberrecht zugemutet werden?</strong></p>
<p>Ich habe zu <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=502">Beginn</a> die Frage gestellt, ob Sven Regener mit seiner <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/23/sven-regeners-wutrede-banausentum-gegen-die-kunstler/">Wutrede-These</a>, dass eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, nichts wert sei, vielleicht doch recht hat, zumal dann, wenn man unter „Künstler“ allgemein die Kreativen, die Kulturschaffenden, die Urheber versteht.</p>
<p>In der Tat, eine Gesellschaft, die für den Umgang mit Wissen und Information auf ein starkes, im Sinne eines die kommerzielle Verwertung begünstigendes Urheberrecht setzt, anstatt auf ein starkes Urheberrecht, im Sinne eines die freizügigen Nutzung in elektronischen Umgebungen förderndes, vermindert den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Wissen und Information, reduziert die Innovationskraft der Wirtschaft insgesamt, behindert den wissenschaftlichen Fortschritt und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und behindert – um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass mit Wissen und Information das künstlerische Schaffen nicht gemeint sein könnte – die Entwicklung kultureller Tätigkeit in allen Facetten.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet</strong></p>
<p>Jeder, der sich <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf">wie auch ich</a> einige Zeit mit dem Urheberrecht, seinen Konsequenzen und Widersprüchen  hat auseinandersetzen müssen, kann kaum anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Urheberrecht dogmatisch verkrustet ist und dringend eines umfassenden Neuansatzes bedarf.</p>
<p>Das Urheberrecht in seiner jetzigen Fassung und Systematik ist weitgehend obsolet und trägt in keiner Weise dem nicht zuletzt durch das Internet verursachten technologischen und medialen Wandel, aber vor allem dem durch die elektronischen Räume veränderten  normativen Wandel beim Umgang mit Wissen und Information Rechnung.</p>
<p>Politik, Wirtschaft und Recht können sich aber nicht dauerhaft gegen ein sich entwickelndes neues normatives Bewusstsein durchsetzen. Moral und die die moralischen Vorstellungen reflektierende und verallgemeinernde Ethik sitzen am längeren Hebel.</p>
<p><strong>Keine Energie, kein Willen und auch kein Mut von Seiten der Politik, den Schalter beim Urheberrecht umzulegen</strong></p>
<p>Tatsächlich aber bringt seit fast 15 Jahren keine politische Kraft, sei es in internationalen Organisationen, der EU oder in Ländern wie Deutschland, die Energie, den Willen oder auch den Mut auf, sich an einen Neuansatz zu wagen und sich von den verstrickenden Verkrustungen der internationalen Vereinbarungen zu lösen: <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/berner_uebereinkommen.htm">Berner Übereinkommen</a>, <a href="http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm">TRIPS der WTO</a>, Vorgaben der <a href="http://www.wipo.int/portal/index.html.en">WIPO</a> oder in Europa die obsolete <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF">Richtlinienvorgabe von 2001</a>, die auf Annahmen aus Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts beruht. Sicher kann das nicht durch Vertragsbruch bindender Vereinbarungen geschehen, sondern durch Erarbeiten und beharrliches Arbeiten an der Durchsetzung von Alternativen.</p>
<p>Wer, bitte, aus den politisch Zuständigen , macht sich an diese Aufgabe? Es scheint, dass erst Wahlerfolge der Piratenpartei den nötigen Druck erzeugt haben. In dieser Situation sind „MEIN K©PF GEHÖRT MIR!“-Kampagnen kontraproduktiv. Sie ermuntern fast die gegenwärtig Regierenden bei ihrer Politik des „starken“ Urheberrechts zu bleiben. Das kann zu nichts mehr führen.</p>
<p><strong>Wird wohl nichts mehr in dieser Legislaturperiode – neue Konstellationen sind nötig</strong></p>
<p>Dabei  ist man fast versucht von Glück zu sprechen, dass es der jetzigen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr gelingt, den seit fast fünf Jahren vom Bundestag erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Wie schade, dass der Bundesjustizministerin vielleicht ob ihres Einsatzes  gegen  die <a href="http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/themen/vorratsdatenspeicherung">Vorratsdatenspeicherung</a> die liberale Luft auszugehen scheint. Oder weiß die Regierung schlicht nicht, wie sie eine Reform des Urheberrechts angehen soll? Oder hat sie Angst, bei einer zu erwartenden Dürftigkeit des Entwurfs zum Dritten Korbs und bei einer erneuten (nach dem Hotel-Steuernachlass) Ausrichtung an Partikularinteressen wie jetzt denen der Presseverleger öffentlich, nicht zuletzt von den Piraten, „Prügel“ zu beziehen.</p>
<p>Vielleicht ist ein Neuansatz, der ja auch von den Grünen, den Linken und mit etwas Abstand auch von der SPD gefordert ist, nur in einem veränderten politischen Umfeld und vor allem in einem veränderten breiteren gesellschaftlichem Umfeld mit normativen Vorstellungen möglich, die dem Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen angemessen sind.</p>
<p>Aber ein Neuansatz ist auch bei den KünstlerInnen vonnöten. Darauf gehe ich im abschließenden <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=486">Teil 5</a> ein.</p>
<p>[Alle fünf Teile können auch als <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/wp-content/uploads/2012/04/Zur-Kopf-Kampagne-des-Handelsblatt042012.pdf">ein File</a> heruntergeladen werden.]</p>
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		<title>Sorge um die Piratenpartei? &#8211; Urheberrecht ist nur eine Stellvertreterdebatte &#8211; Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</title>
		<link>http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=470</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich jüngst Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.
