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	<title>Netethics &#187; Rechtsausschuss</title>
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		<title>Leistungsschutzrecht – weiter ein dann doch gelungener „Taschenspielertrick“ oder ab in die Mottenkiste?</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jan 2013 10:49:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Anhörung des Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht am 30.1.2013 an. Die erste Hürde der ersten Lesung hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/11470 vom 14.11.2012) routinemäßig überstanden. Nun ist der Rechtsausschuss gefragt. Dessen Vorsitzender, Siegfried Kauder, hatte sich früher schon einmal festgelegt: „Taschenspielertrick“ und „Mogelpackung“. Aber da das LSR nun einmal in der Koalitionsvereinbarung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anhörung des Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht am 30.1.2013 an. Die erste Hürde der ersten Lesung hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/11470 vom 14.11.2012) routinemäßig überstanden. Nun ist der Rechtsausschuss gefragt. Dessen Vorsitzender, Siegfried Kauder, hatte sich früher schon einmal <a href="http://www.gulli.com/news/20058-siegfried-kauder-leistungsschutzrecht-ist-ein-taschenspielertrick-2012-10-25">festgelegt</a>: „Taschenspielertrick“ und „Mogelpackung“. Aber da das LSR nun einmal in der Koalitionsvereinbarung steht, muss die Recht- und Sinnhaftigkeit nun doch geprüft werden.</p>
<p>Wer einmal aktiv oder auch nur zuhörend an solchen Veranstaltungen teilgenommen hat, weiß, dass es leider doch nur Scheinveranstaltungen sind. Die Positionen der Sachverständigen sind im Vorfeld seit langem auszumachen. Vier sind eindeutig (mit unterschiedlichen Gründen) dagegen (Ralf Dewenter,  Gerald <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Spindler.pdf">Spindler</a> [beide Unterzeichner der vom MPI München gegen das LSR <a href="http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf">verfassten Stellungnahme</a>], Till <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2013/01/Stellungnahme-Anhoerung-LSR-Till-Kreutzer_iRightsinfo.pdf">Kreutzer</a> von der <a href="http://leistungsschutzrecht.info/">IGEL</a>-Initiative (unabhängig, wenn auch von Google <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/it-giganten-so-fuehren-microsoft-und-google-ihren-lobbykrieg-a-788810.html">mitfinanziert</a>, was von Verlegerseite <a href="http://www.presseschauder.de/die-funfte-kolonne-des-weltkonzerns-google/">genüßlich kommentiert</a> wird) und Thomas <a href="http://www.internet-law.de/wp-content/uploads/2013/01/leistungsschutzrecht_rechtsausschuss.pdf">Stadler</a>). Ebenso vier sind eindeutig dafür (Jürgen <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Ensthaler.pdf">Ensthaler</a>, Christoph <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Keese.pdf">Keese</a>, Rolf <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Schwartmann.pdf">Schwartmann</a> und wohl auch der Nachnominierte, Holger Paesler, Geschäftsführer Verlagsgruppe Ebner GmbH &amp; Co. KG, Ulm, früher beim BDZV), wobei unangenehm auffällt, dass Schwartmann sich nicht gescheut hat, sein im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (<a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/">BDZV</a>)und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (<a href="http://www.vdz.de/medienpolitik-leistungsschutzrecht-singlenews/hash/11e9a947dbc2e3515ba81169b028edb9/news/xuid2769-leistungsschutzrecht-basis-eines-funktionierenden-marktes/">VDZ</a>) erstelltes Gutachten dem Rechtsausschuss als Stellungnahme eines Hochschullehrers zu verkaufen. Allein beim Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes Benno H. <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_P__ppelmann.pdf">Pöppelmann</a> kann man ein gewisses Jein erkennen – ja, aber nur mit erheblichen Nachbesserungen, vor allem zugunsten der eigentlichen Urheber der Presserzeugnisse, der Journalisten.  Dass bei einem Lex Anti-Google <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-lex-google-wird-ohne-google-beraten/">kein Vertreter von Google</a> eingeladen ist, wo doch bei diesem auch Lex Axel Springer zu nennenden Vorhaben Christoph Keese im Namen von<a href="http://"> </a>BDZV und VDZ dabei ist, ist der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln.</p>
<p>Nicht nur die Sachverständigen sondern auch die Parteien haben ihre Meinungen fest gemacht. Deren Vertreter werden ihren Sachverständigen die Fragen stellen, die ihnen die gewünschten Antworten geben. Von Diskussion, z.B. zwischen den Sachverständigen, ist bei solchen hoch-ritualisierten Veranstaltungen nie die Rede. Vielleicht wären doch einmal offenere Verfahren der politischen Meinungsbildung zu entwickeln und anzuwenden. Die Mehrheit im Bundestag ist gesichert. Das Gesetz ist für den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Er kann aber das Verfahren, vielleicht mit der neuen Mehrheit der von den Oppositionsparteien geführten Landesregierungen, verzögern – immerhin und damikt für diese Legislaturperiode kippen. So wird es dann wohl auch ausgehen. CDU/CSU und FDP haben ihren Willen bekundet und müssen keine Schelte der Presseverleger im Wahlkampf befürchten, und eine andere Mehrheit im neuen Bundestag wird dieses weitere Lobbyvorhaben schnell in die Mottenkiste der gescheiterten Gesetzesvorhaben packen. So wie ja wohl auch das Mövenpick-Gesetz zugunsten der Hoteliers.</p>
