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Sie tun, was sie meinen zu müssen, aber nicht, was sie sollen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Les.. Weiterlesen

Freie Kultur, Informationsmärkte, Urheberrecht, Wem gehört Wissen? | 25.11.09 | 25 Kommentare