An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie aufmerksam! – die Süddeutsche Zeitung machte sich <a href="http://bit.ly/vSshL8">jüngst</a> Sorgen um die Piratenpartei und fragt, ob diese ihren Gründungsauftrag vergessen habe. Sie sei doch „als digitale Bürgerrechtsbewegung gegründet [worden], die für ein neues Urheberrecht kämpfen wollte“. Es sei Zeit, sie daran zu erinnern.</p>
<p>An wen richtet sich diese Frage? In dem bisherigen Politik- und Parteienverständnis würde wohl erwartet, dass ein Parteiexperte die Stimme erhebt und verkündet, was denn Sache in Sachen Urheberrecht ist – so wie es etwa die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger getan hatte, als sie in ihrer Berliner Grundsatzrede vom 16.6.2010 den Startschuss zum sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform gab (<a href="http://bit.ly/uSjmRH">Video</a>) (nebenbei mit dem Erfolg, dass bis heute kein Referentenentwurf zu diesem Dritten Korb vorliegt).</p>
<p><strong>Transparenz, Diskussionen und Kollaboration</strong></p>
<p>Prozesse in Parteien, solange sie noch nicht fest im System etabliert sind, laufen anders ab: Transparenz, Diskussionen und Kollaboration sind angesagt, natürlich auch, wie zuweilen in den Mailinglisten, Chaos. Auch die SZ wird LiquidFeedback kennen, die Plattform, auf der gerade jetzt, ca. einen Monat vor dem Bundesparteitag der Piratenpartei in Offenbach, intensiv Positionspapiere und Bestandteile des zukünftigen Wahlprogramms eingespeist und noch intensiver diskutiert werden. Und da geht es natürlich auch ums Urheberrecht, und gleich auf mehrfache Weise.</p>
<p><strong>Zentrale Aussagen aus dem noch geltenden </strong><strong>Grundsatzprogramm</strong></p>
<p>Es liegt dafür ein Antrag vor (<a href="http://bit.ly/iYprv">Programmänderung </a>156), den Text aus dem bisherigen Grundsatzprogramm mit dem Titel „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ redaktionell zu überarbeiten, z.B. „Gefahren“ durch „Risiken“ zu ersetzen.</p>
<p>Erhalten geblieben sind die zentralen Aussagen, dass das jetzige Urheberrecht die Potenziale elektronischer Umgebungen für alle Lebensbereiche eher beschränkt als befördert und dass es auf einem veralteten Verständnis von geistigem Eigentum beruhe. Technische Schutzmaßnahmen werden für Informationsobjekte weiter mit vielfältigen Begründungen abgelehnt. Entsprechend sollte freies, nichtkommerzielles Kopieren nicht verfolgt, sondern gefördert werden. Persönlichkeitsrechte der Urheber werden in vollem Umfang anerkannt. Allerdings sei eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke erforderlich, damit immer mehr Werke rascher als bislang in den öffentlichen Raum eingebracht werden können (wobei das Programm irrtümlich von „Rückführung“ spricht, als ob die „privaten“ Werke schon einmal im öffentlichen Raum waren).</p>
<p><strong>Urheberrecht – Stellvertreterdebatte mit gewichtigen Konsequenzen</strong></p>
<p>Die SZ hat aber wohl recht, dass es bei diesem Grundsatztext nicht länger bleiben kann. Die Regulierung des Umgangs mit Wissen und Information kann sich nicht auf Themen wie „nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ beschränken. Mit dem Urheberrecht werden ja <em>stellvertretend</em> am Beispiel Wissen und Information Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung sehr unterschiedliche Konsequenzen haben könnte: Zum einen, ob sich Menschen und in der Gesamtheit Gesellschaften durch eine weitgehend freie Nutzung <em>materieller und immaterieller Güter</em> auf nachhaltige Weise entwickeln können. Oder zum andern, ob sie behindert und in ihren Möglichkeiten dadurch beschränkt werden, dass sich einige das als private Güter mit Eigentums- und Schutzanspruch aneignen, was im Grunde in der Verfügung aller sein sollte. Ob Drittes weiter möglich ist, nämlich dass es zum Nutzen der Mehrheit ist, wenn einige Wenige den primären Vorteil haben, wird immer weniger als richtig angenommen. Das gilt für die Banker gleichermaßen wie für die Verleger von Wissen.</p>
<p>Im größeren Rahmen sind damit nicht zuletzt auch gemeint Luft, Wasser, die natürlichen Ressourcen, das Meer, die Wälder, aber auch das Finanz- und Gesundheitssystem, der öffentliche Raum und eben auch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, … Die für das Urheberrecht grundlegende Debatte, in welchem Umfang für immaterielle Objekte geistiges Eigentum und damit Schutzansprüche der diese Objekte produzierenden Urheber bzw. diese Objekte verwertenden Akteure des Marktes reklamiert werden dürfen, ist sicher zunächst Gegenstand eines speziellen Politik- und Rechtsbereichs, aber sie ist auch eine Stellvertreterdebatte dafür, wie in allen Politik-, Rechts- und Lebensbereichen die Verfügung über das, wovon alle Menschen abhängen, organisiert werden soll.</p>
<p>Daher wurde z.B. in der Berliner Öffentlichkeit gefordert, die Verträge der Politik mit der Wasserwirtschaft nicht nur offenzulegen, sondern auch neu zu verhandeln. Daher müssen Fangquoten für die Fische in den Meeren formuliert und durchgesetzt werden. Daher wird kein Finanzsystem mehr toleriert, das nicht mehr dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern sich auf den Vorteil der 1% konzentriert, ….. Und deshalb – und hier wird die Strukturähnlichkeit hoffentlich deutlich – wird immer mehr die Forderung aufgeworfen, dass das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen für jeden frei zugänglich und nutzbar sein soll und nicht durch Urheberrechtsbegünstigungen privat mit den entsprechenden Verknappungsfolgen angeeignet wird.</p>
<p><strong>Gutes Leben &#8211; ja, aber nicht nur für Pfeffersäcke</strong></p>
<p>Das ist wohl das Image von Piraten, dass sie keine Einwände gegen ein gutes Leben, aber alle Einwände dagegen haben, dass dieses gute Leben nur einigen wenigen, den „Pfeffersäcken“, zustehen solle. Wird das so gesehen (und man möge berücksichtigen, dass dies hier ein informationsethischer Blog ist) , dann ist die programmatische Basis einer Piratenpartei eben nicht nur die von Rick <a href="http://falkvinge.net/2011/11/07/origins-of-the-pirate-party-privacy-sharing-innovation/">Falkvinge</a>, Begründer der Piratenpartei in Schweden, immer wieder beschworene Trias &#8211; freie Software, File-Sharing und Anti-Big-Brother-Politik -, sondern die diesen Themen zugrundeliegenden Prinzipien wie Kollaboration, Teilen, Transparenz, Partizipation, Gerechtigkeit und offene Freizügigkeit, die dann auch auf alle, ja vermutlich alle anderen Politik- und Lebensbereiche übertragen werden können.</p>
<p>Zurück zum Urheberrecht: Der Antrag zur (redaktionellen) Änderung des entsprechenden Abschnitts im Grundsatzprogramm der Piratenpartei ist nicht die einzige Initiative. Es liegend derzeit zumindest zwei sehr verschiedene Anträge vor, die zur Positionierung oder zum offiziellen Programm beitragen sollen. Es wird also durchaus versucht mitzumischen, denn, da hat die SZ recht, die Öffentlichkeit erwartet das.</p>