<p>Trotzdem darf man auf die Anhörung gespannt sein. Vielleicht läuft es doch einmal nicht als rituelle Routine ab. Die Debatte um das LSR für Presseverleger leuchtet eine große Bandbreite an Themen aus, welche von der Öffentlichkeit als wichtiger Teil politischer Bildung wahrgenommen werden sollte. Es werden u.a. verfassungsrechtliche, ordnungspolitische, urheberrechtliche (eher am Rande), kommerzielle, bürgerrechtliche, technische, ökonomische und lobbyistische Perspektiven ausgeleuchtet werden. Zwar ist es gut, dass die Stellungnahmen der Sachverständigen <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/40_Urheberrecht/04_Stellungnahmen/index.html">frei im Netz sind</a> (bzw. sein werden). Aber angesichts des öffentlichen Interesses ist es schade und unverständlich, dass die an sich angekündigte Bereitstellung eines Livestreams, so <a href="http://gruen-digital.de/2013/01/anhoerung-des-rechtsausschusses-zum-leistungsschutzrecht-letzter-stand/">GRÜNDIGITAL</a>, nach Auskunft der Bundestagsverwaltung bzw. des zuständigen Sekretariats des Rechtsausschusses aus Kapazitätsgründen nicht möglich gemacht werden konnte. Vielleicht hätte man doch Google mit Kompetenz und Kapazität in solchen Sachen gefragt!</p>
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		<title>In eigener Sache</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 06:12:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Stefan Krempl berichtete, wie immer umfassend informierend, über die Anhörung des Rechtsausschusses vom 19.9.2011 zu den verwaisten Werken. Auch meine Positionen werden ausführlich zusammengefasst &#8211; anders übrigens als die Pressemitteilung des Bundestags, die unter der Überschrift &#60;Sachverständige: &#8220;Angemessene Vergütung&#8221; für Nutzung vergriffener und verwaister Werke erforderlich&#8221;&#62; grob verzerrend unterschlägt, dass ich ausführlich mündlich und schriftlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stefan Krempl <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Urheberrecht-und-die-verwaisten-Werke-Rechtsansprueche-vs-Massendigitalisierung-1346091.html">berichtete</a>, wie immer umfassend informierend, über die Anhörung des Rechtsausschusses vom 19.9.2011 zu den verwaisten Werken. Auch meine Positionen werden ausführlich zusammengefasst &#8211; anders übrigens als die <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_09/2011_357/01.html">Pressemitteilung</a> des Bundestags, die unter der Überschrift &lt;Sachverständige: &#8220;Angemessene Vergütung&#8221; für Nutzung vergriffener und verwaister Werke erforderlich&#8221;&gt; grob verzerrend unterschlägt, dass ich ausführlich mündlich und schriftlich begründet hatte, dass ich eine Vergütung der Nutzung verwaister Werke im öffentlichen Interesse nicht für erforderlich halte. Das geht im übrigen konform mit dem jüngsten <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0289:FIN:DE:PDF">Richtlinienentwurf</a> der EU Kommission. Und auch ein anderer eingeladener Sachverständiger,<a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/13_Urheberrecht/05_Stellungnahmen/Stellungnahme_Kreutzer.pdf"> Till Kreutzer</a>, hielt nur die Vergütung bei einer kommerziellen Nutzung für erforderlich. Die Meldung des Bundestags mag man schlampig nennen. Ich finde sie skandalös.</p>
<p>Ich nehme Krempls Meldung allerdings zum Anlass klarzustellen, dass ich bei der Anhörung nicht als Sprecher des Aktionsbündnisses geladen war, sondern als Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz. So wurde ich beim Rechtsausschuss geführt und so auch vom Vorsitzendes des Rechtsausschusses auf der Sitzung vorgestellt. Natürlich kann man die verschiedenen Hüte nicht beliebig austauschen, und sicher wird man davon ausgehen können, dass die Positionen des Aktionsbündnisses nicht gänzlich von den meinigen abweichen. Ich kann jedoch die Freiheit und den Spielraum eines Hochschullehrers anders nutzen als in meiner Funktion als Sprecher eines Bündnisses, das darauf achten muss, dass es spricht und handelt in einer Weise, dass die Unterzeichner der Göttinger Erklärung das mitttragen können. Das gilt nicht nur, aber besonders auch für die Organisationen der Allianz, also der Vertretung der großen Wissenschaftsorganisationen.</p>
<p>Daher nutze ich auch diese Plattform von NETETHICS, zuweilen auch die von <a href="http://www.iuwis.de/">IUWIS</a>, um Positionen auszuloten, die ich selber für wegweisend und richtig halte, für die aber noch kein Konsens im Aktionsbündnis erzielt worden ist. Als Sprecher halte ich mich strikt daran, was das Aktionsbündnis beschlossen oder publiziert hat. Dass ich an diesen Beschlüssen und Publikationen/Pressemitteilungen aktiv mitwirke, versteht sich von selber.</p>
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