Gott, Merkel, nun noch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger – wie kann man die Netzwelt nur so missverstehen!
Die elektronischen Räume können nicht über Partikularinteressen gestaltet werden. Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Bundeskanzlerin auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger auftritt (so am 19.9.2011.. Weiterlesen
Freie Kultur, Informationsethik, Informationsmärkte, Urheberrecht | 21.09.11 | 2 Kommentare