<p><strong>Urheberrecht kaum mehr die Domäne spezialisierter JuristInnen</strong></p>
<p>Das Urheberrecht wird allerdings immer noch als eine Domäne sehr spezialisierter JuristInnen angesehen, bei dem es nur sehr ungern gesehen wird, wenn sich etwa SoziologInnen, ÖkonomInnen, InformationswissenschaftlerInnen oder gar das allgemeine Publikum einmischen, die, so die Expertenannahme, ja keine Ahnung von der komplizierten Dogmatik, der internationalen Verflechtung geschweige denn von der Fachliteratur oder den richtungsweisenden Urteilen bis zum Verfassungsgericht haben können. Aber die „Laien“ müssen sich einmischen, demonstriert doch das Urheberrecht der Rechtsprofessionellen, vor allem auch der überwiegenden Mehrheit des Rechtsspezialisten im gesetzgebenden Bundestag, wie total dieses Recht neben der Realität des Umgangs mit elektronischen Objekten (ich spreche von Wissen und Information) steht. Kein Wunder – der Bundestag wird weiter von netz- ignoranten Politikern dominiert. Das muss sich ändern.</p>
<p>Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit den beiden bislang vorliegenden Urheberrechtspapieren aus der Piratenpartei ist hier und jetzt kein Platz. Nur kurz- Beide Vorschläge dürften es schwer haben, eine Mehrheit der breiten Basis zu finden. Der eine ist (nicht immer, aber in weiten Teilen) zu allgemein; der andere viel zu speziell und im Urheberrechtssystem selber verhaftet bleibend, das aber doch gerade durch einen programmatischen Neuansatz überwunden werden soll.</p>
<p><strong>Jeden Paragraphen des Urheberrechts kritisch und konstruktiv durchgehen?</strong></p>
<p>Das <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA148">letztere Papier</a> wurde von <a title="Benutzer:DanielSan" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DanielSan">Daniel Neumann</a> nach enormen Einsatz eingebracht, wobei er sich umfangreicher Unterstützung viele PiratInnen aus dem Baden-Württemberger Umfeld versichern konnte. Er macht tatsächlich den Versuch, so gut wie jeden einzelnen Paragraphen des geltenden Urheberrechtsgesetzes kritisch durchzugehen und dafür, jeweils ihm piratenkonform erscheinende Vorschläge vorzulegen.</p>
<p>Das muss nicht nur diejenigen überfordern, die darüber auf einem Parteitag zu befinden haben und diejenigen, die das dann später als Position der Piraten lesen und verstehen sollen, sondern m.E. auch die AutorInnen des Papiers selber. Da ist dann vieles angreifbar und ist überwiegend auch nicht auf dem aktuellen Stand der öffentlichen geschweige denn der fachjuristischen Diskussion (der Literatur und der Gerichtsentscheidungen). Das ist auch kaum zu vermeiden. Kein direkt einschlägiger Jurist würde sich gar getrauen, einen Parforceritt durch das gesamte Urheberrecht zu unternehmen, es sei denn lediglich interpretierend wie in den vielen Kommentaren, aber kaum in konstruktiver Veränderungsabsicht. Vielleicht ist es ja gut, dass es dennoch ein Nicht-Jurist versucht. Aber muss man sich dafür an den doch gewiss fatalen Vorgaben des geltenden Urheberrechts orientieren, ohne dessen Prinzipien grundsätzlich in Frage zu stellen? Pragmatismus ist, zumindest jetzt in der Anfangsphase, das Letzte, was von Piraten erwartet wird.</p>
<p><strong>Kein Durchbruch, solange die heiligen Kühe des Urheberrechts nicht geschlachtet werden</strong></p>
<p>Ich habe das mühsam in den letzten 7 Jahren immer wieder erfahren: es macht keinen Sinn, immer wieder sich an den einzelnen Formulierungen des Urheberrechtsgesetzes abzuarbeiten, solange die Grundsätze des Urheberrechts wie heilige Kühe gelten und von den ressourcenkräftigeren Lobbyisten aus der Verlagswirtschaft, nicht zuletzt vor Gericht, geltend gemacht werden, z.B.</p>
<ul>
<li>die Rigidität des die kommerzielle Verwertung in den Vordergrund stellenden <em>Dreistufentests</em></li>
<li>die Absolutheit des Anspruchs auf <em>Rechtsschutz für geistiges Eigentum</em> (sowohl der Urheber als auch, absurd, der Verwerter)</li>
<li>der Anspruch, die doch ganz <em>heterogenen Objektbereiche</em> (z.B. Bildung und Wissenschaft einerseits und Konsum-/Publikumsmärkte andererseits) durch das Recht einheitlich zu behandeln bzw. über einen Kamm zu scheren</li>
<li>das Beharren auf in der Dauer kaum nachvollziehbare, ebenso <em>unangebracht einheitliche Schutzfristen</em> (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!!)</li>
<li>die seit langem vollzogene Aufgabe des dem Urheberrecht an sich zugrundeliegenden Balanceprinzips zugunsten des <em>Primats der kommerziellen Verwertung</em> und zu Lasten der UrheberInnen selber und ganz besonders der NutzerInnen</li>
<li>die fortwährende Unterstützung der aus der <em>analogen Welt stammenden Geschäftsmodelle</em> der Informationswirtschaft, die zum Teil durch eigene Leistungsschutzrechte weiter verfestigt werden sollen</li>
<li>das <em>Negieren der Entwicklung eröffnenden Potenziale der Netzwelt</em></li>
</ul>
<p><strong>Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden</strong></p>
<p>Ich halte daher einen anderen, radikalen, also an die Wurzeln gehenden konzeptionellen Ansatz insgesamt für erforderlich und für eine politische Partei für zielführender, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser ihr in aktuellen Entscheidungssituationen die Richtung vorgibt, aber auch Spielraum für reales politisches Handeln lässt. Natürlich wird sich ja eine Partei, die ja auch reale Politik machen will, sich nicht alleine auf das Schlachten heiliger Kühe beschränken können, sondern Handlungsoptionen mit Perspektiven vorlegen müssen, die aber anders begründet werden müssen, als über die kritische und zuweilen konstruktive Auslegung bestehender Gesetze. Durch Hermeneutik alleine ist noch nie die Welt verändert worden.</p>
<p><strong>„Für ein modernes Urheberrecht“ -  im Geiste des &#8220;Copyright Code&#8221;</strong></p>
<p>Der andere Antrag, von Personen, die sich unter den Namen <a title="Benutzer:AndiPopp" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp">AndiPopp</a>, <a title="Benutzer:B.pwned" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned">Alex</a>, <a title="Benutzer:Fridtjof" href="http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fridtjof">Fridtjof</a> einbringen, erhebt in der Tat mit dem Titel „Für ein modernes Urheberrecht“ einen umfassenden konzeptionellen Anspruch. Die VerfasserInnen haben sich stark an dem European Copyright-Code des Wittem-Projekts orientiert (vgl. <a href="../?p=261">hier im NETETHICS-Blog</a>), der ja von führenden europäischen Juristen im Frühjahr 2010 vorgelegt wurde. Die Piraten haben ihn aber durchaus an einigen Stellen weiterentwickelt, da sie sich nicht, wie die professionellen Juristen, dem <em>aqcuis communautaire</em> der sieben EU-Richtlinien seit 1991 und damit dem derzeit geltenden Urheberrechtsparadigma so stark verpflichtet gefühlt haben.</p>
<p><strong>Gemeinfreiheit der Standard – kommerzielle Verwertung die anzuzeigende Ausnahme</strong></p>
<p>In diesem „modernen Urheberrecht“ ist der Ansatz, dass Gemeinfreiheit der Standardfall für zu veröffentlichende Werke sein soll, wegweisend und in der Konsequenz zumindest originell (und wider die bislang geltende Urheberrechtssystematik), nämlich dass jeder, der für sich (kommerzielle) Verwertungsrechte reklamiert, dies explizit ankündigen muss. Und das soll dann Folgen für die Dauer der Schutzrechte haben. Z.B. soll der Normalfall des Schutzes von 25 Jahren dann um 5 Jahre verkürzt werden, wenn die kommerzielle Verwertung gewählt wird, oder um 10 Jahre, wenn sich AutorInnen nicht verpflichten, die dem jeweiligen Werk zugrundliegenden Rohdaten zu veröffentlichen. Wie letzteres geschehen soll, bleibt allerdings unklar. Auch wird Position bezogen, das „Werke, die im öffentlichen Auftrag erstellt oder durch öffentliche Gelder finanziert sind, von wirtschaftlichen Rechten ausgeschlossen bleiben“. Einige der oben erwähnten heiligen Kühe würden geschlachtet. Und das wäre gut so.</p>
<p>Trotzdem – der erwartete große Wurf einer gleichermaßen programmatisch überzeugenden Konzeption und konkreten Handlungsoptionen, die auch in den internationalen Kontext gesehen werden müssen, steht weiter aus.</p>
<p>S<strong>oll es weiter „Urheberrecht“ heißen?</strong></p>
<p>Die Herausforderung, die ja letztlich für alle Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen besteht, scheint mir darin zu liegen, dass das Urheberrecht aus seiner engen Domänenperspektive befreit und in eben der Stellvertreterrolle für einen breiteren Horizont gesehen wird: Wie wollen wir mit materiellen und immateriellen Objekten umgehen, von denen alle Menschen abhängen und die deshalb nicht in die exklusive private Verfügung Weniger gestellt werden dürfen?  Ist dieser Horizont einmal gewonnen, sollte es auch sehr konkrete Vorschläge für ein spezielles Recht, eben das Urheberrecht geben, dass dann allerdings eher das „Recht an Wissen und Information“ heißen sollte. Aber dafür wird es noch bessere Vorschläge geben.</p>
<p>All das wird noch einige Zeit brauchen, aber spätestens zur Bundestagswahl werden die Piraten um ein umfassendes Programm nicht umhin kommen. Dafür sind die jetzigen Anträge für die Partei verdienstvolle Bausteine, aber noch nicht das Gebäude selber.</p>
<p>Urheberrecht ist Bundesrecht. Man muss also nicht erwarten, dass das Urheberrecht in allen Bundesländern laufend zum zentralen Thema wird. Um die Wissensbasis kompetent zu  erweitern, sollte der Dialog mit den hier einschlägigen Akteuren, natürlich nicht nur den JuristInnenen, gesucht werden und vielleicht über Workshops, Fachkonferenzen und elektronische Foren transparent gemacht und Konsense dann gefunden werden.</p>
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		<title>Ökonomische Kompetenz der Piraten: &#8220;Fehlanzeige&#8221;oder doch eher &#8220;Paradigmenwechsel&#8221;?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 13:55:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sicherlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung recht, wenn sie das wirtschaftspolitische Profil der Piratenpartei nun zum interessanten Objekt erklärt. Sehr schnell antwortet der Parteienforscher Uwe Jun von der Universität Trier auf die Frage nach dem ökonomischen Konzept der Piratenpartei mit „Fehlanzeige“. Die Partei habe sich in dieser Hinsicht nicht weiterentwickelt (vgl. FAZ 20.9.2011, S. 15; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung recht, wenn sie das wirtschaftspolitische Profil der Piratenpartei nun zum interessanten Objekt erklärt. Sehr schnell antwortet der Parteienforscher Uwe Jun von der Universität Trier auf die Frage nach dem ökonomischen Konzept der Piratenpartei mit „Fehlanzeige“. Die Partei habe sich in dieser Hinsicht nicht weiterentwickelt (vgl. FAZ 20.9.2011, S. 15; vgl. auch den Kommentar auf S. 20, wo darauf hingewiesen wird, dass der geforderte politische Dialog mit der „Netzgemeinde“ sich auch als interessant und gewichtserhöhend für die IT-Unternehmen erweisen könnte).</p>
<p><strong>Millionen oder Milliarden oder Brutto und Netto</strong></p>
<p>Natürlich kann man, wenn man will, die Einschätzung von Andreas Baum (Piraten Berlin), die Schulden in Berlin betrage viele, viele Millionen, als ökonomisch ignorant bezeichnen, weniger, dass kurze Zeit später eine App bereitgestellt wurde, die sekundengenau den Schuldenstand anzeigt. Und hatte nicht unsere Bundeskanzlerin 2005 in gleich zwei Interviews Brutto und Netto verwechselt!</p>
<p><strong>Kein Vertrauen mehr in professionelle systemstabilisierende Ökonomen</strong></p>
<p>Aber das sind nur lustige Kleinigkeiten. Wichtiger ist abzuklären, was denn heute ökonomische Kompetenz und ökonomisches Konzept bedeuten soll und welcher Kompetenz und welchem Konzept heute gefolgt werden soll. Das ist sicher ein zu großes Thema für einen Blogeintrag. Dennoch: Getraut wird wohl immer weniger der klassischen Kompetenz der professionellen Ökonomen, sowohl der aus der wissenschaftlichen Nationalökonomie als auch, und dies vor allem, der der Chefökonomen aus den großen Finanzinstituten, denen ja nach wie vor die herrschende Politik zuhört und folgt. Dabei wird  es für jeden immer mehr ersichtlich, dass sowohl die theoretischen Modelle als auch die Ratschläge, es sind ja eigentlich immer nur Forderungen, uns in die Sackgassen geführt haben, die die Lebensqualität der meisten von uns weltweit (bis auf die happy few) immer mehr einschränken. Dann ist es gut zu erfahren, wenn und warum diese klassische Kompetenz grundlegend bezweifelt wird, auch ohne dass ein wirtschaftswissenschaftliches Studium vorab absolviert wurde.</p>
<p><strong>Wieder eine Kopernikanische Wende</strong></p>
<p>Im bestehenden Wirtschafts-/Finanz- und Theoriesystem wird es keine Lösungen für die für jedermann ersichtlichen Probleme geben. Was erforderlich ist, und das deutet sich bei der Piratenpartei an, ist das, was die Philosophen (Kant) eine  kopernikanische Wende genannt haben, und was schlichter „Paradigmenwechsel“ heißt. Also mal ausprobieren, wenn man annimmt, dass sich nicht mehr die Sonne um die Erde dreht, sondern die Erde um die Sonne.</p>
<p>Wenden wir das auf den Umgang mit Wissen und Information an – sicher einer der entscheidenden Gegenstandsbereiche für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft. Man kann es auch noch allgemeiner als Netzpolitik bezeichnen, als die Form, wie die elektronischen Räume gestaltet werden sollen. Welche Wende, welcher Wechsel sollten hier ausprobiert werden? Das Dogma, die heilige Kuh in dem gegenwärtigen System, ist die Priorität des privaten individuellen Interesses und des privaten Eigentums vor dem Interesse der Allgemeinheit und dem öffentlichen, gemeinschaftlichen Eigentum.</p>
<p><strong>Was soll der Default sein: frei oder proprietär?</strong></p>
<p>Versuche man einmal, das umzudrehen: Nicht die kommerzielle Verwertung von Wissen und Information sei der Default der Regulierung, sondern der freizügige Umgang mit Wissen und Information. Nicht die freie Nutzung müsste sich rechtfertigen, sondern die kommerzielle Nutzung als Sonderfall, die nur dann erlaubt sein sollte, wenn der freie Zugang gesichert ist. Entstehen kann dann auch eine Wirtschaft, die ja längst unter dem Stichwort „commons-based economy“ weltweit diskutiert und als mögliches neues Modell des Wirtschaftens und der sozialen Kultur auch breit empirisch belegt ist.</p>
<p><strong>Paradox?</strong></p>
<p>Dann entstehen, wie bei allen Paradigmenwechseln, zunächst einmal Aussagen, die im bisherigen Modell als paradox erscheinen, z.B.: „Die Informationswirtschaft wird auch in ökonomischer Hinsicht mit Wissen und Information umso erfolgreicher sein, je freier sie den Umgang mit Wissen und Information macht“. Undenkbar? Nein, man muss nur aufhören, sich zu weigern, in die Ferngläser zu schauen, nur damit man nicht die Jupitermonde sehen muss.</p>
<p><strong>„commons-based“</strong></p>
<p>Aber nicht nur beim Urheberrecht oder beim Patentrecht ergeben sich dann neue, innovationsfördernde Modelle, neues Denken gegenüber den besitzstandswahrenden Verkrustungen. Die politische und ökonomische Sprengkraft aus diesem Ansatz des „commons-based“ erweist sich auch auf allen anderen Politikfeldern. Dann muss man über eine neue Geld- und Finanzpolitik und Banksysteme nachdenken, neue Ordnungen für den öffentlichen Raum und das Gesundheits- und Verkehrssystem finden, …; bei der Energie- und Umweltpolitik werden diese Weg schon tastend, immer noch viel zu zögerlich betreten.</p>
<p>Gesellschaft und Politik haben sich längst darauf verständig, dass Ökonomie und Ökologie keinen Gegensatz darstellen. Das war die historische Leistung der GRÜNEN. Das war ein lange Zeit belächelter und als gefährlich angesehener Paradigmenwechsel. Heute deutet sich in der Tat ein neuer an, der ebenfalls zunächst marginalisiert wird, dann aber seine Relevanz für alle Lebensbereiche deutlich machen wird.</p>
<p><strong>Transparenz und Diskurs &#8211; der eigentliche Paradigmenwechsel</strong></p>
<p>Sicherlich wird sehr schnell versucht werden, die Ideen für eine „commons-based society/economy“, einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung im Interesse aller, in die Ecke eines obsoleten Kommunismus oder einer unverbindlichen folgenlosen Ethik zu rücken. Der Etiketten-Vorschlag für einen Commonismus mag auch nicht sehr überzeugend sein, aber die Idee ist richtig: die Interessen der vielen an dem, was ihnen allen eigentlich gehört – das Wissen, die Luft, das Wasser, der öffentliche Raum, …. – können nicht länger durch die private Aneignung durch einige Wenige ignoriert und oft genug sogar zerstört werden. Allgemeinverbindliche Lösungen gibt es nicht, schon gar nicht schnelle. Möglich werden sie nur durch freie transparente Diskurse im öffentlichen Raum. Das ist die Grundlage für auch ökonomische Kompetenz und ökonomische Konzepte. Diese Transparenz- und Diskursforderung ist vermutlich dann der eigentliche Paradigmenwechsel, den die elektronischen Räume erst umfassend möglich machen.</p>
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		<title>Freier Zugang zu den verwaisten Werken?</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 09:34:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann der freie Zugang zu einem gewichtigen Teil des kulturellen Erbes, zu den verwaisten Werken und damit zu einem gewichtigen Teil des Commons, in Europa bald Wirklichkeit werden? Vielleicht, aber …
Zusammenfassung: Verwaiste Werke sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes, zu dem Zugang zu haben, ein jeder ein Recht haben sollte. Das ist eine zentrale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann der freie Zugang zu einem gewichtigen Teil des kulturellen Erbes, zu den verwaisten Werken und damit zu einem gewichtigen Teil des Commons, in Europa bald Wirklichkeit werden? Vielleicht, aber …</p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Verwaiste Werke sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes, zu dem Zugang zu haben, ein jeder ein Recht haben sollte. Das ist eine zentrale informationsethische Forderung und in Übereinstimmung mit der UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt. Daher ist der Schritt der EU Kommission zu begrüßen, den Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen Rechtssicherheit bei ihrem Bemühen zu geben, verwaiste Werke aus ihren Beständen zu digitalisieren und der Öffentlichkeit bereitzustellen.</p>
<p>Positiv auch, dass die Einschätzung einer Bibliothek, ein Werk als verwaistes behandeln zu dürfen, dann EU-weit gelten soll. Die Hürden allerdings, um diese Rechtssicherheit zu erlangen, sind aber bislang wohl mit zu strengen Anforderungen an eine sorgfältige Suche (diligent search) nach den Urhebern gebunden. Die nicht zuletzt im Rahmen von Europeana politisch gewollte Massen-Digitalisierung (auch als Gegengewicht zu Google) dürfte so kaum gefördert werden.</p>
<p>Die Bibliotheken brauchen aber über eine Schrankenregelung in erster Linie eine sehr weitgehende Genehmigungsfreiheit (also die Freiheit, nicht um Erlaubnis für eine Verwertung im Sinne des Urheberrechts anfragen zu müssen). Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte schon 2007 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Urheber von verwaisten Werken werden durch eine breite weltweite Sichtbarkeit dieser nun digitalisierten Werke sicherlich eher bekannt als durch eine noch so sorgfältige Suche nach den Urhebern. Dass die Öffentlichkeit, realisiert über welche Organisationen auch immer, die Garantie geben muss, dass den dann doch noch auftauchenden Urheber dieser (dann nicht mehr) verwaisten Werke ihre Rechte zurückgegeben werden, versteht sich. Allerdings darf das auch nicht dazu führen, dass diese Werke dann wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.</p>
<p>Falls die EU auch vorhat, den Interessen der kommerziellen Verwertung verwaiste Werke entgegenzukommen (vielleicht unter schärferen Bedingungen an die Suche nach den Urhebern als bei den öffentlichen Bibliotheken), muss unbedingt darauf geachtet werden, dass dadurch keine neuen exklusiven Rechte entstehen. Die kommerzielle Verwertung verwaister Werke darf nur über einfache Nutzungsrechte möglich sein. Dieses Ziel, das ja allgemein für Objekte gilt, die als Teil des Commons angesehen werden sollen, muss unbedingt im Blick behalten werden.</p>
<p>Der vollständige Artikel, auch mit englischem Abstract, kann abgerufen werden: [<a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/RK-orphan-works-EU291110.pdf">Link</a>]</p>
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		<title>Sie tun, was sie meinen zu müssen, aber nicht, was sie sollen</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 11:08:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden.
Im Namen oder im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden.</p>
<p><strong>Im Namen oder im Interesse des Volkes ?</strong></p>
<p>Gerichte tun, was sie müssen, und der Wortlaut von § 52b lässt offenbar keine Wahl. Urteile gehen im Namen des Volkes &#8211; ob sie damit im Interesse des Volkes ergehen, ist eine ganz andere Frage. Bislang konnte das Volk davon ausgehen, dass entsprechend § 53 UrhG eine auf den persönlichen Gebrauch beschränkte   Kopie (ohne jedes kommerzielle Interesse) erlaubt sei. Bleibt nur zu hoffen, dass die  jetzige Einschränkung auf § 52b beschränkt bleibt.</p>
<p>Ist aber kaum zu erwarten. Die Nutznießer dieser Einschränkung sind natürlich die Verlage. Es ist nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber Schrankenbestimmungen wieder so stark einschränkt, dass nicht die Öffentlichkeit, die Nutzen von den Schrankenbestimmungen ziehen soll, begünstigt wird, sondern der sekundäre Rechteinhaber, kaum der Urheber selber. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass die Gerichte das Gesetz dann auch restriktiv auslegen.</p>
<p><strong>Sind rechtmäßig in Bibliotheken eingestellte Werke nicht Teil einer freien Kultur?</strong></p>
<p>Die Begünstigung der sekundären Rechteinhaber ist in diesem Fall vom  &#8220;Volk&#8221; bestimmt nicht nachvollziehbar. Jene haben, bezogen auf den Fall von § 52b, ja schon einmal von der öffentlichen Finanzierung profitiert, indem die Bibliothek das betreffende Buch gekauft hat. Trotzdem wollen sie die Nutzung, die beim gedruckten Buch möglich und rechtens war (z.B. Teile davon zu kopieren und/oder später selber für den eigenen Gebrauch zu digitalisieren), einschränken und von der Anzeige an den Leseplätzen weiter monetären Nutzen ziehen.</p>
<p>Ist ein Werk, in einer Bibliothek rechtmäßig vorhanden, nicht ein freies Kulturgut geworden?  Wie lange müssen wir uns gefallen lassen, dass Gesetze erlassen und Gerichtsentscheide gefällt werden, die so offensichtlich gegen das normative Verständnis ganz sicher der Mehrheit der Bevökerung gerichtet sind?  Warum muss ein Nutzerverhalten im elektronischen Umfeld restriktiver sein als im analogen? Sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass die Digitalisierung der Information alles für Nutzer einfacher und fairer macht!</p>
<p><strong>Warum schützt das Gesetz obsolet gewordene Geschäftsmodelle?</strong></p>
<p>Die Gesetze und die entsprechenden Urteile werden nur deshalb erlassen bzw. gefällt, um längst obsolet gewordene Geschäftsmodelle der Informationswirtschaft weiter zu schützen. Es ist eben nicht mehr angebracht, diese Modelle z.B. an der Anzahl der verkauften Exemplare auszurichten. Das ist ja der Hintergrund für die Einschränkungen von § 52b, dass die Verlage verhindern wollen, dass weniger Exemplare von den Bibliotheken gekauft werden. Aber das ist nichts anderes als schiere Subventionspolitik und im Grunde auch ein Fall für den Rechnungshof, dass damit die Verschwendung öffentlicher Gelder erzwungen wird.</p>
<p>Verleger wie der klagende Matthias Ulmer können zwischenzeitlich ziemlich zufrieden sein, und sie dürfen ihre Geschäftspolitik weiterführen. Natürlich geht es ums Geschäft und nicht um Moral. Aber die folgende Anmerkung soll dann doch erlaubt sein:</p>
<p>In dem Streit ging es besonders und exemplarisch um die  &#8220;Einführung in die neuere Geschichte&#8221; von Winfried Schulze, der dieses Buch sicher als Professor an der Münchener Universität geschrieben hat.  Hat dieses Buch, prominent in der UTB-Reihe und 2002 schon  in vierter Auflage erschienen, nicht längst einen vernünftigen Gewinn erzielt? Ob Schulze, jetzt emeritiert, großen monetären Gewinn daraus erzielt hat, und war das seine Motivation für das Schreiben des Buches? Wohl kaum. Wäre es nicht an der Zeit für die Rechteinhaber, sowohl für den Autor als auch für den Verlag, solche Werke in die public domain zu stellen? Der Autor wird es nicht können, denn er hat (wissentlich oder nicht) vermutlich alle Rechte der Verwertung an den Verlag abgetreten. Der Verlag könnte es, wird es aber mit dem Verweis darauf, dass solche Erfolgsbücher nötig sind, um die vielen unrentablen mitfinanzieren zu können, nicht tun. Oder nun doch?</p>
<p><strong>Nutzen aus Pyrrhussiegen ziehen</strong></p>
<p>Angesichts dieses falschen Verständnisses, was das Urheberrecht leisten soll &#8211; bestimmt war und ist es nicht der normative Zweck weder des Urheberrechts noch des Copyright, in der Trias Urheber, Verwerter, Nutzer überwiegend die Verwerter zu schützen -, muss sich die Wissenschaft noch intensiver darum kümmern, die öffentliche Zugänglichmachung (das ist im Juristenjargon der Zugriff über das Internet) ihrer Werke selber in die Hand zu nehmen und entsprechend dem Open-Access-Paradigma und/oder unter einer Creative-Commons-Lizenz zu publizieren. Nehmen wir an, dass solche &#8220;Erfolge&#8221;, wie jetzt durch das Oberlandesgericht, eher Pyrrhussiege sind.</p>
<p>Verlage, die kaum noch Mehrwerte erbringen, brauchen wir nicht mehr. Geradezu grotesk, dass Verlage jetzt angesichts der Forderungen der 41 Nobelpreisträger nach freier (Sekundär-) Zugänglichkeit zu dem mit öffentlichen Mitteln erstellten Wissen (vgl. der Blogeintrag dazu  <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=183">hier</a>) Kompensation fordern: &#8220;publishers deserve compensation for the value that their peer review process brings to government-funded research&#8221; (<a href="http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html">Quelle</a>:  Open Access News). Niemand braucht heute für das peer review andere als die Wissenschaftler selber.</p>
<p><strong>Nur unter Anerkennung von Open Access wird Publizieren in der Wissenschaft möglich sein &#8211; was zieht das Gesetz nach?</strong></p>
<p>Keine Frage, dass die Wissenschaft selber zu gerne auf wissenschaftsfreundliche Verlage zurückgreifen würde. Das öffentliche Zugänglichmachen ist nicht die primäre Aufgabe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selber. Aber dann müssen sich die Modelle der Verlage  ändern. Diese können nur überleben, wenn sie mit dem Open-Access-Paradigma verträglich sind. Sind sie es nicht (was nicht anzunehmen ist), brauchen wir keine kommerziellen Verlage mehr.</p>
<p>Nur obsolet gewordene, wenn auch weiter durch das Gesetz und die Rechtsprechung gesicherte Rechte nur einklagen zu wollen, ist keine gute Geschäftspolitik. Vielleicht geht es den Ulmers der Welt aber nur ums Prinzip. Aber Prinzipienreiter brauchen wir erst recht nicht. Aber wir brauchen ein anderes Urheberrecht, das die Balance wieder herstellt.</p>
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		<title>Kultur &#8211; kein Schlaraffenland, aber offen und frei</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 08:52:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freie Kultur]]></category>
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		<description><![CDATA[Auf dem &#8220;First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action&#8221;, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die &#8220;Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age&#8221; verabschiedet. Dazu gibt es auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem &#8220;First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action&#8221;, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die &#8220;<a href="http://fcforum.net/files/CHARTER_short.pdf">Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age</a>&#8221; verabschiedet. Dazu gibt es auch eine <a href="http://fcforum.net/charter_extended">Langversion</a>.</p>
<p>Die Kultur ist dabei, sich von der Umklammerung der Verwertungs- und Copyright-Industrien zu lösen. Die digitale Technologie und die durch das Internet gegebenen und sich ständig weiter entwickelnden Kommunikationsformen  haben es möglich gemacht – und das ist der Ausgangspunkt der Charter –,  dass neue partizipative und teilende Formen von Kultur entstehen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Citizens, artists and consumers are no longer powerless and isolated in the face of the content-providing industries: now individuals across many different spheres collaborate, participate and decide. Digital technology has bridged the gap, allowing ideas and knowledge to flow. It has done away with many of the geographic and technological barriers to sharing. It has provided new educational tools and stimulated new possibilities for forms of social, economic and political organisation. This revolution is comparable to the far reaching changes brought about as a result of the printing press.”</p>
<p>So wie Software-Entwicklung nicht mehr ohne den Anspruch &#8220;free and open&#8221; zu denken ist, so wie das Publikationsgeschehen in der Wissenschaft sich unaufhaltsam in Richtung Open Access entwickelt (was den Industrien nur noch Raum lässt, wenn sie das Open-Access-Prinzip des freien Zugangs und der freien Nutzung von Wissen zu ihrer Geschäftsgrundlage machen), so deuten alle Zeichen darauf hin, dass immer mehr Menschen &#8211; die Charter zählt auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;citizens, users, consumers, organizations, artists, hackers, members<br />
of the free culture movement, economists, lawyers, teachers, students,<br />
researchers, scientists, activists, workers, unemployed, entrepreneurs,<br />
creators,&#8230;&#8221;</p>
<p>sich darauf besinnen und das auch reklamieren, dass Kulturobjekte das gemeinsame menschliche Erbe ausmachen.</p>
<p>Was oft übersehen wird &#8211; auch schon die <a href="http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html">Berliner Open Access Erklärung</a> von 2003 hatte &#8220;scientific knowledge and cultural heritage&#8221; zusammen gesehen. Die gemeinsame Klammer für Wissens- und Kulturobjekte ist das, was im Englischen treffend Commons genannt wird &#8211; was im Deutschen, neben Begriffen wie Allmende, überwiegend (wenn auch nicht ganz zufriedenstellend) mit &#8220;Gemeingüter&#8221; wiedergegeben wird.</p>
<p>Kulturobjekte sind besondere Gemeingüter. Anders als die natürlichen Gemeingüter (Luft, Wasser, die Rohstoffe, die Fische &#8230;.) sind sie nicht von der Natur gegeben, sondern von Menschen geschaffen und entwickelt, immer im Rückgriff auf die schon geschaffene Kultur.</p>
<p>Kulturobjekte jeder medialen Art (wir vermeiden den Ausdruck &#8220;Kulturgüter&#8221;), einmal in die Welt gesetzt, sind das gemeinsame Eigentum aller. Dem trägt z.B. auch die in Mexiko 1982 verabschiedete Bestimmung von Kultur durch die <a href="http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=12762&amp;URL_DO=DO_TOPIC&amp;URL_SECTION=201.html">UNESCO</a> Rechnung:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Culture&#8230; is &#8230; the whole complex of distinctive spiritual, material, intellectual and emotional features that characterize a society or social group. It includes not only arts and letters, but also modes of life, the fundamental rights of the human being, value systems, traditions and beliefs.&#8221;</p>
<p>Wer wollte bezweifeln, dass diese Kultur nicht privat angeeignet werden kann, sondern allen gehört. Wem gehören die Menschenrechte? Wem die Sprache? Wem Regierungsformen? Wem das Gesetz? Aber die Charter bleibt nicht bei diesem weiten (und damit eher unverbindlichen) Verständnis von Kultur stehen, sondern bezieht in den Anspruch der freien Kultur auch explizit die kulturellen Objekte mit ein – die Bilder, die Musikstücke, die Filme, die Skulpturen, die  Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, die Romane und Gedichte, … –, für die kreative Personen oder Gruppen direkt ausgemacht werden können.</p>
<p>Kultur muss freie Kultur sein, wobei die Charter das aufgreift, was schon für freie Software gilt: free as in „freedom“, not as „for free“. Freie Kultur schließt daher keineswegs aus, dass Kreative, die Kulturobjekte geschaffen haben, Rechte an ihnen haben und zwar nicht nur persönliche Anerkennungsrechte, sondern durchaus auch Anspruch auf eine Vergütung für ihre Leistung. Freie Kultur bedeutet zunächst einmal die Freiheit von der Genehmigung, sie zu nutzen, nicht zwangsläufig die Befreiung von dem Recht auf Vergütung. Dieser Vergütungsanspruch darf aber nicht durch solche Verwertungsformen durchgesetzt werden, die den Zugriff auf die Kulturobjekte unbillig verknappt oder gar unmöglich machen.</p>
<p>Das scheinen zunächst nur Forderungen zu sein. Es kommt darauf an, Organisationsmodelle zu entwickeln, die dieses Postulat der freien Kultur umsetzen können. Dass dies möglich ist, ist sogar in die öffentliche Diskussion dadurch gekommen, dass der Nobelpreis für Wirtschaft in diesem Jahr an Elinor Ostrom (zusammen mit Oliver Williamson) verliehen wurde.  Ostrom konnte durch zahlreiche weltweit durchgeführte Feldstudien nachweisen, dass Gemeingüter am besten bewahrt und befördert werden, wenn Institutionalisierungsformen von den Betroffenen selber im Konsens (allerdings durchaus auch mit Sanktionen bei Verstoß gegen die vereinbarten Regeln) entwickelt werden.</p>
<p>Nicht zuletzt in dem Buch von Peter Barnes (<a href="capitalism3.com/downloadbuy">Capitalism</a> 3.0) sind zudem konkrete Vorschläge enthalten, wie von den betroffenen Menschen neue Modelle für den Umgang mit den Gemeingütern, nicht gegen, aber unabhängig von Staat und Markt entwickelt werden können (vgl. auch den Sammelband „<a href="http://www.boell.de/downloads/economysocial/Netzausgabe_Wem_gehoert_die_Welt.pdf">Wem gehört die Welt?</a> Zur Wiederentdeckung der Gemeingüter, hrsg. von Silke Helfrich und der Heinrich-Böll-Stiftung 2009).</p>
<p>Dieses „jenseits von Staat und Markt“ greift die Charter auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„The philosophy of Free Culture … is the empirical proof that a new kind of ethics and a new way of doing business are possible. It has already created a new and workable form of production, based on crafts or trades, where the author-producer doesn&#8217;t lose control of the production process and doesn&#8217;t need the mediation of big monopolies. This form of production is based on autonomous initiative in solidarity with others, on exchange according to each person’s abilities and opportunities, on the democratisation of knowledge, education and the means of production and on a fair distribution of earnings according to the work carried out.”</p>
<p align="left">Die Charter erklärt Kultur keineswegs zum Freibier. Dem Anspruch der Kreativen auf Vergütung (sofern sie nicht ohnehin wie in der Wissenschaft schon durch ihr Gehalt honoriert werden) wird durch konkrete Modelle Rechnung getragen:</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">„Community-driven social economy models are already providing a number of increasingly viable options for sustaining cultural production. These include: non-monetary donations and exchange (I.e. gift, time banking and barter); Direct financing (I.e.: Subscriptions and donations); Shared capital (I.e.: Matching Funds, Cooperatives of producers, interfinancing / social economy, P2P Banking, Coining virtual Money, Crowd funding, Open Capital, Community based investment cooperatives and Consumer Coops); Foundations guaranteeing infrastructure for the projects; Public funding (I.e.: basic incomes, grants, awards, subsidies, public contracts and commissions); Private funding (I.e.: venture investment, shares, private patronage, business investment infrastructure pools); commercial activities (including goods and services) and combination of P2P distribution and low cost streaming. The combination of these options are increasingly viability both for independent creators and the industry.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">We do not support the way that commercial enterprises use volunteer labour as a strategy for making profits from collectively and voluntarily generated value. We also believe that conglomerates should not be allowed to dominate a substantial part of any section of the market.“</p>
<p align="left">Die Charter endet mit einem umfassenden Forderungskatalog, nicht zuletzt gerichtet auch an die Gesetzgebungsinstanzen. Einige Beispiele:</p>
<ul>
<li>The expansion of the public domain and contraction of the copyright term (less then 50 years).</li>
<li>Publicly funded research, and intellectual and cultural work should be made available freely to the general public.</li>
<li>Citizens are entitled to an Internet connection that is free of any kind of discrimination – whether blocking, limiting or prioritizing &#8211; with regard to type of application, service or content or based on sender or receiver address.</li>
<li>the right to access and use copyrighted works without the rights holders permission for</li>
<li>the purpose of education, teaching, scientific research, information, satirical or incidental to the principal creative objective, as long there is attribution and all moral rights are respected.</li>
<li>No collecting society should be allowed to create monopoly or to prevent artists or authors from using free licenses.</li>
</ul>
<p align="left">Es wird derzeit an vielen Orten der Welt an solchen Deklarationen zu den Commons, den Gemeingütern, gearbeitet. In die öffentliche Diskussion ist angekommen, dass es mit der privaten Aneignung der natürlichen Gemeingüter nicht so weiter gehen kann wie in den letzten 200 Jahren, wo die industrielle Expansion mit den Gewinnansprüchen des Marktsystems die Erde in Umweltkatastrophen geführt hat. Die Welt beginnt sich darum zu kümmern, auch wenn die staatlichen Vereinbarungen noch immer durch Zögern bestimmt sind und weiterhin Wachstum gegenüber Nachhaltigkeit zum primären Steuerungsziel erklärt wird.</p>
<p align="left">Charten wie die jetzige von Barcelona machen deutlich, dass die Sorge um die immateriellen Commons genauso wichtig ist. Können Menschen ohne intakte natürliche Ressourcen nicht leben, so können Menschen ohne Zugriff auf und Nutzen der kulturellen Objekte, einschließlich der Wissensobjekte, sich nicht entwickeln und nicht teilhaben am öffentlichen Leben. Entsprechend den Normen einer Umweltethik  (z.B. Nachhaltigkeit und intergenerationelle Gerechtigkeit), müssen neue Normen und Verhaltensformen für eine freie Kultur (in dem weitest möglichen Sinn) entwickelt werden.</p>
<p align="left">Noch einmal: Freie Kultur bedeutet kein Schlaraffenland. Wie freie Software gezeigt hat und wie es sich bei Open Access andeutet – freie Kultur schließt ökonomisches Handeln nicht aus, wenn anerkannt ist, dass Kultur nicht exklusiv als privater Verwertungsgegenstand reklamiert  werden kann.</p>
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		<title>Können gegen normative Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger Gesetze durchgesetzt werden?</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 09:42:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ob es eine Sternstunde für Bildung und Wissenschaft sein wird, muss sich noch zeigen. Aber die jetzt in den Bundestag von Lars Fischer eingebrachte Petition „Wissenschaft und Forschung &#8211; Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ hat einiges Potenzial dafür.
Warum? Was ist an dieser Petition neu? Argumentativ eigentlich wenig. Nicht zuletzt das Aktionsbündnis &#8220;Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob es eine Sternstunde für Bildung und Wissenschaft sein wird, muss sich noch zeigen. Aber die jetzt in den Bundestag von Lars Fischer eingebrachte Petition „Wissenschaft und Forschung &#8211; Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ hat einiges Potenzial dafür.</p>
<p>Warum? Was ist an dieser Petition neu? Argumentativ eigentlich wenig. Nicht zuletzt das Aktionsbündnis &#8220;Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft&#8221; (dessen Sprecher der Autor dieses Beitrags ist)  hat zusammen mit vielen anderen Wissenschaftsorganisationen seit Jahren darauf hingewiesen, dass in unserem gegenwärtigen Publikationssystem etwas nicht stimmt, wenn der Zugriff auf das in öffentlichen Umgebungen und mit Steuermitteln erstellte Wissen überwiegend kostenpflichtig ist und wenn viele Bürgerinnen und Bürger von der Nutzung dadurch ausgeschlossen oder stark behindert werden.</p>
<p>Offenbar nutzen aber Argumente nur wenig, wenn massiv und finanzstark  Lobbyinteressen, hier der Verlagswirtschaft, dagegen vorgebracht werden. Auch konstruktive Vorschläge des Bundesrats, die einen allgemeinen Einstieg in die Open-Access-Publikation erleichtert hätten (z.B. über eine Änderung von § 38 UrhG)  und die auf gründlich durchdachten Vorschlägen aus der Wissenschaft basierten, wurden von der damaligen Bundesregierung zurückgewiesen und haben im Bundestag keinen Widerhall gefunden.</p>
<p>Hatte sich das Justizministerium der vorangegangenen Bundesregierung bis zuletzt geweigert, der weltweiten Tendenz zugunsten Open Access auch in der Gesetzgebung durch ein Zweitverwertungsrecht Rechnung zu tragen, so sollte das die neue Bundesregierung besser machen. Bildung und Wissenschaft, die Produzenten und Nutzer von Wissen und Information, wollen sich nicht länger mit völlig unzureichenden und eher sogar schädlichen Ausnahmeregelungen zufrieden geben.</p>
<p>Wir erinnern an die Grundeinsicht der Informationsethik, dass gegen die normativen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf Dauer keine Gesetze durchgesetzt werden können.</p>
<p>Diese normativen Erwartungen fallen nicht vom Himmel und sind auch nicht  quasi naturrechtlich stabil, sondern entwickeln sich in den Räumen, in den Umgebungen, in denen wir leben und agieren. Für Bildung und Wissenschaft, für Wissen und Information, sind das zunehmend die elektronischen Räumen.</p>
<p>Es ist offensichtlich, dass in diesen Räumen die gegenwärtigen Verknappungsstrategien kontraproduktiv sind und keine Akzeptanz mehr finden. Wissen bzw. die auf Wissen beruhenden Werke müssen frei zugänglich sein. Den Bürgerinnen und Bürger kann nicht einsichtig gemacht werden, dass sie keinen Anspruch darauf haben sollen, zumindest zu dem Wissen freien Zugang zu haben, dessen Produktion mit öffentlichen Mitteln, also von uns allen, finanziert wurde.</p>
<p>Es widerspricht einfachden normativen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, dass sie mehrfach für etwas bezahlen müssen, was im Grund ihnen allen gehört. Öffentlich produziertes Wissen muss als Grundregel allen gehören und allen frei nutzbar sein. Daher ist diese Petition wichtig. Hier wird quasi aus der Basis heraus reklamiert, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nicht länger vorschreiben lassen wollen, wie mit Wissen und Information aus öffentlichen Umgebungen umgegangen werden soll.</p>
<p>Vermutlich haben die meisten Bürgerinnen und Bürger sogar keine Einwände auch gegen eine kommerzielle Verwertung von Wissen, wenn diese nur fair organisiert wird. Das war auch lange Zeit der Fall, vor allem dadurch, dass die Informationsversorgung durch die Bibliotheken für alle gesichert war. Das ist aber seit langem nicht mehr gewährleistet.</p>
<p>Brauchen wir einen Paradigmenwechsel? Sollte nicht die kommerzielle Verwertung von Wissen nur die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein, zu rechtfertigen vielleicht durch erhebliche Mehrwertwertleistungen und nur, wenn auch bei einer solche Verwertung der Zugriff auf die Werke selber frei bleibt.</p>
<p>Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich schwer tun, selber auf die „Barrikaden“ zu gehen, so sind vielleicht die Bürgerinnen und Bürger weniger zimperlich. Kann diese Petition ein erster wichtiger Schritt für eine breite Bürgerbewegung zugunsten eines freien Zugangs zum Commons/Gemein „Wissen&#8221; werden?</p>
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